Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 80

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dien herausholen, Herr Bundesminister – es ist egal, ob das in der Pensionsproble­matik oder in der Pflegeproblematik der Fall ist –, dann können Sie sich eine Anleihe davon nehmen und dort weiterarbeiten, wo wir aufgehört haben. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Hörl: Ist ja vorhanden!)

12.43


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Herr Abgeordneter Riepl ist der nächste Red­ner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.43.12

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Kollege Dolinschek, irgendwie erinnert mich die BZÖ-Politik jetzt in der Debatte an den Wurstelprater: Da geht es in der Hochschaubahn auch zuerst herunter und dann hinauf. Zuerst waren Sie dabei, dass es mit den sozialen Rechten schnell heruntergeht – da haben manche sogar von „Sozialraub“ gesprochen, zu Recht, meine ich –, und jetzt geht es Ihnen zu langsam, dass es wieder hinaufgeht. (Abg. Dolinschek: Ihr habt die Pensionen ...!) Irgendwie wird das also ganz interessant. (Beifall bei der SPÖ.)

Beim vorliegenden Sozialrechts-Änderungsgesetz geht es jetzt auf jeden Fall um eini­ge – leider zu wenige, aber um einige – wesentliche Verbesserungen in der Sozialver­sicherung; das ist schon gesagt worden. Abschläge bei der Korridorpension werden gemildert, eine rückwirkende Aufwertung kommt bei der Beitragsgrundlage für Kinder­erziehungs-, Präsenz- und Zivildienstzeiten, es kommen auch die sofortige Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsantritt und – das scheint mir ganz wichtig zu sein – eine Verlängerung des abschlagsfreien Pensionsantritts bei der so genannten „Hack­lerregelung“ bis 2010, also um drei Jahre.

Ich denke, wir werden nach der heutigen Beschlussfassung gefragt werden: Was ist denn da neu? Wo sind Vorteile für die Menschen festzustellen? – Ich glaube, es ist Zeit, dass man die das Finanzielle betreffenden Erläuterungen der Regierungsvorlage in einem Punkt noch einmal hervorhebt.

Da heißt es: Von der Verlängerung des abschlagsfreien Pensionsantritts bis 2010 wer­den rund 6 500 Männer und 7 000 Frauen pro Jahr profitieren. Die Pensionsschere wird sich dadurch um durchschnittlich 5 Prozent bei den Männern und 6 Prozent bei den Frauen ändern – also mehr an Pension! Bei einer gegenwärtigen Durchschnitts­pension für diese Pensionsart von 1 700 € bei den Männern und 1 300 € bei den Frau­en sind dies durchschnittlich monatlich 85 € mehr an Pension für Männer beziehungs­weise 80 € für Frauen. – Ich denke, das ist doch etwas, worüber man reden soll und was man deutlich sagen soll.

Wenn wir jetzt annehmen, dass eine Frau in diese neue Regelung fällt – sie ist also eine von diesen 7 000, sie hat eine Durchschnittspension von 1 300 € und hat bei­spielsweise 20 Jahre Pension vor sich, hoffentlich mehr, aber jedenfalls 20 Jahre –, so bedeutet das, dass das, was wir jetzt beschließen, für diese Frau, für eine von 7 000 – Herr Bundesminister, ich glaube, ich habe richtig gerechnet –, 22 400 € mehr an Pen­sion in den ersten 20 Jahren ihrer Pension!

Da zu sagen: Das ist nichts, da sind wir dagegen!, das kann ich beim besten Willen nicht verstehen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, das ist das, was man auch sagen muss, und das ist der Kurswechsel in der Sozialpolitik, der durch diese Vorlage von Bundesminister Buchinger deutlich sichtbar geworden ist. Dafür sollte man, glaube ich, herzlich danke sagen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir geben heute etwas von dem zurück – ich habe es schon gesagt –, was durch die letzten Reformen – aber statt „Reform“ kann man auch „Regierung“ sagen: durch die


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