Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 306

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ser Sache beschäftigt. Der Punkt ist jedoch schon, dass das einmal ein Schritt ist, von dem mir lieber ist, er geschieht, als er würde unterlassen.

Das ist eine schwierige Abwägung. Die haben wir angestellt, und jetzt höre ich vor dem Ende meiner Redezeit auf, damit wir uns nicht auch noch mit den Komatrinkern in ver­schiedenen Bundesländern auseinandersetzen müssen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Trunk: Das Land kann da nichts dafür!)

21.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Bundesminister Dr. Bar­tenstein zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


21.29.01

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Argumentation des Abgeordneten Kogler schließt relativ nahtlos an die Argumentation des Abgeordneten Maier im Ausschuss an. Und in der Tat ist es eine Interessenabwägung, welche Maßnahmen man in Sachen Geldwäsche ergreift.

Allein für sich stehend klingt es ziemlich schrecklich, dass jetzt Händler, wenn sie etwas verkaufen, unter Umständen etwas melden müssen, Informationen einholen sollen, ihre Mitarbeiter zu informieren haben und Ähnliches mehr. Die Wertgrenze von 15 000 € ist schon von einer gewissen Höhe, aber auch nicht astronomisch hoch.

Gut ist auch, dass wir uns alle da nicht auf irgendwelche EU-Richtlinien, die wir im Üb­rigen selbst mitbeschlossen haben, ausreden. Um mit der Geldwäsche besser als bis jetzt zurechtzukommen, ist es ganz offensichtlich notwendig, auch außerhalb des rei­nen Banken- und Finanzbereiches im Handelsbereich insgesamt, bei Versicherungs­vermittlern, bei Immobilienmaklern Regelungen zu treffen, damit hintangehalten wird, dass hier unter Umständen jemand mit Schwarzgeld seine kleine private Geldwäsche betreibt.

Das ist ein komplexes, ein ungewöhnliches Vorhaben, aber ich denke, das ist in der heutigen Zeit des organisierten Verbrechens und der internationalen Geldwäsche – ich füge hinzu: leider – notwendig. Es stimmt, das ist ein Eingriff in alles Mögliche, aber es geht nicht anders, Stichwort „Interessenabwägung“.

Zweite Anmerkung: Komatrinken. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt Ju­gendschutzgesetze, sie sind aber relativ zahnlos. Im Übrigen verstehe ich es auch nicht ganz, wenn in vier Bundesländern, nämlich in Wien, Niederösterreich, Burgenland und Vorarlberg – ich sage das nicht zum ersten Mal und werde mir erlauben, das im­mer wieder zu wiederholen –, für Schnaps und Hochprozentiges eine Altersgrenze von 16 Jahren vorgesehen ist. Ich meine, die Jugendschutzgesetze sollten sie auf 18 Jahre hinaufsetzen, wie das in den anderen fünf Bundesländern der Fall ist.

Abgesehen von diesen nicht ganz nachvollziehbaren Altersgrenzen sind diese Jugend­schutzgesetze nicht ausreichend. Deswegen erfolgt jetzt der Versuch, über strengere Maßnahmen in der Gewerbeordnung dem Ziel näherzukommen. Abgesehen von Gast­häusern versuchen wir, auch im Handel Verbote einzuführen, Alkohol an Jugendliche auszuschenken; auch die Ausweispflicht ist dabei ein wichtiger Punkt. Die höheren Strafen, Herr Abgeordneter Mitterlehner, sind im Extremfall relativ saftig, aber das müs­sen sie auch sein. Das entkleidet Eltern, Familien, aber gerade auch politisch Tätige nicht von ihrer Erziehungs- und Vorbildwirkung, da möchte ich auch Landeshauptleute nicht ausnehmen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Letztes: Weil es auch nicht sehr schön klingt, wenn jemand sagt, eine Gesetzesvorlage würde zu einer Inländerdiskriminie­rung beitragen. Sehr geehrter Herr Abgeordneter Gradauer, die Geschichte mit den Wirtschaftstreuhändern schaut so aus, dass in der Tat zwei Jahre Berufserfahrung vo-


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