Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 124

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Der Nationalrat hat beschlossen:

In Ziffer 2 wird in § 21b Abs. 2 Z 3 die Ziffer „5“ durch die Ziffer „3“ ersetzt.

Begründung:

Mit dieser Änderung soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass pflegebedürftige Per­sonen oder deren Angehörige bei einem Anspruch auf Pflegegeld schon ab Pflege­geldstufe 3 Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinde­rung erhalten. Dies ist deshalb erforderlich, da sonst rund 85 Prozent der pflegebedürf­tigen Personen, die nicht die Pflegestufe 5, 6 oder 7 haben, von den Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds ausgeschlossen werden. Ohne finanzielle Unterstützung kann der erforderliche Pflegebedarf aber für viele Pflegebedürftige nicht bewältigt wer­den. Damit die notwendige Pflege/Betreuung leistbar ist soll daher die Pflegestufe 5 auf zumindest 3 gesenkt werden.

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht überschrei­ten. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


14.56.27

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Eingangs möchte ich auch meinerseits sagen, dass manches – nicht alles, aber man­ches –, was an Anmerkungen, auch an Kritik seitens der Abgeordneten Mandak, Hofer und jetzt auch Haubner vorgebracht worden ist, durchaus auch meine Zustimmung findet und ich die Differenziertheit dieser Debatte schätze.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das, was Sozialminister Buchinger und ich heute als – unter Anführungszeichen – „Pflegepaket“ vorlegen, ist ein erster Schritt, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Erinnern wir uns zurück, dass wir auch durchaus schon präkoalitionär in Übereinstimmung die Legalisierung ausländischer Pflegekräfte als Notfallmaßnahme gesetzt haben – ausländerrechtlich, mehr war weder möglich noch gewünscht – und dass wir dann auch die Amnestieregelung beschlossen haben, eine durchaus ungewöhnliche Maßnahme – in der positiven Erwartungshaltung, in
der Sache und auch in der Frage der Kofinanzierung mit den Ländern per 1. Juli dieses Jahres Neuland betreten zu können. Daher Befristung der Amnestieregelung mit 30. Juni dieses Jahres.

Es stand und steht immer außer Frage, unsererseits selbstverständlich diese Lösung mitzutragen. Wir haben sie erarbeitet, wir stehen dazu. Manches Fragezeichen kam wohl eher seitens eines Kommentators in die Diskussion denn aufgrund einer Aussage von irgendjemandem, war dann aber nach einigen Stunden auch wiederum aufgeklärt.

Das ist ein erster Schritt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich halte einen zweiten Schritt nach den sehr positiven Beratungen im heutigen Ministerrat schon – was eine Plenardebatte und auch Abstimmung anbelangt – Anfang Juli, ab dem 4. Juli jedenfalls für möglich.

Das, was gewissermaßen kompetenzmäßig mir besonders nahe steht, arbeitsrechtlich mit dem Hausbetreuungsgesetz einen Rahmen zu schaffen, damit eine 24-Stunden-Betreuung vor allem arbeitszeitrechtlich überhaupt möglich ist, liegt auf dem Tisch. Es ist eigentlich die einzige Möglichkeit – realpolitisch –, um hier zum Ziel zu kommen,


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