Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 48

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Augen nicht ganz verschließt, dann weiß man auch, dass die 24-Stunden-Betreuung bisher in 80 Prozent der Fälle von den Angehörigen zu Hause durchgeführt wurde. Des­wegen habe ich persönlich – und das sage ich ganz offen – gegen die Kompetenz­erweiterung nichts, weil sie jetzt endlich nach nachvollziehbaren Kriterien ablaufen soll.

Es ist für mich wichtig, dass klar niedergeschrieben ist, unter welchen Vorausset­zungen die sogenannten medizinischen Laien, das heißt die Betreuungskräfte ohne besondere Schulungen, die Betreuungsarbeiten durchführen können. Mir ist es lieber, das jetzt endlich einmal auf legalem Boden zu haben, als weiterhin der Schwarzarbeit, nämlich der Illegalität, Vorschub zu leisten. (Beifall bei der SPÖ.)

Trotzdem hätte auch ich es – und das sage ich ganz offen –, ebenso wie viele Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer, die in diesem Bereich tätig sind, lieber gesehen, wenn sich gewisse Textierungen nicht in den einzelnen Erläuterungen, sondern im Geset­zestext wiedergefunden hätten, um eben noch vorhandenen Ängsten entgegen­zuwirken. Zum Beispiel: Klarstellungen im § 3b, wo es heißt, dass eingeschränkte pflegerische Leistungen, wie etwa Unterstützung bei der Nahrungs- und Flüssigkeits­aufnahme oder Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, wirklich nur in einem einzigen Haushalt durchgeführt werden dürfen.

Allein mit diesem Beispiel könnten wir Ängsten, dass ungeschulte selbständige medi­zinische Laien durch stundenweise Tätigkeit in mehreren Haushalten geschulte unselb­ständig Erwerbstätige im Bereich der Betreuungstätigkeiten vom Arbeitsmarkt verdrängen, den Wind aus den Segeln nehmen. Daher hoffe ich, dass wir in diese Richtung durch gemeinsame Anstrengungen die eine oder andere Änderung, die in der Gewerbeordnung und nicht im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz drinnen ist, zusammenbringen. Denn, wie gesagt: Es finden sich in den Erläuternden Bemer­kungen in diesem Gesetz unzählige Klarstellungen, aber Erläuterungen sind nicht Gesetz.

Ich werde – auch als Gewerkschafter sage ich das – trotz aller Bedenken, die an mich herangetragen wurden und die ich auch teile, diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.14


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rauch-Kallat. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.14.26

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Mit der vorliegenden Gesetzesmaterie be­schließen wir eine Regelung, die rund 20 000 Menschen in Österreich eine legalisierte, gute, qualitätsgesicherte Pflege ermöglicht und gleichzeitig ihren Angehörigen die Sicherheit gibt, dass die Pflegebedürftigen in guten Händen sind.

Wie war die Situation bisher? – Wir haben es alle gewusst, aber niemand hat einen Ausweg gewusst. Und ich bin sehr froh und es ist sehr positiv, dass es der Bundes­regierung gelungen ist, auf einem gemeinsamen Weg eine Regelung zu finden, die den Interessen der Betroffenen entgegenkommt, aber gleichzeitig denjenigen, die die Pflege ausüben, auch eine rechtliche Sicherstellung gibt und die das Ganze auch noch leistbar macht.

Da Kollege Themessl vorhin – er ist momentan leider nicht im Saal – gesagt hat, dass die Wirtschaftskammer jubeln würde, weil sie jetzt 20 000 Mitglieder mehr hat, die Pflichtbeiträge zahlen, möchte ich ihm ausrichten lassen, dass die Wirtschaftskammer Jungunternehmer so fördert, dass sie in den ersten Jahren überhaupt keine Kam­merumlage zu zahlen haben. Das war eines der Pakete, die die vorletzte Bundesregie-


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