Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 147

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internationaler Standard. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Sie kennen sich nicht so gut aus, die Grünen!)

Sie wollen das Mitspracherecht des Verkehrsministers bei verkehrsbeschränkenden Maßnahmen, die vom Land erlassen werden können, ganz abschaffen. Das hätte wiederum zur Folge, dass es in Österreich durch eine uneingeschränkte Länder­ver­ordnung einen reinen Fleckerlteppich an Erlässen hinsichtlich der Autobahnen geben würde – siehe Graz, siehe Oberösterreich. (Abg. Ing. Westenthaler: ... Umwelt­minis­ter, der fliegt lieber!)

Da könnten sich doch die anderen Bundesländer ein Beispiel an unserem Landes­hauptmann in Kärnten nehmen, Herrn Dr. Haider, der umweltschützende Maßnahmen für das Land Kärnten bereits vorbildhaft umsetzt, jedoch ohne die Autofahrer zuneh­mend zu belasten. (Beifall beim BZÖ.)

Ich kann Herrn Landeshauptmann Haider nur beglückwünschen. Er hat bereits um­gesetzt, dass alle Landestankstellen für den öffentlichen Verkehr auf Biodiesel umge­rüstet werden, und einen Zehn-Punkte-Erlass herausgegeben, von dem ich mir wünschen würde, dass alle Bundesländer ihn nachahmen würden und eigentlich wirklich die Umwelt und das Klima schützen würden. (Abg. Eder: Wo kommt denn der her?)

Ich darf Ihnen schon sagen, dass das nicht nur eine Rede ist, sondern dass es wirklich auch umgesetzt ist. Herr Minister, ich darf Ihnen da ... (Abg. Eder: Ein Bilderl mit?) Na sicher habe ich das mit! (Beifall beim BZÖ.) Ich wünschte mir, dass das auch alle anderen Bundesländer so schnell umsetzen würden. – Danke. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: So ist es!)

13.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


13.40.14

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die heutige IG-Luft-Novelle ist aus meiner Sicht ein wichtiger Punkt. Wir werden ja auch in den nächsten Monaten noch über eine weitere Novelle zu diskutieren haben, weil ein Gesetz in dieser Dimension auch in seinen Auswirkungen immer evaluierend überprüft werden muss und es etwas ganz Neues war, als wir es geschaffen haben, ganz im Sinne der Ökologie und des Gesundheitsschutzes.

Mit dieser heutigen Novelle wird an diesen Grundfesten – nämlich bei Grenzwert­überschreitungen vorrangig auf den Menschen zu schauen, auf die Gesundheit, auf die Ökologie – nichts verändert, sondern wir nützen moderne technische Einrichtungen, wie sie seit kurzer Zeit auch verfügbar sind, dazu, flexibel die Antwort im Vorsorge- und im Sanierungsfall zu geben. Wenn die Grenzwerte überschritten werden, dann kann dieses System mit der Geschwindigkeitsregelung flexibel darauf reagieren. Das macht Sinn und kann international Vorbild sein.

Ein zweiter Punkt, den ich ansprechen möchte, weil er in der Diskussion völlig unter den Tisch gekehrt wurde, ist die Tatsache, dass selbst dann, wenn die Gefahr einer Grenzwertüberschreitung besteht, auch vorbeugend Geschwindigkeitsbeschränkungen verhängt werden können. Auch das ist eine wichtige Möglichkeit, nicht nur bei Überschreitung, sondern im Einzelfall auch vorbeugend zu reduzieren.

Ein zweiter Punkt: Wir werden auch – natürlich im Einvernehmen mit dem Verkehrs­ministerium – in einer eigenen Verordnung die allgemeinen Kriterien festlegen, auf


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