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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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53. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIII. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 13. März 2008

 

 


Stenographisches Protokoll

53. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIII. Gesetzgebungsperiode             Donnerstag, 13. März 2008

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 13. März 2008: 9.03 – 19.24 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das Medizinischer Masseur- und Heil­mas­seurgesetz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über die Regelung des medi­zi­nisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz und das Zahnärztekammergesetz geändert werden (Gesundheits­berufe-Rechtsänderungsgesetz 2007 – GesBRÄG 2007)

2. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Arzneiwareneinfuhrgesetz geändert werden

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Hebammengesetz und das Zahnärztegesetz geändert werden

4. Punkt: Protokoll zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Re­gie­rung der Tschechischen Republik zur Änderung des Abkommens zwischen der Regie­rung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialis­tischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusam­menhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz

5. Punkt: Bericht über den Antrag 590/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lich­tenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klärung des völkerrechtlichen Status des Melk-Abkommens sowie die weiteren Schritte zu seiner Umsetzung

6. Punkt: Bericht über den Antrag 559/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen betreffend umgehendes Einbringen einer Völkerrechtsklage gegen die tschechische Republik betreffend den Bruch des zwischen der Tschechischen Repu­blik und der Republik Österreich geschlossenen internationalen und völkerrechtlich verbindlichen Vertrages (Melker Protokoll-Brüsseler Fassung)

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Batterien)

8. Punkt: Bericht über den Antrag 326/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Meldepflicht bei Lagerung oder Weiterverarbeitung gefährlicher Abfälle


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9. Punkt: Änderung des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Infor­mationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

10. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet

11. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/8

12. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/13

13. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2006/11

14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 geändert wird

15. Punkt: Bundesgesetz betreffend die Sicherstellung der Realisierung des Erdgas­pipelineprojekts „Nabucco“

16. Punkt: Bericht über den Antrag 622/A der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Dr. Peter Sonnberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Linderung der Inflationsfolgen bei den Wohnkosten das Richtwertgesetz geändert wird (Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz – MILG)

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 13

Geschäftsbehandlung

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der schriftlichen Aus­schussberichte 481, 482 und 480 d.B. gemäß § 44 (2) der Geschäftsordnung ........................................................... 29

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 30

Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Josef Cap in Bezug auf Ausführungen des Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, in der 51. Sitzung des Na­tionalrates am 11. März 2008                    83

Wortmeldungen in diesem Zusammenhang:

Michaela Sburny ........................................................................................................... 83

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ...................................................................................... 83

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ..... 83

Fragestunde (7.)

Gesundheit, Familie und Jugend ............................................................................... 13

Dr. Sabine Oberhauser (42/M); August Wöginger, Ursula Haubner, Mag. Gerald Hauser, Dr. Kurt Grünewald

Dr. Erwin Rasinger (45/M); Sigisbert Dolinschek, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jene­wein, Dr. Kurt Grünewald, Michael Ehmann


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Dr. Kurt Grünewald (39/M); Beate Schasching, Dr. Sebastian Eder, Ing. Peter Westenthaler, Herbert Kickl

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (48/M); Mag. Brigid Weinzinger, Petra Bayr, Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer, Josef Bucher

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (435 und Zu 435 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Kran­kenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das Medizi­nischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitäts­hilfsdienste, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz und das Zahnärztekam­mergesetz geändert werden (Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetz 2007 – GesBRÄG 2007) (481 d.B.) ..... 30

2. Punkt: Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Arzneiwaren­einfuhrgesetz geändert werden (482 d.B.)                    30

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 30

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ..... 32

Ursula Haubner ....................................................................................................... ..... 33

Dr. Sabine Oberhauser .......................................................................................... ..... 34

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ..... 36

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ..... 37

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ..... 39

Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky ................................................................ ..... 41

Maria Grander ............................................................................................................... 42

Mag. Christine Lapp ..................................................................................................... 43

Sabine Mandak ............................................................................................................. 44

Barbara Riener ............................................................................................................. 46

Bernhard Themessl ................................................................................................ ..... 46

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ..... 47

Maria Rauch-Kallat ....................................................................................................... 48

Laura Rudas .................................................................................................................. 49

Astrid Stadler ................................................................................................................ 50

Staatssekretärin Christine Marek ......................................................................... ..... 51

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ..... 52

August Wöginger .................................................................................................... ..... 53

Günter Kößl ............................................................................................................. ..... 53

Claudia Durchschlag .............................................................................................. ..... 54

Anna Höllerer .......................................................................................................... ..... 55

Karl Donabauer ....................................................................................................... ..... 55

Dr. Sebastian Eder .................................................................................................. ..... 56

Dr. Franz-Joseph Huainigg ......................................................................................... 57

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 481 und 482 d.B. ....................................  58, 82

3. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (433 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Hebammengesetz und das Zahnärzte­gesetz geändert werden (478 d.B.)                        58


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Redner/Rednerinnen:

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ..... 58

Michael Ehmann ..................................................................................................... ..... 58

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ..... 59

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 60

Ursula Haubner ....................................................................................................... ..... 60

Beate Schasching ................................................................................................... ..... 61

Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 62

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (416 d.B.): Protokoll zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschecho­slowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strah­lenschutz (473 d.B.) ............................................. 62

5. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 590/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klärung des völkerrechtlichen Status des Melk-Abkommens sowie die weiteren Schritte zu seiner Umsetzung (474 d.B.) .................. 62

6. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 559/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen betreffend umgehendes Einbringen einer Völkerrechtsklage gegen die tschechische Republik betreffend den Bruch des zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich ge­schlos­senen internationalen und völkerrechtlich verbindlichen Vertrages (Melker Protokoll-Brüsseler Fassung) (475 d.B.)    ............................................................................................................................... 62

Redner/Rednerinnen:

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ..... 63

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ..... 64

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ..... 65

Petra Bayr ................................................................................................................ ..... 69

Ursula Haubner ....................................................................................................... ..... 70

Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll .................................................................. ..... 72

Ing. Norbert Kapeller .............................................................................................. ..... 74

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ..... 75

Walter Schopf .......................................................................................................... ..... 76

Werner Neubauer .................................................................................................... ..... 77

Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 80

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Fertigstellung der AKW-Blöcke 3 und 4 im slowakischen Mochovce – Ablehnung  68, 82

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend Abfederung steuerlicher Nachteile bei atomaren Katastrophen und anderen Katastrophenschäden – nicht zugelassen         81, 81

Genehmigung des Staatsvertrages in 473 d.B. ............................................................. 81

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 473 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend das KKW Temelίn in der Tschechischen Republik (E 65) ............................................................. 82


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Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 474 und 475 d.B. ................................ 82

Gemeinsame Beratung über

7. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (327 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Batterien) (471 d.B.)                       82

8. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 326/A(E) der Abge­ordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Meldepflicht bei Lagerung oder Weiterverarbeitung gefährlicher Abfälle (472 d.B.) ........................................................................................ 82

Redner/Rednerinnen:

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ..... 84

Konrad Steindl ........................................................................................................ ..... 85

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ..... 86

Gerhard Steier ......................................................................................................... ..... 87

Veit Schalle .............................................................................................................. ..... 88

Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll .................................................................. ..... 91

Erwin Hornek .......................................................................................................... ..... 92

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS ....................................................................... ..... 93

Peter Stauber .......................................................................................................... ..... 95

Johann Höfinger ..................................................................................................... ..... 95

Katharina Pfeffer ..................................................................................................... ..... 96

Franz Eßl .................................................................................................................. ..... 97

Entschließungsantrag der Abgeordneten Veit Schalle, Kollegin und Kollegen betreffend Unterbindung der Monopolstellung des ARA-Systems durch konse­quente Umsetzung der wettbewerbsrechtlichen Vorgaben und der von der Kom­mission vorgesehenen Auflagen – Ablehnung ......................  89, 98

Annahme des Gesetzentwurfes in 471 d.B. .................................................................. 98

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 472 d.B. ....................................................... 98

9. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (444 d.B.): Änderung des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (476 d.B.)                   98

Redner/Rednerinnen:

Veit Schalle .............................................................................................................. ..... 98

Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer ................................................................................. ..... 99

Christian Füller ....................................................................................................... ... 100

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 101

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS ....................................................................... ... 102

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ............................................................................... ... 103

Elmar Mayer ............................................................................................................ ... 104

Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 105

Angela Lueger ......................................................................................................... ... 105

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 107

Genehmigung des Staatsvertrages ............................................................................. 108

10. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vor­lage (447 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schwei-


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zerischen Eidgenossenschaft über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zu­flüsse im Grenzgebiet (470 d.B.) ............................................... 108

Redner/Rednerinnen:

Mag. Ulrike Lunacek .................................................................................................. 108

Karl Donabauer .......................................................................................................... 110

Mag. Christine Muttonen ....................................................................................... ... 110

Dr. Reinhard Eugen Bösch .................................................................................... ... 111

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 111

Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll .................................................................. ... 112

Wolfgang Großruck ................................................................................................ ... 113

Anton Heinzl ............................................................................................................ ... 115

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ... 115

Dr. Gerhard Kurzmann .......................................................................................... ... 116

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ... 117

Marianne Hagenhofer ............................................................................................. ... 118

Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 118

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 120

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ... 120

Genehmigung des Staatsvertrages .......................................................................... ... 121

11. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-59 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/8 (462 d.B.) ...................................................................................... 122

Redner/Rednerinnen:

Dr. Günther Kräuter ............................................................................................... ... 122

Hermann Gahr ........................................................................................................ ... 123

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 123

Mag. Dr. Martin Graf ............................................................................................... ... 125

Josef Bucher ........................................................................................................... ... 126

Mag. Christine Lapp ............................................................................................... ... 127

Thomas Einwallner ................................................................................................. ... 128

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ... 129

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 130

Hermann Krist ......................................................................................................... ... 130

Christian Faul .......................................................................................................... ... 131

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 132

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 133

Kenntnisnahme des Berichtes III-59 d.B. ..................................................................... 134

Gemeinsame Beratung über

12. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-94 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/13 (463 d.B.) .................................................................................... 135

13. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-3 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2006/11 (464 d.B.) .................................................................................... 135

Redner/Rednerinnen:

Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 135

August Wöginger .................................................................................................... ... 135

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 136

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner ........................................................................... ... 138

Josef Bucher ........................................................................................................... ... 140

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein ............................................................... ... 141

Gerhard Reheis ....................................................................................................... ... 143


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Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ............................................................................... ... 144

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 144

Stefan Prähauser .................................................................................................... ... 146

Hermann Gahr ........................................................................................................ ... 146

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 147

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 149

Erwin Hornek .......................................................................................................... ... 150

Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ... 151

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ........................................................... ... 151

Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 154

Edeltraud Lentsch .................................................................................................. ... 154

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 155

Entschließungsantrag der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Möglichkeit einer teilweisen Erdverkabelung von 380-kV-Leitungen – Ablehnung .................  148, 157

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kollegin­nen und Kollegen betreffend teilweise Erdverkabelung der 380-kV-Leitung – Ablehnung ................................  156, 157

Kenntnisnahme der beiden Berichte III-94 und III-3 d.B. .............................................. 157

Gemeinsame Beratung über

14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (436 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 geändert wird (453 d.B.)         ............................................................................................................................. 158

15. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (437 d.B.): Bundesgesetz betreffend die Sicherstellung der Reali­sierung des Erdgaspipelineprojekts „Nabucco“ (454 d.B.) ...................................................................................................................... 158

Redner/Rednerinnen:

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 158

Dr. Reinhold Mitterlehner ...................................................................................... ... 159

Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 160

Dkfm. Dr. Hannes Bauer ........................................................................................ ... 161

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS ....................................................................... ... 162

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein ............................................................... ... 163

Veit Schalle .............................................................................................................. ... 165

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 166

Franz Glaser ............................................................................................................ ... 167

Petra Bayr ................................................................................................................ ... 167

Dr. Ferdinand Maier ................................................................................................ ... 168

Peter Marizzi ............................................................................................................ ... 169

Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 170

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................ ... 171

Franz Hörl ................................................................................................................ ... 172

Mag. Melitta Trunk .................................................................................................. ... 173

Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer ................................................................................. ... 173

Franz Riepl ............................................................................................................... ... 174

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 174

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 453 und 454 d.B. ......................................... 176

16. Punkt: Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 622/A der Abge­ordneten Mag. Ruth Becher, Dr. Peter Sonnberger, Kolleginnen und Kollegen be-


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tref­fend ein Bundesgesetz, mit dem zur Linderung der Inflationsfolgen bei den Wohnkosten das Richtwertgesetz geändert wird (Mietrechtliches Inflationslinde­rungs­gesetz – MILG) (480 d.B.) ............................................................................................ 177

Redner/Rednerinnen:

Dr. Peter Sonnberger ............................................................................................. ... 177

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 178

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 179

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS ....................................................................... ... 181

Veit Schalle .............................................................................................................. ... 182

Bundesministerin Dr. Maria Berger ..................................................................... ... 184

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 185

Elmar Mayer ............................................................................................................ ... 186

Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 187

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 187

Karl Freund .............................................................................................................. ... 188

Dr. Johann Georg Schelling .................................................................................. ... 189

Franz Hörl ................................................................................................................ ... 189

Franz Eßl .................................................................................................................. ... 190

Michael Praßl ........................................................................................................... ... 190

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 190

Entschließungsantrag der Abgeordneten Veit Schalle, Kollegin und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der Teuerung für Mieter und Ver­mie­ter – Ablehnung .....................  183, 192

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 192

Eingebracht wurden

Regierungsvorlage ...................................................................................................... 29

479: Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden

Anträge der Abgeordneten

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­verfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Bun­desgesetz über die Instandsetzung und Fürsorge jüdischer Friedhöfe erlassen wird (639/A)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend einmalige Ges­ten­zahlung in der Höhe von 5 000 € für die Opfer des Nationalsozialismus (640/A)(E)

Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gratis-Verhütungsmittel für alle unter 17 (641/A)(E)

Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die rezeptfreie Abgabe der Pille danach (642/A)(E)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen und das Gesetz vom 1. August 1895 über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten geändert werden (643/A)


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Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erste-Hilfe-Ausbildung an Schulen (644/A)(E)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kopiergeld an Pflicht­schulen (645/A)(E)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deutsch als „Schul­sprache“ an öffentlichen Schulen (646/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fristenlösung, Ab­trei­bung – Maßnahmen zur rechtlichen Regelung und Ausgestaltung der „vorhergehenden ärztlichen Beratung“ (647/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fristenlösung, Abtrei­bung – Schaffung einer Körperschaft zur finanziellen Unterstützung von werdenden Müttern, welche trotz Bestehens einer Notlage ihre Schwangerschaft fortsetzen wollen (648/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fristenlösung, Abtrei­bung – statistische Erhebung der jährlich in Österreich durchgeführten Schwanger­schaftsabbrüche (649/A)(E)

Mag. Johann Maier, Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abzock­seiten im Internet (Online Betrug) (650/A)(E)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verwendung von Fluggast­datensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken (651/A)(E)

Mag. Andreas Schieder, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird (652/A)

Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend fixe Dotierung des Aus­lands­katastrophenfonds für humanitäre Hilfe mit versprochenen Geldern aus Regierungs-Tsunami-Hilfe (653/A)(E)

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem die Exekutionsordnung geändert wird (654/A)

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehal­tung der Stationierung einer Haflinger-Tragtierstaffel in Spittal an der Drau (655/A)(E)

Karlheinz Kopf, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (656/A)

Veit Schalle, Kollegin und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rech­nungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (657/A)(E)

Veit Schalle, Kollegin und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rech­nungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (658/A)(E)

Veit Schalle, Kollegin und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rech­nungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (659/A)(E)


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Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rech­nungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (660/A)(E)

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rech­nungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (661/A)(E)

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rech­nungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (662/A)(E)

Herbert Scheibner, Kollegin und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (663/A)(E)

Ursula Haubner und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungs­hofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (664/A)(E)

Mag. Gernot Darmann, Kollegin und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (665/A)(E)

Veit Schalle, Kollegin und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (666/A)(E)

Mag. Gernot Darmann, Kollegin und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (667/A)(E)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (668/A)(E)

Veit Schalle, Kollegin und Kollegen betreffend dringend notwendige Maßnahmen zur Erreichung einer F&E-Quote von 3 Prozent bis 2010 (669/A)(E)

Mag. Gernot Darmann, Kollegin und Kollegen betreffend Kostenersatz durch den jeweiligen Verursacher für Alarmstarts von österreichischen Militärflugzeugen (670/A)(E)

Mag. Gernot Darmann, Kollegin und Kollegen betreffend Umsetzung der EU-Waffen­richtlinie unter Berücksichtigung der besonderen kulturellen und wirtschaftlichen Funk­tion der österreichischen Jägerschaft (671/A)(E)

Mag. Gernot Darmann, Kollegin und Kollegen betreffend nachhaltige Absicherung der Finanzierung der Flugrettung (672/A)(E)

Mag. Gernot Darmann, Kollegin und Kollegen betreffend rasche Errichtung von Lärm­schutzmaßnahmen im Bereich A 2 – St. Andrä im Lavanttal (673/A)(E)

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellen­steuergesetz und die Bundesabgabenordnung geändert wird (674/A)

Anfragen der Abgeordneten

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Vorstrafe des Kabinettchefs Christian Switak (3846/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Vorstrafe des Kabinettchefs Christian Switak (3847/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Tiroler Energieversorger Tiwag (3848/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend den Tiroler Energieversorger Tiwag (3849/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Verwendung von Disziplinarstrafen (3850/J)


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Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Müllverbrennungs­anla­gen in Österreich (3851/J)

Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Per Mausklick in die Abo-Falle“ – verbesserter Schutz von KonsumentInnen gegen Kostenfallen im Internet (3852/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Russisches Roulett“ der Österreichischen Bundesforste AG (3853/J)

Gerhard Reheis, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend den Missbrauch von Mehrwerttelefonnummern und Mehrwert-SMS (3854/J)

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend die derzeitigen Probleme bei Unterhalts­zahlungen (3855/J)

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Reservierungseinschränkungen für Schüler- und Reisegruppen in Schnellzügen (3856/J)

Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Initiative „Forschung macht Schule“ (3857/J)

Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend die Initiative „Forschung macht Schule“ (3858/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Schändung eines Totendenkmals im BRG Wien XV und anderer Denkmäler (3859/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Beförderung des Welser Polizeikommandanten trotz fehlender Befähigung (3860/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Amtsmissbrauchsvorwürfe gegen Landespolizeikommandant And­reas Pilsl (3861/J)

Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend e-Voting (3862/J)

Sonja Ablinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend „Rückgang der Schubhaftzahlen“ (3863/J)

Anita Fleckl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Austrian Business Agency und ihre Arbeit in den Jahren 1997 bis 2007“ (3864/J)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3187/AB zu 3287/J bis 3298/J)


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des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (3188/AB zu 3151/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3189/AB zu 3155/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3190/AB zu 3320/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (3191/AB zu 3358/J)

*****

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (29/ABPR zu 31/JPR)


09.03.20


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Beginn der Sitzung: 9.03 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Dr. Michael Spindelegger, Dritte Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 53. Sitzung des Nationalrates.

Die Amtlichen Protokolle der 51. und 52. Sitzung vom 11. März 2008 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Csörgits, Dobnigg, Dr. Hlavac, Dr. Ja­rolim, Keck und Haidlmayr.

09.03.56Fragestunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Fragestunde.

Ich beginne jetzt – um 9.03 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen.

Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur 1. Anfrage: Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser an die Frau Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser (SPÖ): Guten Morgen, Frau Ministerin! Werte KollegInnen! Meine Frage, Frau Ministerin, lautet:

42/M

„Wie begründen Sie das Aufschieben der Gesundheitsreform auf 2009 angesichts der prekären Finanzsituation der Gebietskrankenkassen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Einen wunderschönen guten Morgen! Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Werte Zuhörer! Frau Abgeordnete Oberhauser, herzlichen Dank für diese Frage, denn sie ermöglicht mir, ein bisschen einen Überblick zu geben.

Ich möchte gleich zu Beginn darauf hinweisen, dass es sich hier keinesfalls um ein Aufschieben handelt, sondern dass mein Ressort mit Beginn dieser Legislaturperiode alle großen Projekte projektmanagementmäßig geplant und auch entsprechende Ab­laufstrukturen für die einzelnen Unterfangen vorgegeben hat. Es war also schon von Anfang 2007 an geplant, dass wir mit Ende 2008, wo sehr, sehr viele Projekte, die schon meine Vorgängerin begonnen hat, ablaufen, 2009 die nächsten großen Schritte setzen können.

Lassen Sie mich aber noch etwas sagen: Es ist mir wesentlich, zwischen akuten finan­ziellen Problemstellungen und der Definition einer Gesundheitsreform zu unter­scheiden. Eine Gesundheitsreform bedeutet in meinen und in unseren Augen nicht


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ausschließlich ein finanzielles Zuschießen, sondern eine Gesundheitsreform beinhaltet sehr viele einzelne strukturelle Veränderungen innerhalb dieses Gesundheitswesens.

Daher haben wir die angesprochene Problematik in drei Bereiche gegliedert: Wir sprechen von einer kurz-, mittel- und langfristigen Problemlösung. Die kurzfristige Problemlösung betrifft in erster Linie die Wiener Gebietskrankenkasse, die aus vielen verschiedenen Situationen heraus in eine sehr prekäre finanzielle Situation gekommen ist. Die Verantwortlichen der Wiener Gebietskrankenkasse haben, ihrer Verantwortung entsprechend, auf diese prekäre Situation hingewiesen.

Es gibt aufgrund einer Zusammenkunft mit dem Bundeskanzler, dem Finanzminister, der Gesundheitsministerin und den Verantwortlichen des Hauptverbandes die Lö­sungsansätze für die akute Situation der Wiener Gebietskrankenkasse, nämlich einer­seits in Form von Stundungen des Hauptverbandes der im Rahmen der Spitals­finan­zierung zu leistenden Zahlungen und andererseits natürlich auch durch eine Entlastung durch die moderate Beitragserhöhung um 0,15 Prozent. Es laufen ununterbrochen Gespräche zwischen den Verantwortlichen der Wiener Gebietskran­kenkasse, dem Hauptverband, dem als Aufsichtsorgan zuständigen Gesundheitsminis­terium und dem Kanzleramt, um die finanziellen Ressourcen für 2008 abzusichern.

