Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 34

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erstreckung bis 1.1.2009 gibt und dass jemandem, der sechs Monate lang in diesem Bereich gearbeitet hat, die Grundausbildung überhaupt erlassen wird. Das ist für mich nicht stimmig, auch wieder im Vergleich mit den Heimhelferinnen und -helfern.

Auf Folgendes möchte ich auch noch hinweisen, ich habe das auch im Ausschuss angesprochen: In Zukunft werden natürlich die Hausärzte und die mobilen Dienste verstärkt in der Anleitung, in der Delegation und Kontrolle etwaiger anfallender pfle­gerischer Tätigkeiten eingebunden sein. Uns ist es besonders wichtig, dass dadurch keine Mehrkosten für die zu Betreuenden entstehen, denn diese sind ohnehin schon genug belastet. Ich denke da an eine Pflegegelderhöhung, die dringend notwendig wäre und gerade diesen zu Betreuenden eine große Erleichterung bringen würde.

Es werden aber auch Kosten – wir haben bereits in der Fragestunde diesbezüglich einige Fragen gestellt – auf die Länder beziehungsweise auf das Gesundheitssystem zukommen. In welcher Höhe sich diese weiteren Kosten bewegen, wie sie zu tragen sind, ausschließlich von den Ländern oder vom Bund, das ist bei der derzeitigen Vorlage dieser Novelle nicht abschätzbar.

Daher ist unsere Kritik generell an dieser Gesetzesnovelle, dass sie das unterstützt, was seit einem Jahr passiert: eine Flickwerkpolitik bei diesem so sensiblen Thema Pflege. Das wird mit dieser Novelle fortgesetzt. Beispiele: Amnestieverlängerung: ja oder nein?; Fördervolumen: unterschiedliche Höhe; Vermögensgrenze: in einigen Bun­desländern keine, in anderen Bundesländern schon; keine Ausbildungsreform. Sie schaffen es wirklich immer wieder, wenn Lücken auftauchen, diese im Nachhinein schnell zu schließen, anstatt vorausschauend zu überlegen, wo es noch Probleme gibt, und in einem Gesamtkonzept zu handeln.

Wir sind daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, mehr denn je sehr, sehr weit entfernt von einem Gesamtmodell, in dem die Finanzierung nicht geklärt ist, in dem es keinen bundeseinheitlichen Pflegeplan gibt, in dem es zu einer Neuanpassung, aber vor allem zu einer Erhöhung des Pflegegeldes kommt, und auch weit entfernt von einer entsprechenden Ausbildungsreform, die Frau Bundesministerin Kdolsky zwar für den Herbst angekündigt hat, aber: Ankündigungen werden viele gemacht, daher ist hier Skepsis angebracht.

Kollegin Riener von der ÖVP hat im Ausschuss auf meine Kritik, dass die Lücken immer wider geschlossen werden, gesagt, das sei „learning by doing“. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, dem kann ich in einem Bereich, wo es um die Lebens­qualität älterer und behinderter Menschen geht, absolut nichts abgewinnen. Dieser Schritt ist vielleicht gut gemeint, aber er ist absolut unprofessionell und birgt viele Unklarheiten.

Wir werden daher dieser Novelle nicht unsere Zustimmung geben. Zustimmung gibt es seitens des BZÖ bei der länderübergreifenden Hilfeleistung bei Großereignissen, um die medizinische Versorgung sicherzustellen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser zu Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


10.20.41

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich teile die Meinung von Erwin Rasinger, dass wir heute einen richtigen und großen Schritt in Richtung Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung setzen. Ich teile hingegen nicht die Meinung der Frau Kollegin Haubner, dass wir nichts Umfassendes vorgelegt hätten. Ich darf Sie daran


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