lange in der Kantine gesessen, vermute ich einmal. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Bitte, manche Zwischenrufe haben tatsächlich ein Niveau, dass man nicht wirklich ernst darauf antworten kann. (Abg. Scheibner: Das ist euer Koalitionspartner!) – Das ist mein Koalitionspartner. Ehrlich gestanden, er wurde mir ausgesucht, ich habe ihn mir nicht ausgesucht. Schauen Sie, so hat jeder seine Erzählungen.
Im nächsten Jahr, was uns nach wie vor ... (Abg. Dr. Stummvoll: Klagen sind beim Herrn Bundespräsidenten zu deponieren!) – Irgendwie sind Sie jetzt auf einmal so aufgeregt. – Ich habe noch zwei Minuten, und die werde ich nützen.
Also: Wir haben nur zwei Drittel der Geldentwertung aufgeholt, es bleibt im nächsten Jahr noch etwas zu tun. Der Herr Bundesminister hat ja auch eine zweite Tranche versprochen, und damit bin ich, glaube ich, wieder auf der Koalitionsschiene, die Sie so sehr bei mir einmahnen.
Meine Aufgabe wird es sein, darauf zu schauen, dass es auch wirklich so weit kommt. Und Ihre Aufgabe könnte es sein, bei Ihrem Finanzminister dafür zu sorgen, dass der Herr Wissenschaftsminister nächstes Jahr das Geld bekommt, um die Studienbeihilfen tatsächlich komplett an die Geldentwertung anzupassen.
Was wir im nächsten Jahr auch noch machen werden – da gibt es ja auch schon eine Zusage des Ministers, das tun zu wollen –, ist, bei den Anspruchsvoraussetzungen ebenfalls in die Breite zu gehen und einem größeren Prozentsatz der Studierenden als derzeit den Einstieg in das Studienbeihilfensystem zu ermöglichen.
Alles in allem eine erste Etappe. Wir stimmen gerne zu und
hoffen, dass wir gemeinsam im nächsten Jahr noch eines drauflegen
können. – Danke. (Beifall
bei der SPÖ.)
18.08
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. Ebenfalls 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
18.08
Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek
(ÖVP): Herr
Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich darf einige Dinge
klarstellen. Kollege Broukal, es ging bei der Steigerung des
Verbraucherpreisindex um 15 Prozentpunkte, genau aber 12,8 Prozent.
(Abg. Dr. Fekter – in Richtung des Abg. Broukal –:
Rechnen lernen!) Die auszuzahlende Studienbeihilfe wird auch um
12 Prozent angehoben, insofern ist meine Rechnung und die des Ministers
die richtige.
Anmerken möchte ich auch noch etwas zu dem Zwischenruf
meines Kollegen. Es ging schon ums Sparen und um großzügiges Umgehen
mit Geld. Zu Beginn deines Eintritts ins politische Leben kam der Vorschlag,
aus dem ORF wüsstest du, 10 bis irgendwas an Prozenten könne man
ruhig einsparen, da merkt man überhaupt nichts davon. Vielleicht war
das die Assoziation vom Kollegen Rädler, aber das wollen wir jetzt nicht
diskutieren. (Abg. Mag. Donnerbauer: Von dieser Meinung will er
auch nichts mehr wissen!)
Die Erhöhung um 12 Prozent ist daher richtig. Ich erinnere auch daran, dass bisher schon das Studienförderungsgesetz 1992 verbessert wurde, nämlich um den Umstand, dass zwischen 2000 und 2006 die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von 34 000 auf 48 000 gesteigert werden konnte. Auch ein schöner Erfolg, aber für die Studierenden kann man nie genug tun; diesbezüglich bin ich wahrscheinlich mit der Mehrzahl der hier Anwesenden eines Sinnes.
Wozu denn überhaupt Studienförderung? Was soll damit erreicht werden? Und in welchen Höhen bewegen wir uns? Wenn ich mit Personen in meinem Wahlkreis spreche,
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