Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 178

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Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. Wunschredezeit: 4 Mi­nuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


16.26.09

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Der zentrale Teil der vorliegenden No­velle zum Abfallwirtschaftsgesetz sind sicherlich die Einführung der weiteren Schritte zur Umsetzung des elektronischen Datenmanagements und die Anpassungen an das Gemeinschaftsrecht. Das sind wichtige Schritte, und die Novelle würde auch einen wei­teren wichtigen Schritt zur Vereinheitlichung des Vollzuges beim Abfallwirtschaftsge­setz darstellen, würden nicht die wesentlichen Grundlagen dafür fehlen.

Seit 2006 ist eine Verordnung zur Thematik Entsorgerbilanz fällig. Das wurde bei der Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 beschlossen, ist aber noch immer ausständig und ein Mangel.

Ein wichtiger Punkt, der beim Abfallwirtschaftsgesetz längst überfällig ist, ist, dass Grundlagen geschaffen werden, damit Klarheit über die Verwendung der Begrifflichkei­ten im Bereich des Abfallwirtschaftsgesetzes herrscht, was die Länder betrifft. Ein erst vor kurzem erschienener Rechnungshofbericht kritisiert das sehr heftig. Der Rech­nungshof sagt, die herrschende Kompetenzlage macht eine Begriffsvielfalt möglich, die sachlich nicht fundiert ist. Und das hat direkt negative Auswirkungen bei den Ländern im Abfallwirtschaftsbereich, und zwar einerseits auf die kommunale Sammellogistik, andererseits insbesondere auf die Wirtschaftlichkeit der Anlagen und auch auf die Gebührengestaltung.

Der Rechnungshof merkt dazu ganz klar an, dass damit Informationssysteme, die auf Abfallmengen und Abfallströme Bezug nehmen, entwertet werden. Da, Herr Minister, haben Sie Handlungsbedarf, denn genau diese Problematik, die der Rechnungshof in Bezug auf die Abfallwirtschaft aufzeigt, betrifft auch das elektronische Datenmanage­ment, das mit dieser Novelle verbessert werden soll.

Daher empfiehlt auch der Rechnungshof, dass die Begrifflichkeiten, die im Abfallwirt­schaftsgesetz üblich sind, in dieser Form auch auf die Länder übertragen werden. Herr Minister Pröll, sorgen Sie dafür, dass das endlich geschieht, damit so eine Effizienz­steigerung in der Abfallwirtschaft möglich ist.

Eine weitere Problematik in dieser Novelle ist, dass Abfälle, die bislang bei Sammel- und Verwertungssystemen für Gewerbe- und Industrieabfälle entsorgt wurden, nun über haushaltsnahe Sammelsysteme entsorgt werden. Was ist der große Haken da­bei? – Der große Haken dabei ist, dass dort zum Teil niedrigere Erfassungsquoten und zum Teil auch niedrigere stoffliche Verwertungsquoten Gültigkeit haben. Und das, mei­ne Damen und Herren, ist ein klarer ökologischer Rückschritt. Das ist zu vermeiden.

Was bei dieser Novellierung ganz besonders vernachlässigt wurde, ist die Verbesse­rung von alten, bestehenden Punkten, die, wie wir glauben, längst fällig sind zur Novel­lierung. Ein ganz, ganz wichtiger Punkt ist das geltende Betriebsanlagenrecht des Abfallwirtschaftsgesetzes. Da geht es darum, dass derzeit relativ große Abfallentsor­gungsanlagen vom normalen Genehmigungsverfahren ausgeschlossen und damit auch die Nachbarn vom Rechtsschutz ausgeschlossen sind. Das ist für die Umwelt und für die Menschen nicht tragbar.

Die Basis dieses Abfallwirtschaftsgesetzes hat sehr, sehr große Mängel. Die Novellie­rung verbessert einige wenige kleine Bereiche, aber die großen Brocken bleiben übrig. Dieses Abfallwirtschaftsgesetz leistet damit keine Verbesserung zum Schutz der Um-


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