Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 84

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Faktum ist weiters, dass sich meine Fraktion zur Fristenlösung bekennt, dass wir also keinerlei inhaltliche Initiativen eingebracht haben, um diese Fristenlösung einem Ende zuzuführen. Ich möchte betonen, dass wir aber sehr wohl die Verantwortung dafür haben, in allen jenen Fällen, in denen es möglich ist, Abtreibungen zu verhindern, und zwar durch eine bessere Beratung, durch ein besseres finanzielles Umfeld. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Öllinger: Frauen sind Mörderinnen, sagt der Klement!)

13.19


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir werden so vorgehen, dass das in der nächsten Präsidiale beraten wird.

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Wir gehen nun in die Debatte über die Tagesordnungspunkte 7 und 8 ein. Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker mit einer Redezeit von 5 Minuten. – Bitte.

 


13.20.15

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei der vorliegenden Gesetzesnovelle geht es de facto um eine Änderung der Rücknahmesysteme für Batterien, insbesondere auch für Fahrzeugbatterien. Da gibt es durchaus den Kritikpunkt, dass es hier zu Ver­schlechterungen kommt, was auch das Gutachten der Arbeiterkammer ganz klar dokumentiert. Es kommt nämlich insofern zu Verschlechterungen, als die Kommunen nicht mehr verpflichtet sind, dies in dieser Form anzubieten, wie es vorher war.

Herr Minister, auch wenn die Vorlage bestimmte Verbesserungen enthält, sehen wir da durchaus einen großen Nachteil und bedauern zudem, dass der von uns eingebrachte Antrag in dieser Novelle nicht berücksichtigt worden ist. Es geht hier ganz klar um Rechte der Bürgerinnen und Bürger, etwas, wo man endlich einen Schritt setzen muss, um das zu verbessern; und es geht um Bodenaushubdeponien, die in dieser Form genehmigt werden.

Ein Beispiel aus Tirol: In einem kleinen Ort in der Nähe von Innsbruck, der sich Ranggen nennt, wird eine solche Deponie errichtet. Nach dem derzeitigen Abfallwirt­schafts­gesetz kann das in dieser Form nach dem vereinfachten Verfahren gemacht werden, mit dem Problem, dass die Nachbarn und die Gemeinde selbst keine Parteistellung haben. Das bringt ein riesengroßes Problem mit sich. Genau bei dieser Deponie in Ranggen sind es an die 80 Bürgerinnen und Bürger gewesen, die negativ Stellung genommen haben. Es hat der Gemeinderat Stellung genommen, der Bürger­meister abgelehnt, der Umweltanwalt entsprechend Position bezogen – und dennoch können sie das nicht verhindern.

Meine Damen und Herren, es ist, wie ich meine, an der Zeit, dass wir hier eine Rege­lung finden, dass jene Gegenstände, die über ein vereinfachtes Verfahren abgehandelt werden, entsprechend reduziert werden. Das ist ein Klassiker, und dafür stehen wir, dass man bei Bodenaushubdeponien ein ordentliches Verfahren macht, das die Rechte der Bürgerinnen und Bürger entsprechend stärkt, in dem sie auch Partei­stellung haben. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Hornek.)

Der heutige Tag ist ein besonderer Tag, nämlich nicht nur aufgrund des desaströsen Abstimmungsverhaltens von ÖVP und SPÖ in Bezug auf die Entschließungsanträge zu Temelín, sondern heute läuft im Burgenland die Frist für das UVP-Verfahren für die Abfallverbrennungsanlage Heiligenkreuz ab.

 


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