Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 99

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nale Regelungen zur breiten Einbindung der Öffentlichkeit in Entscheidungen über gentechnisch veränderte Organismen zu betrachten und vor allem zu begrüßen.

Die Umsetzung der EU-Verordnung berührt uns nur am Rande, da unsere Richtlinien die Gentechnik betreffend Gott sei Dank viel strenger und konsumentenfreundlicher sind.

Man kann durchaus berechtigt sagen, dass Österreich in diesem Bereich eine Vor­reiter­rolle einnimmt und die Bevölkerung, ja wir alle ganz strikt gegen den Einsatz von Gentechnik sind. Es gilt auch hier, sich nicht zurückzulehnen, sondern alles daran zu setzen, dass auch in Zukunft Futter, das gentechnisch verändert wurde, nicht nach Österreich gelangt und dass die Informationspflicht ausgeweitet wird, dass noch strenger kontrolliert wird und auch Produkte von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futter ernährt oder gemästet wurden, auszuzeichnen sind.

Bewusste Konsumenten gehen außerdem davon aus, dass, wenn sie ein Produkt kaufen, das gentechnisch veränderte Bestandteile enthält, das auch extra gekenn­zeichnet ist. Die Kennzeichnung für importierte gentechnisch veränderte Lebensmittel muss bei allen Produkten in derselben Art und Weise in einer Mindestgröße erfolgen.

In der Landwirtschaft muss das Prinzip der Gentechnikfreiheit sichergestellt werden.

Und was mir ganz besonders wichtig ist: dass es Sanktionen und eine Haftung für Verstöße gegen Gentechnikverbote gibt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Welche Gefahren von der Gentechnik ausgehen und welche Langzeitschäden für unsere Gesundheit bestehen, können wir heute noch gar nicht abschätzen. Aber auf der anderen Seite bin ich selbst interessiert, denn es gibt in der Zwischenzeit ein großes Land, Australien, das sich der Gentechnik total geöffnet hat. Man muss jetzt einmal schauen, was sich da mittelfristig ergibt, Herr Minister. Ich denke, das ist ein interessantes Experiment – wie es ausgeht, weiß ich nicht. Die Australier sind diesen Schritt gegangen, und ich denke, man muss schauen, was dort in der Zukunft Menschen und Tiere betreffend passiert. (Abg. Dr. Graf: Die Kängurus werden aussterben!) – Hoffentlich nicht.

Solange es keine konkreten Ergebnisse gibt, kann unser Weg nur sein: Hände weg von der Gentechnik! – Danke. (Beifall bei BZÖ und FPÖ sowie der Abg. Dr. Lichten­ecker.)

14.08


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ord­neter Dipl.-Ing. Auer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.08.43

Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Werte Damen und Herren auf der Zuschauertribüne! Ebenfalls schöne Grüße an die Schüler aus dem Lavanttal! Ich darf ganz kurz zur Aarhus-Konvention Stellung nehmen.

Dieses Übereinkommen wurde 1998 abgeschlossen. Es steht auf drei wichtigen Säulen: erstens Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen, zweitens Beteili­gung der Öffentlichkeit an den Entscheidungsverfahren und drittens Zugang zu Gerich­ten.

Der Grund dafür, dass dieses Übereinkommen jetzt erneuert wurde, liegt in erster Linie darin, dass es über die EU hinausgeht, dass also weitere Staaten als Mitgliedstaaten mit dabei sind und diese Anpassungen gerade für diese Staaten notwendig sind. Außerdem haben wir in dem Fall auch die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entschei-


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