Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 102

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Also drei Punkte, um hier der Umwelt zu ihrem Recht zu verhelfen und die Bürger in Umweltverfahren zu unterstützen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Öllinger: Das ist nicht zu viel verlangt!)

14.17


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.17.28

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher auf den Tribünen! Die Aarhus-Konvention ist bereits in den Grundzügen erläutert worden. Es geht darum, Information über Umwelt­fragen zu bekommen, vor allem aber, eine Bürgerbeteiligung zu erreichen. Es geht darum, die Lebensbedingungen der künftigen Generationen sicherzustellen. Das, was wir heute in vielen Bereich erleben, ist sehr dramatisch. Da geht es nicht nur um die Gentechnik, wobei die Gentechnik natürlich ein ganz entscheidender Teil ist, den wir behandeln müssen, aber ich denke auch an andere Dinge, die unsere Lebens­sicherheit sehr beeinträchtigen, vor allem jene der künftigen Generationen. (Abg. Dr. Mitterlehner: Nämlich?) Ich denke an die Chemtrails. Ich denke an Kerosin, die „Impfung“ mit Silberjodid – das ist auch eine Problematik, die vielfach nicht behandelt wird; ein Thema, das da hereinspielen könnte. Ich denke an die Verwendung von Uran und an die Endlagerstätten des Atommülls. All das sind Dinge, die langfristig die Lebensbedingungen unserer künftigen Generationen beeinflussen können.

Insgesamt gesehen ist das, was hinter dieser Aarhus-Konvention steckt, also eine ganz, ganz wichtige Idee. Frau Kollegin Lichtenecker, dass wir erst 2005 beigetreten sind, ist vielleicht betrüblich, aber viel betrüblicher ist noch – und das könnten wir bekämpfen, vielleicht machen Sie es persönlich –, dass die Länder, die entscheidend sind für die Zukunft, für die ganze Welt, nämlich die nordamerikanischen Staaten und die osteuropäischen Staaten, noch nicht beigetreten sind. Vielleicht können Sie sie dazu bewegen, dieser Aarhus-Konvention beizutreten. Ich meine, da ist noch viel an Aufklärungsarbeit zu leisten. Und wenn Sie das schaffen, dann wäre das sicher eine große Hilfe. (Abg. Dr. Lichtenecker: Wir sind immer und überall im Einsatz, keine Frage!)

Eine Frage, die natürlich auch zu behandeln ist: Wenn wir groß über die Beteiligung von Bürgern an Umweltverfahren sprechen, ist schon auch die Frage zu stellen, ob ein einzelner Bürger überhaupt die Chance hat, da ein Verfahren zu betreiben. Ich denke dabei auch an den Riesenkonzern Monsanto, der schon indirekt angesprochen worden ist, nämlich über die Gentechnik. Wie, bitte, soll ein einzelner Bürger gegen einen Großkonzern auftreten, wo es ganze Staaten kaum schaffen, solchen Konzernen Paroli zu bieten? – Das ist sicher einer der offenen Punkte, der in dieser Thematik noch zu bedenken ist.

Etwas, was im Zusammenhang mit der Gentechnik noch zu erwähnen ist: Wir müssen natürlich unterscheiden zwischen den Arten der Gentechnik, zwischen „roter“, „weißer“ und „grüner“ Gentechnik, wobei bei der „roten“ und der „weißen“, bei Produktions­methoden, um in der Medizin und in der Pharmazie zu helfen, viele Fragen außer Streit stehen. Wir müssen also schon klar trennen zwischen „roter“, „weißer“ und „grüner“ Gentechnik.

Natürlich sind auch wir der Ansicht, dass die grüne Technik das größte Problem darstellt, und Fragen wie Koexistenz, Pollenbarrieren und so weiter sind ja schon vielfach behandelt worden.

 


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