Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 145

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Zur Umweltpolitik insgesamt möchte ich noch sagen, dass es ganz wichtig sein wird, dass wir die Bevölkerung für dieses große Vorhaben der Umweltpolitik auch begeis­tern. Das geht nicht durch Belasten, Verbieten und Bestrafen, das geht nur durch Entlasten, durch Unterstützen und durch Belohnen. Daher bin ich dafür, dass wir Fahrzeuge, die wenig verbrauchen, steuerlich noch stärker entlasten, sodass eben für ein Fahrzeug, das weniger als 5 Liter verbraucht, gar keine NOVA mehr zu bezahlen ist, dass Autos, die wenig verbrauchen, eben vom Parkpickerl ausgenommen werden.

Wir brauchen also Anreiz statt Zwang, und auch der Bund muss als Vorbild aktiv sein. Die Grünen haben vor einigen Tagen vorgeschlagen, die Dienstwagenflotte des Bundes auf verbrauchsarme Fahrzeuge umzustellen. Das ist ein hervorragender Vorschlag, denn er spart Geld, er schützt die Umwelt. Ich darf dazu sagen, dass wir bereits vor einigen Monaten einen gleich lautenden Antrag eingebracht haben. Ich bitte auch dazu um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der FPÖ.)

13.34


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Ing. Hofer eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hofer, Vilimsky und weiterer Abgeordneter betreffend Bemessungs­grundlage der Versicherungssteuer bei Kraftfahrzeugen, eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 5 in der 31. Sitzung des Nationalrates am 27. Sep­tember 2007

Gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 Versicherungssteuergesetz 1953 ist bei Versicherungs­verträgen, die gemäß § 59 Kraftfahrgesetz 1967 abgeschlossen werden, bei allen Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krafträdern die Motorleistung in Kilowatt Bemes­sungsgrundlage für die Berechnung der Versicherungssteuer.

Da der Energieverbrauch und die Umweltbelastung im österreichischen Straßen­verkehr sehr hoch sind und die Kyoto-Ziele immer weiter in die Ferne rücken, müssen für Autofahrer Anreize geschaffen werden, auf verbrauchsarme Fahrzeuge umzu­steigen. Dem steht die Berechnung der Versicherungssteuer aufgrund der Motor­leistung entgegen, da für Kraftfahrzeuge, die zwar leistungsschwach sind aber trotz­dem große Mengen an Kraftstoff verbrauchen, geringere Abgaben zu entrichten sind, als für leistungsstärkere Fahrzeuge, die einen geringen Verbrauch vorweisen.

Um diesen Missstand zu beseitigen, soll für die Berechnung der Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge künftig nicht mehr die Motorleistung, sondern ähnlich wie bei der Normverbrauchsabgabe im Rahmen des Autokaufs der durchschnittliche Kraftstoff­verbrauch als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Diese Regelung soll für alle Zulassungen ab dem 1. Jänner 2008 gelten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Änderung des Versicherungssteuergesetzes 1953 zuzuleiten, mit der sichergestellt


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