Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 44

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Bei der Mehrzahl der Menschen, die derzeit über mobile Dienste betreut und sehr gut unterstützt werden, gibt es gut funktionierende, aufeinander abgestimmte Vorgänge – über Heimhilfen, PflegehelferInnen und diplomiertes Personal. Bei der 24-Stunden-Be­treuung muss das ganz genau beobachtet und ganz genau angeschaut werden, damit hier die Risiken gering gehalten und eingedämmt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein nächster Schritt – ein Vorschlag, den auch Kollege Dr. Huainigg aufgrund von sehr vielen Anregungen vonseiten der Träger­organisationen von Behinderten-Wohngemeinschaften gemacht hat – ist eine Rege­lung dahin gehend, dass auch in Wohngemeinschaften von behinderten Menschen die Betreuerinnen und Betreuer Unterstützung bekommen bei der Delegation der Tätig­keiten. – Sie sehen, wir werden hier einen weiteren Schritt auf diesem Weg machen.

Am Schluss meiner Ausführungen möchte ich mich noch bei den Verhandlungsteams der Sozialdemokratischen Partei und der ÖVP bedanken, die in wirklich sehr inten­siven, langen Auseinandersetzungen und Diskussionen dieses Paket auf den Tisch gebracht haben, und natürlich auch bei den BeamtInnen, die dann in der Umsetzung involviert waren.

Ich denke mir, dieses Gesetz ist ein gutes Beispiel für wirkungsvolle Politik, die an den Bedürfnissen der Menschen orientiert ist. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste kommt nun Frau Abgeordnete Mandak zu Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


10.58.03

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehr­te Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es war jetzt sehr viel die Rede von der Rund-um-die-Uhr-Betreuung und davon, dass das vorliegende Gesetz bei der Rund-um-die-Uhr-Betreuung Anwendung findet. – Ja, auch, aber auch im Bereich der Personenbetreuung, und hier ist in der Vorlage die Rede von „dauernder oder regelmäßig täglicher oder mehrmals wöchentlicher Betreuung“. Das heißt, wir sprechen über einen viel breiteren Bereich als nur über die Rund-um-die-Uhr-Be­treuung.

Ich selbst bin diesem Gesetz gegenüber ein bisschen zwiegespalten – wobei wir Grüne diesem Gesetz zustimmen werden, weil es einige wesentliche Verbesserungen bringt. Es ist schon davon gesprochen worden, dass der Graubereich, in dem jetzt viele Betreuerinnen – hauptsächlich Betreuerinnen – und Betreuer tätig sind, geklärt wird, womit diese eine Rechtssicherheit bekommen. Das ist auch die für Betreuten und deren Familien wichtig. Insofern ist es eine wirkliche Verbesserung.

Hand in Hand gehen damit auch klarere Bestimmungen, was die Haftung betrifft, was auch sehr positiv ist. Und aus unserer Sicht ist auch die Verankerung der Unter­weisung beziehungsweise der laufenden Unterstützung durch diplomiertes Pflegeper­sonal sehr wichtig.

Dass auch die persönliche Assistenz in das Gesetz aufgenommen wurde, erachten wir als wesentlich, denn von nun an haben auch diejenigen, die Assistenz geleistet haben und bisher in einem Graubereich tätig waren, Rechtssicherheit.

Im Gegensatz zu den Kolleginnen und Kollegen der FPÖ steht für uns eindeutig fest, dass es diesmal tatsächlich einen Zeitdruck gegeben hat, den wir als Parlament selbst erzeugt haben. Ich finde es toll, dass diese Gesetzesvorlage in so kurzer Zeit zustande gekommen ist, zumal da sehr viele Interessengruppen einzubeziehen waren und diese Materie kompliziert ist. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

 


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