Der zweite Bereich ist – das halte ich für sehr, sehr wesentlich –, dass ja nicht nur die Wiener Gebietskrankenkasse, sondern aus verschiedenen Gründen auch andere Gebietskrankenkassen in eine finanzielle Problematik schlittern, dass dort zunehmend Defizite in der kostenrechnerischen Vorschau absehbar sind. Daher war es der klare Wunsch, dass hier gemeinsam mit dem Hauptverband, auch in seinem Bereich der Selbstverwaltung, Konzepte erarbeitet werden, für die nächste Phase eine Möglichkeit zu finden, diese Kostensteigerungen entsprechend einzudämmen, respektive die Finanzierung dieser Strukturen abzusichern.

Dazu wurde ein Papier der Sozialpartner erarbeitet, das mir noch vor Ostern über­geben werden wird, und ich werde dieses Papier gemeinsam mit den Sozialpartnern über Ostern von der politischen Seite her durcharbeiten. Wir haben bereits an den Kanzler das Signal gegeben, dass wir ihn bitten, in der ersten Woche nach Ostern wieder zu dieser Runde einzuladen, um die nächsten Schritte mittelfristig zu be­schließen.

Die Gesundheitsreform an und für sich ist eine strukturelle Reform und dient der nachhaltigen und langfristigen Absicherung dieses Systems. Sie wissen, dass schon durch meine Vorgängerin die ersten Schritte eingeleitet wurden. Es geht dabei um die Zusammenführung des dualen Finanzierungssystems in Österreich in eine Planung, Steuerung und Finanzierung aus einer Hand.

Um dieses Endergebnis und Ziel unter bestmöglicher, entsprechender medizinischer Betreuung aller Österreicherinnen und Österreicher zu erreichen, waren sehr viele Rahmenprojekte notwendig, die die strukturellen Veränderungen ermöglichen. Hier geht es in erster Linie um die Frage der leistungsorientierten Krankenanstalten­finan­zierung, die bis dato ausschließlich auf den stationären Bereich bezogen ist. Eine Arbeitsgruppe des Ministeriums hat vorgeschlagen, bis Ende des Jahres eine Aus­weitung dieses leistungsorientierten Finanzierungssystems auf den ambulanten und tagesklinischen Bereich vorzunehmen.

Entsprechend den Übereinkünften bei den Finanzausgleichsverhandlungen geht es aber auch darum, eine wohnortnahe medizinische Versorgung zu gestalten, es geht um die Schaffung von Gesundheitszentren im wohnortnahen Bereich, wofür gemein­sam mit der österreichischen Ärztekammer bis Ende des Jahres rechtliche Rahmen­bedingungen geschaffen werden.


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Es geht hier aber auch – und das ist ganz wesentlich – um die Verknüpfung zwischen dem Spitals- und dem Niedergelassenenbereich, und dabei insbesondere darum, die sogenannten Regionalen Strukturpläne Gesundheit, in der Umsetzung in den Ländern, bis Ende des Jahres durch die Länder mit einer Vereinbarkeit zwischen dem stationä­ren und dem ambulanten Bereich vorzulegen. Viele Bundesländer sind diesbezüglich schon auf einem sehr guten Weg. Letztlich geht es dabei auch um die Frage der Qualitätsstandards für die einzelnen Gesundheitsleistungen.

Es gibt zu diesem Bereich mehrere Rechnungshofberichte – ich erinnere an den Rech­nungshofbericht betreffend die intramuralen Einrichtungen vom vergangenen Jahr –, die aufzeigen, wo eine sehr starke Kostenverbesserung ohne Leistungseinschränkung möglich ist. Es gibt aber auch Rechnungshofberichte, die aufzeigen, dass bei einem Vergleich unterschiedliche Strukturen der Gebietskrankenkassen festzustellen sind. Das heißt, das ist ein langfristiges Projekt, das entsprechend geplant wurde und in erster Linie die strukturelle Situation beinhaltet. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Eine Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete, bitte.

 


Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser (SPÖ): Frau Bundesministerin! Wie wir letzte Woche der „Zeit im Bild 2“ entnehmen konnten, haben Sie in Ihrem Ministerium eine Expertenarbeitsgruppe konstituiert. Anhand der Recherchen der Namen, die dort vor­gekommen sind, möchte ich Sie gerne fragen, wie Sie zu dieser Zusammensetzung gekommen sind. Ein Experte von Pricewaterhouse and Coopers ist ein ausgewiesener Finanz

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, die Frage haben Sie ge­stellt! – Bitte, Frau Ministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Ich bin sehr erstaunt und darf hier meinem Erstaunen auch Ausdruck verleihen, dass nicht zugestanden wird, dass sich eine Gesundheitsministerin eine persönliche Experten­runde aufbaut, die keinen offiziellen Charakter hat und die auch nicht durch das öster­reichische Gesundheitssystem finanziert wird. Es geht dabei um eine Experten­gruppe, die absichtlich weit weg von jeder politischen und standesvertreterischen Grund­lage ist, denn es sind ja Kooperationen und Zusammenkünfte mit dem Hauptverband, mit der Ärztekammer in den entsprechenden Gremien vorgesehen, der Bundesgesund­heitskommission.

Ich habe mir erlaubt, verschiedene ausgewiesene Experten, die ich im Rahmen meiner langjährigen Tätigkeit als Gesundheitsexperten international kennengelernt habe, zu allgemeinen Fragestellungen heranzuziehen. Hier geht es nicht um Stakeholder, son­dern um ausgewiesene Vertreter von Weltbank, IHS, OECD. Hier geht es um ein Aus­einandersetzen mit auch über die österreichischen Grenzen hinaus bestehenden Strukturen. Es wird da nichts institutionalisiert unter Ausschluss von irgendjemandem gemacht.

Ich betone noch einmal: Da fließen keinerlei Gelder, sondern das sind Menschen, die mir ihre Expertise aus Interesse an der Entwicklung für diese Gesundheitsreform zur Verfügung stellen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Wöginger, bitte.

 


Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Bundesministerin! Es gibt einen Rech­nungshofbericht, der die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse mit der Wiener Gebietskrankenkasse vergleicht und klar zum Ausdruck bringt, dass in Oberösterreich weitaus besser gewirtschaftet wurde als in Wien.


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Nun meine Frage: Inwieweit werden diese positiven Erfahrungen aus Oberösterreich bei der Gesundheitsreform berücksichtigt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Wie ich schon in der Erstbeantwortung ausgeführt habe, ist natürlich dieser Strukturverän­derungsprozess ein sehr wesentlicher und ein schrittweiser, aber ich bin da mit dem Hauptverband und mit den Sozialversicherungsträgern in sehr guten Gesprächen, nämlich auch dahin gehend, dass man sich überlegen muss, ob für die Öster­reiche­rinnen und Österreicher wirklich nachvollziehbar ist, dass sie alle denselben Sozial­versicherungsbeitrag bezahlen, aber unterschiedliche Leistungsabrechnungen ihrer medizinischen Leistungen erhalten, wenn sie eine Bundesländergrenze überschreiten. Das ist nicht nachvollziehbar. Daher meine ich, dass man sich gemeinsam an einen Tisch setzen und im Rahmen von klaren Leistungskatalogen auch eine ehrliche Definition der Leistungszahlung vornehmen muss.

Eines darf nicht sein: dass im Zusammenhang mit solchen Überlegungen aus­schließ­lich ein Sparpotenzial gesehen wird, sondern es muss darum gehen, die Leistung ehrlich zu bewerten, sektorenübergreifende Leistungen zu ermöglichen, diese Leistun­gen aber zwischen Niederösterreich und Oberösterreich, wenn man die Grenze über­schreitet, auf der gleichen Ebene zu halten. Da wird man natürlich Best-Practice-Beispiele heranziehen, wiewohl ich glaube, dass das Wesentlichste immer ist, dass die Qualität für die Patientinnen und Patienten und die Angebotsvielfalt im Vordergrund stehen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Das stimmt!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Haubner, bitte.

 


Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Es ist erfreulich, dass Oberösterreich da gut wirtschaftet, auch im Hinblick auf höchste Qualität für Patientinnen und Patienten, aber Sie wissen, die neun Gebietskran­ken­kassen haben insgesamt ein hohes Defizit.

Meine Frage: Wie wollen Sie mittel- und langfristig die Finanzierung des Gesundheits­wesens sichern, ohne die Krankenversicherungsbeiträge zu erhöhen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Die mittelfristige Vorgangsweise habe ich bereits in der Beantwortung der Hauptfrage dar­gestellt. Wir werden jetzt anhand des Papiers der Sozialpartner gemeinsam ent­scheiden, aus der politischen Sicht heraus, welche mittelfristigen Lösungen auf der einen Seite im internen Bereich der Versicherungen, auf der anderen Seite im Bereich verschiedener Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln, aber auch im Bereich möglicher Anpassungen von Leistungsentgelten angegangen werden können.

Langfristig – dazu stehe ich, auch wenn ich dafür immer wieder kritisiert werde – sind mit 26 Milliarden € an jährlicher Zuwendung an das österreichische Gesundheits­system, das sind 10,13 Prozent des BIP, meines Erachtens genügend Ressourcen vorhanden. Das Problem liegt derzeit in der Fehlverteilung zwischen dem intra- und extramuralen Bereich. Ich meine daher, dass wir nur durch strukturelle Veränderungen dieses Gesamtkonvolut von 26 Milliarden € entsprechend verwenden können.

Wenn sich nach einer nachhaltigen, langfristigen Strukturreform herausstellt, dass diese 26 Milliarden € nicht ausreichen, dann, denke ich, ist in einem entsprechenden Managementprojekt Ursachenforschung zu betreiben, der Ist-Stand zu erheben, und dann können wir darüber sprechen, ob wir eine weitere Finanzierung brauchen.


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Meiner Meinung nach ist das österreichische Mischfinanzierungssystem hervorragend, ist eine Teilung zwischen solidarischem Beitrag und Steuerfinanzierung eine struktu­relle Notwendigkeit und sollte nicht zulasten oder zugunsten des einen oder anderen Finanzierungsmodells verschoben werden. Eine weitere Belastung der Österreicherin­nen und Österreicher erscheint zum jetzigen Zeitpunkt in keiner Weise als notwendig. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Hauser, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrte Frau Ministerin! Die Sanierung der Krankenkassen wird auch einen kurzfristigen Kraftakt erfordern, weil ja nicht nur die Wiener Gebietskrankenkasse pleite ist, sondern zum Beispiel auch die Tiroler Gebietskrankenkasse im Jahr 2007 einen Abgang von immerhin 20 Millionen € hatte, obwohl ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, die Frage bitte!

 


Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (fortsetzend):  obwohl sowohl die Unternehmen als auch die Mitarbeiter maximale Beiträge geleistet haben. Ein Problem besteht darin, dass 

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, die Frage bitte!

 


Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (fortsetzend): Meine Frage: Ein Hauptproblem besteht auch darin, dass Krankenkassen Kosten  (Rufe bei der SPÖ: Frage!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Sie haben die Frage zu stellen! – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (fortsetzend): Die Krankenkassen übernehmen auch Kosten für Leistungen, denen keine Beiträge gegenüberstehen.

Sehr geehrte Frau Minister, wann gedenken Sie zum Beispiel Kosten des Asylwesens den Krankenkassen zu refundieren? Und welche Kosten fallen für die Krankenkassen für Asylanten an?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, das sind zwei Fragen. Die Frau Bundesministerin wird sicher auf beide Fragen eingehen, aber Sie wissen, es kann immer nur eine Zusatzfrage gestellt werden.

Bitte, Frau Ministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Prin­zipiell möchte ich dazu sagen, dass ich mir natürlich dessen bewusst bin, in welche Richtung diese Frage tendiert. Ich möchte aber sagen, dass hinsichtlich des öster­reichischen Sozialversicherungswesens das Prinzip der an Beschäftigungsverhältnisse oder auch an selbständige Erwerbsverhältnisse geknüpften Pflichtversicherung und des daraus resultierenden Krankenversicherungsschutzes gilt.

Das heißt, die Finanzierung in der Krankenversicherung erfolgt anders als zum Beispiel im englischen Gesundheitssystem, welches primär steuerfinanziert ist, fast aus­schließlich über die Beiträge der Versichertengemeinschaft aus den zusammengefass­ten Versicherten und Dienstgebern. Daher ist aus Gleichheitsgründen all jenen ein Zugang zu medizinischen Leistungen entsprechend ermöglicht. Die Abgeltungen darüber hinaus gehender Leistungen sind durch Verträge auf der einen Seite zwischen dem Bund und den Ländern, aber auch in vielen Zwischenverträgen mit den einzelnen Sozialversicherungsträgern fixiert, und ich denke, dass wir hier einen großen nächsten Schritt in Richtung Leistungsdiskussion haben. Leistung sollten wir auf der einen Seite


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vereinheitlichen – das ist meine sichere Überzeugung –, und auf der anderen Seite sollten wir auch alle notwendigen medizinischen Leistungen neu formulieren.

Ich gehe einen Schritt weiter, als Sie in Ihrer Frage gegangen sind: Ich glaube, dass hier noch viel mehr an Leistungen notwendig erscheint. Denken Sie an kinder­psychiatrische, psychotherapeutische Situationen, die derzeit noch nicht in dieser Form eingebunden sind! Und ich bin auch sicher, und ich schließe hier an meine vorherigen Ausführungen an, dass durch die Verschiebung der Zahlungsströme respektive durch die gemeinsame Zahlung hier Gelder freiwerden, um diese Leistungen auch ent­sprechend zu ermöglichen.

Derzeit haben wir im dualen System eine Festbindung der Gelder auf der einen Seite im Spitalswesen und auf der anderen Seite im Sozialversicherungswesen, und ich bin überzeugt – und da gibt mir der werte Rechnungshof auch recht –, dass vor allem im Spitalsbereich selbst die in den letzten Jahren bereits begonnenen Konsolidierungen ein Schritt in die richtige Richtung gewesen sind. Nur werden derzeit hier Gelder frei, die noch nicht entsprechend in jene Bereiche gegeben werden, in denen sie dringend benötigt werden, nämlich bei den Menschen vor Ort. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Grünewald, bitte.

 


Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Guten Morgen, Frau Bundesminister! Warum nehmen Sie akute, aber nachhaltige Leistungseinschränkungen bei den Kas­sen in Kauf, indem Sie die Vorschläge von ExpertInnen zur Kassenfinanzierung immer ignorieren?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Ich habe zu keinem Zeitpunkt Vorschläge von ExpertInnen zur Kassenfinanzierung in irgendeiner Weise ignoriert oder nicht angehört. Sie dürfen mir zugestehen, Herr Abgeordneter Grünewald, dass ich Vorschläge von Experten aus österreichischen Tageszeitungen nicht als Vorschläge werte. (Abg. Brosz: Geht’s mit eingeschriebenem Brief oder Fax?)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur 2. Anfrage: Herr Abgeord­neter Dr. Rasinger, bitte um die Frage.

 


Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin, meine Frage lautet:

45/M

„Wie wollen Sie die Qualitätssicherung im Gesundheitsbereich sicherstellen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Herr Abgeordneter! Aufgabe der Gesundheitspolitik ist es natürlich, das Gesundheitswesen in jeder Art und Weise weiterzuentwickeln und sicherzustellen, dass die Ausgewogen­heit zwischen den Gesundheitsdienstleistungen, der Finanzierung, aber vor allem auch der Qualitätssicherung gegeben ist.

Ich verweise darauf, dass gerade das österreichische Gesundheitssystem im inter­nationalen Vergleich hervorragende Bewertungen im Bereich der Qualität, der Leis­tungen bekommt und dass wir in diesem Bereich über 40 Gesetze haben, die die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen garantieren. Hier gibt es Bestimmungen im


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Medizinproduktegesetz, im Blutsicherheitsgesetz, im Ärztegesetz, aber natürlich auch in den Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern.

Es ist aber meines Erachtens ein ganz wesentlicher Schritt, an dem derzeit auch in vielen Arbeitsgruppen gearbeitet wird, dass Qualität auch damit zusammenhängt, dass man in medizinische Abläufe Pfade und Strukturen hineinbringt, dass man Leitlinien schafft. Es arbeiten sehr viele Institutionen daran, um letztendlich dem Rechnung zu tragen, dass jeder Patient, jede Patientin in Österreich die Möglichkeit hat, egal, wo und von wem und in welcher Institution er oder sie behandelt wird, auch eine Behand­lung mit einem entsprechend gleichen Qualitätsansatz zu erhalten.

Denken Sie an den österreichischen Osteoporosebericht, der katastrophal ist, der erschreckende Zahlen enthält! In Wahrheit wird in diesem Osteoporosebericht aber nicht klargelegt, wer zu welchem Zeitpunkt mit welcher Vorerkrankung oder welcher familiären Belastung in eine zusätzliche Untersuchung geschickt werden kann. Und so kann es vorkommen, dass eine junge Frau von einem Gynäkologen zu einer Knochen­dichtemessung geschickt wird, damit hier letztendlich – lassen Sie es mich provokant sagen – auch Geräteauslastungen stattfinden, während auf der anderen Seite eine Frau mit zwei Hüftfrakturen im Sechs-Wochen-Abstand nicht einer entsprechenden Untersuchung zugeführt wird.

Das heißt, diese Leitlinien sind ein wesentlicher Bestandteil der Qualität. Um aber die Qualität zu institutionalisieren – und das ist eines der zentralen Ziele meines Res­sorts –, haben wir das Bundesinstitut für Qualitätssicherung im Gesundheitswesen Mitte des vorigen Jahres eröffnet, und hier sehe ich eine große Chance, neben der Entwicklung von Werkzeugen für Qualitätsmessung auch sogenannte Strukturqualitäts­kriterien vorzugeben, also was die medizinische Leistung, die erbracht wird, angeht, auch zu fragen: Unter welchen Kriterien, mit welchen Fachleuten und auch in welcher Anzahl muss eine medizinische Leistung erbracht werden, um entsprechend auch der Qualität gegenüber den Patientinnen und Patienten Rechnung zu tragen?

Das ist ein wesentlicher Bestandteil auch von Steuerungsmechanismen, um hier Leis­tungen zu verschieben, über die Sektorengrenzen hinaus zu verschieben, und es ist sehr erfreulich, dass durch die Finanzausgleichsverhandlungen, die wir im vorigen Jahr geführt haben, dem Gesundheitsministerium als übergeordneter Bundesorganisation die Qualitätskontrolle nicht nur im intramuralen Bereich, sondern auch im extramuralen Bereich zugestanden wurde, was auch die Zusammenführung der Qualitätskriterien für die Menschen entsprechend garantiert. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Rasinger.

 


Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! In diesem Zusammenhang möchte ich Sie fragen: Welche Haltung nehmen Sie zu Qua­litätsleitlinien ein?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Ich glaube, dass das ein wesentlicher Bestandteil im Gesundheitssystem ist. Einer der wesentlichen Punkte, auf die ich hier hinweisen möchte, ist, dass sehr oft vor allem vonseiten der Dienstleistungserbringer darauf hingewiesen wird, dass Leitlinien eine Einschränkung der Freiheit ihres Berufes bedeuten. Ich bin Anästhesistin und Inten­sivmedizinerin, also in einem Bereich tätig, in dem sehr klare Leitlinien vorgegeben sind, in dem ohne diese Leitlinien gar nicht gearbeitet werden kann. Ich halte diese Leitlinien – ganz im Gegenteil! – nicht für eine Einschränkung des freien Berufes, son-


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dern für eine Hilfestellung für die Ausbildung, für die Fort- und Weiterbildung, aber auch für die rechtliche Absicherung.

Eines der größten Probleme, mit denen wir heute zu kämpfen haben – Stichwort Ab­sicherungsmedizin –, ist, dass zum Teil Leistungen erbracht werden, die nicht unab­dingbar notwendig sind, um im Fall der Fälle nicht verurteilt zu werden. Wenn wir hier aber durch die Experten und „evidence based“ entsprechende Leitlinien haben, dann ist das eine Hilfestellung für die betreuenden Ärzte, und letztendlich verhindert es nicht die individuelle Betrachtungsweise des Arztes, der Ärztin gegenüber den Patientinnen und Patienten. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dolinschek, bitte.

 


Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Frau Bundesminister, wir behandeln als ersten Tagesordnungspunkt im Zuge der heutigen Plenardebatte eine Regierungs­vorlage über Gesundheits- und Pflegeberufe.

Frau Bundesminister, Sie haben im Ausschuss angekündigt, dass es im Herbst eine umfassende Novelle dazu geben wird. Ist dieses Aufschieben der Vorhaben im Bereich der Pflegeberufe, bei der Qualitätssicherung in diesem Bereich, auf den Koalitionsstreit innerhalb der beiden Regierungsfraktionen zurückzuführen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Es handelt sich hier offensichtlich um ein Gerücht. Tatsache ist, dass wir innerhalb der Koalition in den Sachthemen hervorragend zusammenarbeiten (Beifall bei ÖVP und SPÖ – ironische Heiterkeit bei BZÖ, FPÖ und Grünen), und ich bedanke mich hier auch beim Koalitionspartner dafür, dass gerade in der Frage Pflege und Betreuung, bei der Tätigkeitsausweitung in diesem Bereich, eine entsprechende konstruktive Zusam­menarbeit dazu geführt hat, dass wir unter gar keinen Umständen irgendwelche Qualitätsvorgaben verschoben haben. Das steht auch nicht in einem direkten Zusam­menhang mit der von mir immer schon, wie ich vorhin schon bei der Beantwortung der ersten Frage erwähnt habe, vorgenommenen Managementplanung, dass ab dem Herbst 2008 die große Novelle der Ausbildung des diplomierten Gesunden- und Kran­kenpflegepersonals von mir vorgelegt wird.

Diese große Novelle wurde in erster Linie notwendig, um auch eine EU-Kompatibilität zu schaffen, um dem internationalen Trend der Höherwertung – im Fachhoch­schul­bereich – des Pflegepersonals Rechnung zu tragen. Ich hatte hier, das gebe ich auch zu, ursprünglich geplant, diese Tätigkeitsausweitungen gemeinsam zu bringen, wurde aber durch den Souverän und durch die Abgeordneten, durch einen Ent­schließungs­antrag zu einer Beschleunigung in Fragen der Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung aufgefordert.

Das ist ein wichtiger Schritt, und wir haben genau durch diese Festsetzung, die wir jetzt hier getroffen haben, die Qualitätssicherung in dieses Thema gebracht. Denn, sehr geehrte Abgeordnete, eines ist völlig klar: Betreuung brauchen die Menschen zu Hause, und Betreuung machen die Menschen zu Hause; das haben sie vor zwei Jahren gemacht, vor drei Jahren gemacht, und das machen sie auch, seit wir diese Diskussion führen. (Abg. Strache: Eine Pflegegeldanpassung wäre halt fällig!)

