Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 41

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10.44.12

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Frau Staatssekretärin! Es freut mich ganz besonders, heute im Rahmen dieser Sammelnovelle neben den notwendigen Anpassungen an EU-Kriterien vor allem auch das Thema der Regelung der 24-Stunden-Betreuung diskutieren zu können und einem guten Abschluss zuzuführen.

Mit Entschließung des Nationalrates wurde ich als Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend ersucht, eine Regierungsvorlage zum Gesundheits- und Kranken­pflegegesetz dem Nationalrat so rechtzeitig zu übermitteln, dass ein Inkrafttreten mit 1. April 2008 sichergestellt ist. Diese Novelle hat insbesondere zu gewährleisten – und das ist, glaube ich, das ganz Wesentliche, das heute schon mehrfach erwähnt worden ist –, dass Betreuungspersonen im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes auch Assis­tenz bei Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei Körperpflege und anderen Tätigkeiten in der Hilfestellung vornehmen dürfen.

Es hat in dieser Koalition gänzliche Einigkeit darüber geherrscht, dass hinsichtlich der 24-Stunden-Betreuung noch Verbesserungsmöglichkeiten bestehen würden. Wir haben letztendlich in vielen intensiven Gesprächen auch mit den Vertretern der Berufsgruppe eine Lösung vorlegen können, und mit dieser gesetzlichen Regelung entsprechen wir nun voll und ganz den Forderungen nach einer Lösung für die 24-Stunden-Betreuung.

Es zeigt sich, dass wir den Ist-Zustand in der österreichischen Bevölkerung ent­sprechend abbilden und gesetzlich verankern konnten und damit diese Graubereiche endlich auflösen konnten und praktikable Lösungen für alle zu Betreuenden und deren Betreuerinnen und Betreuer geschaffen haben, die größtmögliche Rechtssicherheit und auch den wesentlichen Aspekt der Qualitätssicherung, der mir sehr wichtig ist, beinhalten. (Beifall bei der ÖVP.)

Von diesem Gesetz sind Betreuungskräfte nach dem Hausbetreuungsgesetz, Per­sonenbetreuer nach der Gewerbeordnung und persönliche Assistenten umfasst, wobei die Beschränkung der Durchführung medizinischer Leistungen durch Laien auf einzelne Tätigkeiten nach genauer Anleitung und Einschulung durch entweder den Arzt oder eine diplomierte Pflegeperson eine ganze zentrale Rolle spielt.

Wesentlich ist aber, und das möchte ich in diesem Zusammenhang schon besonders betonen, dass die vorhin angeführten Tätigkeiten nicht in Institutionen – wie Kranken­anstalten oder Pflegeheimen oder ähnlichen institutionell geführten Bereichen – ausgeübt werden, sondern es geht hier wirklich um den direkten Kontakt im Privat­haushalt, und es geht hier auch nicht um die Schaffung einer neuen Berufsgruppe, sondern eine entsprechende Umsetzung in der direkten Tätigkeit mit einer zu betreuenden Person und einem Betreuer, einer Betreuerin.

Ich möchte an dieser Stelle auch meinen Dank an den Abgeordneten Huainigg aus­sprechen, der hier sehr, sehr engagiert eine ganz wichtige Materie aufgegriffen hat. Er selbst zeigt uns, wie wesentlich es ist, Menschen mit Behinderungen und Defiziten in ihrem Krankheitsbefinden mitten in unserer Gesellschaft aufzunehmen, leben zu las­sen, und wie sehr das geht, wenn hier entsprechende Unterstützung vorgenommen wird. Danke vielmals an den Abgeordneten Huainigg! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und BZÖ.)

Er war es auch, der diese persönliche Assistenz als einen wesentlichen Part dieser Gesetzesvorlage gesehen hat, und hiemit soll es nun möglich sein, dass einzelne pflegerische und medizinische Tätigkeiten, die letztendlich im Einzelfall an die ganz konkrete Person gebunden sind, auch übertragen werden können, wiederum nach entsprechender Einschulung.

 


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