Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 168

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Ob jetzt eine Entwicklungsbank beim AWS oder bei der Kontrollbank angesiedelt wer­den soll, das wird derzeit im Finanzministerium und, ich glaube (in Richtung Bundes­minister Dr. Hahn), in Ihrem Ministerium geprüft. Das heißt, das ist auch ein guter Teil, daher sind wir froh darüber, dass heute diese Novelle beschlossen wird. – Danke viel­mals. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.33


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fürn­trath. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.33.32

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Bei der Forschungs- und Wirtschaftsförderungs­rechtsnovelle möchte ich im Besonderen auf den Artikel II eingehen, also auf die Ände­rung des ForschungsförderungsgesellschaftmbH-Errichtungsgesetzes.

Die Zuständigkeiten wurden ja schon erwähnt. Aber das aus meiner Sicht Wichtigste, das bei dieser Gesetzesänderung beschlossen wird, ist nicht die Zuständigkeit, son­dern in erster Linie die Zusammensetzung des Aufsichtsrates. Das Wichtigste ist im Artikel II Punkt 3 § 6 Abs. 2 geregelt; da steht:

„Die Bundesminister“ – also in dem Fall der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie – „haben bei der Aus­übung ihrer Entsendungsrechte darauf zu achten, dass jeweils zumindest eines der zu entsendenden Mitglieder über unternehmerische Erfahrung verfügt.“

Es wurde ja schon angesprochen – aus meiner Sicht ist das wirklich sehr, sehr wich­tig – und auch ganz klar gesagt, was unternehmerische Tätigkeit ist. Darunter versteht man eine mehrjährige hauptberufliche Tätigkeit in leitender Funktion, zum Beispiel Un­ternehmer, Gesellschafter, Vorstandsmitglied, Geschäftsführer, Prokurist mit Verant­wortung für Forschung und Entwicklung oder zum Beispiel Forschungsfinanzierung oder Forschungskoordination.

Warum ist nun dieser Absatz für mich so wichtig? – Weil sich diese Bundesregierung zu mehr Forschungsförderung bekennt, weil Forschung immer im Zusammenhang mit Wirtschaft steht und stehen muss und weil diese Bundesregierung zukunftsorientiert und effizient den Forschungs- und Technologiestandort Österreich attraktiv gestalten möchte.

Das bedeutet: Stärkung des Wirtschaftsstandortes, Sicherung und Schaffung von Ar­beitsplätzen und eine ausdrückliche Bezugnahme auf die internationale Tätigkeit der FFG. Und dies unter anderem durch die Tätigkeit des Bereiches Europäische und in­ternationale Programme im Zusammenhang mit dem Forschungsprogramm der Euro­päischen Kommission, vor allem aber durch die verstärkte internationale Vernetzung im Forschungsbereich mit der Teilnahme am European Research Area Network for Exchange of Technology der Europäischen Kommission.

Ich wünsche allen Forscherinnen und Forschern alles, alles Gute und viel Erfolg! Das gilt natürlich auch für alle Unternehmerinnen und Unternehmer. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

17.35


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kirch­gatterer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.35.58

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Werter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Nach dem Demokratiepaket gestern und dem


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