Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 180

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Löhne sind halb so stark gestiegen. Das ist auch volkswirtschaftlich von Nachteil, denn, wenn immer mehr vom Haushaltseinkommen in die Miete fließt, dann senkt das in diesem Land die Kaufkraft und hat volkswirtschaftliche Auswirkungen.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Kompromiss. Er bringt Linderung, aber keine Genesung des Patienten Wohnen. (Abg. Dr. Sonnberger: Na geh, Herr Kollege!) Wir stimmen trotzdem zu, weil in dieser Situation jede Abschwächung der Erhöhung der Wohnkosten ein Erfolg ist.

Aber eines muss auch klar gesagt sein: Diese Regelung ist eine Regelung, die nur für das Kalenderjahr 2008 wirklich wirksam ist. Im Dezember 2007 war es so, dass die Dezemberinflation unter dem Durchschnitt gelegen ist. Im Jahr 2005 war es anders, da war die Dezemberinflation unter dem Schnitt und damit hätten die Mieter damals bei einer Regelung draufgezahlt.

Ebenfalls unzufrieden sind wir damit, dass es keinen Schwellenwert von 10 Prozent gibt. Jetzt weiß ich schon, dass Dr. Sonnberger in Aussicht gestellt hat, dass man darüber diskutieren will. Vielleicht nicht über 10 Prozent, ich glaube, Sie haben von 5 Prozent gesprochen. (Abg. Dr. Sonnberger: Höchstens! Höchstens!) – Das ist schon einmal ein Schritt in die richtige Richtung. Warum? – Weil das zumindest ein zeitliches Aussetzen der Wohnkostensteigerungen bringt, das dem Einzelnen schon hilft. Leider ist auf die Kategoriemieten vergessen worden. Hier wurde auf 400 000 Mieterinnen und Mieter verzichtet und vergessen.

Es ist eine Reform angekündigt worden und ich glaube, wir sollten hier heute auch durchaus der Frau Bundesminister den einen oder anderen Wunsch mitgeben: Ich glaube, dass im Bereich der Richtwerte dringender Handlungsbedarf besteht. Wir brauchen eine absolute Deckelung der Zuschläge im Mietrechtsgesetz, damit wir zu nachvollziehbaren Mietzinsobergrenzen kommen. Wir brauchen aber auch, Frau Bundesminister, eine gesetzliche Definition und eine Begrenzung der einzelnen Zu- und Abschläge.

Ein weiterer Punkt sind die Betriebskosten. Der Betriebskostenkatalog ist hinsichtlich dessen, was alles darunter fällt, immer recht üppig gestaltet gewesen. Das hat historische Ursachen. Damals war die Mietzinsbildung sehr restriktiv. Daher war man bei den Betriebskosten relativ großzügig. Heute wissen wir, dass durch die Libera­lisierungen Restriktionen gefallen sind und daher müssen wir jetzt auch bei den Betriebskosten reagieren. Es ist nicht einsichtig, warum die Grundsteuer – eine Ver­mögenssteuer – über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter übergewälzt wird. Es ist auch nicht einsichtig, warum bestimmte Versicherungen, die eigentlich ein Risiko abdecken, das der Erhaltungspflicht des Vermieters unterliegt, ebenfalls auf die Mieterinnen und Mieter übergewälzt werden.

Auch ein wichtiges Thema, das die große Koalition angehen sollte, ist die Streichung der Vergebührung von Mietverträgen. Das steht im Koalitionsübereinkommen drinnen, wurde bisher aber nicht umgesetzt. Sie würde ebenfalls eine Entlastung der Mieterin­nen und Mieter bringen. (Zwischenruf des Abg. Schalle.)

Ein letzter Wunsch aus grüner Sicht: Ich würde mir wünschen, dass wir im Miet­rechtsgesetz auch ökologische Elemente einbauen, die die thermische Sanierung begünstigen. Ich darf Ihnen, Frau Minister, dieses Paket mitgeben. Ich freue mich auf den Herbst – die Hoffnung stirbt zuletzt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.47


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten; die Restredezeit Ihrer Fraktion beträgt 4 Minuten. – Bitte.

 


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