Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 90

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eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 7, Bericht des Umwelt­ausschusses über die Regierungsvorlage (327 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftgesetz 2002 geändert wird (AWG Novelle Batterie, 471 d. B.). Der Markt für die Organisation der Sammlung und Verwertung von haushaltsnah anfallen­den Verpackungen wird vom ARA- System dominiert, welches ein (Quasi)Monopol besitzt. Eine Entscheidung der Europäischen Kommission vom 16. Oktober 2003 bestätigte den Engpasscharakter der haushaltsnahen Erfassungsinfrastruktur.

Weiters erkannte die Kommission gemäß der Entscheidung, dass Gefahr besteht, dass die ARGEV (welche im Rahmen des ARA-Systems für die Sammlung und Sortierung aller Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Holz, Textilien, Faserstoffen, Keramik und Materialverbunden zuständig ist) die Öffnung der Sammelgefäße für Wettbewerber erschweren könnte und erteilte der ARGEV daher die Auflage, die Entsorger nicht daran zu hindern, mit Wettbewerbern Verträge über die Mitbenützung der haushalts­nahen Erfassungsinfrastruktur abzuschließen und zu erfüllen.

Zur Festigung ihrer Monopolstellung betreibt das ARA-System eine Blockadepolitik gegenüber Mitbewerbern. Einerseits vertritt das ARA-System eine undurchsichtige Tarifpolitik, die zu hoch angesetzte Lizenzentgelte, unzulässige Quersubventionierung und dadurch eine bewusste Schädigung der Wettbewerber beinhaltet. Die daher resultierenden hohen Reserven sind mit dem Kostenorientierungsgebot der Ver­packungs­verordnung nicht vereinbar. Diesbezüglich wurde am 06. Februar 2008 gegen den Vorstand der ARA Dkfm. Christian Stiglitz wegen Betrugs und Veruntreuung von Lizenzentgelten bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Strafanzeige eingebracht. Andererseits werden kommunale Entscheidungsträger (die über Abschlüsse von Verträgen mit potentiellen Systemwettbewerbern entscheiden) mit einer spezifischen Kommunikationstheorie beeinflusst. Die angeblichen Vorteile des österreichischen Monopolsystems im Vergleich zu dem in Deutschland herrschenden Wettbewerb werden betont und vor höheren Kosten für Verbraucher gewarnt. Als Beispiel sei eine von der ARA in Auftrag gegebene OTS- Meldung vom 19. Februar 2008, in der eine deutsche Fachzeitschrift („Kommunalwirtschaft“, Ausgabe Jänner 2008) mit „Öste­rreichisches ARA-System: Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich geradezu unglaublich, ... Kosten je Einwohner nur halb so hoch wie in Deutschland“ zitiert wird. Aber auch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist nicht an Wettbewerbern am Markt der Entsorgung und Sammlung von haushaltsnahen Verpackungen interessiert. Der zuständige Beamte für die Verpackungsverordnung Dr. Christian Keri spricht sich in einem Handelsblatt-Artikel vom 15. August 2007 für die Vorzüge des österreichischen Monopolsystem gegenüber dem unübersichtlichen Wettbewerbssystem in Deutschland aus und stellt die Frage in den Raum, „ob hier Wettbewerb überhaupt zur Erreichung ökonomischer Ziele beiträgt.“

Trotz klarer Auflagen der Kommission hat es fast vier Jahre gedauert, bis die ARGEV ihre Sammelpartnerverträge so überarbeitet hat, dass die Zulässigkeit der Mitbenüt­zung explizit dargestellt wird, wenngleich sich ARGEV und ARA uneingeschränkte Kontrollbefugnisse gegenüber Sammel- und Sortierpartnern vorbehalten. Nach Ansicht der Bundeswettbewerbsbehörde enthält aber auch dieser Vertragsentwurf Bedingun­gen, welche die Mitbenützung faktisch erschweren und so im Widerspruch zur Ent­scheidung der Kommission stehen.

Auf die Maßnahmensetzung für die Schaffung einer gleichberechtigten Verhandlungs­basis angesprochen, spricht der Bundesminister für Umwelt in einer Anfragebeant­wortung (3175/AB) vom 10.März von der „Schaffung einer Rechtsgrundlage, die- soweit dies nicht bereits der Fall ist- in erster Linie sicherstellt, dass die abfallwirt-


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