Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 186

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Zusammenfassend kann man sagen: Mit dieser Novelle werden die Studienbeihilfen signifikant angehoben, und wir wollen in einem zweiten Teil auch den Bezieherkreis ausweiten. Es soll wirklich allen Studierenden zugute kommen, vor allem auch jenen, die bereits heute anspruchsberechtigt sind, in besonderem Maße sollen aber natürlich Studierende mit sozial schwächerem Hintergrund von der Erhöhung profitieren.

Ganz besonders erwähnen möchte ich noch, dass Sie, Herr Bundesminister, im Aus­schuss angekündigt haben, dass wir uns wirklich intensiv damit auseinandersetzen werden, wenn es darum geht, den Bezieherkreis auszuweiten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.36


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Herr Abgeordneter Broukal hat sich ein zweites Mal zu Wort gemeldet. 2 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.36.48

Abgeordneter Josef Broukal (SPÖ): Es ist mein letzter Versuche, hier so etwas wie zahlenmäßige Wahrheiten einzubringen. – Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Auer hat ge­meint, es könne sich ja – obwohl Frau Kollegin Brinek deutlich vom Verbraucherpreis­index 2000 gesprochen hat – auch um den Verbraucherpreisindex 1996 handeln. Ich nenne Ihnen gerne die Zahlen: Jänner 2000: 103,6 Prozent, April 2007: 120,2 Prozent, Steigerung: 16 Prozent; das wäre noch ungünstiger. Nehmen wir aber den Verbrau­cherpreisindex 2000, wie Kollegin Brinek gemeint hat, dann macht die Steigerung bis zum April 2007 14,2 Prozent und bis Jahresende, wenn dann die Stipendienerhöhung in Kraft tritt, sicher 15 Prozent aus. Darauf können wir wetten. (Beifall bei der SPÖ.)

18.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 75 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenso einstimmig angenommen.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

18.38.3014. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (76 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsge­setz 1998 geändert wird (131 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen zum 14. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

 


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