Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 103

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Bei dieser Frage der Aarhus-Konvention sollte man auch darüber nachdenken, Ein­richtungen wie die EFSA und die AGES vermehrt in den Mittelpunkt zu rücken, weil gerade die AGES und die EFSA die Möglichkeiten hätten, hier aufklärend zu wirken. Ich glaube, es kann nicht sein, dass solche Einrichtungen, vor allem die EFSA, in der Geiselhaft der Großkonzerne stehen, wo Monsanto-Gutachten oder Gutachten von Groß­konzernen als Basis für Gutachten der EFSA herangezogen werden. Wenn die Bürger nämlich aufgrund von solchen manipulierten Gutachten informiert werden, werden sie sicher falsch informiert.

Das heißt, wir brauchen nicht eine manipulierte EFSA, sondern wirklich eine freie EFSA oder freie Forschungseinrichtungen, die den Bürger informieren und somit auch eine echte Chance im Bereich der Aarhus-Konvention bieten.

Wir haben auf die Frage der Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln bereits hingewiesen. Es ist natürlich richtig, dass wir in Österreich, dass wir in Europa gute Möglichkeiten der Kennzeichnung haben. Was uns aber völlig fehlt, das ist, die Umwege aufzuzeigen. Dazu ein Beispiel.

Wenn wir wissen, dass in Österreich ungefähr 800 000 Tonnen Soja pro Jahr importiert werden, und wenn wir wissen, dass das als Futtermittel für unsere Haustiere ver­wendet wird, dann ist das schon in Ordnung. Das kann man irgendwo nachvollziehen. Wir wissen aber nicht, welches Fleisch bei uns landet, ob es mit Sojamitteln gentechnischer Natur gefüttert worden ist oder gentechnikfrei gefüttert worden ist – außer bei klarer Bio-Kennzeichnung. Da gibt es also viele Umwege, und wenn viele glauben, sie leben ganz gesund, wenn sie nur Soja-Schnitzel essen und Soja-Milch trinken, möchte ich darauf hinweisen, dass man bei vielen dieser Sojaprodukte natürlich auch Gefahr läuft, dass diese gentechnisch verändert sind.

Summa summarum ist das sicher ein guter Schritt, ist die Aarhus-Konvention der richtige Weg, aber es gibt noch viele, viele offene Fragen, die zu behandeln sind. Frau Kollegin Lichtenecker, wir haben da sicher einen gemeinsamen Weg vor uns. Ich bin gespannt, wie Sie Ihre Aufklärungsarbeit, bei der Sie angeknüpft haben, machen werden. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

14.22


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Dr. Eder-Gitschthaler. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.22.18

Abgeordnete Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Liebe Besucherinnen und Besucher, auch von meiner Seite ein herzliches Grüß Gott! – Wir haben heute schon sehr viel über diese vorliegende Änderung des Übereinkommens von Aarhus gehört. Es geht, kurz zusammengefasst, um den Zugang zu Informationen, um die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren und um den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, speziell bei Verfahren über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel.

Als Ziel gilt die Erhöhung der biologischen Sicherheit – ein ganz wichtiges Anliegen! (Beifall bei der ÖVP.) – Danke schön!

Österreich hat – Gott sei Dank! – ein sehr strenges Gentechnikgesetz, und eine Aufweichung wird es mit der ÖVP unter Bundesminister Pröll sicherlich nicht geben! (Beifall bei der ÖVP.)

Diese weitaus schärferen Regelungen als in der EU können beibehalten bleiben und werden auch von dem vorliegenden Übereinkommen keinesfalls berührt. Wir haben hier schon gehört, die österreichische Bevölkerung ist – Gott sei Dank! – gegen Gen­technik, Stichwort „bewusster Konsument“.

 


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