Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 157

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mit diesem Beitrag leisten wir doch einiges, was die Bekämpfung von Illegalität, von Schwarzunternehmertum betrifft. Es kommt leider immer wieder vor, dass Arbeitgeber Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zwar bei der zuständigen Sozialversicherung an­melden, dass aber diese Meldung bei der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse nicht erfolgt und somit keine Urlaubsbeiträge und keine Abfertigungsbeiträge in diese Kasse geleistet werden, was zur Folge hat, dass bei der Auflösung von Dienstverhält­nissen, bei Ansprüchen aus dieser rechtlichen Regelung dann eine Reihe von Schwie­rigkeiten auftreten.

Daher denke ich, es ist eine wichtige Novellierung, und ich hoffe, dass es hier einen einstimmigen Beschluss gibt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 118 der Beilagen.

Hierzu haben die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über den vom Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 Ziffer 6 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hierfür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Aus­schussberichtes abstimmen.

Jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hierfür eintreten, ersuche ich um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf stimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig be­schlossen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

16.52.5611. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvor­lage (92 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Österreichische ForschungsförderungsgesellschaftmbH-Errichtungsgesetz, das Garantiegesetz 1977 und das Forschungs- und Technologieförderungsge­setz geändert werden (Forschungs- und Wirtschaftsförderungsrechtsnovel­le 2007) (107 d.B.)

 


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