Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 54

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Was mich ganz besonders freut, ist, dass bei diesem Gesetz der betreuende Mensch im Mittelpunkt steht und dass jetzt die Grundlage geschaffen worden ist, um genau zwischen Pflege und Betreuung unterscheiden zu können, dass mit dieser Gesetzes­vorlage Eckpunkte geschaffen worden sind, die ganz klar definieren, das ist Betreuung, das wird als Betreuung anerkannt, und alles andere darf nur im Zusammenwirken mit Ärzten oder mit dem diplomierten Personal im Gesundheitsbereich durchgeführt werden.

Ich kann Ihnen sagen, ich habe meine Mutter gemeinsam mit meiner Familie dreiein­halb Jahre gepflegt, und ich weiß, was Pflegen heißt. Ich habe immer wieder festge­stellt, gerade auch hier bei verschiedenen Äußerungen, dass Pflege und Betreuung sehr differenziert zum Ausdruck gekommen sind. Mit dieser gesetzlichen Grundlage wird es möglich sein, dass alle diese Betreuung in Anspruch nehmen können – Betreu­ung, die auch leistbar ist, was sehr wichtig ist, und nun geht es darum, diese Regelung draußen in der Praxis auch umzusetzen.

In diesem Sinne möchte ich wirklich allen Beteiligten ein herzliches Dankeschön sagen für die Ausarbeitung dieser Grundlage, mit der wir heute eine legalisierte Pflege ermög­lichen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.36


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Frau Abgeordnete Durchschlag ist die nächste Rednerin. Ihre gewünschte Redezeit beträgt 2 Minuten. – Bitte.

 


11.36.37

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Gesundheitsberufe-Rechts­änderungsgesetz handelt es sich um ein sehr positives Gesetz für die Beteiligten. Es kann damit eine Großbaustelle von zirka 20 000 Haushalten beendet werden, auf der sich ja die Auftraggeber ständig den Vorwurf machen lassen mussten, sie beschäftigen Schwarzarbeiter, und wo sich auf der anderen Seite die Beschäftigten in einem Bereich, einem Graubereich, der nicht genau definiert war, bewegt haben.

Es scheint das Kunststück gelungen zu sein, Leistbarkeit, Sicherheit und Qualität unter einen Hut zu bringen. Das Thema Qualitätssicherung hat dabei naturgemäß einen sehr hohen Stellenwert, und da muss der Übertragung von fachlichen Leistungen, also medizinischen, pflegerischen, aber auch therapeutischen, an Laien ein besonderes Augenmerk geschenkt werden. Dass das in aller Regel sehr gut funktioniert, das zeigen sehr viele PhysiotherapeutInnen, die beispielsweise Schlaganfallpatienten in ihrer Rehabilitation zu Hause betreuen und dort die Angehörigen, also in der Regel auch Laien, anleiten, die Patienten korrekt zu transferieren, korrekt zu lagern, ihnen auch beim korrekten An- und Ausziehen zu helfen. Das ist auch nicht immer ganz ungefährlich, geht aber in aller Regel sehr, sehr gut.

Klar ist, dass das regelmäßig kontrolliert und überprüft werden muss und daher dann auch auf Zustandsänderungen, negative, aber auch positive – es gibt ja auch positive Zustandsänderungen –, reagiert werden kann.

Alles in allem bietet die vorliegende Gesetzesmaterie eine hervorragende, eine sehr gute rechtliche Grundlage in einem Lebensbereich, der uns mit Sicherheit in den nächsten Jahren noch stark zu schaffen machen wird. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.38


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Höllerer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


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