Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 170

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steindl. Die gewünschte Redezeit beträgt 2 Minuten. – Bitte.

 


18.12.47

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminis­ter! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Mit der vorlie­genden Regierungsvorlage soll eine geeignete Rechtsgrundlage geschaffen werden, mit welcher die Realisierung des Erdgaspipeline-Projekts „Nabucco“ realisiert werden kann.

Ich bin auch der Meinung, dass eine Diversifizierung das Gebot der Stunde ist, um die Abhängigkeit nicht weiter zu steigern.

Heute wurde auch schon gesagt, dass die zweite Säule, erneuerbare Energie, ein wichtiger Bestandteil der Energieversorgung ist. Diesbezüglich sind wir in Österreich, so glaube ich, auf einem sehr guten Weg.

Abschließend bringe ich noch folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner, Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 geändert wird (436 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichtes (453 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der im Titel bezeichnete Gesetzesantrag wird geändert wie folgt:

1. Z 15 (Verfassungsbestimmung) lautet:

„15. (Verfassungsbestimmung) In Art. IV wird nach Abs. 1d folgender Abs. 1e angefügt:

,(1e) (Verfassungsbestimmung) Art. II § 3 Abs. 6 und 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2008 tritt mit 1. April 2008 in Kraft. Art. II § 3 Abs. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2008 tritt mit dem der Kund­machung folgenden Monatsersten in Kraft.‘“

2. Z 16 lautet:

„16. In Art. IV wird nach Abs. 1e folgender Abs. 1f angefügt:

,(1f) Art. II § 3 Abs. 1 und 5, § 4 Abs. 5, § 6, § 8 Abs. 1, § 10 Abs. 2 und 3, § 11 Abs. 1, § 12 Abs. 1 und 2, die §§ 16 und 17 sowie § 25 Abs. 1 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2008 treten mit 1. April 2008 in Kraft. Art. II § 22 Z 12 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2008 tritt mit dem der Kund­machung folgenden Monatsersten in Kraft.‘“

*****

Ich hoffe, alles vollständig vorgetragen zu haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.16


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Steindl einge­brachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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