Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 119

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licher Bestimmungen – die notwendige Betreuung für sich bzw. für ihre Angehörigen sicherstellen.

Es stellt eine moralische Verpflichtung der Politik dar, den Menschen diese Sicherheit zu bieten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesminister für Soziales und Konsumen­tInnenschutz sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, ist aufgefordert, dem Nationalrat ehestens, jedoch spätestens bis 25. Juni 2007, einen Gesetzesvorschlag zur Ausdehnung der Amnestieregelung nach dem Pflege-Übergangsgesetz (BGBl. I Nr. 164/2006) auf den Zeitraum bis zumindest 31. Dezember 2007 vorzulegen.

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Riener mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 4 Minu­ten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.40.34

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Herren Minister! Hohes Haus! Der heutige Beschluss des Hausbetreuungsgesetzes und die Novellierung der Gewerbeordnung – und das war für uns keine Frage, dass diese bei­den Vorlagen und das Bundespflegegeldgesetz heute beschlossen werden! – bieten im Bereich Pflege und Betreuung eine stabile, tragfähige Grundlage, um die arbeitsrecht­lichen Problemstellungen der Bis-zu-24-Stunden-Betreuung in den Griff zu bekommen. Ich danke Herrn Bundesminister Bartenstein für sein rasches Arbeiten. Dadurch war es für alle möglich (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP – Abg. Broukal: Verzögerter Ap­plaus bei einzelnen Abgeordneten der ÖVP!), sich intensiv mit dieser neuen Sachlage vertraut zu machen, und das bedeutet Sicherheit. (Beifall bei der ÖVP.)

Etwas anders war aber die Vorgangsweise bei der Novelle zum Bundespflegegeldge­setz. Ich bin heute sehr erleichtert, dass die Vernunft gesiegt hat. Vizekanzler Wilhelm Molterer ist es in der heutigen Regierungssitzung gelungen, den betroffenen Menschen wieder das Gefühl der Sicherheit, was die Arbeit der Regierung in puncto Pflege und Betreuung betrifft, zu geben. (Ruf bei der SPÖ: Bitte!) Ich werde das noch näher aus­führen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Gaßner, Krainer und Pfeffer.)

Wie mein Kollege Werner Amon bereits beim vorigen Tagesordnungspunkt ausgeführt hat, umfasst das Molterer-Pflegemodell die Einbeziehung der Stufen 3 und 4 (Abg. Öl­linger: Ist das der ÖVP-Pressedienst, den Sie da verlesen?), die Verlängerung der Amnestieregelung und die Verhandlungen mit den Ländern für eine gute Finanzierung.

Herr Minister Buchinger! Bereits im Rahmen der Budgetdebatte am 27. April wies ich auf die Tatsache hin – und Sie sind auch darauf eingegangen –, dass gerade die För­derungsmöglichkeit ab der Stufe 3 notwendig sei, um nicht viele Hoffnungen von Be­troffenen und deren Angehörigen zu zerstören. – Vorredner sind schon darauf einge­gangen.

Zu diesem Zeitpunkt war ich auch noch zuversichtlich, dass Sie ein tragfähiges und ge­rechtes Förderungs- und Finanzierungsmodell aushandeln beziehungsweise vorlegen


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