Wenn wir es legalisieren und jetzt mit klaren Kriterien bestücken, ist schon allein das eine deutliche Qualitätsanhebung, und ich würde auch bitten, dass die Polemik, dass hier medizinische Leistungen durch nicht Ausgebildete erbracht werden, hintangestellt wird. Darum geht es nicht, sondern es geht hier darum, dass man es beinahe als lächerlich empfinden könnte, wenn man die Bedürfnisse der Menschen in Österreich


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im Auge hat, dass man zwar für die Menschen kochen darf, aber beim Füttern dann nicht helfen darf.

Der von mir aufgezeigte Weg, den wir hier einschlagen, ist, so glaube ich, ein guter Weg. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein, bitte.

 


Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Guten Morgen, Frau Bun­desminister! Sie haben gerade von den „Leitlinien“ gesprochen. Gleichzeitig ist es aber so, dass gerade Jungärzte in den Krankenhäusern mit Dokumentationen überflutet werden, was letztendlich auch zulasten der Ausbildung geht.

Daher meine Frage: Werden Sie auch im Sinne einer Qualitätssicherung die Aus­bildung der Jungärzte verbessern, indem Sie die Dokumentationen etwas zurück­nehmen und damit eigentlich auch die Leitlinien hier irgendwo reduzieren?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Ich denke, dass die Ausbildung der jungen Medizinerinnen und Mediziner auch im öffentlichen Interesse einer der wesentlichen Punkte ist, ein Punkt, dem wir auch entsprechend viel Zeit und Muße schenken müssen, denn das sind die Leistungsträger des Gesundheitssystems von morgen.

Ich glaube auch, dass wir durch das Ärztegesetz entsprechende Vorgaben geschaffen haben, und gerade meine Vorgängerin hat durch etliche Verordnungen die Kranken­hausträger, die hier ja in der Umsetzung tätig sind, sowie auch die Primarärzte in der direkten Vorgesetztensituation entsprechend angewiesen.

Eines möchte ich jedoch sagen, und das sage ich schon auch als Ärztin: Dokumen­tation ist nicht immer schlecht, sondern Dokumentation ist etwas, was für die Patienten wichtig ist, um Schritte nachverfolgen zu können, und Dokumentation ist auch etwas, was für die Ärztinnen und Ärzte wichtig ist, um belegen zu können, dass sie eben genau diese Schritte gesetzt haben.

Die Frage ist nur: Inwieweit wird Dokumentation zu einer administrativen Belastung? Und da kann ich nur darauf verweisen, dass mein Ressort mit Volldampf und mit viel Kraft an E-Health, an der elektronischen Vernetzung auch der Gesundheitsträger, arbeitet und eine Erleichterung vor allem auch in diesem Bereich durch die Elektronik und durch die IT im Gesundheitswesen geschaffen werden kann. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Grünewald, bitte.

 


Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Frau Bundesministerin! Nachdem hier anscheinend bereits Leitlinien für den Applaus erlassen wurden, möchte ich Sie fragen: Wie wollen Sie ärztliche Leistungen aus den Krankenhäusern verlagern, ohne in den Niedergelassenenbereich massiv zu investieren?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Ich habe darauf hingewiesen, dass das eben genau der langfristige Weg ist. Es tagt jetzt im Anschluss an die Finanzausgleichsverhandlungen eine konstante Arbeitsgruppe zwischen meinem Ressort und der Österreichischen Ärztekammer, um hier die Rahmenbedingungen für Zusammenschlüsse von Medizinern im wohnortnahen Be­reich zu definieren. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, denn es ist doch so, dass die Menschen nicht immer nur gern in ein Spital gehen, sondern sie leiden und müssen


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dorthin gehen, wo ihnen Hilfe angeboten wird. Und wenn sie in ihrem wohnortnahen Bereich diese Hilfe nicht erfahren, dann müssen sie in Spitäler gehen, die zum Teil mit diesen Strukturen nicht entsprechend ausgerüstet sind, weil eben andere Aufgaben auf diesen Spitälern lasten.

Daher werden wir diese Verschiebung der Leistungen natürlich erst zu einem Zeitpunkt vornehmen können – und da schließt sich jetzt auch der Zeitkreis mit 2008/2009 –, wo die entsprechenden Rahmenbedingungen im Niedergelassenenbereich zur Verfügung stehen. Das heißt: ausreichende Ärztebetreuung, heißt aber nicht: überbordend, und das heißt vor allem Stärkung des niedergelassenen Allgemeinmediziners.

Der niedergelassene Allgemeinmediziner hat in den letzten Jahren sehr viel an Wertigkeit verloren, und ich finde, das ist nicht der richtige Weg. Daher haben wir auch eine Ausbildungsreform für den Allgemeinmediziner ins Auge gefasst, und sobald diese Reformen umgesetzt werden können und diese Möglichkeit der kontinuierlichen Versorgung im wohnortnahen Bereich gegeben ist, wird man diese Leistungsver­schiebungen vor allem auch über die Strukturqualitätskriterien steuern können.

Wesentlich sind in dem Fall a) die Qualitätskriterien und b) dass das Geld der Leistung folgen muss. Das heißt, es kann nicht so sein, dass im Niedergelassenenbereich die Ärzte nun zusätzlich Leistungen erbringen müssen, die sie nicht entsprechend hono­riert bekommen. Das heißt, dieses Geld-folgt-Leistung-Prinzip muss umgesetzt werden, und die beste Lösung ist – und auch da schließt sich der Kreis –, wenn das gesamte Geld für das Gesundheitssystem in einem Topf ist, weil dann das Geld kein Mascherl mehr hat und der Patient als einzig nicht wirklich Vertretener nicht als Pingpongball zwischen dem Niedergelassenenbereich und dem Spitalsbereich hin- und hergeworfen wird.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Ehmann, bitte.

 


Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Wie werden Sie, Frau Bundesministerin, die Qualitätssicherung im Bereich der 24-Stunden-Betreuung, vor allem im Bereich ihrer selbständigen Durchführung, gewährleisten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Es geht hier darum, dass wir über die im Gesetz vorgegebenen Dokumentationspflichten die entsprechenden Qualitätskriterien gewährleisten können, denn es geht ja hier nicht um Tätigkeiten, die im medizinischen Sektor angesiedelt sind, sondern es geht grosso modo um die Tätigkeiten, die jeder von uns auch in seinem Umfeld kennt: Hilfestellung beim Anziehen, Hilfestellung bei der Hygiene, Hilfestellung beim Füttern. Das sind die Kriterien, die in erster Linie bei der Betreuung heranzuziehen sind.

Es gibt einen Graubereich zwischen Betreuung und Pflege, wo wir das Entstehen einer Erkrankung oder eines Defektes erkennen können, und hier ist ja auch jetzt schon die diplomierte Gesunden- und Krankenpflegerin im Sinne der Hauskrankenpflege, die auch im ASVG finanziert ist, diejenige, die herangezogen wird, beziehungsweise ist der niedergelassene Arzt derjenige, der herangezogen wird, um diese sich entwickelnden Defekte oder Erkrankungen festzustellen.

Da möchten wir jetzt genau in diesen hoch qualifizierten Berufen die Möglichkeit schaf­fen, dass einzelne handwerkliche Tätigkeiten unter entsprechender Einschulung, unter entsprechender Dokumentation und unter entsprechender Kontrolle auch für einen Betreuer möglich sind.


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Lassen Sie mich ein konkretes Beispiel nennen: Die medizinische Industrie entwickelt sich immer patientenfreundlicher. Wenn man heute Pens für Diabetiker entwickelt, mit deren Hilfe Insulin wie aus einem Kugelschreiber in den Finger gespritzt werden kann, und jeder Österreicher, jede Österreicherin kann dies anwenden, dann ist es nicht einsichtig, warum das bei einem Patienten, der möglicherweise aufgrund einer Grund­erkrankung, die ihm das Handhaben dieser Geräte nicht möglich macht, dazu nicht fähig ist, ein Betreuer nach einer entsprechenden Einschulung nicht machen soll.

Alles, was darüber hinausgeht, ist letztendlich in einem dritten Punkt dieses Gesetzes definiert. Wir nennen das „persönliche Assistenz“. Das heißt, dass ein ganz spezieller Betreuer auf eine Person, ohne dass sich hier eine Berufsgruppe entwickelt, definiert auf diesen Haushalt und diese Person, entsprechend den Bedürfnissen dieser Person von qualifiziertem Personal zu Tätigkeiten eingeschult wird, ebenfalls wieder unter Dokumentations- und Kontrollleistung.

Ich glaube, dass das eine viel bessere Qualitätssicherung ist, als wir sie heute noch haben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur 3. Anfrage: Herr Abge­ordneter Dr. Grünewald, bitte um die Frage.

 


Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Frau Bundesministerin, meine Frage lautet:

39/M

„Wie wollen Sie – trotz der zwischen Bund und Ländern zersplitterten Kompetenzlage – die verbindliche und flächendeckende Finanzierung des geplanten Präventions­geset­zes sicherstellen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Ich denke, Gesundheitsförderung und Prävention sind die wesentlichen Punkte, die wir ja auch im Regierungsübereinkommen festgeschrieben haben und sozusagen als vierte Säule tragen, denn letztendlich ist Gesundheitsförderung das, was im Wesentlichen dafür sorgt, dass Menschen erst gar nicht in die Diagnosen- und Therapiestraßen der unterschiedlichsten Organisationen kommen, sondern möglichst lang ihr Leben gesund verbringen können. Es ist aber natürlich so, dass Gesundheitsvorsorge, Gesundheits­för­derung sehr viel mehr Bereiche umfasst als einfach nur den medizinischen Ansatz, und bis zu einer „Health in All Policies“ letztendlich fast alle Bereiche in der Regierung umfasst. Es geht hier einfach auch um Handlungsstrategien, die weit über das Ge­sund­heitsressort hinausgehen: Gesundheitsförderung in den Schulen, am Arbeitsplatz, im täglichen Leben ist ein ganz wesentlicher Faktor.

Ich bin zutiefst von Folgendem überzeugt – das mag provokant klingen –: In der der­zeitigen gesetzlichen Situation ist es nur möglich, ein Gesamtgesundheitsförderungs- und Präventionsgesetz zu schaffen, wenn wir verfassungsrechtliche Schritte über­legen, weil wir in der derzeitigen Zersplitterung der Verantwortlichkeiten und Strukturen sonst nur Guidelines, Richtlinien vorgeben können, weil die Umsetzungen in den einzelnen Bereichen liegen.

Es ist mir aber ganz wesentlich, dass in den nächsten Budgetverhandlungen – das habe ich auch schon mehrfach angekündigt – ein weit höherer Prozentsatz als bisher in diesen Bereich einfließt, weil ich glaube, dass wir bei allem Lob für das öster­reichische Gesundheitssystem eine ganz schlechte Performance in diesem Gesund­heits­förderungs- und Präventionsbereich, vor allem in der finanziellen Unterstützung


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haben. Das ist ein wesentlicher Punkt der nächsten Budgetverhandlungen mit dem Finanzminister.

Solange wir noch kein einheitliches Bundesgesetz in diese Richtung vorgeben – mein Ressort arbeitet derzeit vor allem mit Experten des Hauptverbandes und der AUVA, die sich besonders in diesem Bereich ja immer entsprechend eingesetzt haben, an den Eckpunkten; es ist für 2009 geplant –, machen wir hier mit Projektfinanzierung die ersten Evaluierungen, aber es muss mehr Geld hinein. Und das ist neben den Familienagenden ein wesentlicher Punkt in den Budgetverhandlungen für 2009/2010. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Grünewald.

 


Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Frau Bundesministerin, die AUVA hat durch ihre Unfallverhütungsprogramme dem Gesundheitswesen viele Millionen erspart. Warum beklagt sich die AUVA, dass positive Überschüsse von ihr abgeschöpft werden und somit diese besonders guten Programme gefährdet sind?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, wenn Sie die Antworten knapp halten, könnten wir heute vielleicht auch noch die 4. Anfrage schaffen. – Bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Ich bin in ununterbrochenen Gesprächen mit der AUVA. Mir sind diese Vorwürfe nicht bekannt, sondern wir entwickeln deren Projekte weiter. Wir, die Vorstandsmitglieder wie auch die Direktoren der AUVA und ich, entwickeln sogar über die jetzigen Programme hinaus im Bereich „Gesunde Schule“, Erste Hilfe für Schüler weitere Projekte.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Schasching.

 


Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Frau Bundesministerin! Primärprävention ist unser Punkt bei der Gesundheitsförderung. Sie haben gesagt, Sie wollen dort mehr Geld in die Hand nehmen. Was ist Ihre persönliche Schmerzuntergrenze hinsichtlich des Geldes, das Sie im nächsten Budget für Primärprävention, sprich für mehr Gesundheitsförderung und Prävention im besten Sinne – an noch gesunden Men­schen – zur Verfügung stellen wollen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Ich kann Ihnen hier keine genauen Zahlen nennen, weil wir genau anhand der Projekte, die wir derzeit machen, und anhand der Erfahrungsberichte der Sozialversicherungs­träger und auch der AUVA die entsprechenden Steigerungsraten sehen müssen. Österreich liegt derzeit bei etwa 2 Prozent. Ich gehe davon aus, dass wir hier doch eine deutliche Erhöhung vornehmen müssen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Eder, bitte.

 


Abgeordneter Dr. Sebastian Eder (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin, wer ist heute für Maßnahmen der Prävention zuständig?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Prävention – das habe ich schon in der ersten Antwort zu sagen versucht – ist derzeit eine Querschnittmaterie und hat sehr viele Akteure. Aufseiten des Bundes ist Prä­vention unter anderem die Aufgabe der Sozialversicherungsträger, zum Beispiel im


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Bereich der Gesunden- und Vorsorgeuntersuchungen. Da gibt es Maßnahmen der Gesundheitsförderung und der Krankheitsverhütung, auch der Unfallverhütung und vor allem auch der Kuraufenthalte. Es tun aber auch der Hauptverband der öster­reichi­schen Sozialversicherungsträger, die Arbeitnehmerschutzbehörden, die Bildungs­ein­richtungen sowie eigentlich alle politischen Strukturen etwas – wie natürlich auch die Umsetzung in den Ländern erfolgt. Die Projekte „Gesunde Spitäler“ sind ebenfalls eine Einrichtung der Träger von Organisationen.

Da haben wir zum jetzigen Zeitpunkt eine sehr große Zersplitterung der verant­wortlichen Akteure.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Klubobmann Ing. Westenthaler, bitte.

 


Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Im Zusammenhang mit der Prävention wird auch immer wieder zu Recht das Thema Rauchen in den Vordergrund gerückt. Wie Sie wissen, haben wir ja 20 000 Unter­schriften gegen ein generelles Rauchverbot in Lokalen gesammelt. Daher meine Frage: Wann ist damit zu rechnen, dass es zu einer Entscheidung in der Frage des Nichtraucherschutzes kommt, und zwar zu einer Entscheidung, die der Eigenverant­wortlichkeit der Gastwirte und auch der Bürger in ihrer Freizeit Rechnung trägt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Das Regierungsübereinkommen sieht einen erhöhten Schutz der Nichtraucher durch räum­lich getrennte Bereiche in der Gastronomie vor. Dieser Vorschlag wurde von uns beziehungsweise von meinem Ressort im Vorjahr im Rahmen einer Änderung des Tabakgesetzes mit dem Koalitionspartner begonnen zu verhandeln. Wir sind im Zuge der Entwicklung dieses Gesetzes draufgekommen, dass es Bereiche in der Gas­tronomie gibt, die aus Feuerschutz- und baupolizeilichen Gründen nicht teilbar sind. Wir haben uns in Europa umgesehen und haben festgestellt, dass die sogenannte spanische Lösung, also die Wahlfreiheit in unter 75 Quadratmeter-Lokalen – in Spanien sind es 100 Quadratmeter –, ein wesentlicher Bestandteil auch vieler anderer europäischer Länder ist. Diesen Vorschlag haben wir gemacht.

Diesbezüglich sind wir noch zu keiner Einigung gekommen. Ich habe am 1. April mit der Frau Abgeordneten Oberhauser nach einer gewissen Ruhepause den nächsten Termin; wir hoffen doch, dass wir gemeinsam eine Lösung für dieses Problem finden werden.

Lassen Sie mich nur noch auf eines hinweisen: Ich bin Ihnen dankbar dafür, dass Sie diese Eigenverantwortung erwähnt haben, denn wir sehen, dass allein in den letzten Monaten viele Gastwirte und Lokale das sehr wohl auch ohne bestehendes Gesetz aufgegriffen haben. Es gibt sehr große Organisationen, die sich als Nichtraucher­bereiche deklariert haben.

Es ist auch klar festzustellen, wenn das immer wieder von anderer Seite behauptet wird, dass ich natürlich völlig klar sage: Rauchen ist schädlich. Ich glaube daher, dass das Nichtrauchen in öffentlichen Bereichen eine unabdingbare Struktur ist. Ich glaube aber auch, dass wir in den privaten Bereichen an die Eigenverantwortung der Men­schen appellieren und für den Schutz der Nichtraucher zu sorgen haben. Aber: Wie viel Staat braucht privat? Da muss man schon sehr vorsichtig im Umgang sein. Ich hoffe, dass wir im April nächste Schritte setzen können. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Kickl, bitte.

 



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Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister, Sie wissen genau: Wenn wir über Gesundheit diskutieren, diskutieren wir immer über ein riesiges Finanzierungsloch. Warum wehren Sie sich im Grunde genommen gegen die einzig vernünftige Maßnahme einer echten Strukturreform – Sie haben dieses Wort sehr gerne – und führen nicht das zusammen, was man in Wahrheit zusammenführen sollte? Warum legen Sie nicht im Bereich der Sozialversicherung, im Bereich der Kran­kenkassen diejenigen Institute zusammen, die man zusammenlegen muss, um effizient und wirklich wirtschaftlich zu arbeiten?

 



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Sie meinen die Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen in eine Struktur. Ich glaube, dass das etwas ist, wo es viele Experten für und wider gibt, weil auch ein gewisser Wettbewerb unter den Kassen, wenn man ins Ausland schaut, einen wesentlichen Faktor darstellt. Ich denke, dass wir hier auch mit den besonderen Strukturen der einzelnen Bundesländer agieren.

Das, wo ich Ihnen recht gebe, ist die Vereinheitlichung von Leistungskatalogen. Und das, wo ich glaube, dass dieses Finanzierungsloch in die richtige Richtung gerückt wird, ist, wenn wir hier an einem Ort die Gesamtzahlungsströme des Gesundheits­bereiches zusammenfließen lassen und sie entsprechend auch auf die einzelnen Re­gionen aufteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 4. Anfrage, die Frau Abge­ordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein formuliert. – Bitte.

 


Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Bundesministerin, meine Frage lautet:

48/M

„Warum geht Österreich – vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die gegenwärtige unkontrollierte Zuwanderung unser Gesundheitssystem massiv belastet – nicht, wie zum Beispiel England, den sinnvollen Weg eines differenzierten Leistungsangebotes zwischen Staats- und Nichtstaatsbürgern?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Ich habe diese Frage indirekt schon vorhin einem Abgeordneten beantwortet. Ich halte es für wichtig und notwendig, dass wir uns schon die Situation zurückrufen, dass alle Österreicherinnen und Österreicher und alle, die hier beschäftigt sind und ein Beschäftigungsverhältnis haben, auch an unseren sozialen Möglichkeiten teilnehmen.

Ich halte es aber für Österreich als eines der reichsten Länder der Welt für unabding­bar, dass wir unsere soziale Situation nicht dahin gehend verändern, dass wir Aus­schließlichkeiten machen. Und ich glaube, dass es ganz, ganz wesentlich ist, dass wir eine Krankenversorgung für alle Menschen, die sie brauchen, anbieten.

Ich möchte nicht in einem Land wie den USA leben, wo die Krankenversicherung und die lebensrettenden Maßnahmen davon abhängen, ob ich eine Kreditkarte eingesteckt habe oder nicht. Österreich lebt von einem solidarischen Gesundheitssystem, wo alle Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, unabhängig von ihren finanziellen Möglich­keiten, unabhängig von ihrem sozialen Status, eine Versorgung bekommen – und so soll es auch bleiben. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Bela­kowitsch-Jenewein.

 


Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Bundesminister! Werden Sie sich in diesem Zusammenhang dafür einsetzen, dass eine Studie erstellt wird, um eine Kostenwahrheit zu bekommen, was Zuwanderer das Gesundheitssystem kosten beziehungsweise wie hoch die Kosten von Zuwanderern sind?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Frau Abgeordnete! Ich glaube, ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass dieses dahingesagte Wort „Zuwanderer“ im Versicherungssystem nicht abgebildet ist, sondern dass wir hier Menschen haben, die in diesem Land tätig sind (Abg. Öllinger: Leistungsberechtigt!) und die in diesem Land auch Leistungen erbringen und daher auch das Recht haben, Leistungen in Anspruch zu nehmen. Es wird auch sehr schwer möglich sein, diesbezüglich – entsprechend welchen Kriterien auch immer – Unter­suchungen in Angriff zu nehmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Mandak.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Ministerin, guten Morgen! Wir wissen, dass sogenannte Ausländer mehr in die Sozialversicherung einzahlen, als sie an Leistungen lukrieren. Dennoch gibt es eine ... (Ironische Heiterkeit bei der FPÖ. – Abg. Hörl: Die Saisonniers!) – Das sind offizielle Zahlen der Sozialversicherungsträger. Die Zahlen gibt es, Herr Kollege.

Trotzdem ist eine bestimmte Gruppe von Flüchtlingen beim Bezug des Kinder­betreu­ungsgeldes benachteiligt. Die sogenannten subsidiär Schutzberechtigten bekommen nur dann Kinderbetreuungsgeld, wenn sie erwerbstätig sind – im Unterschied zu Öster­reichern.

Meine Frage an Sie, Frau Ministerin, gerade als Familienministerin: Würden Sie das verändern?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Ich glaube, dass die jetzige Situation entsprechend geregelt ist und dass hier niemand durch den Rost fällt, weil all jene, die nicht erwerbstätig sind und das nicht bekommen, durch die entsprechenden Sozialmaßnahmen finanziell gefördert und unterstützt werden.

