Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 103

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Was wir brauchen, geschätzte Mitglieder der Bundesregierung: Wir brauchen Sicher­heit für Pflegende und zu Pflegende. Wir brauchen eine sozial gerechte und eine leistbare Pflege in Österreich. Eine 24-Stunden-Pflege über einen Pflegefonds zu finanzieren wäre meiner Meinung nach das Richtige, eine Unterstützung für die pflegenden Angehörigen und die Abschaffung der Vermögensgrenze ebenfalls. Ein Lehrberuf Pflege müsste installiert und eine bundeseinheitliche Regelung geschaffen werden, sodass gleiches Recht für alle gilt. (Beifall beim BZÖ.)

12.48


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


12.48.10

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Lieber Kollege Buchinger! Liebe Kollegin Kdolsky! Frau Staatssekretärin! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Nein, sehr geehrter Herr Abge­ordneter Dolinschek: Nichts, was etwas mit dem Fördermodell zu tun hat, wird mit Verfassungsbestimmung festgeschrieben, sondern ausschließlich das, was mit dem Außerkraftsetzen von Strafbestimmungen, was letztlich auch mit dem Verzicht auf Nachforderungen zu tun hat. Auf diesen Unterschied möchte ich schon hinweisen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, richtig ist aber, was Dolinschek, was Buchin­ger gesagt hat, auch aus meiner Sicht: Es ist das Thema Pflege die wahrscheinlich letzte, hoffentlich letzte große Baustelle in Österreichs Sozialwesen, und ich meine, wir sind auf gutem Wege, jetzt mit dieser Baustelle zu Rande zu kommen und gute Fortschritte zu erzielen. Eines ist völlig klar: Wenn wir über das Thema 24-Stunden-Betreuung sprechen, dann ist das ein Segment aus dem Ganzen, ein wichtiges Segment, 5 Prozent, sagen manche. Niemand soll sich hier etwas vormachen, dass das schon eine Gesamtlösung der Herausforderung wäre.

Ganz abgesehen davon, diese Herausforderung ist ja, wie Kollege Buchinger bereits gesagt hat, nicht nur eine qualitative, sondern vor allem auch eine quantitative, sprich: die demographische Entwicklung, sprich: was in den nächsten Jahren und Jahrzehnten alles auf unsere Gesellschaft zukommt, beispielsweise auch dann, wenn die Bereit­schaft zu pflegen von Familien, Familienangehörigen nur etwas zurückgeht. Das kommt ja auch noch dazu.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer von Ihnen so wie ich und Kollege Buchinger beim Expertenhearing im Ausschuss war, konnte feststellen – und das war für uns positiv, aus meiner Sicht überraschend positiv –, dass nicht nur Experten wie Marschitz, sondern auch Fichtenbauer von den Freiheitlichen, aber auch Professor Öhlinger in diesem Pflege-Verfassungsgesetz eine deutliche Verbesserung oder – ich zitiere Professor Öhlinger wörtlich – etwas gesehen haben, was ein Stück besser als die alte Amnestie ist. Nicht, dass Professor Öhlinger als Verfassungsjurist nicht auch noch gesagt hätte, was er sich alles anders vorstellen hätte können, zum Beispiel die Erläuterungen Schritt für Schritt durchzugehen, aber auf diese Verbesserungen ist hingewiesen worden.

Was das zur Diskussion stehende Fördermodell anbelangt, so sind wir jetzt in der Phase, wo die Praxis zeigen wird, ob dieses Fördermodell den „Elchtest“ besteht. Ich bin da prinzipiell zuversichtlich. Auch aus meiner Sicht ist es völlig sekundär, ob jetzt die selbständige oder die unselbständige Betreuung das Modell der Wahl sein wird. Es scheint in Richtung selbständige Betreuung zu gehen. Das hat wohl etwas mit den Kosten zu tun, das hat wohl etwas mit der Praktikabilität, mit der geringeren Bürokratie zu tun, aber eine Prinzipienfrage sollte das für keinen von uns sein.

 


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