Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 71

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klare Zielrichtung hat, zu der wir uns letztendlich auch alle verpflichtet haben: Wenn nicht umgehend die Sicherheitsmaßnahmen eingehalten beziehungsweise geklärt wer­den, dann wird eine völkerrechtliche Klage eingebracht. Dazu haben wir uns im Jahr 2006, im Dezember, alle bekannt.

Es gibt für mich, was Temelín anbelangt, mittlerweile ein großes Glaubwürdigkeits­problem, ein Glaubwürdigkeitsproblem auch in die Richtung: Was kann man von Versprechen von Politikerinnen und Politikern halten? (Beifall beim BZÖ.)

Im Jahre 2001 hat Vizekanzler Molterer gesagt: Temelín wird nicht in den kom­mer­ziellen Betrieb gehen, bevor die Punkte im Melker Abkommen umgesetzt sind. Im Jahr 2006 hat Dr. Schüssel im Zuge des Wahlkampfes in Linz gesagt, dass er die Position Österreichs gegenüber dem AKW Temelín machtvoll vertreten wird. Und Bundeskanzler Gusenbauer und Frau Nationalratspräsidentin Prammer haben gesagt: Wir werden uns vehement gegen das AKW Temelín einsetzen.

Wenn ich mir so die Wortmeldungen aus dem Jahr 2006 anschaue – von allen fünf Fraktionen –, sehe ich, das ist in eine Richtung gegangen. Der vorliegende Antrag ist die letzte Konsequenz, die vor allem die Völkerrechtsklage vorsieht, hieß es von Seiten der SPÖ. Kollege Wöginger von der ÖVP hat gesagt: Die Völkerrechtsklage ist notwendig. Sie bedürfe einer sorgfältigen Vorbereitung. Gegen das ist nichts einzu­wen­den.

Frau Präsidentin Glawischnig hat gesagt, die Inbetriebnahme des AKW sei ein ein­deutiger Vertragsbruch, weshalb eine Völkerrechtsklage als massiver Protest notwen­dig sei, und Sie, Herr Bundesminister Pröll, haben als Antwort unter anderem gesagt, was alles schon geschehen sei und dass Sie Ihren klaren Kurs beibehalten würden. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: So ist es!)

Daher frage ich mich jetzt und heute, welchen klaren Kurs Sie da meinen, und ich freue mich, dass Sie erst nach mir sprechen, denn dann werde ich es wahrscheinlich erfah­ren. Ich sehe momentan nur einen Kurs des Schweigens und einen Kurs der Untätigkeit, und ich frage mich, und da werden Sie uns hoffentlich auch eine Auf­klärung geben, denn ich möchte nicht irgendwelche Verdächtigungen in den Raum stellen, ob dieses Schweigen zu Temelín das Gegengeschäft für einen Rüstungs­auftrag ist, der noch nicht abgewickelt ist. (Abg. Schopf: Mein Gott!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren im Hohen Haus! Ich selbst bin auch Mitglied – noch Mitglied, sage ich – dieser interparlamentarischen Kommission, weil ich mir gesagt habe, dabei zu sein und etwas mit zu bewegen ist besser, als von draußen zu schimpfen. (Abg. Schopf: Genau!) Und wir haben, so glaube ich, in diesen drei Runden, jeder von uns, eine große Bereitschaft zu einer guten Lösung gezeigt, aber ich habe manchmal das Gefühl gehabt, dass wir einfach beschäftigt werden seitens Tschechiens und dass eine gewisse Hinhaltetaktik praktiziert wurde.

Bei der letzten Runde, an der ich aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen konnte, hat, wie ich gehört habe, der tschechische Minister Swoboda ganz klar gesagt: Das Melker Abkommen ist kein völkerrechtliches Abkommen.

Der tschechische Ministerpräsident Topolánek hat während des Besuchs bei unserem Bundeskanzler gesagt, dass auch er das so sieht, und er hofft, dass Europa eine neue Renaissance der Kernkraft erlebt.

Da denke ich mir schon, dass es mit der konstruktiven Zusammenarbeit auf dieser bilateralen parlamentarischen Ebene letztendlich zu Ende ist, denn da können wir nichts mehr erwarten. Tschechien hat eine ganz klare Aussage gemacht, was es von dem hält, was es 2001 vertraglich abgeschlossen hat. Uns allen ist damals gesagt worden, wie richtig, wichtig und gut das gewesen wäre.

 


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