Ich glaube aber – und das ist ein wesentliches Thema –, dass gerade Gruppen, die der deutschen Sprache noch nicht so mächtig sind oder aus kulturellen Gründen andere Zugänge zum Gesundheitswesen haben – und dazu gibt es Statistiken –, benachteiligt sind in der Annahme von medizinischen Leistungen. Und diese Menschen zu befähi­gen und für sie auch spezielle Programme zu erarbeiten, das ist ein ganz wesentliches Thema.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Bayr, bitte.

 


Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Frau Minis­terin, Sie sind ja nicht nur Politikerin, Sie sind auch Ärztin und haben den hippo­kratischen Eid geschworen. Ich möchte von Ihnen gerne wissen, ob Sie denn glauben, dass es Ärzte und Ärztinnen mit ihrem Berufsethos vereinbaren könnten, nach rassischen oder Herkunftskriterien Selektionen vorzunehmen – wie das die FPÖ gerne


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wieder täte –, um dann danach zu entscheiden, wem man welche Qualität von medi­zinischer Versorgung angedeihen lassen kann.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Ich kann das für meine Berufsgruppe definitiv ausschließen. Wir sind dazu verpflichtet, Menschen in schwierigen Lebenslagen immer und zu jedem Zeitpunkt ohne Rücksicht auf Rasse oder Finanzmöglichkeiten zu helfen. Und ich lege für meine Kolleginnen und Kollegen die Hand ins Feuer. (Beifall bei ÖVP und SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Mag. Darmann.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Auer, bitte.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Frau Bundesminister, wie wird die Gesundheitsversorgung der in Bundesbetreuung stehenden Personen sicher­ge­stellt; welche Teile des Leistungsspektrums stehen ihnen zur Verfügung?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Ge­mäß § 9 ASVG können im Verordnungsweg Personengruppen, die keinem Erwerb nachgehen und nicht einer gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, aber eines Versicherungsschutzes bedürfen, in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen werden. Aufgrund dieser Bestimmung wurden unter anderen die in Bundesbetreuung stehenden Personen in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen. Ent­sprechende Beitragsleistungen erfolgen entweder vom betreuenden Bundesland oder vom Bund. Und gemäß § 138 Abs. 2 lit. d sind gemäß § 9 ASVG in die Kranken­versicherung einbezogene Personen vom Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen. Dies gilt auch für das Wochengeld. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Bucher, bitte.

 


Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Bundesminister! Der österreichische Winter­tourismus befindet sich erfreulicherweise auf Wachstums- und Rekordkurs. Leider Gottes ist damit auch eine hohe Anzahl an Wintersportunfällen verbunden. Meine Frage ist: Wie hoch ist die Rückerstattung für die medizinischen Leistungen vonseiten der ausländischen Sozialversicherungsträger?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Das ist derzeit nicht einheitlich geregelt, weil hier Abmachungen zwischen einzelnen Sozial­versicherungsträgern bestehen. Es gibt in der EU derzeit Überlegungen für Bestimmungen, wie die Verrechnung bei Inanspruchnahme von grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen vorgenommen wird.

Österreich gehört hier zu einer Gruppe von EU-Ländern, die sehr verhalten agieren und dem entsprechenden Text noch nicht zustimmen, weil die Gefahr besteht, dass die Verrechnung auf Basis des Heimatlandes erfolgt und wir so unter Umständen zu einem massiven Defizit kommen. Wir haben vor allem in Tirol noch hohe offene Forderungen gegenüber Italien, und ich habe durch meine Kontakte zu der italienischen Gesund­heitsministerin bereits dafür gesorgt, dass über 20 Millionen € nach Tirol rückerstattet worden sind.

Ich glaube, dass hier einheitliche Regelungen notwendig sind – aber nicht im Sinne der ursprünglichen Vorgaben, in denen es darum gegangen ist, die Leistung nach dem


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jeweiligen Herkunftsland abzugelten. Wir arbeiten daran, und Frankreich, das ja ab Mitte des Jahres die EU-Präsidentschaft übernimmt, wird das als eines der wesent­lichen Themen im Gesundheitsbereich auf die Agenda setzen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Danke schön.

Die 60 Minuten der Fragestunde sind bis auf 1 Minute abgelaufen, innerhalb der wir einen weiteren Fragenkomplex nicht verhandeln können, daher schließe ich die Frage­stunde. – Besten Dank, Frau Bundesministerin, für die Beantwortung der Fragen.

10.01.24Einlauf

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 3846/J bis 3850/J;

2. Anfragebeantwortungen: 3187/AB bis 3191/AB;

Anfragebeantwortung (Präsidentin des Nationalrates): 29/ABPR;

3. Regierungsvorlage:

Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Finanzaus­gleichs­gesetz 2008 geändert werden (479 d.B.).

*****

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Um die Punkte 1, 2 und 16 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen.

Bei den Punkten 1, 2 und 16 handelt es sich um den

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (435 und Zu 435 d.B.): Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetz 2007 (481 d.B.), den

Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Arzneiwareneinfuhrgesetz geändert werden (482 d.B.), sowie den

Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 622/A der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Dr. Peter Sonnberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (480 d.B.).

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.


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Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2, 4 bis 6, 7 und 8, 12 und 13 sowie 14 und 15 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen damit in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 116 Minuten, Grüne und Freiheitliche 92 Minuten sowie BZÖ 64 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.03.411. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (435 und Zu 435 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflege­gesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfs­dienste, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz und das Zahnärztekam­mer­gesetz geändert werden (Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetz 2007 – GesBRÄG 2007) (481 d.B.)

2. Punkt

Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Arzneiwaren­einfuhr­gesetz geändert werden (482 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. Ge­wünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


10.04.24

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Mit Freuden habe ich zur Kenntnis genommen, dass Frau Bundesminister Kdolsky jetzt in der Fragestunde gesagt hat, diese Koalition funk­tioniere gut und bringe etwas weiter. Ich glaube, diese Feststellung entspricht nicht der Meinung der restlichen österreichischen Bevölkerung, aber wir nehmen das gerne zur Kenntnis.

Zu den Tagesordnungen der Sitzungen von vorgestern und heute kann ich nur sagen, dass diese anscheinend nur unter schwersten Mühen zustande gekommen sind. Ich


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darf speziell ganz kurz auf die Regierungsvorlage in Punkt 1 eingehen. Ich muss sagen, allein der Murks, bis dieser Punkt auf die heutige Tagesordnung gesetzt worden ist, spricht für sich. Es gab heute vor einer Woche eine Sitzung des Gesundheits­ausschusses, wo eine Regierungsvorlage vorgelegt wurde, der Koalitionspartner SPÖ stellte den Antrag auf Vertagung, die ÖVP murrte anfangs noch, stimmte aber schließ­lich doch dieser Vertagung zu. Ein Termin für eine weitere Sitzung des Gesundheits­ausschusses wurde für ungefähr eine Woche später festgesetzt. In der Zwischenzeit kamen fünf Mails mit Abänderungsanträgen; am Ende stand „Letztfassung“. Wir waren gestern in besagter Sitzung des Gesundheitsausschusses. Abgeordneter Wöginger brachte diese Abänderung ein, zog sie eine halbe Stunde später wieder zurück, und es kam wieder zu einer Änderung dieser Abänderung.

Ich sage Ihnen: Das ist ein Murks von oben bis unten! Allein diese sogenannte Ent­stehungsgeschichte ist ein Tohuwabohu in Reinkultur.

Genauso ist auch der Inhalt dieser Regierungsvorlage zu sehen. Es soll jetzt die 24-Stunden-Betreuung beschlossen werden, und dann wird es Menschen geben, die zwar keine Ausbildung haben, Pflegebedürftige aber betreuen dürfen. Daher stellen sich jetzt schon einige Fragen.

Sie, Frau Bundesministerin, sagen, natürlich dürfen Menschen auch ohne Ausbildung andere füttern. – Ja, damit haben wir kein Problem. Aber wo ist denn jetzt die Grenze? Wie kann denn eine nicht ausgebildete Betreuungsperson erkennen, dass der Patient vielleicht Schluckstörungen hat? Also da fängt es schon einmal an. Was ist, wenn er das übersieht? Wer trägt denn dann die Haftung? Wer ist dann zur Verantwortung zu ziehen? Der Arzt, der das einer diplomierten Schwester gesagt hat, die diplomierte Schwester, die das an das nicht ausgebildete Personal weitergeleitet hat? – Darauf gibt es überhaupt keine Antworten.

Nächste Frage: Was ist beim Waschen? Natürlich kann auch eine nicht ausgebildete Betreuungsperson Patienten waschen. Aber wie kann eine nicht ausgebildete Person erkennen, ob ein Patient vielleicht wund gelegen ist? Wer ist haftbar zu machen, wenn das übersehen wird?

Das alles sind Dinge, die in dieser Vorlage überhaupt nicht berücksichtigt werden. Sie, Frau Bundesminister, haben gestern gesagt, das sei eine Frage der Definition. – Aber genau diese Definition fehlt mir eben.

Zur Finanzierung: Das illegale Betreuungspersonal, das sich die Österreicherinnen und Österreicher bisher geleistet haben, soll jetzt legalisiert werden. Das ist ein guter Ansatz, es stellt sich allerdings die Frage: Wer soll das alles finanzieren? Es ist ja nicht so, dass das legale Personal dieselben Kosten wie das bisher illegale Personal ver­ursacht. Diese Finanzierung also ist vollkommen offen, und wenn Österreicherinnen und Österreicher sich für dieses neue legale Modell entscheiden, dann werden sie automatisch in die Armutsfalle rutschen, weil sie es sich nicht leisten können.

Weiters ist es so, dass es einen Berufsstand, eine Berufsgruppe gibt, nämlich die sogenannten Heimhilfen, die immerhin 400 Stunden an Ausbildung haben und die vieles nicht dürfen, was 24-Stunden-Betreuer, die überhaupt keine Ausbildung haben, jetzt dürfen. Da wird offensichtlich ein ganzer Berufsstand ausgebootet, ein ganzer Berufsstand zur Auflösung gebracht, denn wozu soll noch jemand eine Ausbildung zur Heimhilfe machen, wenn man ohnehin nichts mehr machen darf, während jemand, der keine Ausbildung hat, alles machen darf. Hier ist wirklich ein ganz massiver Fehler fest­stellbar. (Beifall bei der FPÖ.) – Zu Recht regen sich genau diese Berufsgruppen auf.

Ich weiß, Ihr Argument war: Damit bleibt es billig! – Frau Bundesminister! Allein der ökonomische Gedanke in Gesundheitsbelangen ist leider Gottes der falsche Ansatz,


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denn in der Gesundheitspolitik brauchen wir nicht nur den ökonomischen Gedanken, sondern auch den menschlichen Gedanken. Es geht hier um Menschen, um Patienten, und genau diesen sollten wir doch die beste Pflege und auch die beste Betreuung angedeihen lassen.

Was in Ihrem Entwurf überhaupt nicht enthalten ist, ist eine Ausbildungsoffensive. Es gibt keine Ausbildungsoffensive! Es werden weiterhin keine Pfleger ausgebildet. Es sollen weiterhin irgendwelche Betreuungspersonen, die eine halbe Stunde lang einge­schult werden, auf die Patienten losgelassen werden, und das Ganze soll auch noch als legal betrachtet werden. Das ist etwas, das wir überhaupt nicht verstehen können.

Erwähnt habe ich bereits die Verdrängung vom Arbeitsmarkt. Allein die Tatsache, dass es Selbständige geben wird, eine selbständige Betreuung, zeigt, dass überhaupt nicht darüber nachgedacht worden ist: Wie kann sich das jemand leisten? Was bleibt letztendlich übrig von dem, was jemand bezahlt bekommt? Wie hoch werden die Kosten explodieren? Wie hoch werden die Folgekosten sein?

Genau das ist der Grund dafür, dass wir diesem Gesetzentwurf, der genauso wie die Entstehung des Gesetzentwurfes ein Murks ist, nicht zustimmen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

10.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger ist der nächste Redner. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


10.10.11

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Jawohl, heute ist ein guter Tag, und zwar ein guter Tag für 20 000 Menschen in unserem Land, die bisher Betreuungs­verhält­nisse eingegangen sind, die mehr oder weniger illegal waren. Ich sage all jenen danke, die diesen Gordischen Knoten durchschlagen haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Es ist das kein Murks, sondern es ist damit eigentlich eine Megaaufgabe erledigt wor­den. Machen wir uns nichts vor, es ist äußerst schwierig, erstens die diversen Berufs­rechte zu koordinieren; die Abgrenzungen sind schwierig genug, das weiß ich aus dem täglichen Leben. Zweitens gibt es Befürchtungen in die Richtung, dass über auslän­dische Pflegekräfte oder Betreuungskräfte Dumping stattfinden wird. Drittens: die Abgrenzung Heim und draußen. Viertens: Qualitätsrichtlinien.

Ich glaube trotzdem, es ist ein vernünftiger Kompromiss erzielt worden. Warum? – Hätten wir nichts gemacht, würden 20 000 Menschen in diesem Land das Gefühl haben, in der Illegalität zu agieren. 20 000 wirklich bedürftige Menschen, die sich nicht wehren können, die ja nicht aus Jux und Tollerei solche Betreuungsverhältnisse eingegangen sind! Daher, meine ich, gilt es auch, den betroffenen Ministern Dank zu sagen, nämlich den Ministern Buchinger, Kdolsky und Bartenstein, und auch unserer Staatssekretärin Marek. Außerdem möchte ich auch einen aus unseren Reihen erwähnen – wo ist er? –, nämlich unseren Abgeordneten Huainigg, der da wirklich eine treibende Kraft war. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich sage jetzt als ein Parlamentarier, der sein Mandat schon seit elf Jahren ausübt: Wir dürfen Gesetze und Regeln nicht über den Menschen stellen! Wenn Menschen eine Betreuung brauchen, dann müssen wir Wege finden, die Gesetze zum Menschen zu bringen, und nicht im Gegenteil eine Mauer errichten, die eine Betreuung nicht möglich macht.

Machen wir uns nichts vor, der gesamte Bereich Betreuung und Alter wird die Heraus­forderung der nächsten Jahrzehnte sein. Stichwort: „Altern in Würde“. Die Menschen haben eine Hauptangst im Alter: allein zu sein, einsam irgendwo zu sterben. Dieses


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Einsam-Sein, Allein-Sein, Nicht-betreut-Sein, das ist die große Herausforderung. Der heute zur Beschlussfassung vorliegende Gesetzentwurf hilft 20 000 Menschen. Wir haben aber wahrscheinlich etwa 800 000 Menschen, die mehr oder weniger pflege­bedürftig sind – 400 000 mehr –, und das wird natürlich eine Riesenherausforderung sein, weil wir das dafür notwendige Pflegepersonal gar nicht haben.

Das wird auch eine Herausforderung an die Gesellschaft sein, denn das kann man nicht alles nur an den Staat delegieren. Es wird auch im Bereich Nachbarschaftshilfe sehr vieles getan werden müssen. Es gibt jetzt auch eine Aktion in diese Richtung. Wir können nicht alles an den Staat delegieren. Alles kann der Staat weder finanzieren, noch machen. Der Staat kann nicht Menschlichkeit geben, wenn die Gesellschaft „kalt“ ist.

Was wir von der ÖVP mit Sicherheit nicht machen werden, ist, den holländischen Weg zu gehen, das heißt, am Ende eines Lebens zu sagen: Weg mit dir! 4 Prozent der Holländer beenden ihr Leben jährlich durch eine legalisierte Euthanasie. In diesem Sinne ist der Weg, den Österreich beschreitet, ein sehr menschlicher Weg, ein finan­zierbarer Weg, und ich danke noch einmal: Es ist heute ein guter Tag für 20 000 Menschen, die sich nun nicht mehr in der Illegalität bewegen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Ursula Haubner gelangt nun zu Wort. Gewünschte Redezeit: 7 Minuten. – Bitte.

 


10.14.15

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Diese Regierungsvorlage befasst sich einerseits mit der Änderung verschiedener Berufsgesetze entsprechend einer EU-Richtlinie, um hier auch ein sehr transparentes System der Anerkennung beruflicher Qualifikationen zu schaffen, und andererseits eben mit diesen möglichst praxisnahen und qualitätssichernden Kompetenzerweiterungen für die 24-Stunden-Pflege.

Diese Kompetenzerweiterungen sind, wie uns die Historie ja gezeigt hat, wieder unter enormem Zeitdruck zustande gekommen und wieder ein Baustein in dieser endlosen Geschichte der 24-Stunden-Betreuung. Gerade in der gestrigen Sitzung des Gesund­heitsausschusses hat sich gezeigt, durch die Vielzahl der Fragen, die gestellt wurden und die für die Abgeordneten wirklich unklar gewesen sind, welche Auswirkungen es in dem einen oder anderen Bereich gegeben hat und dass eine Klärung in der zur Beschlussfassung vorliegenden Novelle für mich noch nicht ganz abgeschlossen ist.

Eines möchte ich positiv herausgreifen, und zwar ist das etwas, das uns vom BZÖ besonders wichtig war: dass kein neuer Betreuungsberuf auf Basis dieser Laienaus­bildung geschaffen wird, der die bisherigen Sozialbetreuungsberufe unterläuft. Es geht hier vor allem um die Heimhelferinnen und -helfer. Es ist unseres Erachtens eben nicht einzusehen, dass diese eine qualifizierte Ausbildung mit durchschnittlich 200 Stunden machen, alle zwei Jahre eine ganz konkrete Weiterbildung machen und dann einen Wettbewerbsnachteil hätten. Ich möchte darauf hinweisen, dass gerade diese Aus­bildung von sehr, sehr vielen österreichischen Frauen wahrgenommen wird, die auch durch Umschulungen in diesen so wichtigen Beruf einsteigen, und jetzt, wenn auch mit Abstrichen, auch die Möglichkeit besteht, diesen Beruf in der 24-Stunden-Pflege selbständig auszuüben.

Als besonders kritisch erachten wir es, dass nach wie vor nicht der Nachweis einer Grundausbildung für die Personenbetreuer erbracht werden muss, dass es eine Zeit-


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erstreckung bis 1.1.2009 gibt und dass jemandem, der sechs Monate lang in diesem Bereich gearbeitet hat, die Grundausbildung überhaupt erlassen wird. Das ist für mich nicht stimmig, auch wieder im Vergleich mit den Heimhelferinnen und -helfern.

Auf Folgendes möchte ich auch noch hinweisen, ich habe das auch im Ausschuss angesprochen: In Zukunft werden natürlich die Hausärzte und die mobilen Dienste verstärkt in der Anleitung, in der Delegation und Kontrolle etwaiger anfallender pfle­gerischer Tätigkeiten eingebunden sein. Uns ist es besonders wichtig, dass dadurch keine Mehrkosten für die zu Betreuenden entstehen, denn diese sind ohnehin schon genug belastet. Ich denke da an eine Pflegegelderhöhung, die dringend notwendig wäre und gerade diesen zu Betreuenden eine große Erleichterung bringen würde.

Es werden aber auch Kosten – wir haben bereits in der Fragestunde diesbezüglich einige Fragen gestellt – auf die Länder beziehungsweise auf das Gesundheitssystem zukommen. In welcher Höhe sich diese weiteren Kosten bewegen, wie sie zu tragen sind, ausschließlich von den Ländern oder vom Bund, das ist bei der derzeitigen Vorlage dieser Novelle nicht abschätzbar.

Daher ist unsere Kritik generell an dieser Gesetzesnovelle, dass sie das unterstützt, was seit einem Jahr passiert: eine Flickwerkpolitik bei diesem so sensiblen Thema Pflege. Das wird mit dieser Novelle fortgesetzt. Beispiele: Amnestieverlängerung: ja oder nein?; Fördervolumen: unterschiedliche Höhe; Vermögensgrenze: in einigen Bun­desländern keine, in anderen Bundesländern schon; keine Ausbildungsreform. Sie schaffen es wirklich immer wieder, wenn Lücken auftauchen, diese im Nachhinein schnell zu schließen, anstatt vorausschauend zu überlegen, wo es noch Probleme gibt, und in einem Gesamtkonzept zu handeln.

Wir sind daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, mehr denn je sehr, sehr weit entfernt von einem Gesamtmodell, in dem die Finanzierung nicht geklärt ist, in dem es keinen bundeseinheitlichen Pflegeplan gibt, in dem es zu einer Neuanpassung, aber vor allem zu einer Erhöhung des Pflegegeldes kommt, und auch weit entfernt von einer entsprechenden Ausbildungsreform, die Frau Bundesministerin Kdolsky zwar für den Herbst angekündigt hat, aber: Ankündigungen werden viele gemacht, daher ist hier Skepsis angebracht.

Kollegin Riener von der ÖVP hat im Ausschuss auf meine Kritik, dass die Lücken immer wider geschlossen werden, gesagt, das sei „learning by doing“. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, dem kann ich in einem Bereich, wo es um die Lebens­qualität älterer und behinderter Menschen geht, absolut nichts abgewinnen. Dieser Schritt ist vielleicht gut gemeint, aber er ist absolut unprofessionell und birgt viele Unklarheiten.

Wir werden daher dieser Novelle nicht unsere Zustimmung geben. Zustimmung gibt es seitens des BZÖ bei der länderübergreifenden Hilfeleistung bei Großereignissen, um die medizinische Versorgung sicherzustellen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser zu Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


10.20.41

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich teile die Meinung von Erwin Rasinger, dass wir heute einen richtigen und großen Schritt in Richtung Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung setzen. Ich teile hingegen nicht die Meinung der Frau Kollegin Haubner, dass wir nichts Umfassendes vorgelegt hätten. Ich darf Sie daran


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erinnern, dass diese Regierung jetzt ein Jahr lang im Amt ist. Wir haben mit dem heutigen Tag einen großen Schritt und auch einen Endbaustein in die Legalisierung der 24-Stunden-Pflege gesetzt. Sie, Faru Abgeordnete Haubner, waren Sozialminis­terin, und zu Ihrer Zeit gab es die illegale Pflege nicht und darum gab es auch keine gesetzlichen Maßnahmen – oder sehe ich das irgendwie falsch? (Beifall bei der SPÖ.)

