Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 164

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

gesetz reden, mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Österreichische For­schungsförderungsgesellschaftmbH-Errichtungsgesetz, das Garantiegesetz 1977 und das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz geändert werden, dann muss ich unweigerlich auf das Jahr 2002 zu sprechen kommen.

In der vorletzten Legislaturperiode wurde unter unserem Mitwirken ein Gesetz geschaf­fen, das durch eine Verschmelzung der bisher voneinander unabhängigen Einzelför­dereinrichtungen wesentliche Vorteile geschaffen hat. Durch diese Neuorganisation konnten beträchtliche Synergieeffekte in der Verwaltung erzielt und Kosten eingespart werden, unter anderem durch die Zusammenführung der einzelnen Buchhaltungs- und Informationsabteilungen.

Auch seitens der Unternehmen konnten durch die Schaffung dieser neuen Einrichtung wesentliche Erleichterungen und Verbesserungen durch die Reduktion auf eine Anlauf­stelle und eben durch eine Bündelung von Kompetenzen erreicht werden. Vorher gab es einen Förderungsdschungel, jetzt gibt es ein One-Stop-Shop-Prinzip.

Leider Gottes machen Sie das alles wieder rückgängig. Sehr geehrte Damen und Her­ren! In den vorliegenden Regierungsvorlagen sind Dinge zu lesen, bei denen jemand, der aus dem Bereich der Wirtschaft kommt, nur den Kopf schütteln kann.

Zehn Mitglieder, aus denen der Aufsichtsrat künftig bestehen soll, sind meiner Meinung nach noch immer zu viel. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit entsendet einen Vorsitzenden und zwei Mitglieder, der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie entsendet den stellvertretenden Vorsitzenden sowie zwei weitere Mitglie­der, und – das ist für mich völlig unverständlich, aber wenigstens positiv – die Bundes­minister haben bei der Ausübung ihrer Entsendungsrechte darauf zu achten, dass jeweils zumindest eines der entsandten Mitglieder über unternehmerische Fähigkeiten oder Erfahrung verfügen sollte. (Beifall beim BZÖ.)

Es würde mich schon interessieren, welche Qualifikationen die anderen Mitglieder mit­bringen sollen und was genau Sie unter unternehmerischer Erfahrung verstehen. Da werden also dem rot-schwarzen Postenschacher nicht nur alle bestehenden Türen ge­öffnet, sondern zusätzlich neue geschaffen.

Wenn Sie so weitermachen, meine Damen und Herren der Bundesregierung, dann verursachen Sie nicht nur einen zu hohen Verwaltungsaufwand in diesem Bereich, sondern fördern die Bürokratie im Lande ganz erheblich. Sie werden das Ziel, wirkliche Einsparungen im Verwaltungsbereich vorzunehmen, nie erreichen.

Diese Änderungen führen nicht zu den von uns geforderten Vereinheitlichungen der österreichischen Forschungs- und Förderungslandschaft, sondern weiten im Gegenteil die Kompetenzzersplitterung aus, die unter unserer Regierungsbeteiligung großteils beseitigt wurde. Wir können dieser Novelle aus diesem Grund leider nicht zustim­men. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

17.21


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


17.21.16

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Herr Kollege Hahn! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Abgeordneter Schalle davon sprach, dass seit dem Jahr 2002 erfolgreich daran gearbeitet wurde, den Förderungsdschungel zu lichten, dachte ich schon, dass sein und mein Redebei­trag kongruent sein könnten. – Das ist aber nicht der Fall, denn Sie haben dann un­verständlicherweise gemeint, dass zwar eine Verringerung von zwölf Aufsichtsräten auf


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite