Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 154

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spricht jener des § 21 Arbeiterkammergesetz, in dem das passive Wahlrecht zu den Arbeiterkammern geregelt ist.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Kickl. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Öllinger: Jetzt bin ich neugierig!)

 


16.40.00

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Vorredner, Sie haben mich mit Ihrem Abänderungsantrag nicht zum Aufheulen gebracht – das wird Ihnen nicht gelingen, das ist Ihnen auch in der vorherigen Debatte nicht gelungen –, aber es wird Sie nicht überraschen, dass das natürlich nicht unsere Zustimmung findet, weil es dem, was wir in Wahrheit wollen, diametral entgegengesetzt ist. Ich werde dann später auch noch darauf eingehen.

Sie haben ja nur einen Teil der besonderen Situation, was den Baubereich und was Migranten betrifft, hervorgehoben, nämlich die Beschäftigung. Sie haben wohlweislich den Pfusch, der natürlich auch in diesen Bereich gehört und dort eine ganz massive Rolle spielt, unter den Tisch fallen lassen. Aber das ist ohnehin nichts Überraschendes. (Abg. Öllinger: Die kriegen aber kein Geld aus diesem Bereich!)

Meine Damen und Herren, ich bin auch dankbar für den ausführlichen historischen Ex­kurs, was die Geschichte der Strukturen, die es heute auch mit diesem Gesetz zu re­formieren gilt, betrifft. Das ist natürlich auch ein Exkurs in die parteipolitisch motivierte Versorgungsstruktur, das muss man auch wissen, aber selbstverständlich ist die Frei­heitliche Partei dort mit dabei, wo es um den Abbau von Überschneidungen und sinn­losen Doppelgleisigkeiten im Bereich der Organisation und der Verwaltung geht. Das ist längst überfällig. Selbstverständlich unterstützen wir Maßnahmen zur Effizienzstei­gerung im Bereich der Leistungsabwicklung, selbstverständlich wollen wir einen besse­ren Service für die Endverbraucher, und selbstverständlich ist es auch ein Vorteil, wenn uns etwas gelingt, wo wir uns unterm Strich Kosten ersparen.

Wir wissen ja aus allen Diskussionen, die heute schon geführt wurden, dass das Geld in allen Bereichen knapp ist. Wenn wir irgendwo etwas einsparen können, warum soll­ten wir da nicht dabei sein. Man muss sich dann nur vorher überlegen, was man sinn­vollerweise mit den Mitteln macht, die man einsparen könnte.

Wir haben heute auch viel über die Belastungen geredet, und eine der Gruppen, die auch Entlastung verdienen würde, das sind gerade die Bauarbeiter. Da könnten wir uns etwa vorstellen, dass es zu einer Rücknahme der Versteuerung der Trennungszu­lage kommt. Das wäre etwas, womit den Bauarbeitern massiv geholfen wäre.

Aber dieses Gesetz hat auch einen zweiten wichtigen Teil, der für uns fast der wesent­lichere ist – ich habe das schon angesprochen –, es beinhaltet nämlich in einem be­stimmten Bereich auch Maßnahmen, die helfen, den Sozialbetrug zu bekämpfen. Das ist ein ganz wichtiger Teil. Es geht ganz konkret um die Schwarzarbeit, wo man ansetzt durch verbesserte Überprüfungsmöglichkeiten, durch eine verbesserte Zusammenar­beit mit den Krankenversicherungsträgern. Ich glaube, dass uns die Bekämpfung der Schwarzarbeit tatsächlich ein großes Anliegen sein muss und dass wir in diesem Feld überhaupt noch viel härter und konsequenter gegen die schwarzen Schafe am Bau vorgehen müssen.

Wenn ich „schwarze Schafe am Bau“ sage, dann meine ich zum einen selbstverständ­lich diejenigen, die als Schwarzarbeiter dort aktiv sind (Abg. Riepl: Die Auftraggeber


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