Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 185

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Es wurde auch schon darauf hingewiesen, dass das jetzt der erste Schritt ist. Wir haben uns darauf verständigt, im Herbst ein Paket zum Mietrecht zu schnüren. Teil dieses Pakets wird es auch sein, generell die Valorisierungsklauseln zu verein­heit­lichen, mit dem Ziel, auf eine einheitliche 5-Prozent-Schwellwertklausel zu kommen. Das hat für die Mieter Vorteile, hat aber auch für die Vermieter und die Hausver­waltungen und alle, die mit unterschiedlichsten Valorisierungsklauseln arbeiten müssen und zu unterschiedlichsten Terminen unterschiedlichste Berechnungen anstellen müssen, einen Vorteil, wenn es hier zu einer Vereinheitlichung kommt. Der Verwal­tungs­aufwand, der hiefür derzeit notwendig ist, sollte sicher auch eingerechnet werden. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Erfreulicherweise gibt es eine Einigung der Sozialpartner im Mietrechts- und im Wohnbereich, und auf dieser Grundlage arbeitet das Ministerium bereits an einem Gesetzentwurf. Diese Einigung umfasst unter anderem eine sehr praxisgerechte Begrenzung und Abgrenzung der Erhaltungspflichten, jeweils des Mieters und des Vermieters. Auf dieser Grundlage werden wir auch gesetzgeberisch tätig werden.

Bei den Richtwertzuschlägen ist sicher mehr Transparenz notwendig, sodass der Mieter erkennen kann, wofür diese Zuschläge da sind. Von meiner Seite wäre es sicher auch wünschenswert, darüber zu reden, dass es hier zu einer gewissen Begren­zung dem Ausmaß nach kommt. Im Regierungsübereinkommen selbst ist auch der Auftrag enthalten, den Betriebskostenkatalog zu durchforsten. Das wird Aufgabe für den Herbst sein.

Es wurde hier – zu Recht oder zu Unrecht, ich will das jetzt nicht bewerten – mehrfach darauf hingewiesen, dass die Verteuerung im Wohnbereich verschiedenste Ursachen hat. Meine Aufgabe ist es, im eigenen Ressortbereich und dort, wo es besonders dringend ist, mit einen Beitrag zu liefern, dessen begrenzter Reichweite ich mir durch­aus bewusst bin. Es wurde schon erwähnt, dass Kollege Dr. Bartenstein an einer Begrenzung der Maklergebühren arbeitet. Im Finanzministerium wird meines Wissens daran gearbeitet, die Kosten für die Vergebührung der Mietverträge zu begrenzen und insgesamt arbeitet die Regierung daran, ein gemeinsames Teuerungsbekämpfungs­paket zu erstellen.

In diesem Sinne darf ich Sie um die Zustimmung bitten. Wenn es so ist wie gestern im Ausschuss, ist das ja sehr erfreulich; wenn wir aus dem Justizbereich immer wieder so breite Zustimmung und sogar einstimmige Beschlüsse bekommen, dann, denke ich, setzt das eine sehr gute Tradition in diesem Bereich fort. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.01

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.01.56

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! „Die Inflation ist ein Hammer“, hat vor Kurzem Klubobmann Schüssel gesagt. – Er hat recht. Ja, die Inflation ist ein Hammer. Wir spüren das alle. Deshalb können wir uns heute freuen, dass eine erste gemeinsame Maßnahme gegen die Teuerung beschlossen wird. Die Regierung bremst die Erhöhung der Wohnkosten in bestimmten Bereichen. Danke, Frau Minister Berger, für die rasche Einigung! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

650 000 Mieter können damit etwas aufatmen, darunter sehr viele Pensionisten. Warum? – Die durchschnittliche Pension beträgt 900 €. Davon geht im Schnitt ein Viertel – ein Viertel, meine Damen und Herren! – für das Wohnen auf. Deshalb ist


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