Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 178

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lange in der Kantine gesessen, vermute ich einmal. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischen­rufe bei der ÖVP.) – Bitte, manche Zwischenrufe haben tatsächlich ein Niveau, dass man nicht wirklich ernst darauf antworten kann. (Abg. Scheibner: Das ist euer Koali­tionspartner!) – Das ist mein Koalitionspartner. Ehrlich gestanden, er wurde mir ausge­sucht, ich habe ihn mir nicht ausgesucht. Schauen Sie, so hat jeder seine Erzählungen.

Im nächsten Jahr, was uns nach wie vor ... (Abg. Dr. Stummvoll: Klagen sind beim Herrn Bundespräsidenten zu deponieren!) – Irgendwie sind Sie jetzt auf einmal so auf­geregt. – Ich habe noch zwei Minuten, und die werde ich nützen.

Also: Wir haben nur zwei Drittel der Geldentwertung aufgeholt, es bleibt im nächsten Jahr noch etwas zu tun. Der Herr Bundesminister hat ja auch eine zweite Tranche ver­sprochen, und damit bin ich, glaube ich, wieder auf der Koalitionsschiene, die Sie so sehr bei mir einmahnen.

Meine Aufgabe wird es sein, darauf zu schauen, dass es auch wirklich so weit kommt. Und Ihre Aufgabe könnte es sein, bei Ihrem Finanzminister dafür zu sorgen, dass der Herr Wissenschaftsminister nächstes Jahr das Geld bekommt, um die Studienbeihilfen tatsächlich komplett an die Geldentwertung anzupassen.

Was wir im nächsten Jahr auch noch machen werden – da gibt es ja auch schon eine Zusage des Ministers, das tun zu wollen –, ist, bei den Anspruchsvoraussetzungen ebenfalls in die Breite zu gehen und einem größeren Prozentsatz der Studierenden als derzeit den Einstieg in das Studienbeihilfensystem zu ermöglichen.

Alles in allem eine erste Etappe. Wir stimmen gerne zu und hoffen, dass wir gemein­sam im nächsten Jahr noch eines drauflegen können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. Ebenfalls 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.08.43

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Ich darf einige Dinge klarstellen. Kollege Broukal, es ging bei der Steigerung des Verbraucherpreisindex um 15 Prozentpunkte, genau aber 12,8 Prozent. (Abg. Dr. Fekter – in Richtung des Abg. Broukal –: Rechnen lernen!) Die auszuzahlende Stu­dienbeihilfe wird auch um 12 Prozent angehoben, insofern ist meine Rechnung und die des Ministers die richtige.

Anmerken möchte ich auch noch etwas zu dem Zwischenruf meines Kollegen. Es ging schon ums Sparen und um großzügiges Umgehen mit Geld. Zu Beginn deines Eintritts ins politische Leben kam der Vorschlag, aus dem ORF wüsstest du, 10 bis irgendwas an Prozenten könne man ruhig einsparen, da merkt man überhaupt nichts davon. Viel­leicht war das die Assoziation vom Kollegen Rädler, aber das wollen wir jetzt nicht dis­kutieren. (Abg. Mag. Donnerbauer: Von dieser Meinung will er auch nichts mehr wis­sen!)

Die Erhöhung um 12 Prozent ist daher richtig. Ich erinnere auch daran, dass bisher schon das Studienförderungsgesetz 1992 verbessert wurde, nämlich um den Umstand, dass zwischen 2000 und 2006 die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von 34 000 auf 48 000 gesteigert werden konnte. Auch ein schöner Erfolg, aber für die Studieren­den kann man nie genug tun; diesbezüglich bin ich wahrscheinlich mit der Mehrzahl der hier Anwesenden eines Sinnes.

Wozu denn überhaupt Studienförderung? Was soll damit erreicht werden? Und in wel­chen Höhen bewegen wir uns? Wenn ich mit Personen in meinem Wahlkreis spreche,


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