Zur Rede von Frau Abgeordneter Dr. Belakowitsch-Jenewein: Ich verstehe schon, dass Sie Sorge haben, dass das Arbeitsverhältnis ausländischer Pflegekräfte legalisiert wird. Aus der Fragestunde entnehme ich, dass Sie gerne hätten, dass wir zwischen inlän­dischen und ausländischen Menschen differenzieren. Dann müssten Sie aber akzep­tieren, dass die Ausländer, die Sie so kritisieren und die unsere Menschen betreuen und pflegen, in die Sozialversicherung eingebunden werden – die gesetzlichen Rege­lungen haben wir nämlich – und dann auch Leistungen in Anspruch nehmen können. Das heißt, aus Ihrer Sicht verstehe ich die Kritik. Aus der Sicht der ausländischen Betreuerinnen und Betreuer, die mit großer Hingabe Österreicherinnen und Öster­reicher betreuen, begrüße ich, dass wir eine Regelung haben, die sie in das Sozial­versicherungssystem mit einschließt. (Beifall bei der SPÖ.)

Wie schon gesagt, Minister Buchinger, Minister Bartenstein, Gesundheitsministerin Kdolsky und das Gesundheitsministerium haben die notwendigen Schritte gesetzt. Ich möchte kurz rekapitulieren, wie es gewesen ist: Es gab am 16. Jänner 2008 den Entschließungsantrag, das Tätigkeitsprofil der 24-Stunden-Betreuung im GuKG zu fixieren. Es kam dann Anfang Februar zur Begutachtung dieses Gesetzentwurfes; und trotz einer verkürzten Begutachtungsfrist gab es eine Flut von Begutachtungs­stellung­nahmen, die in den zwei Wochen eingetrudelt sind. Es waren an die 70 Stel­lung­nahmen – konstruktive, sehr kritische Stellungnahmen –, die dann zu weiteren Verhandlungen geführt haben.

Ich möchte mich sowohl bei meinem Klub als auch beim Wirtschaftsministerium, beim Gesundheitsministerium, natürlich nicht zuletzt beim Sozialministerium für die stunden­langen konstruktiven Verhandlungen bedanken (Zwischenruf bei der ÖVP.) – beim gestrigen Ausschuss natürlich auch! –, die letztendlich dazu geführt haben, dass es uns gelungen ist, das Tätigkeitsprofil und die Änderungen im GuKG zu einer wirklich zufriedenstellenden Lösung zu bringen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Es wird vor allem in den Zeitungen und auch hier im Plenum viel kritisiert, dass wir die Kontrollen aufblähen, das heißt, dass wir Kosten verursachen, all diese Dinge. Nur zur Klarstellung: Die 24-Stunden-Betreuung, solange keine Delegation im Sinne einer medizinischen oder pflegerischen Tätigkeit vorliegt, kann natürlich ohne begleitende Kontrolle von den im Haushalt lebenden BetreuerInnen vollzogen werden. Ich glaube, es ist allen klar und verständlich, dass man, sobald eine medizinische oder pflege­rische Leistung delegiert wird, natürlich im Rahmen der Qualitätssicherung darauf achten muss, dass es eine ordentliche Anordnung, eine ordentliche Dokumentation und auch eine begleitende Kontrolle dieser Tätigkeiten geben muss. Ich denke, vor allem im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege ist es gelungen, mit diesem Case- und Caremanagement dem diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege­personal einen wesentlichen Anteil an der qualifizierten Betreuung zu Hause zu geben. Ich denke, dass man nicht die Kritik im Raum stehen lassen kann, dass wir aufblähen, sondern ganz im Gegenteil: Wir müssen sagen, wir haben das geschaffen, was viele von uns gefordert haben, nämlich ein qualitätsgesichertes Modell. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Die Frau Ministerin hat schon angekündigt, es wird im Herbst eine große Aus­bildungsreform im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege geben. Ich denke: Nützen wir diesen Zeitraum auch, um das Modell der 24-Stunden-Betreuung beglei-


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tend zu evaluieren, zu sehen, ob es da noch Nachbesserungsmöglichkeiten oder -bedarf gibt! Und wir werden im Herbst, so denke ich, eine umfassende Reform vor allem der Gesundheits- und Krankenberufe vorliegen haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

10.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Hofer. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


10.25.33

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Frau Präsident! Frau Gesundheitsministerin! Frau Staatssekretärin! Frau Dr. Oberhauser, Sie haben vorhin gemeint, mit dem heutigen Beschluss würde ein Schlussstein gesetzt werden. Ich hoffe, dass das nicht der Fall sein wird. Ich bin der festen Überzeugung, dass es in diesem Bereich noch sehr viel für uns zu tun gibt und dass wir auch die Möglichkeit nutzen müssen, diese Aufgabe so rasch wie möglich in Angriff zu nehmen.

Es gibt jetzt mit dem heutigen Beschluss im Rahmen der Gesundheitsberufe mehr Möglichkeiten, aber auch ein erhöhtes Risiko, auch mehr Verantwortung. Ich habe immer gesagt, dass es problematisch ist, dass ein Betreuer zwar das Essen zubereiten darf, aber dann nicht verabreichen darf. Tatsache ist aber auch, dass es beim Ver­abreichen natürlich auch zu Problemen kommen kann. Das dürfen wir nicht vergessen! Ich halte es für falsch, wenn ein Betreuer nicht einmal einen Erste-Hilfe-Kurs machen muss. Jeder, der einen Führerschein gemacht hat, hat einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert, damit er, wenn er zu einem Unfall kommt, auch Erste Hilfe leisten kann. Da wäre noch ein Verbesserungsbedarf zu erkennen, dass nämlich ein Betreuer jedenfalls auch zumindest einen Erste Hilfe Kurs absolvieren muss.

Ich habe in der Debatte die Aussage gehört, Dekubitus müsse man ja sofort erkennen. Das ist nicht der Fall! Wenn die Druckstelle im Entstehen ist, dann wird es der Laie nicht erkennen. Genau dort muss man ansetzen. Natürlich gibt es das auch in Pflege­heimen, auch dort liegen Patienten wund. Auch das ist ein Beweis dafür, dass man das nicht sofort und so leicht erkennt und auch verhindern kann.

Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen: Mir ist persönlich ein Pfleger bekannt, dem aufgefallen ist, dass eine Patientin, die querschnittgelähmt ist, nach wenigen Monaten wieder in das Pflegeheim eingeliefert worden ist, weil sie Wundstellen am Gesäß gehabt hat. Die Behandlung hat etwa drei Monate gedauert, sie ist dann entlassen worden und dann nach wenigen Monaten wieder mit denselben Problemen eingeliefert worden. Es hat dann dieser Pfleger den Hausarzt in der Gemeinde angerufen und hat ihm das erzählt. Man hat dann sehr rasch erkannt, warum dieses Problem da war. Die Dame wohnt in einem kleinen Dorf, ist am Vormittag in den Rollstuhl gesetzt worden, wollte draußen mit der Bevölkerung in Kontakt treten und reden. Sie ist den ganzen Tag draußen im Rollstuhl auf der Gasse gesessen und hat sich nicht hingelegt und nicht bewegt. Man hat dann den Sitzwinkel von diesem Rollstuhl geändert. Es ist ihr gesagt worden: Du musst dich nach einer gewissen Zeit auch hinlegen. Jetzt funk­tioniert das. Das ist Case-Management im besten Sinn, wie es funktionieren sollte, weil so etwas auch sehr viel Geld kostet. Sie war immer wieder für drei Monate im Kran­kenhaus – das kostet pro Tag 700 € –, nur weil sie in diesem Rollstuhl falsch gesessen ist und weil sie dort zu lange gesessen ist.

Daher ist diese begleitende Betreuung – dass geschaut wird, ob das alles funktioniert und ob die Person richtig betreut ist, wenn sie entlassen wird – etwas ganz, ganz Wichtiges.


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Ich bin sehr froh darüber, dass nach den Debatten in den letzten Tagen über Neu­wahlen, über die BAWAG, über nicht verstaubte Kartons jetzt auch die Pflege und die Betreuung wieder mehr in den Mittelpunkt des Interesses rückt.

Frau Bundesminister Kdolsky, Sie haben gemeint, die Strukturreform im Gesundheits­wesen muss jetzt angegangen werden und kann losgelöst von der Steuerreform betrachtet werden. – Ich glaube, dass es klug wäre, das nicht losgelöst von der Steuerreform zu betrachten, weil eine Strukturreform im Gesundheitswesen auch veränderte Finanzierungsstrukturen bedeuten muss und wir den Mut haben sollten, von der Finanzierung des Gesundheits- und Sozialwesens über Lohnnebenkosten weg­zugehen. Ich glaube, diesen mutigen Schritt sollten wir setzten, dass wir nicht länger die Lohnnebenkosten durch Gesundheits- und Sozialkosten aufblähen, sondern dass wir eine Steuerfinanzierung in Österreich umsetzen.

Da gibt es bereits Studien in Deutschland, die beweisen, dass dadurch die Inlands­nachfrage erhöht wird, dass das Gesundheitswesen über diesen Weg besser finan­zierbar ist und dass Produkte, die im Inland erzeugt werden im Vergleich zu Produkten, die importiert werden, günstiger werden. Ich glaube, so eine Studie wäre auch für Österreich interessant. Dann könnten wir diesen großen Wurf machen! Das ist auch eine Forderung der ÖVP, die Verbreiterung der Beitragsgrundlage – genau das ist es ja! Das wäre dieser große Wurf, der es ermöglicht, das Gesundheitswesen auf neue Beine zu stellen.

Was die Betreuung anlangt, bin ich immer noch der Meinung, dass die Betreuungs­tätigkeit gar keine selbständige Tätigkeit sein kann. Das sagen uns auch Experten im Bereich des Arbeitsrechtes. Hier kann es massive Schwierigkeiten für die betroffenen Unternehmer geben. Daher bin ich dafür, auch hier den anderen Weg zu forcieren, eine Bundesgenossenschaft für Pflege und Betreuung ins Leben zu rufen, wo ich den Betreuer, den ich mir ausgesucht habe, bei dieser Bundesgenossenschaft beschäf­tigen kann, wo ich mir keine Sorgen machen muss, wenn mein Betreuer krank wird, weil auch eine Ersatzkraft da ist, wo ich mir keine Sorgen machen muss, wenn der Betreuer seinen Urlaub antritt, weil eine Ersatzkraft da ist, wo ich nicht die Lohn­ver­rechnung machen muss, wo ich mich nicht darum kümmern muss, dass diese Person in die Mitarbeitervorsorgekasse einbezahlt. All das, was an einem bürokratischen „Rattenschwanz“ dranhängt, könnte von dieser Bundesgenossenschaft erledigt werden – und zwar ohne Gewinnabsicht.

Die letzten beiden Punkte, die ich anführen will: Ich bin nach wie vor der Meinung, dass eine Einkommensgrenze und eine Vermögensgrenze bei der 24-Stunden-Betreuung nicht der richtige Weg sind.

Der letzte Punkt, den ich sagen möchte, ist, dass ich Bundeskanzler Gusenbauer jetzt nicht „ansudern“ (Heiterkeit bei Abgeordneten von FPÖ und ÖVP), aber ihn doch daran erinnern möchte, dass er versprochen hat, dass das Pflegegeld in dieser Legislatur­periode wertangepasst wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir wollen keine Erhöhung, wir wollen nur eine Wertanpassung. Der Inflationsverlust macht mittlerweile 20 Prozent aus. Ich ersuche die Bundesregierung, diese Wertan­passung so rasch wie möglich vorzunehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

10.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Grünewald. 7 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


10.32.02

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich will ehrlich sein: Kollege


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Hofer hat sicher in einzelnen Punkten recht, dennoch ist dieses Gesetz etwas Notwen­diges. Man kommt natürlich zur traurigen Erkenntnis, dass das Parlament keine para­diesischen Zustände garantieren kann und dass Politiker wie auch Juristinnen und Juristen keine Kompetenzen für das ewige Glück haben. Daher stört mich in diesem Gesetz auch einiges.

Dennoch muss man schauen, was der Grund für diese Initiative war. Und da muss man nüchtern feststellen: Es ist einfach auch ein Resultat unterschiedlich großer Grau­zonen zwischen verschiedenen Gesundheitsberufen, zwischen verschiedenen Kompe­tenzen. Das hat daher Unruhe bei den Vertretungsorganen der Gesundheitsberufe hervorgerufen, insbesondere bei der Gewerkschaft. Zusätzlich ist das Gesetz aber auch Resultat einer nicht sehr geglückten Regelung der 24-Stunden-Betreuung. Das muss auch dazugesagt werden.

Es ist aber deswegen notwendig, weil wir in dem Wunsch nach Perfektion nicht so weit gehen können, dass die Betroffenen ihre Bedürfnisse, Sorgen und ihre sozialen und finanziellen Nöte völlig außer Acht lassen. Das würden wir, wenn wir dem nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

Da möchte ich schon rekapitulieren: Eine 24-Stunden-Betreuung auf der Qualitäts­ebene von Gesundheitsberufen, diplomierten Pflegern und Pflegerinnen gibt es nur auf Intensivstationen. Das heißt, wir müssen uns klar darüber sein, dass diese 24-Stun­den-Betreuung nicht allein Domäne eines spezialisierten Berufes ist, sondern vielfach Teamarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen und auch selbstloser, teilweiser unbe­dankter Laienarbeit vor allem von Frauen. Auch das sollte man festhalten.

Diejenigen, die einer 24-Stunden-Betreuung bedürfen, machen nur 5 bis maximal 10 Prozent der Betroffenen aus, daher muss das Gesetz zwangsläufig, was nie gesagt wird, auch für jene gelten, die mehrere Stunden am Tag diese Betreuung brauchen oder mehrere Tage in der Woche, et cetera. Wir müssen uns anschauen, dass ohne dieses Gesetz, aber sogar mit diesem Gesetz bereits 20 Prozent jener Familien, die eine zu pflegende Person in ihrem Familienverband haben, in die Armutsgefährdungs­grenze gestoßen werden, weil auch diese simple Betreuung, wo medizinische und pflegerische Betreuung noch gar nicht dabei ist, unerschwinglich für die Durchschnitts­bürgerin und den Durchschnittsbürger ist – unabhängig davon, dass der Staat zweifels­frei jetzt etwas mehr zugeschossen hat. Dennoch bleibt es für viele unerschwinglich.

Ganz kurz zum Kollegen Rasinger, der noch den Schritt zur Sterbebegleitung getan hat und mit dem holländischen Modell gekommen ist: So rosig ist die Situation in Öster­reich nicht – und das sind auch Kranke und Sterbende und alte, gebrechliche Leute, über die wir da reden müssen! Die Ungleichheit im Sterben ist in Österreich massiv, Kollege Rasinger! Massivste Ungleichheit besteht im Sterbeprozess. Derselbe Mensch mit einer Diagnose mit derselben Prognose und Lebenserwartung zahlt, wenn er auf einer Palliativstation in einem Krankenhausverband aufgenommen wird, nichts. Will er zu Hause oder in einem Hospiz sterben, gibt es Selbstbehalte beim Sterben. Das ist eine Ironie, die schlichtweg – ich sage es zu keiner Person, sondern ganz allgemein – eine Sauerei ist. Hier ist der Ausdruck berechtigt. (Beifall bei den Grünen.)

Da, wo man sein Leben verliert, noch von Selbstbehalten zu reden, das ist zynisch und untragbar. Da muss ich schon sagen, diese Debatte stößt auch an die Grenzen des Föderalismus und seiner Politik. Die Zuständigkeit im Gesundheitswesen liegt im Bund und im Bundesministerium, und dann, wenn jemand ein Pflegefall wird – mir soll jemand erklären, ob gesunde Leute und gesunde Menschen gepflegt werden müs­sen! –, wird er zum Sozialfall, und die Kompetenz geht zu den Ländern und in das Sozialressort. Das ist meiner Meinung nach eine Paradoxie ohnegleichen. Nichts gegen föderale Systeme, aber von einer Lederhosen-Politik, wo man sich die Leder-


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hose über den Kopf anzieht, davon habe ich genug, muss ich sagen. (Beifall bei den Grünen.)

Zur Beruhigung der Menschen in Gesundheitsberufen: Gesundheitsberufe gehören qualitativ aufgewertet und auf europäisches Niveau gehoben. Das ist leider nicht eine Sache, die von heute auf morgen passiert. Ich kann mich erinnern, Busek hat mich einmal in eine Arbeitsgruppe zum Thema „Akademisierung der Pflege“ berufen, das ist sage und schreibe 15 Jahre her. Und was ist geschehen in 15 Jahren? – Relativ wenig. Also, machen wir etwas Gutes! Mit der Frist bis Herbst bin ich skeptisch, denn das geht mir fast zu schnell, auch wenn es sich die Menschen in den Gesundheitsberufen wünschen.

Aber bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, beim Weg auf die Toilette diplomiertes Pflegepersonal zu beanspruchen, geht mir in vielen Dingen einen Schritt zu weit. Es wird aber Fälle oder Betroffene geben, wo dazu Pflegepersonal aufgrund besonderer Umstände nötig ist. Dem trägt das Gesetz aber im Prinzip Rechnung. Wir haben so eine Zersplitterung der Gesundheitsberufe, dass man sich schon wundern muss, dass beim Weg zur Toilette nicht eine andere Berufsgruppe zuständig ist als beim Weg von der Toilette zurück. Das geht auch einen Schritt zu weit. Hier ist eben Hand­lungsbedarf.

Ich denke jetzt auch an die Heimpflegerinnen und Altenpflegerinnen. Das ist eine ganz wichtige Berufsgruppe, die man nicht vor den Kopf stoßen soll, aber das ist Agenda der Länder. Die machen dort die Lehrinhalte in etwa in Abstimmung mit dem Gesund­heitsressort. Wenn man anruft und fragt: Was dürfen die bei euch?, dann bekommt man zur Antwort: Da musst du im Burgenland anrufen, da musst du in Graz anrufen, da musst du in Innsbruck anrufen, das ist überall anders! – Da frage ich mich, ob das in einer Republik mit acht Millionen Einwohnern heute noch Sinn macht. (Beifall bei den Grünen.)

Ich glaube, wir brauchen einfach eine teamorientierte Vorgangsweise. Zur Beruhigung der Ärztekammer: Natürlich sollen dort Ärztinnen und Ärzte eine ganz zentrale und wichtige Rolle spielen, aber nicht so, dass sie die Einzigen in einer Hierarchie von Gesundheitsberufen sind, die alles wissen, die alles sagen und alles dürfen und den anderen Berufsgruppen Dinge vorenthalten, die sie durchaus sauber und korrekt machen können.

Ich ersuche sehr, diesen Reformweg weiterzugehen, aus Respekt vor den alten, gebrechlichen und pflegebedürftigen Leuten, ein Gesetz für Gesundheitsberufe zu machen, das kompatibel ist, das patientInnenfreundlich ist und das etwas wegführt von einer neuen Gesetzesregelung, sprich: Neun Bundesländer haben mehr zu sagen als die Gesundheitspolitik und die Republik Österreich und das Parlament überhaupt. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolin­schek. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


10.40.02

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bun­des­minister! Frau Staatssekretärin! Die Rechtsänderung bei den Gesundheitsberufen ist natürlich notwendig. Es ist notwendig, hier Klarheit zu schaffen, weil es in diesem Bereich eine große Zersplitterung gibt, und das Ganze so zu handhaben, dass es auch praktizierbar ist.

Diese Änderung bei den Berufsgesetzen, bei den Gesundheitsberufen beinhaltet auf der einen Seite eine Kompetenzerweiterung im Pflegebereich. Ich finde das schon rich-


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tig, denn Pflege und Betreuung sind zwar verschiedene Bereiche, sie ergänzen sich aber immer wieder, und es kann nicht so sein, dass – mein Vorredner Dr. Grünewald hat das ebenfalls angeschnitten – bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme oder beim Aufsuchen der Toilette unbedingt eine ausgebildete Pflegeperson behilflich sein muss, sondern es muss möglich sein, dass das auch Betreuungspersonen machen können. Ich finde es daher richtig, dass in diesem Bereich einmal Klarheit geschaffen wird.

80 Prozent der Menschen, die Pflege benötigen – egal, ob das eine Kranken-, eine Altenpflege oder eine Behindertenpflege ist –, werden zu Hause gepflegt. Die pfle­gende Person ist zu 79 Prozent weiblich und hat ein durchschnittliches Alter von 58 Jahren.

Die Legalisierung der illegalen 24-Stunden-Betreuung wurde jetzt verschoben, die Amnestie wurde verlängert, und innerhalb der Koalition wurden Schuldzuweisungen getätigt: Die einen von der SPÖ haben gesagt, die Förderung wird deswegen nicht angenommen, weil die Amnestie für die illegale Pflege verlängert worden ist; und auf der anderen Seite hat der Koalitionspartner ÖVP wiederum gesagt, die Förderung im selbständigen Bereich ist zu gering. – Ich glaube auch, dass sie in diesem Bereich zu gering ist. Wichtig ist aber, dass man hier eine Lösung findet!

Eine Lösung brauchen wir auch bei der Vermögensgrenze, denn es ist so, dass zwei Bundesländer diese Vermögensgrenze nicht anerkennen. Ich bin auch der Meinung, dass die Vermögensgrenze in diesem Bereich ganz einfach weggehört. Nieder­öster­reich und Vorarlberg sind hier vorbildlich vorgeprescht und sagen: Wir müssen ganz einfach mehr Geld in die Hand nehmen für diesen Bereich, denn die Statistiken sind uns ja bekannt, und es ist so, dass natürlich künftig noch mehr Menschen zu Pflege­fällen werden. Durch die steigende Lebenserwartung und die höhere Anzahl hoch­betagter Menschen wird das ganz einfach so sein, und das muss uns auch bewusst sein.

Der Unterschied zwischen Pflege und Betreuung – Altenbetreuung, Krankenbetreuung, Betreuung von Behinderten. Menschen mit Behinderungen sind mir ein besonderes Anliegen. In der Behindertenarbeit werden Menschen in ihren täglichen Bedürfnissen bis zu 24 Stunden unterstützt, und es geht in diesem Bereich in erster Linie darum, diesen Menschen ein möglichst normales, selbständiges Leben zu ermöglichen und dafür zu sorgen, dass diese Menschen auch entsprechend unterstützt werden. In der Praxis ist es oft unmöglich, vor allem auch in diesem Bereich, Tätigkeiten der Pflege von solchen der Betreuung zu trennen. Behindertenbetreuerinnen und -betreuer sollten daher künftig genauso wie PersonenbetreuerInnen auch bestimmte pflegerische Tätigkeiten ausführen können.

