Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 73

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllin­ger. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.16.10

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Regierungsmitglieder! Wenn man die Debatte bis jetzt verfolgt hat, dann hat man sich manchmal etwas Sorgen um den Zustand der Sozialpolitik machen müssen. Es war eine ziemlich schräge Debatte, in der von den Eurofightern über das übliche wieder aufgewärmte Thema „Ausländerhetze“ der Freiheitlichen (Zwischenrufe bei der FPÖ) bis hin zu den Themen „Pensionserhöhungen“ und „Pflegeamnestie“ sehr vieles disku­tiert wurde, aber nur sehr wenig eigentlich zum Thema, zu dieser 67. ASVG-Novelle beziehungsweise – etwas, was man einem Außenstehenden schon gar nicht mehr er­klären kann – zum Sozialrechts-Änderungsgesetz beziehungsweise Sozialversiche­rungs-Änderungsgesetz. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sie können sich wie­der beruhigen, ich nehme das Ausländerthema nicht in das Zentrum meiner Debatte auf, ich möchte nämlich zur Sache kommen.

Ich war daher sogar froh, als der Kollege Kickl am Schluss seiner Rede noch einige Kritikpunkte angesprochen hat, die ich durchaus auch teilen würde. Ich halte es für ein Manko, dass weder im Bereich der Langzeitversicherten noch im Bereich der Schwer­arbeiterInnen irgendetwas an Substanz geschaffen wird, was, etwa bei den Langzeit­versicherten, über ein paar Jahre hinausgeht. Also wenn eine Langzeitversichertenre­gelung jetzt bis zum Jahr 2010 verlängert wird, wenn Kollege Amon erklärt – Nachti­gall, ich höre dir trapsen –, man wolle das Thema Langzeitversichertenregelung aus dem Wahlkampf herausnehmen, indem man vorher schon im Jahre 2009 eine Verlän­gerung beschließt, die dann bis zum Jahr 2012 oder 2013 geht, dann muss ich sagen: So hätte man immerhin möglicherweise den nächsten Wahlkampf irgendwie sicherge­stellt! (Abg. Amon: Das ist im Interesse der Langzeitversicherten!) Im Interesse der Langzeitversicherten ist es, keine Frage! Nur: Im Interesse der Sicherheit von älteren Menschen, die noch nicht in Pension sind, ist es nicht. Die wissen nicht, was sie von diesem Pensionssystem zu erwarten haben, wie sie ihre zukünftige Lebensplanung einrichten sollen.

Damit bin ich beim Thema „SchwerarbeiterInnenregelung“ angelangt. – Zugegeben, Herr Bundesminister, es ist nicht einfach, aufbauend auf dem, was in Bezug auf die SchwerarbeiterInnenregelung vorhanden ist, etwas sehr Gutes daraus zu machen. Ich habe die Regelung immer für einen Murks gehalten. Aber man könnte schon etwas machen. Und zwar: Man könnte weggehen von dem Prinzip, das in der Schwerar­beiterInnenregelung enthalten ist, das vorsieht, dass die letzten 20 Jahre zählen – da gibt es jetzt eine geringfügige Änderung –, hin zu dem Prinzip, dass man beispiels­weise sagt: Jemand, der zeit seines Lebens 30 oder 35 Jahre Schwerarbeit geleistet hat (Abg. Dolinschek: Das verletzt den Gleichheitsgrundsatz!) – das verletzt diesen Grundsatz nicht –, der soll nach diesen 35 Jahren in Pension gehen können, und zwar abschlagsfrei. Das würde den SchwerarbeiterInnen, die nämlich über einen langen Zeitraum Schwerarbeit geleistet haben, wirklich helfen.

Eines sage ich schon an die Adresse des BZÖ: Wenn in den ersten Monaten dieses Jahres die Hürde Schwerarbeit von insgesamt fünf Menschen passiert werden konnte (Bundesminister Dr. Buchinger: Es sind schon neun!) oder neun mittlerweile, dann ist das eine Schande für die Gesetzgebung. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordne­ten der SPÖ.) Entschuldigung! Aber für neun Menschen machen Sie ein Gesetz, über das zwei Jahre diskutiert wurde, in dem im Wesentlichen nichts weitergegangen ist und in dem die Hürden so hoch gesetzt wurden, dass von den tatsächlichen Schwerarbeite­rinnen und Schwerarbeitern niemand drüberhüpfen kann?!

 


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