Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 111

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machen. Das hat man manchmal gemacht, wenn es „Knatsch“ gegeben hat und etwas ganz Böses gefallen ist. Dann ist es am besten, wenn man die Fenster aufreißt und den Wind einmal durchfahren lässt. Schade, dass wir hier keine Fenster haben. Ich würde sie jetzt gerne öffnen. (Beifall bei den Grünen.)

„Hausbetreuungsgesetz“ – der Name des Gesetzes ist so schlecht wie das Gesetz selbst, das uns hier vorliegt, und aus diesem Grund lehnen wir dieses Gesetz auch ab. Warum? – Es ist nicht so, dass wir Grüne nicht einsehen, dass es im Bereich der Rund-um-die-Uhr-Pflege dringend eine gesetzliche Regelung braucht. Es ist uns aber klar, dass das Gesetz, das hier und jetzt vorliegt, zu einem Großteil das Ergebnis eines Machtgeränkels zwischen Minister Bartenstein und Minister Buchinger, zwischen ÖVP und SPÖ ist. Von mir aus können Sie gern ränkeln, meine Herren, aber bitte irgendwo anders, auf keinen Fall aber auf dem Rücken der Betroffenen. Doch genau das ist bei diesem Gesetz passiert. (Beifall bei den Grünen.)

Die Betroffenen wissen nämlich bis heute nicht, was auf sie zukommen wird. Wir ha­ben schon den 6. Juni, und die Amnestie läuft in genau 24 Tagen aus. Reden Sie ein­mal mit den Menschen, die selbst betreut werden! Die Rund-um-die-Uhr-Pflege ist lei­der sehr oft gar nicht mehr möglich. Oder reden Sie mit deren Angehörigen!

Es gibt Menschen, die das eher wegwischen und sagen: Die sollen tun, was sie wollen, es ist mir eh alles egal! Aber es gibt auch sehr, sehr viele Menschen, die Gott sei Dank die Gesetzgebung in Österreich ernst nehmen, und die sind wirklich massiv verun­sichert, denn man kann den Betroffenen heute nicht sagen, was genau auf sie zukom­men wird.

Durch Ihren Schlagabtausch in der Öffentlichkeit, durch Ihre immer wieder neuen Vor­schläge haben Sie noch zusätzlich so viel Verunsicherung hineingebracht, dass das aus meiner Sicht wirklich unzulässig ist. Dadurch haben Sie sehr, sehr viel kaputt ge­macht.

Aus unserer Sicht ist es als eines der wichtigen Ziele notwendig, die Geltungsdauer der Amnestie-Regelung, die derzeit besteht, zu verlängern.

Ich möchte daher gleich jetzt folgenden Antrag einbringen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mandak, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlänge­rung der Amnestieregelung des Pflegeübergangsgesetzes bis Ende 2007

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales und Konsumen­tInnenschutz sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, ist aufgefordert, dem Nationalrat ehestens, jedoch spätestens bis 25. Juni 2007, einen Gesetzesvorschlag zur Ausdehnung der Amnestieregelung nach dem Pflege-Übergangsgesetz (BGBl. I Nr. 164/2006) auf den Zeitraum bis zumindest 31. Dezember 2007 vorzulegen.

*****

Wir halten diesen Schritt der Verlängerung der Amnestie-Regelung um ein halbes Jahr – und wir haben bewusst geschrieben: vorerst – für unbedingt notwendig, damit die Betroffenen in dieser Situation, in der sie jetzt sind, genügend Zeit haben, eine Lö­sung dafür zu finden, wie sie weiter vorgehen. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordne­ten der ÖVP.)

 


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