Das, glaube ich, Frau Bundesminister, sollte man da unbedingt mit einfließen lassen. Ich weiß, dass das eine Querschnittmaterie ist, etwas, was den Sozialminister genauso wie den Wirtschaftsminister betrifft, und auch Sie sind betroffen. Es sollten alle an einem Strang ziehen und hier ein Gesamtpaket für alle Gesundheits- und Pflegeberufe vorlegen. Die Finanzierung ist nicht ganz geklärt, aber ich würde dafür plädieren, dass es in Zukunft einen steuerfinanzierten Pflegefonds gibt und dass man für diesen Bereich einfach auch mehr Geld in die Hand nimmt – und dass auch das Pflegegeld in Zukunft jedes Jahr valorisiert wird. (Beifall beim BZÖ.)

10.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 



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10.44.12

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Frau Staatssekretärin! Es freut mich ganz besonders, heute im Rahmen dieser Sammelnovelle neben den notwendigen Anpassungen an EU-Kriterien vor allem auch das Thema der Regelung der 24-Stunden-Betreuung diskutieren zu können und einem guten Abschluss zuzuführen.

Mit Entschließung des Nationalrates wurde ich als Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend ersucht, eine Regierungsvorlage zum Gesundheits- und Kranken­pflegegesetz dem Nationalrat so rechtzeitig zu übermitteln, dass ein Inkrafttreten mit 1. April 2008 sichergestellt ist. Diese Novelle hat insbesondere zu gewährleisten – und das ist, glaube ich, das ganz Wesentliche, das heute schon mehrfach erwähnt worden ist –, dass Betreuungspersonen im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes auch Assis­tenz bei Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei Körperpflege und anderen Tätigkeiten in der Hilfestellung vornehmen dürfen.

Es hat in dieser Koalition gänzliche Einigkeit darüber geherrscht, dass hinsichtlich der 24-Stunden-Betreuung noch Verbesserungsmöglichkeiten bestehen würden. Wir haben letztendlich in vielen intensiven Gesprächen auch mit den Vertretern der Berufsgruppe eine Lösung vorlegen können, und mit dieser gesetzlichen Regelung entsprechen wir nun voll und ganz den Forderungen nach einer Lösung für die 24-Stunden-Betreuung.

Es zeigt sich, dass wir den Ist-Zustand in der österreichischen Bevölkerung ent­sprechend abbilden und gesetzlich verankern konnten und damit diese Graubereiche endlich auflösen konnten und praktikable Lösungen für alle zu Betreuenden und deren Betreuerinnen und Betreuer geschaffen haben, die größtmögliche Rechtssicherheit und auch den wesentlichen Aspekt der Qualitätssicherung, der mir sehr wichtig ist, beinhalten. (Beifall bei der ÖVP.)

Von diesem Gesetz sind Betreuungskräfte nach dem Hausbetreuungsgesetz, Per­sonenbetreuer nach der Gewerbeordnung und persönliche Assistenten umfasst, wobei die Beschränkung der Durchführung medizinischer Leistungen durch Laien auf einzelne Tätigkeiten nach genauer Anleitung und Einschulung durch entweder den Arzt oder eine diplomierte Pflegeperson eine ganze zentrale Rolle spielt.

Wesentlich ist aber, und das möchte ich in diesem Zusammenhang schon besonders betonen, dass die vorhin angeführten Tätigkeiten nicht in Institutionen – wie Kranken­anstalten oder Pflegeheimen oder ähnlichen institutionell geführten Bereichen – ausgeübt werden, sondern es geht hier wirklich um den direkten Kontakt im Privat­haushalt, und es geht hier auch nicht um die Schaffung einer neuen Berufsgruppe, sondern eine entsprechende Umsetzung in der direkten Tätigkeit mit einer zu betreuenden Person und einem Betreuer, einer Betreuerin.

Ich möchte an dieser Stelle auch meinen Dank an den Abgeordneten Huainigg aus­sprechen, der hier sehr, sehr engagiert eine ganz wichtige Materie aufgegriffen hat. Er selbst zeigt uns, wie wesentlich es ist, Menschen mit Behinderungen und Defiziten in ihrem Krankheitsbefinden mitten in unserer Gesellschaft aufzunehmen, leben zu las­sen, und wie sehr das geht, wenn hier entsprechende Unterstützung vorgenommen wird. Danke vielmals an den Abgeordneten Huainigg! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und BZÖ.)

Er war es auch, der diese persönliche Assistenz als einen wesentlichen Part dieser Gesetzesvorlage gesehen hat, und hiemit soll es nun möglich sein, dass einzelne pflegerische und medizinische Tätigkeiten, die letztendlich im Einzelfall an die ganz konkrete Person gebunden sind, auch übertragen werden können, wiederum nach entsprechender Einschulung.


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Beschränkt ist aber die persönliche Assistenz insofern, als sie nicht im Rahmen von institutionellen Betreuungen stattfindet. Ebenso wird von einem Betreuungsverhältnis im Sinne 1 : 1 – zu Betreuende/zu Betreuender mit Betreuerin/Betreuer – ausge­gangen.

Wir haben in dieser Sammelnovelle auch noch die Ausbildung zum gehobenen Dienst der Gesunden- und Krankenpflege, dass diese auch in einem Pilotprojekt in Wien an den Fachhochschulen gesetzlich verankert werden kann, ein weiterer Schritt in Richtung Herbstnovelle für das diplomierte Gesunden- und Krankenpflegepersonal. Ich glaube, dass das eine Notwendigkeit ist, um auch die Bologna-Ziele und, wie ich schon vermerkt habe, die Anpassung an die EU, aber auch die Hebung der Position des diplomierten Gesunden- und Krankenpflegebereiches zu erreichen. Ich glaube, dass wir hier eine hervorragende Lösung finden können.

Abschließend darf ich auch auf die Änderung im Sanitätergesetz hinweisen, die den Einsatz ausländischer Sanitäter bei der EURO 2008 somit auch rechtlich sicherstellt. Sanitäterinnen und Sanitäter werden zu den Spielstätten entsprechend verlegt werden. Hier gibt es auch sehr viele Einzelaktivitäten, und diese sind allein mit österreichischen Fachkräften nicht abzuhalten. Daher entsprechen wir hier einer Bitte auch des Innen­ministeriums, das mit den Sicherheitsagenden beauftragt ist, und der Organisationen, die in der Umsetzung tätig sind. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Grander zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


10.50.32

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, grundsätzlich stehen im Mittel­punkt dieser ganzen Gesetzgebung die zu Betreuenden und zu Pflegenden und deren Angehörige. So empfinde ich es auch. In der ganzen Legislative hat sich dies nieder­geschlagen.

Grundsätzlich geht es um Legalisierung dieser Betreuerinnen und Betreuer zu Hause – wir wissen, welche Diskussionen die Nichtlegalisierung ausgelöst hat – und natürlich auch um den Aspekt der Finanzierbarkeit. Herr Dr. Rasinger hat das bereits ange­schnitten.

Ich muss sagen: Zwei Herzen schlagen in meiner Brust. Ich stehe hier nämlich als diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester, als jemand, die auch in der Fachgruppe tätig gewesen ist und weiters auch als Obfrau des Dachverbandes Selbsthilfe Tirol, wo ich sehr wohl die andere Seite hautnah mitbekomme. Und daher kann ich auch sehr gut zu diesem Gesetz stehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Die selbständige Ausübung ist in ihrer Ausweitung klar eingeschränkt auf die 24-Stunden-Betreuung. Ich denke, hier muss auch eine entsprechende Beratung erfolgen, weil es ja auch immer um die Absicherung dieser Menschen geht. Auch wir in den Krankenhäusern, wo wir von Haus aus haftpflichtversichert waren, haben uns meist noch über unseren Berufsverband weiter haftpflichtversichert, um uns einfach abzu­sichern für etwaige Fälle, in denen eine Absicherung im Rahmen der Haftpflicht des Hauses nicht gegeben ist. – Und ich denke, hier muss man den Menschen ebenfalls die Notwendigkeit, sich auch rechtlich abzusichern, entsprechend transportieren.

Flexibilität ist möglich: Wenn wir uns das Gesetz anschauen, so sehen wir, man kann von täglich bis mehrmals wöchentlich tätig sein. Da spreche ich sehr stark für die


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Angehörigen: Wenn eine Person berufstätig ist, dann hat sie die Möglichkeit, von Montag bis Freitag zu arbeiten und ihren Angehörigen am Wochenende zu betreuen. Dafür hat sie im Rahmen dieses Gesetzes auch die Möglichkeit, sich jemanden zur Betreuung anzustellen oder selbständig zu beauftragen.

Den qualifizierten Pflegepersonen obliegt die Anleitung und Unterweisung und die begleitende Kontrolle. Ich denke, das ist ganz wichtig. Ich möchte hier besonders – um jetzt im Fachjargon zu sprechen – das Case and Care-Management als Beispiel heran­ziehen, das ja auch bereits im selbständigen Bereich von Pflegepersonen gemacht wird – und mit guten Erfolgen gemacht wird! – und für die Angehörigen eine sehr große Unterstützung darstellt.

Kurz noch zu den Fachhochschulen. In den meisten europäischen Ländern gibt es bereits diese Fachhochschulen, an denen die Qualifizierung des Pflegepersonals statt­findet. Ich denke, im Sinne der Bologna-Ziele ist das ein ganz wichtiger Schritt auch hier bei uns. Die Absolvierung eines Bachelor-, Master- beziehungsweise später auch eines Doktoratsstudiums der Pflegewissenschaft soll den österreichischen Pflege­personen auch in Zukunft die Mobilität in der Europäischen Union ermöglichen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

10.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lapp zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


10.54.01

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minis­terin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Wir erreichen bei der 24-Stunden-Betreuung heute hier ein sehr gutes Ergebnis.

Nachdem im Zuge der Wahlkampfauseinandersetzungen im Jahr 2006 und auch in Fachkreisen das Thema der illegalen Arbeit in der Betreuung zu Hause von pflege­bedürftigen Menschen, von betreuungsbedürftigen Menschen immer wieder zur Dis­kus­sion gestanden ist, können wir heute ein Paket abschließen, mit dem es von ungesicherter Schwarzarbeit zu einer legalen und leistbaren Lösung kommt. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegin Haubner hat vorher von einem „Flickwerk“, von einer „endlosen Geschichte“ gesprochen. – Ich denke, in einem Jahr eine legale Lösung zustande zu bringen, das ist eine sehr gute Leistung.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Bereich der Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen – man merkt es heute auch an der Präsenz von Kolle­ginnen und Kollegen – wird uns in Zukunft noch viel stärker interessieren, und wir müssen uns vor allem auch viel stärker mit gesetzlichen Maßnahmen, mit Vorschlägen, vor allem mit den Bedürfnissen der Menschen auseinandersetzen und auf die Bedürfnisse der Menschen eingehen. Die 24-Stunden-Betreuung ist ja nur ein Mosaikstein. Es gibt dazu noch sehr viele andere Möglichkeiten – wie Tagesbetreuun­gen, Seniorenwohngemeinschaften et cetera.

Was wir hier heute festschreiben, ist Qualität und Sicherheit. Es wird die Verant­wortung genau definiert. Es wird ganz genau definiert, welche Tätigkeiten in den Haushalten erlaubt sind. Und diese Tätigkeiten können nur mit Eingangskontrollen und Qualitätskontrollen durchgeführt werden.

Die Verantwortung der ÄrztInnen und der diplomierten Fachkräfte steht dabei im Mittel­punkt. Und um gesundheitliche Verschlechterungen zu erkennen, muss es dazu inten­sive Einschulungen geben, und natürlich sind auch kontinuierliche Kontrollen not­wendig.


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Bei der Mehrzahl der Menschen, die derzeit über mobile Dienste betreut und sehr gut unterstützt werden, gibt es gut funktionierende, aufeinander abgestimmte Vorgänge – über Heimhilfen, PflegehelferInnen und diplomiertes Personal. Bei der 24-Stunden-Be­treuung muss das ganz genau beobachtet und ganz genau angeschaut werden, damit hier die Risiken gering gehalten und eingedämmt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein nächster Schritt – ein Vorschlag, den auch Kollege Dr. Huainigg aufgrund von sehr vielen Anregungen vonseiten der Träger­organisationen von Behinderten-Wohngemeinschaften gemacht hat – ist eine Rege­lung dahin gehend, dass auch in Wohngemeinschaften von behinderten Menschen die Betreuerinnen und Betreuer Unterstützung bekommen bei der Delegation der Tätig­keiten. – Sie sehen, wir werden hier einen weiteren Schritt auf diesem Weg machen.

Am Schluss meiner Ausführungen möchte ich mich noch bei den Verhandlungsteams der Sozialdemokratischen Partei und der ÖVP bedanken, die in wirklich sehr inten­siven, langen Auseinandersetzungen und Diskussionen dieses Paket auf den Tisch gebracht haben, und natürlich auch bei den BeamtInnen, die dann in der Umsetzung involviert waren.

Ich denke mir, dieses Gesetz ist ein gutes Beispiel für wirkungsvolle Politik, die an den Bedürfnissen der Menschen orientiert ist. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste kommt nun Frau Abgeordnete Mandak zu Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


10.58.03

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehr­te Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es war jetzt sehr viel die Rede von der Rund-um-die-Uhr-Betreuung und davon, dass das vorliegende Gesetz bei der Rund-um-die-Uhr-Betreuung Anwendung findet. – Ja, auch, aber auch im Bereich der Personenbetreuung, und hier ist in der Vorlage die Rede von „dauernder oder regelmäßig täglicher oder mehrmals wöchentlicher Betreuung“. Das heißt, wir sprechen über einen viel breiteren Bereich als nur über die Rund-um-die-Uhr-Be­treuung.

Ich selbst bin diesem Gesetz gegenüber ein bisschen zwiegespalten – wobei wir Grüne diesem Gesetz zustimmen werden, weil es einige wesentliche Verbesserungen bringt. Es ist schon davon gesprochen worden, dass der Graubereich, in dem jetzt viele Betreuerinnen – hauptsächlich Betreuerinnen – und Betreuer tätig sind, geklärt wird, womit diese eine Rechtssicherheit bekommen. Das ist auch die für Betreuten und deren Familien wichtig. Insofern ist es eine wirkliche Verbesserung.

Hand in Hand gehen damit auch klarere Bestimmungen, was die Haftung betrifft, was auch sehr positiv ist. Und aus unserer Sicht ist auch die Verankerung der Unter­weisung beziehungsweise der laufenden Unterstützung durch diplomiertes Pflegeper­sonal sehr wichtig.

Dass auch die persönliche Assistenz in das Gesetz aufgenommen wurde, erachten wir als wesentlich, denn von nun an haben auch diejenigen, die Assistenz geleistet haben und bisher in einem Graubereich tätig waren, Rechtssicherheit.

Im Gegensatz zu den Kolleginnen und Kollegen der FPÖ steht für uns eindeutig fest, dass es diesmal tatsächlich einen Zeitdruck gegeben hat, den wir als Parlament selbst erzeugt haben. Ich finde es toll, dass diese Gesetzesvorlage in so kurzer Zeit zustande gekommen ist, zumal da sehr viele Interessengruppen einzubeziehen waren und diese Materie kompliziert ist. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)


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Ich frage mich, ob man nicht öfter vom Parlament aus zeitliche Vorgaben der Regie­rung gegenüber machen sollte, denn dann stünde sie mehr unter Druck, inhaltlich zu arbeiten, und hätte weniger Zeit, sich Streitigkeiten zu widmen. Das wäre im Sinne der Handlungsfähigkeit durchaus zu begrüßen. Uns jedenfalls haben Sie auf Ihrer Seite, wir stimmen da gerne zu, wenn solche Fristsetzungen hier im Parlament beschlossen werden sollen. (Beifall bei den Grünen.)

Ich habe befürchtet, dass die Regierungsparteien dem nicht Beifall zollen – aber trotz­dem habt ihr es gemacht. Interessant! Die Kolleginnen und Kollegen der Regierungs­parteien erkennen selber die Notwendigkeit, sonst hätten wir diesen Antrag im Jänner gar nicht beschlossen.

Es sind aber auch eindeutige Minuspunkte aufzuzeigen. Festzustellen ist eine Ten­denz – und die ist derzeit nach meiner Einschätzung absehbar –, die in Richtung weniger Ausbildung, in Richtung schlechtere Bedingungen bei den Arbeitszeiten und in Richtung sehr schlechte Bezahlung im gesamten Betreuungs- und Pflegebereich geht. Das ist aber gepaart mit zunehmend höherer Verantwortung und einer sehr starken Belastung.

In vielen anderen Bereichen ist es so, dass man sagt: In dem Moment, wo eine hohe Verantwortung und eine hohe Belastung da sind, werden die Arbeitskräfte ent­sprechend bezahlt. Im Sozialbereich, ganz speziell im Bereich der Betreuung, Unter­stützung und Pflege, ist es aber nicht so. Und da meine ich, dass wir in Zukunft darauf werden zu achten haben, dass auch jene Menschen, die Dienstleistungen erbringen, entsprechend bezahlt werden.

Ich denke, dass es auch wichtig ist, künftig darauf zu achten, dass eine gute Weiterbildung möglich ist; wir haben das gestern im Ausschuss besprochen. Es ist mir klar, dass das in einem gesonderten Paket zu verhandeln und zu verabschieden ist.

Ein ganz, ganz großes Defizit ist derzeit die Zuständigkeit der Länder im Bereich der Ausbildung. Wir müssen in Österreich die Ausbildungsformen bundesweit vereinheit­lichen, damit es möglich ist, länderübergreifend zu arbeiten, Mobilität bei den Arbeits­kräften zu erzielen und die Vereinbarkeit der Ausbildung mit europäischen Kriterien zu erreichen. Es wäre wirklich gut, wenn man die Länder endlich dazu bringen würde. Ich weiß, die sitzen auf ihren Kompetenzen, und es ist für sie ganz furchtbar, wenn man ihnen etwas wegnimmt. Aber da dies ein wichtiges Anliegen des Betreuungs- und Pflegebereichs ist, hoffe ich doch auf die Unterstützung aller Parteien, dass da etwas bewegt wird und eine bundeseinheitliche Lösung geschaffen werden kann.

Klar ist uns auch, dass wir im Bereich Betreuung und Unterstützung unbedingt mehr Geld in die Hand werden nehmen müssen. Wir stehen auch dazu, dass das Pflegegeld erhöht und neu geregelt werden muss, das heißt, dass neue Einstufungen geschaffen werden müssen, die speziell bei Demenz den notwendigen Betreuungsbedarf berück­sichtigen.

Der Ausbau der ambulanten Dienste ist zwar schon im Gang, er muss aber noch wesentlich intensiviert werden, weil diese in Hinkunft ein immer stärkeres Gewicht der Betreuung und der Unterstützung tragen werden. Das ist notwendig, damit wirklich alle Menschen in Österreich, ganz gleich, wo sie wohnen, ein entsprechendes Angebot vorfinden, auf das sie sich beziehungsweise ihre Angehörigen verlassen können. –Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

11.04


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Riener. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 



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11.04.45

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minis­terin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich darf eingangs die Schüler der sechsten Klasse des Akademischen Gymnasiums Graz sehr herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Im Rahmen dieser Novelle wird – das wurde schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern erwähnt – ein weiterer Schritt in die praktische Umsetzung der 24-Stunden-Betreuung getätigt. Dabei geht es um Erweiterungen im pflegerischen und medizi­nischen Bereich durch Anleitung von diplomierten Fachkräften und Ärzten.

Ich glaube, dass es, gerade wenn es um einen harmonischen Tagesablauf geht, für die Betroffenen sehr wichtig ist, dass auch die Betreuungspersonen bestimmte Tätig­keiten – die diese aber angeleitet bekommen – ausführen dürfen.

Es wurde bereits festgehalten, dass in diesem Gesetz klar eingeschränkt wird, dass es nicht um eine Institutionalisierung geht, sondern wirklich um die Haushalte, dass die Betreuung in den Haushalten gesichert wird. Das heißt, man darf nur in einem Haus­halt tätig sein, maximal in zwei, wenn es um Verwandte geht. Man darf nicht mehr als drei Personen in einem Haushalt betreuen, und zwar gilt das auch bei einem Ange­hörigkeitsverhältnis.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, dass gerade die Besonderheit der Beziehung der Personen hervorgehoben wird, die Beziehung der Betreuungskräfte zu den pflegenden Personen. Und diese Beziehung ist dann die Grundlage für das Vertrauen beziehungs­weise das Vertrauen ist die Grundlage dieser Beziehung, und dann ist auch mehr möglich, weil man sich auch anders austauscht.

Natürlich ist auch das Bundespflegegeldgesetz anzupassen. Ich bin froh darüber, dass es da weitere Schritte gegeben hat. Weil die Kollegin Haubner inzwischen wieder da ist, möchte ich ihr sagen: Ich schätze deine Meinungen sehr oft, aber in dieser Sache bin ich nicht deiner Meinung, weil ich glaube, dass wir da die Menschen mitnehmen müssen. Und die Menschen mitzunehmen bedeutet, sie nicht zu überfordern, sondern Schritt für Schritt diesen Weg zu gehen. Wie komplex der Pflege- und Betreuungs­bereich ist, weißt du sehr genau, wenn du mit den Menschen sprichst, und ich glaube, dass du das tust.

In diesem Sinne glaube ich, dass es wichtig ist, dass man da ein bisschen aus der politischen Agitierung herauskommt und die Bedürfnisse der Menschen wirklich erkennt und anerkennt. Ich habe viele Gespräche geführt, bei welchen eindeutig zu erkennen war, dass man die Menschen nicht mit Gesetzesvorlagen überfordern darf, wo niemand mehr weiß, was er wirklich zu tun hat, sondern dass es wichtig ist, dass man Schritt für Schritt, Hand in Hand diesen Weg geht.

Ich glaube, als Gesetzgeber haben wir die Aufgabe, diese Balance für die Menschen, nämlich sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für die Betreuungskräfte, herzu­stellen. Ich danke der Frau Bundesministerin für diese Vorgabe – denn die ÖVP geht immer auf die Bedürfnisse der Menschen ein! (Beifall bei der ÖVP.)

11.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Themessl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.08.22

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Grundsätzlich ist einmal positiv zu vermerken, dass die Illegalität durch diesen Ansatz verschwinden soll oder verschwinden wird. Was ich allerdings schon zu bedenken gebe, ist, dass man jetzt eine leistbare Pflege


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schaffen will, die so leistbar, wie Sie das darstellen, gar nicht ist. Ich hoffe nur, dass Sie im Sinne aller, die sich jetzt in die Selbstständigkeit begeben, tatsächlich umgehend informieren, welche Folgen und zusätzlichen Kosten das für diejenigen, die in die neue Selbständigkeit gehen, bewirkt.

