Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 134

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weiß ja, nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen mit behinderten Kollegen im Klub, was es heißt, auch gepflegt werden zu müssen.

Tatsache ist: Es liegt ein Hausbetreuungsgesetz von Bundesminister Bartenstein vor. Gescheitert ist leider im ersten Anlauf Bundesminister Buchinger in Verhandlungen mit den Ländern. Ich glaube auch, dass sich die Länder hier bewegen müssen. Wir haben im Koalitionsübereinkommen festgehalten, dass die Betreuung daheim gleich viel wert sein soll und gleich gefördert werden soll wie die Betreuung im Heim. Davon sind wir noch weit entfernt. Die Länder geben zwei Drittel ihrer Förderungen für Betreuung in stationären Einrichtungen aus, also zirka 900 Millionen €. 300 Millionen € hingegen ge­ben sie für ambulante Dienste aus.

Wenn man aber sieht, dass nur ein Viertel der Betroffenen in Heimen untergebracht ist, sieht man auch das Ungleichgewicht. Hier braucht es noch eine Gleichstellung, eine Gleichwertung.

Ich glaube, dass das Lösungsmodell von Vizekanzler Molterer anstrebenswert ist. Die Verlängerung der Amnestie ist eine Gebot der Stunde und auch der Fairness, denn es gibt auch unter den Betroffenen eine Verunsicherung. Sie wissen nicht, wie sie Leute anstellen sollen. Sie wissen teilweise nicht, wie man sich selbständig als Betreuungs­person anmeldet, oder sie wissen nicht, welche Förderungen auf sie zukommen. Des­halb finde ich es fair und sinnvoll, eine Übergangslösung bis zum Jahresende zu schaf­fen.

Das Zweite ist, dass es die Förderung schon ab der Pflegestufe 3 geben sollte, denn vor allem Personen mit Demenzerkrankungen oder Menschen mit Lernbehinderungen benötigen eine 24-Stunden-Betreuung.

Das Dritte ist, dass auch die selbstständige Ausübung gefördert werden soll. Das wäre wichtig.

Ein Anliegen, das Kollege Öllinger angesprochen hat: Die Hilfe, die Pflege und Betreu­ung durch Laienhelfer, durch Nachbarn, durch Freunde, durch persönliche AssistentIn­nen muss möglich gemacht werden. Hier braucht es eine gesetzliche Regelung, und ich glaube, dass die Angst der Gewerkschaft wirklich unbegründet ist, denn es handelt sich hier um eine 1:1-Betreuung und nicht um einen neuen Berufsstand. Im Sinne eines selbstbestimmten Lebens wäre es wichtig, hier gesetzliche Änderungen zu schaffen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Neubauer. Die gewünschte Redezeit beträgt 4 Minuten. – Bitte.

 


15.31.45

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Minister! Ich bin fast geneigt zu sagen: Schämen Sie sich für dieses Schau­spiel, das Sie hier vollführen und das Sie in den letzten Tagen vollführt haben, und ent­schuldigen Sie sich beide bei der österreichischen Bevölkerung für dieses Vorgehen in den letzten Tagen! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben offenbar noch gar nicht erkannt, was Sie da angerichtet haben. Sie haben nicht erkannt, dass es vor den Türen dieses Hauses gärt. 2 Millionen Menschen in Ös­terreich sind 60 Jahre oder älter, und gerade diese haben sich dieses Schauspiel nicht verdient, denn sie sind es, die am meisten Bedarf an Pflege in Österreich haben, und sie haben es satt, sich diese Polemik in diesem Haus permanent anhören zu müssen, Polemik, die nur von Unsicherheit geprägt ist.

 


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