Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 88

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13.04.15

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte zu Beginn meiner Rede, obwohl ich schon im Sozialausschuss und auch sonst mehrmals zu dieser Frage Stellung ge­nommen habe, hier vor dem Hohen Haus einige Sätze zu dem Antrag und dem Anlie­gen der Freiheitlichen Partei sagen, eine Studie über die Summen, die von Ausländern und Ausländerinnen in das österreichische Sozialsystem ein- und ausbezahlt werden, zu machen.

Dieses Begehren, dieses Anliegen ist aus meiner Sicht aus zwei Gründen falsch: Es ist inhaltlich falsch, und es ist menschlich falsch. Inhaltlich ist es falsch, und Sie selbst, meine sehr geschätzten Damen und Herren Abgeordneten, haben ja den Widerspruch in Debattenbeiträgen, die Sie hier geleistet haben, aufgezeigt. Sie haben in Wirklichkeit kein Interesse an den Studien und an objektiven Ergebnissen, denn egal, was diese Studie ergibt, den Schluss haben Sie ja hier in den Debattenbeiträgen bereits gezogen (Abg. Öllinger: So ist es!): nämlich dass Ausländer und Ausländerinnen aus dem Sozi­alsystem ausgeschlossen werden sollten oder zumindest nur verspätet in das Sozial­system aufgenommen werden sollten.

Wozu also die Studie, wenn Sie diesen Schluss bereits gezogen haben? (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Es gibt solche Studien, die zeigen, dass das durchaus ausgewogen ist.

Die menschliche Komponente, die Sie einbringen, meine sehr geschätzten Damen und Herren, die Herr Abgeordneter Hofer hier vorgebracht hat – ein Abgeordneter, den ich menschlich und von der sozialen Grundhaltung her durchaus schätze –, gerade dieses Beispiel, das er gebracht hat mit dem Patienten muslimischen Bekenntnisses, zeigt ja, wie untauglich die von Ihnen geforderte Lösung des Ausschlusses von Ausländern und Ausländerinnen aus dem Sozialsystem ist.

Was wäre die Alternative für diesen Kollegen muslimischen Bekenntnisses, wenn Ihr Antrag, Ihr Begehren durchkäme? – Dann hätte er keine Krankenversicherung, keinen Krankenversicherungsschutz und bekäme keine Behandlung in den Spitälern. (Abg. Kickl: Eine eigene!)

Es kann doch menschlich nicht in Ihrem Interesse sein, Herr Abgeordneter Hofer, bei einer derartigen Problemlage, wenn vielleicht jahrelang hier einbezahlt worden ist, einen Krankenversicherungsschutz zu versagen! Das würde die menschliche Einschät­zung, die ich von Ihnen habe, auch nicht bestätigen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte zum Kern der Debatte über das Sozialrechts-Änderungsgesetz kommen. Ich freue mich und bedanke mich dafür, dass von allen Rednern und Rednerinnen hier im Hohen Haus – bei unterschiedlicher, auch kritischer Beurteilung – im Kern immer auch eine Anerkennung der Fortschritte des hier in der ASVG-Novelle und in den Be­gleitgesetzen positiv Erreichten hervorgehoben wurde.

Diese positive Würdigung ist angebracht, denn mit dieser ASVG-Novelle, vor allem mit den Verbesserungen im Pensionsrecht werden tatsächlich den Pensionsgesetzen der Jahre 2003 und 2004 Giftzähne gezogen, die sich für Zehntausende Menschen in die­sem Land sehr, sehr nachteilig ausgewirkt haben.

Wenn jetzt mit diesem Gesetz der Grundsatz, dass 45 Jahre gearbeitet zu haben, genug sein wird, um als Mann abschlagsfrei zum 60. Lebensjahr, und 40 Jahre ge­arbeitet zu haben, genug sein wird, um als Frau abschlagsfrei zum 55. Lebensjahr in Pension gehen zu können, bis zum Jahr 2010 weiter gesichert bleibt, dann ist das für über 40 000 Menschen in diesem Land eine gute Nachricht, die heute von diesem


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