Herr Dr. Rasinger hat gesagt, heute sei ein guter Tag für 20 000 Illegale. Ich sage Ihnen, Herr Dr. Rasinger: Heute ist ein sehr guter Tag für die Österreichische Wirt­schaftskammer, denn sie hat über Nacht oder im Lauf des Jahres 20 000 neue Zwangs­mitglieder bekommen, denn auch da sind Abgaben zu bezahlen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Hornek: Na geh!)

Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser hat gemeint, wir würden eine Trennung in auslän­dische und inländische Betreuungskräfte oder Pflegekräfte vornehmen. – Dem ist nicht so! Nur: Ich habe die Befürchtung, dass die ausländischen PflegerInnen, die bisher in Österreich tätig waren, in eine Legalität getrieben werden, in eine Selbständigkeit getrieben werden, ohne sie dahin gehend aufzuklären, mit welchen zusätzlichen Kosten sie belastet werden.

Während man bis jetzt davon ausgehen konnte, dass eine illegale Pflege 700 bis 800 € im Monat den zu Pflegenden gekostet hat, muss man jetzt davon ausgehen, dass sich diese Kosten mehr als verdoppeln werden und dass das mit den Zuschüssen, die geplant sind, nicht abzudecken ist.

Die neue Berufsgruppe, die da entsteht, ist natürlich Mitglied der Österreichischen Wirtschaftskammer, zahlt damit die Kammerumlage, ist sozialversicherungssteuer­pflichtig, ist einkommensteuerpflichtig und hat auch dafür zu sorgen – was man nicht vergessen darf –, dass es über eine Haftpflichtversicherung eine Absicherung gibt, denn es gibt da, wie die Frau Bundesministerin schon gesagt hat, Graubereiche, wo es ohne Weiteres zu Haftungsansprüchen kommen kann. Als neuer Selbständiger, als Einzelfirma haftet man dann mit dem Einkommen, mit dem Vermögen und mit dem Bargeld.

Ich hoffe nur, dass Sie bei all Ihrer Euphorie, mit welcher Sie das hier heute be­schließen werden, nicht vergessen, diese neuen Selbständigen dahin gehend aufzu­klären, dass das natürlich sehr wohl mit zusätzlichen Kosten und Unkosten verbunden ist. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.10


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Spin­delberger zu Wort. Ebenfalls 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


11.11.02

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Wenn wir heute das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz beschließen, dann müssen wir auch sagen, dass diese Beschlussfassung im engsten Zusammenhang mit der Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung zu sehen ist. Und es ist wichtig, endlich einmal zu sagen, unter welchen Voraussetzungen, wie und vor allem von wem und wann diese Betreuung vonstatten gehen kann.

Ich habe in den letzten Tagen, Wochen und Monaten wirklich viele Gespräche und Besprechungen geführt, die sich mit dem vorliegenden Gesetz befasst haben, und ich habe wahrgenommen, dass man sich auch bemüht hat, im Vorfeld den Änderungs­wünschen vieler Betroffener und vieler Organisationen entgegenzukommen und diese in die Textierung mit einfließen zu lassen.

Ich weiß aber auch, dass diese Abgrenzung – Betreuung und Pflege – immer wieder auch eine Gratwanderung ist. Zu den vom Kollegen Themessl vorhin geäußerten Befürchtungen darf ich sagen: Bleiben wir am Boden der Realität! Wenn man die


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Augen nicht ganz verschließt, dann weiß man auch, dass die 24-Stunden-Betreuung bisher in 80 Prozent der Fälle von den Angehörigen zu Hause durchgeführt wurde. Des­wegen habe ich persönlich – und das sage ich ganz offen – gegen die Kompetenz­erweiterung nichts, weil sie jetzt endlich nach nachvollziehbaren Kriterien ablaufen soll.

Es ist für mich wichtig, dass klar niedergeschrieben ist, unter welchen Vorausset­zungen die sogenannten medizinischen Laien, das heißt die Betreuungskräfte ohne besondere Schulungen, die Betreuungsarbeiten durchführen können. Mir ist es lieber, das jetzt endlich einmal auf legalem Boden zu haben, als weiterhin der Schwarzarbeit, nämlich der Illegalität, Vorschub zu leisten. (Beifall bei der SPÖ.)

Trotzdem hätte auch ich es – und das sage ich ganz offen –, ebenso wie viele Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer, die in diesem Bereich tätig sind, lieber gesehen, wenn sich gewisse Textierungen nicht in den einzelnen Erläuterungen, sondern im Geset­zestext wiedergefunden hätten, um eben noch vorhandenen Ängsten entgegen­zuwirken. Zum Beispiel: Klarstellungen im § 3b, wo es heißt, dass eingeschränkte pflegerische Leistungen, wie etwa Unterstützung bei der Nahrungs- und Flüssigkeits­aufnahme oder Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, wirklich nur in einem einzigen Haushalt durchgeführt werden dürfen.

Allein mit diesem Beispiel könnten wir Ängsten, dass ungeschulte selbständige medi­zinische Laien durch stundenweise Tätigkeit in mehreren Haushalten geschulte unselb­ständig Erwerbstätige im Bereich der Betreuungstätigkeiten vom Arbeitsmarkt verdrängen, den Wind aus den Segeln nehmen. Daher hoffe ich, dass wir in diese Richtung durch gemeinsame Anstrengungen die eine oder andere Änderung, die in der Gewerbeordnung und nicht im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz drinnen ist, zusammenbringen. Denn, wie gesagt: Es finden sich in den Erläuternden Bemer­kungen in diesem Gesetz unzählige Klarstellungen, aber Erläuterungen sind nicht Gesetz.

Ich werde – auch als Gewerkschafter sage ich das – trotz aller Bedenken, die an mich herangetragen wurden und die ich auch teile, diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.14


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rauch-Kallat. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.14.26

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Mit der vorliegenden Gesetzesmaterie be­schließen wir eine Regelung, die rund 20 000 Menschen in Österreich eine legalisierte, gute, qualitätsgesicherte Pflege ermöglicht und gleichzeitig ihren Angehörigen die Sicherheit gibt, dass die Pflegebedürftigen in guten Händen sind.

Wie war die Situation bisher? – Wir haben es alle gewusst, aber niemand hat einen Ausweg gewusst. Und ich bin sehr froh und es ist sehr positiv, dass es der Bundes­regierung gelungen ist, auf einem gemeinsamen Weg eine Regelung zu finden, die den Interessen der Betroffenen entgegenkommt, aber gleichzeitig denjenigen, die die Pflege ausüben, auch eine rechtliche Sicherstellung gibt und die das Ganze auch noch leistbar macht.

Da Kollege Themessl vorhin – er ist momentan leider nicht im Saal – gesagt hat, dass die Wirtschaftskammer jubeln würde, weil sie jetzt 20 000 Mitglieder mehr hat, die Pflichtbeiträge zahlen, möchte ich ihm ausrichten lassen, dass die Wirtschaftskammer Jungunternehmer so fördert, dass sie in den ersten Jahren überhaupt keine Kam­merumlage zu zahlen haben. Das war eines der Pakete, die die vorletzte Bundesregie-


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rung beziehungsweise die letzte Bundesregierung beschlossen hat, um eben Jung­unter­nehmertum zu fördern.

Wir wissen, dass die neuen Selbständigen in diesem Fall viele Nachlässe beziehungs­weise Möglichkeiten haben, um ihr Gewerbe entsprechend beginnen und auch positiv ausüben zu können. Es sei bei dieser Gelegenheit auch gesagt, dass diejenigen, die diese Tätigkeiten ausüben werden, in der überwiegenden Mehrheit Frauen sind, die aus einem nicht legalisierten Arbeitsverhältnis in ein legalisiertes Arbeitsverhältnis kom­men und damit auch Ansprüche auf eine entsprechende soziale Absicherung – Krankenversicherung, Pensionsversicherung – erwerben können, die ihnen letztendlich im Alter zugute kommen wird. Ich meine, dass auch das ein ganz, ganz wesentlicher Aspekt ist.

Wir schaffen mit dieser Vorlage eine Legalisierung von rund 20 000 real existierenden Grau- beziehungsweise Schwarzmarktarbeitsplätzen und damit die Möglichkeit für die Betroffenen, entsprechende soziale Absicherung zu haben, und zwar zu relativ günstigen, auch sozialversicherungsrechtlich günstigen Bedingungen.

Es ist auch gelungen, die Bedenken auszuräumen – Herr Kollege Spindelberger hat es schon gesagt –, dass die Qualitätssicherung nicht gewährleistet ist. Ich habe heute im „Morgenjournal“ gehört, dass diese Kräfte auch Spritzen verabreichen dürfen. Auch das muss man, bitte, differenziert sehen. Auch da sind die Medien aufgefordert, differenziert zu berichten. Es geht nicht um das Verabreichen von allerlei Injektionen, sondern es geht darum, dass bei jenen Tätigkeiten, die zum Beispiel ein Diabetiker, der auf Insulinspritzen angewiesen ist und dies nicht mehr alleine machen kann, die Betreuungsperson Hilfe leistet. Da ist ein wesentlicher Unterschied! Ich meine, es ist auch da wichtig, richtig zu informieren.

In diesem Sinn mein Dank an die Bundesministerien, die diese Lösung in einer sehr kurzen Zeit zustande gebracht haben, und gleichzeitig auch ein Dank für die gute Zusammenarbeit bei dieser Regelung zugunsten von Tausenden Österreicherinnen und Österreichern, die diese Pflege brauchen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

11.18


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Rudas zu Wort. Ihre gewünschte Redezeit beträgt 3 Minuten. – Bitte.

 


11.18.35

Abgeordnete Laura Rudas (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Das Thema, das wir heute hier behandeln, ist ebenso wichtig wie sensibel, weil sich die Bedürfnisse der Menschen ändern, und daher müssen sich auch die Rahmenbedingungen ändern.

Vieles wurde in dieser Diskussion schon gesagt, aber was mich ein bisschen wundert, ist, dass die FPÖ beziehungsweise der Kollege Themessl plötzlich für illegale Schwarzarbeiterinnen und Schwarzarbeiter aus dem Ausland ist. Das ist für mich ein ganz neuer Ansatz! (Beifall der Abg. Dr. Oberhauser.) Ich nehme es zur Kenntnis. Wir Sozialdemokraten sind natürlich nicht dafür. (Beifall bei der SPÖ.)

Pflege und Betreuung zu Hause sind ein Bedürfnis vieler Menschen, und die Politik hat dafür die geeigneten Rahmenbedingungen zu schaffen. Was wir aber auf keinen Fall in dieser Diskussion vergessen dürfen, ist, dass Pflege und auch Betreuung zu Hause nicht die alleinige Lösung darzustellen haben. Also es ist nur eine Möglichkeit neben anderen ebenso wichtigen Varianten. Viele Menschen haben gar nicht die Rahmen­bedingungen dafür, wie zum Beispiel genügend Raum, Angehörige zu Hause zu betreuen, und für viele Betroffene ist die Betreuung und Pflege zu Hause aus fachlicher


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Sicht auch nicht das Richtige. Es gibt genügend Menschen, denen es lieber ist, in Institutionen oder Einrichtungen betreut zu werden als zu Hause. Ich weiß aus Erfahrungen in Wien, mit welchem Engagement und mit welcher Kompetenz sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Einrichtungen den Menschen widmen. Daher sollte man nicht vergessen, auch diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich zu danken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Mandak.)

Es geht denen nämlich nicht nur um die Pflege und Betreuung, sondern auch um soziale Begegnungen.

Aber der Pflegeberuf – und das wurde in der Diskussion auch schon oft erwähnt – hat auch einen Arbeitsmarktbezug; da stimme ich auch Kollegem Grünewald zu. Und hier möchte ich ein Projekt erwähnen, nämlich das vom Wiener ArbeitnehmerInnenfonds, der gemeinsam mit dem AMS im Gesundheits- und Pflegebereich Wiener Einrich­tungen bei der Suche nach geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt, aber auch die Ausbildung zu HeimhelferInnen, zu PflegehelferInnen sowie zu diplo­mierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen fördert. Das hat mittlerweile etwa tausend Arbeit suchende Menschen in diesem Bereich weiter qualifiziert, und ich glaube, das ist ein ganz, ganz wichtiger Aspekt.

Gesicherte Rahmenbedingungen für die notwendige Pflege sind ein wichtiger Beitrag zur sozialen Sicherheit, aber auch zur Solidarität zwischen den Generationen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.21


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Stad­ler. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.21.28

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Mehr als 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in unserem Land werden zu Hause und meist von ihren Angehörigen dort auch gepflegt, und zu einem großen Teil wird diese Pflege von Frauen absolviert. Dieser vorliegende Gesetzentwurf bildet für diese Pflege und Betreuung eine ganz wichtige Rechtsgrundlage. Sie gibt eine gewisse Rechts­sicherheit, und vor allem werden darin die besonderen Bedürfnisse der Pflege zu Hause berücksichtigt. Es ist nämlich ein vorhandenes funktionierendes gesellschaft­liches System, dem wir jetzt ein Gesetz zugrunde legen.

Pflegende Angehörige sind nämlich der größte Pflege- und Betreuungsdienst in Öster­reich und stellen auch aus ökonomischer Sicht für den Staat und somit für die Volks­wirtschaft ein immenses Potenzial dar.

Ganz abgesehen davon wünscht sich jeder, zu Hause, in den eigenen vier Wänden betreut und gepflegt zu werden. In diesem Zusammenhang begrüße ich auch, dass es in den Bundesländern Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Dienste gegeben hat. In meinem Heimatland Tirol haben wir unsere Sozialsprengel, die bis in die tiefsten Täler hinein ein weit verzweigtes, gut funktionierendes Betreuungsnetz haben, wo auch hunderte Ehrenamtliche tätig sind. Unser Landeshauptmann Herwig van Staa hat durch die Absicherung der Sozialsprengel im Landesbudget 2008 ein deutliches Zeichen in Richtung Unterstützung der Pflege zu Hause gesetzt. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dr. Oberhauser.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist richtig und gut, dass wir heute das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz beschließen. Es ist ein ganz wichtiger Schritt,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 51

damit sich viele Menschen eben nicht alleine gelassen fühlen. Ich danke allen, die daran mitgearbeitet haben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.23


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Staatssekretärin Marek zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


11.23.40

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich möchte gerne auf ein paar Fragen beziehungsweise Wortmeldungen von Ihnen eingehen, gerade auch was den selbständigen Bereich der Personenbetreuer betrifft. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, dass das, was heute hier an Erweiterungen im Kom­petenzbereich beschlossen und vollzogen wird, gleichzeitig im Bereich der selbstän­digen Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer nachvollzogen werden kann. Das – und das sehen wir ja anhand der Zahlen, die der Sozialminister veröffentlicht und präsentiert hat – ist in Wirklichkeit die Lösung, die die Menschen brauchen, die praxisorientiert ist und in der sich die Realität widerspiegelt – eine machbare Lösung, die für alle Beteiligten die optimale ist.

Frau Abgeordnete Haubner – sie ist jetzt leider nicht da – hat das „learning by doing“ kritisiert. Wir haben gestern im Ausschuss bereits darüber gesprochen. Ich möchte schon klar festhalten – wir haben das auch in der ersten Beschlussfassung gehabt, als wir den Rahmen für die 24-Stunden-Betreuung überhaupt beschlossen haben –: Wir sind hier auf völlig neuem Gebiet. Es hat bis vor Kurzem überhaupt noch keine legale Möglichkeit für die 24-Stunden-Betreuung zu Hause gegeben, und wir haben hier erstmals – und ich halte fest: nach bestem Wissen und Gewissen, und das werden Sie hier alle auch bestätigen können – einen Rahmen geschaffen. Aber selbstverständlich ist es in einem Bereich, der sich noch dazu in den vier Wänden der betroffenen Personen, zu Hause abspielt, so, dass dann noch ganz vieles aus der Praxis im Laufe der Zeit entsprechend in das Gesetz einzuarbeiten ist. Und ich glaube, das ist einfach auch wichtig zu sagen: Man kann nicht alles vorhersehen. Es wird sich einiges in der Praxis erst herausstellen, und wir werden das Gesetz dann weiterentwickeln. Ich bitte, das auch zur Kenntnis zu nehmen.

Frau Abgeordnete Belakowitsch-Jenewein hat eine mangelnde Ausbildungsoffensive kritisiert beziehungsweise gesagt, es gäbe keine. Ich habe ihr gestern im Ausschuss bereits gesagt, dass das AMS hier bereits seit dem Jahr 2002 einen Ausbildungs­schwerpunkt setzt und seither bereits 5 000 Personen, die auf Arbeitsuche waren, in diesem Bereich ausgebildet hat – und das bleibt für uns auch weiterhin ein Ausbil­dungsschwerpunkt. Weitere 1 000 Personen wurden seit 2003 auch höher qualifiziert. Und gerade die Höherqualifizierung ist gestern im Ausschuss ein großes Thema ge­wesen. 1 000 Personen, die bereits in der Pflege, im Pflegebereich tätig sind, haben hier eine entsprechende Höherqualifizierung bekommen.

Frau Abgeordnete Rudas hat gerade Wien angesprochen. Auch hier gibt es eine Ausbildungsoffensive. Ich denke, dass sich das in allen Bundesländern in der nächsten Zeit in diese Richtung entwickeln wird, und ich freue mich sehr, dass hier auch etwas getan wird. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Herr Abgeordneter Themessl, abschließend noch kurz zu Ihren Ausführungen. Sie haben im Zusammenhang mit den Selbständigen allfällige Haftungen, Verantwortun­gen und so weiter angesprochen und kritisiert, dass es hier durchaus zu prekären Situationen kommen kann. Einerseits darf ich Sie erinnern, dass wir vor nicht allzu langer Zeit hier ein umfassendes Flexicurity-Paket beschlossen haben, wo gerade die Selbständigen noch stärker in das soziale Netz mit einbezogen werden. – Punkt eins.


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Punkt zwei ist ganz klar – und das ist auch von der Frau Bundesministerin und anderen Abgeordneten bereits gesagt worden –, dass es hier die klare Unterweisung und Dele­gation durch die Expertinnen und Experten gibt, die natürlich auch sicherstellen müs­sen, dass die Durchführung dessen, was sie an die Personenbetreuer delegiert haben, ordnungsgemäß und wirklich gut funktioniert, so, wie sie es ihnen gezeigt haben.

Ich denke, dass hier sehr verantwortungsbewusst im Sinne aller Akteure in diesem Bereich vorgegangen worden ist, und bitte Sie, das auch so zur Kenntnis zu nehmen – und nicht eine Verunsicherungstaktik anzuwenden, denn ich glaube nicht, dass das im Sinne der Menschen in diesem Land ist. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.28


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.28.15

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Regierungsmitglieder! Meine Damen und Herren! Das primäre Ziel der in Verhandlung stehenden Regierungsvorlage ist die Umsetzung einer europäischen Richtlinie – die Inhalte dazu sind schon mehrfach erläutert worden, die Neuerungen allesamt unum­stritten. Nicht so die Pflegekompetenzregelung, wo es erst im zweiten Anlauf gelungen ist, eine praxistaugliche Lösung für die Kompetenzerweiterung der 24-Stunden-Betreu­ung zu erreichen. Praxistaugliche Lösung heißt, dass nunmehr auch das Betreuungs­personal Leistungen wie Familienangehörige und eingeschulte Leistungen erbringen darf.

Es ist verständlich, dass diese neue Regelung zu Diskussionen führt, treffen doch berufsständische Interessen und Interessen von Leistungsempfängern, aber auch Leistungszahlern aufeinander. Es hat dazu viele Interventionen gegeben, die natürlich auch gehört und berücksichtigt wurden.

Zu berücksichtigen ist aber auch, dass nur leistbare Leistungen angefordert werden und dass nur angeforderte Leistungen den Menschen auch entsprechend helfen, Be­troffene unterstützen können – und nur solche dazu beitragen können, dass Betrof­fene nicht irgendwo dahinvegetieren müssen.

Ich glaube auch, dass mit der Kompetenzregelung nicht nur die Qualität zu sichern ist, sondern dass damit auch den Fachkräften entsprechend entgegengekommen wurde.

In Summe ein, wie ich meine, gangbarer Kompromiss auf dem Weg hin zur leistbaren und legalen 24-Stunden-Betreuung.

Wir haben aber in der Diskussion zu diesem heutigen Ergebnis auch gesehen, dass das Thema Pflege, Betreuung zu Hause von vielen Spannungsfeldern umgeben ist. Viele davon wurden auch schon angesprochen. Daher glaube ich, dass wir gemeinsam gefordert sind, dieses heutige Ergebnis für die Zukunft weiterzuentwickeln. Auch dazu hat es einige Vorschläge von VorrednerInnen bereits gegeben.

Wir wissen, dass Österreich ein hervorragendes Gesundheitssystem besitzt, das den Menschen in unserem Land die Sicherheit gibt, jede Leistung im Bedarfsfall auch zu bekommen, unabhängig davon, ob jemand arm oder reich ist. Und genau diese Sicherheit brauchen wir auch für den Bereich Pflege, Betreuung und Unterbringung, ohne dass jemand dafür sein Haus verkaufen oder seine Kinder belasten muss. Ich bin überzeugt davon, dass die Menschen auch gerne ihren Beitrag dazu leisten werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.31



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 53

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Herr Abgeordneter Wöginger ist der nächste Red­ner. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.31.25

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Die vorliegende Novelle stellt eine praxisgerechte, gute und notwendige Lösung im Bereich der 24-Stunden-Betreuung dar. Es ist dies ein weiterer wichtiger Schritt für die betroffenen Menschen, einen Graubereich in die Legalität zu bringen.

67 Stellungnahmen wurden im Rahmen der Begutachtungsfrist eingebracht, und es gab intensivste Verhandlungen, die Wünsche, aber auch die Bedenken so weit wie möglich einzuarbeiten.

Ein Kritikpunkt war bis zum Schluss die Ausweitung des Tätigkeitsbereiches bei der Personenbetreuung und dass dadurch vor allem Heimhelferinnen, die unselbständig tätig sind, sozusagen vom Markt verdrängt würden. Das war für mich auch als Per­sonalvertreter des Roten Kreuzes eine wichtige Frage. Diese Problematik konnte man in dieser Novelle aber insofern zufriedenstellend lösen, als sich diese zusätzlichen Tätigkeiten auf die 24-Stunden-Betreuung und auf einen Privathaushalt mit maximal drei Personen beschränken. Deshalb bin ich der Meinung, dass dies eine gute, praxisgerechte Lösung im Sinne der betroffenen Menschen ist.

Neben der Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung wurden mit dieser Novelle auch etliche EU-Richtlinien umgesetzt. Unter anderem eine, die das Sanitätergesetz betrifft. Dazu haben wir gestern im Ausschuss einen Abänderungsantrag und einen § 27-Antrag mit behandelt.

Frau Abgeordnete Belakowitsch-Jenewein, ich halte es schon für sehr eigenartig, dass Sie als Vorsitzende mir gegenüber ausrichten, dass der Antrag eingebracht und zurück­gezogen wurde. Das ist zwar richtig, aber Sie wissen genauso gut wie ich, dass es ein Formalfehler war, der bei einem Absatz mit den Ziffern 1 und 2 passiert ist, und nichts anderes. Inhaltlich hat sich überhaupt nichts geändert! Das möchte ich schon klarstellen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wenn Sie hier nicht zustimmen, dann müssen Sie das mit Ihrem Gewissen verein­baren, denn mit dieser Regelung wird ermöglicht, dass ausgebildete SanitäterInnen aus den EWR-Staaten für nationale Großereignisse nach Österreich kommen können, um diese großen Herausforderungen wie zum Beispiel die EURO 2008 bewältigen zu können. Das ist sehr wohl eine wichtige Maßnahmen, die damit umgesetzt wird. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Frau Bundesministerin! Als Mitarbeiter des Roten Kreuzes möchte ich mich bei Ihnen stellvertretend für die Einsatzorganisationen ganz herzlich für diese rasche Umsetzung dieser wichtigen Maßnahme bedanken. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.34


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kößl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.34.20

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Frau Staats­sekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Die heutige Gesetzesvorlage, die wir beschließen, ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt im Pflege- und Betreuungsbereich. Es ist ja schon mehrmals angesprochen worden, es wird durch diese gesetzliche Maß­nahme die Illegalität legalisiert.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 54

Was mich ganz besonders freut, ist, dass bei diesem Gesetz der betreuende Mensch im Mittelpunkt steht und dass jetzt die Grundlage geschaffen worden ist, um genau zwischen Pflege und Betreuung unterscheiden zu können, dass mit dieser Gesetzes­vorlage Eckpunkte geschaffen worden sind, die ganz klar definieren, das ist Betreuung, das wird als Betreuung anerkannt, und alles andere darf nur im Zusammenwirken mit Ärzten oder mit dem diplomierten Personal im Gesundheitsbereich durchgeführt werden.

Ich kann Ihnen sagen, ich habe meine Mutter gemeinsam mit meiner Familie dreiein­halb Jahre gepflegt, und ich weiß, was Pflegen heißt. Ich habe immer wieder festge­stellt, gerade auch hier bei verschiedenen Äußerungen, dass Pflege und Betreuung sehr differenziert zum Ausdruck gekommen sind. Mit dieser gesetzlichen Grundlage wird es möglich sein, dass alle diese Betreuung in Anspruch nehmen können – Betreu­ung, die auch leistbar ist, was sehr wichtig ist, und nun geht es darum, diese Regelung draußen in der Praxis auch umzusetzen.

In diesem Sinne möchte ich wirklich allen Beteiligten ein herzliches Dankeschön sagen für die Ausarbeitung dieser Grundlage, mit der wir heute eine legalisierte Pflege ermög­lichen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.36


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Frau Abgeordnete Durchschlag ist die nächste Rednerin. Ihre gewünschte Redezeit beträgt 2 Minuten. – Bitte.

 


11.36.37

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Gesundheitsberufe-Rechts­änderungsgesetz handelt es sich um ein sehr positives Gesetz für die Beteiligten. Es kann damit eine Großbaustelle von zirka 20 000 Haushalten beendet werden, auf der sich ja die Auftraggeber ständig den Vorwurf machen lassen mussten, sie beschäftigen Schwarzarbeiter, und wo sich auf der anderen Seite die Beschäftigten in einem Bereich, einem Graubereich, der nicht genau definiert war, bewegt haben.

Es scheint das Kunststück gelungen zu sein, Leistbarkeit, Sicherheit und Qualität unter einen Hut zu bringen. Das Thema Qualitätssicherung hat dabei naturgemäß einen sehr hohen Stellenwert, und da muss der Übertragung von fachlichen Leistungen, also medizinischen, pflegerischen, aber auch therapeutischen, an Laien ein besonderes Augenmerk geschenkt werden. Dass das in aller Regel sehr gut funktioniert, das zeigen sehr viele PhysiotherapeutInnen, die beispielsweise Schlaganfallpatienten in ihrer Rehabilitation zu Hause betreuen und dort die Angehörigen, also in der Regel auch Laien, anleiten, die Patienten korrekt zu transferieren, korrekt zu lagern, ihnen auch beim korrekten An- und Ausziehen zu helfen. Das ist auch nicht immer ganz ungefährlich, geht aber in aller Regel sehr, sehr gut.

Klar ist, dass das regelmäßig kontrolliert und überprüft werden muss und daher dann auch auf Zustandsänderungen, negative, aber auch positive – es gibt ja auch positive Zustandsänderungen –, reagiert werden kann.

Alles in allem bietet die vorliegende Gesetzesmaterie eine hervorragende, eine sehr gute rechtliche Grundlage in einem Lebensbereich, der uns mit Sicherheit in den nächsten Jahren noch stark zu schaffen machen wird. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.38


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Höllerer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 55

11.38.32

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bun­des­ministerin! Frau Staatssekretärin! Elsa, 1954 geboren, verheiratet – ihr Mann bezieht eine Erwerbsunfähigkeitspension –, ist im Jahre 2005 schwer erkrankt; sie hatte eine Gehirnblutung. Elsa leidet unter Bluthochdruck, sie ist übergewichtig. Sie ist mit einem Harnkatheter versorgt. Die Extremitäten von Elsa sind weitestgehend bewegungsunfähig. Sie ist auf den Rollstuhl angewiesen, um überhaupt irgendwo hintransportiert werden zu können. Sie ist aber voll orientiert.

Ihr Mann hat für sie eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung organisiert. Er ist auf dem öster­reichischen Arbeitsmarkt nicht fündig geworden. Sie hat zwei tschechische Betreuerin­nen, die jetzt abwechselnd ganz legal nach dem niederösterreichischen Modell in Selbständigkeit tätig sind und sie bei der Erfüllung aller Bedürfnisse ihres normalen Alltags unterstützen. Dadurch wird es auch möglich, dass sie zur Logopädie und zur Physiotherapie gebracht werden kann. Sie kann auch mit ihrem Gatten ihren Hausarzt aufsuchen und ihre Mutter, die in einem Pflegeheim untergebracht ist, besuchen.

Elsa ist nicht bewusst, dass all diese Tätigkeiten, die sie tagtäglich erlebt und die an ihr vollbracht werden, in einem Graubereich geschehen. Es ist ihr auch nicht bewusst – ich denke, weder ihr Mann noch sie wird es registrieren –, dass eine Kompetenz­erweiterung notwendig ist, um diese Personenbetreuung in einem Haushalt im Rah­men dieser 24-Stunden-Betreuungstätigkeit zu legalisieren. Sie hat eigentlich nur einen einzigen Wunsch, sie möchte so lange wie möglich und so selbstbestimmt wie möglich mit ihrem Gatten in ihrer Wohnung leben.

Ich begrüße, dass es heute möglich ist, diese Kompetenzerweiterung mit diesem Ge­setz parlamentarisch zu verabschieden. Es wurde viel diskutiert, es wurden in zwei Ausschüssen diesbezügliche Debatten abgeführt. Mit dem heutigen Tag wird auch diese Betreuung, die Elsa braucht und viele andere Menschen in dieser Weise brauchen, legalisiert. Herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der ÖVP.)

11.41


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dona­bauer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.41.07

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregie­rung! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Mit dieser Gesetzesmaterie wird die Richtlinie der EU aus 2005 in entsprechender Weise umgesetzt, ebenso, wie meine Kollegin Dr. Oberhauser hier schon ausgeführt hat, der Entschließungsantrag, den wir am 16. Jänner hier eingebracht haben.

Ich denke, zu diesem Zeitpunkt konnte sich niemand vorstellen, welch klare und doch umfassende Regelung getroffen werden kann. Deshalb allen damit befassten Minis­terien, im Besonderen Ihnen, Frau Bundesminister, hohe Anerkennung, vor allem aber auch allen Experten und Legisten. Das Gesetzeswerk zustande zu bringen war wirklich Schwerarbeit, zumal über 70 Stellungnahmen vorlagen und man auch wusste, dass jeder irgendwo seinen Bereich sichern wollte und keiner sich in die Beweglichkeit, in die Dynamik dieser Gesetzesmaterie einbringen wollte. Das ist nun, glaube ich, gelungen, und wir alle – das ist aus allen Gesprächen hervorgegangen – sind sehr froh darüber.

Ich möchte es nicht verabsäumen, dir, Dr. Franz Huainigg, hier Danke schön zu sagen. Du bist eine der wesentlichen Persönlichkeiten, die uns hier Rat und Empfehlung gegeben haben. Das soll angemerkt werden.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 56

In der gestrigen Ausschusssitzung wurde von Herrn Dr. Grünewald besonders auf die Qualitätssicherung hingewiesen. Er meinte, dass eine Sozialversicherung, in diesem Fall die der Bauern, das nicht ganz schaffen würde. Lieber Herr Doktor, ich darf Ihnen sagen, jawohl, wir haben in Bezugnahme auf § 33 Bundespflegegeldgesetz diese Auf­gabe auszuführen. In dem heute zu beschließenden Gesetz ist laut § 21 eine weitere Maßnahme zur Qualitätssicherung vorgesehen.

Ich darf Ihnen sagen, dass in der Zwischenzeit etwa 120 diplomierte Pflegefachkräfte hier tätig sind, dass bis dato, seit dem Jahr 2001, etwa mit 30 000 Pflegegeldbeziehern Kontakt aufgenommen wurde und dieses Projekt eigentlich sehr gut läuft.

Ich möchte Ihnen allen abschließend sagen, dass diese Qualitätssicherung und diese Kontaktnahme mit den betroffenen Persönlichkeiten dazu geführt haben, dass 85 Pro­zent – die Zahl ist nachhaltig belegbar – der befragten und besuchten Bürgerinnen und Bürger die dringende Erwartung haben, dass auch in Zukunft Information, Beratung und Betreuung gegeben sein werden. Das haben wir mit dieser Gesetzesmaterie gemacht. Ein gutes Gesetz, das die Zustimmung aller guten Menschen findet. (Beifall bei der ÖVP.)

11.43


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Eder. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


11.43.48

Abgeordneter Dr. Sebastian Eder (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister! Frau Staats­sekretärin! Der derzeitige Zustand im Bereich der 24-Stunden-Betreuung ist geprägt von Rechtsunsicherheit und eigentlich auch von fehlender Zukunftsorientiertheit. Lang­fristig werden wir die Pflege nämlich selbst, also ohne ausländische Pflegekräfte, bewältigen müssen und auch wollen.

Die Pflege spielt sich in unserem Land noch weitgehend im familiären Umfeld ab. Mit dieser Gesetzesvorlage wird ein Modell geschaffen, das diesem Umstand Rechnung trägt. Mit diesem Gesetz wird die 24-Stunden-Pflege eigentlich erst so richtig zum Leben erweckt. Die zu beschließende Regelung zur 24-Stunden-Betreuung ist ebenso logisch wie notwendig, bedarfsorientiert, praxis- und realitätsnah. Es wird gesetzlich eigentlich das umgesetzt, was ohnehin ständig passiert. Die Tätigkeiten der Betreuer im pflegerischen Bereich sind auf bestimmte Personen und auf deren bestimmte Verhältnisse im privaten Bereich beschränkt. Somit ist für die Betreuer nicht die volle Ausbildungspalette des Berufsbildes erforderlich.

Auch die Übertragung einzelner an sich ärztlicher Tätigkeiten im Einzelfall ist im fami­liären Pflegeumfeld längst Realität. Es geht also um die Erweiterung eines Ist-Zustan­des, der bei Nichthandeln irgendwann eingebrochen wäre. Betreuer überneh­men die pflegerische Basistätigkeit für verhinderte oder nicht vorhandene Angehörige.

Meine Damen und Herren! Funktionieren kann das sicher nur durch ein gutes, partner­schaftliches Zusammenspiel von praktischen Ärzten und mobilen Pflegekräften. Beson­ders auch die legalisierte 24-Stunden-Pflege ist ein Beispiel für die Unentbehrlichkeit sowohl des Hausarztsystems als auch der mobilen Dienste. Dieses Gesetz führt daher letzten Endes nicht zu einer Ab-, sondern zu einer Aufwertung dieser Dienste und Systeme. Das freut mich vor allem auch deshalb, weil sich das doch mit der grundsätz­lichen Intention der Gesundheitspolitik und auch der Gesundheitsreform deckt.

Meine Damen und Herren! Man kann, wenn man will, überall ein Haar in der Suppe finden und alles als Murks bezeichnen, aber ich bin überzeugt davon, dass wir mit diesem Gesetz den richtigen Schritt setzen. Dafür sei den zuständigen Regierungs-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 57

mitgliedern und insbesondere der Frau Ministerin mit ihren Mitarbeitern ganz herzlich gedankt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.46


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abge­ord­neter.

 


11.46.29

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister! Frau Staatssekretärin! Vor Kurzem habe ich mit Kindern diskutiert, und sie haben mich gefragt: Wie lebst du? Im Krankenhaus? – Ich habe gesagt, nein, ich lebe zu Hause. Ich gehe nicht auf die Toilette, sondern die Toilette kommt zu mir, in Form von Urin­flasche und Katheter. Wenn ich trinken will, dann bekomme ich Wasser über die Magensonde, und ich kann sogar während des Trinkens sprechen. Das ist wichtig für Politiker. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Ing. Hofer.)

Mit der Beatmungsmaschine kann mir auch die Luft nicht ausgehen, nicht am Mount Everest – und auch nicht bei Parlamentsreden.

Ich glaube, dass es sehr wichtig ist, dass behinderte Menschen zu Hause integriert leben können und das neue Gesetz diesbezüglich sehr wichtige Regelungen trifft.

Ich habe vor einem Monat in einem „Standard“-Artikel drei Fälle von behinderten Men­schen mit Pflegebedarf beschrieben und ihre Probleme erklärt. Sie leben integriert, sie gehen in die Schule, arbeiten, aber sie benötigen Hilfe beim Essen, wenn sie auf das Klo gehen müssen oder auch wenn sie zum Beispiel die Atemkanüle abgesaugt bekommen müssen. Und sie erhalten diese Hilfe in Form von persönlicher Assistenz, von Menschen, die sogenannte Laienhelfer sind, aber auf die individuellen Bedürfnisse des Betroffenen eingeschult sind. Hier geht es nicht um ein Berufsbild, sondern wirklich um individuelle Maßnahmen. Und diese Maßnahmen sind in diesem neuen Gesetz getroffen worden, eine sehr wichtige Regelung, auch sehr praxisnah, damit behinderte Menschen wirklich integriert leben können.

Es hätte wenig Sinn, wenn man den Krankenhausbetrieb auf den mobilen Bereich über­tragen würde, wenn rund um mich ein ganzes Team von Ärzten und Kranken­schwestern versammelt wäre. So macht es Sinn und so soll es heute beschlossen werden.

Die persönliche Assistenz wird erstmals in einem Gesetz erwähnt. Das ist, wie ich meine, ein wichtiger Schritt einerseits für die rechtliche Absicherung, andererseits aber auch für die Anerkennung dieser Gruppe von Menschen und dieser Tätigkeit.

Gestern haben noch Pflegefachkräfte demonstriert, und ich muss sagen, dass ich das nicht verstehe, denn sie müssen doch sehen, wo die Bedürfnisse der Betroffenen liegen. Sie bekommen durch diese neue Regelung neue Aufgaben in Form von Qua­litäts­sicherung, in Form von Case-and-Care-Management, also viele neue Heraus­forde­rungen und Chancen für diesen Berufsstand.

Ich möchte mich an dieser Stelle sehr herzlich bedanken, einerseits beim Otto-Wagner-Spital, die ja Vorreiter waren, die dieses Modell sehr mutig schon seit 15 Jah­ren praktizieren, das jetzt legalisiert, also in Gesetzesform gegossen wird, andererseits bei den Beamten des Gesundheitsministeriums, bei Frau Dr. Hausreither und Herrn Dr. Aigner, aber auch insbesondere bei Ministerin Kdolsky, die sich für eine Lösung sehr eingesetzt hat, ebenso bei Herrn Minister Buchinger und Herrn Minister Barten­stein. Vielen Dank für diese Lösung im Sinne behinderter Menschen. – Danke. (Allge­meiner Beifall.)

11.52



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 58

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Da zu Tagesordnungspunkt 1 vor drei Minuten ein Antrag auf getrennte Abstimmung eingebracht wurde und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung dieser Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 1 auf einen späteren Zeitpunkt.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Arzneiwareneinfuhrgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 482 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch da ist Einstimmigkeit gegeben. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.

11.54.123. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (433 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Hebammengesetz und das Zahnärztegesetz geän­dert werden (478 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. Er wünscht eine Redezeit von 1 Minute. – Bitte, Herr Kollege, Sie sind am Wort.

 


11.54.35

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Bei diesen zwei Gesetzesvorlagen geht es um eine Be­rufs­anpassung, und zwar um Folgendes: Wenn jemand im Rahmen seiner Berufs­ausübung die Berufsberechtigung zurückgenommen bekommt, also praktisch zu verlie­ren droht, hatte er bisher das Recht, bei der Gesundheitsministerin dagegen zu berufen. Das ist nach der Europäischen Menschenrechtskonvention aber eigentlich nicht zulässig, sondern man muss das jetzt an den Unabhängigen Verwaltungssenat der Länder delegieren. Deshalb stimmen wir dieser Novelle, die international gesehen zu mehr Rechtssicherheit führt, gerne zu. (Beifall bei der ÖVP.)

11.55


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ehmann. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


11.55.33

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Im Rahmen des Tages-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 59

ordnungspunktes Änderung des Hebammen- und des Zahnärztegesetzes möchte ich mich jetzt auf das Zahnärztegesetz beziehen. Die vorliegende Änderung regelt eigent­lich die Berufsausübung beziehungsweise Berufseinstellung in einer vernünftigen Weise, denn hier geht es ebenfalls um eine Erweiterung des Zuganges zu diesem Beruf. Das heißt konkret, der Beruf darf ausgeübt werden, obwohl die tatsächliche Berufsausübung in Österreich eingestellt wurde oder noch keine Mitteilung an die entsprechende Zahnärztekammer erfolgte.

Entscheidend ist aber, und das ist vernünftig, dass die ursprüngliche Ausbildung den Behandler oder die Behandlerin zur Ausübung dieses Berufes befähigt.

Apropos Vernunft und Erweiterung. Ich möchte noch auf einen Punkt hinweisen, der für mich offen ist. Zahnärzte und Zahnärztinnen führen derzeit einige Zahntechniker­leistungen nur aufgrund des bestehenden Zahnärztegesetzes durch. Ich habe im Ausschuss schon darüber berichtet, dass es ein berechtigtes Anliegen seitens der Bundesinnung der Zahntechniker gibt. Faktum ist, dass seit der Zahnärztenovelle im Jahr 2005 die Grenze der Tätigkeiten zwischen den Zahnärzten und den Zahntech­nikern verwischt wurde.

Bereits im Jahre 1997 gab es eine Einigung zwischen der Bundesinnung der Zahn­techniker und der Bundesfachgruppe der damaligen Ärztekammer dahin gehend, dass die Zahntechnikerinnen und Zahntechniker auf eine Berufserweiterung, die ja damals von der Politik angeboten wurde, vorerst verzichten, und zwar deshalb, weil ihnen zuge­sichert wurde, dass zwischen den beiden Berufsgruppen eine klare Trennung der Tätigkeiten gesetzlich geregelt werden sollte. Jedoch hat die Zahnärztenovelle im Jahr 2005 dieser Erwartung nicht entsprochen.

Wo ist es verwischt? – Die Zahnärzte und Zahnärztinnen üben derzeit einige Zahntech­niker­leistungen, wie gesagt, nur aufgrund der gesetzlichen Vorgaben aus und nicht aufgrund der dafür vorgesehenen Ausbildung. Das ist nämlich genau der Punkt, denn die dafür vorgesehene Ausbildung haben ja unsere Zahntechniker und Zahntechni­kerinnen. Das soll aber für mich nicht bedeuten, dass die Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht handwerklich dazu in der Lage wären, sondern lediglich, dass sie ihre Ausbildung nur in dem Ausmaß erhielten, wie dies für ihre fachärztliche Tätigkeit notwendig ist.

Ich habe im Ausschuss schon breite Unterstützung für dieses berechtigte Anliegen meinerseits und der Bundesinnung wahrgenommen, und ich glaube, wir sollten so rasch als möglich, in absehbarer Zeit, hier im Hohen Haus in Verhandlungen darüber eintreten, damit wir genauso einen vernünftigen Zugang haben wie zur jetzigen Ände­rung des Zahnärztegesetzes, in dem auch die Ausbildung entscheidend ist.

Ich ersuche in Zukunft um Ihre Unterstützung bei diesem Anliegen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.58


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grüne­wald. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


11.58.42

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Für die ZuseherInnen und ZuhörerInnen ist das vielleicht nicht das spannendste Kapitel in einem Plenum, aber die Novellierung des Hebammengesetzes und des Zahnärztegesetzes ist doch ein wichtiges Kapitel. Dies ist deswegen notwendig, weil man hier EU-Richtlinien endlich nachvollzieht. Diese Richtlinien sind eben notwendig, um eine Vergleichbarkeit zwischen den Staaten herzustellen, und dies stärkt auch die Berufsgruppen. Die Ärztekammer hat solche Registrierungen für Ärztinnen und Ärzte, und auch andere Berufsgruppen haben das,


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noch nicht alle, und wenn eine Gruppe das nicht hat, weiß die Vertretung dieser Gruppe teilweise nicht einmal zuverlässig Bescheid, wie viel denn überhaupt auf diesem großen Markt der Gesundheit agieren, wie viel nicht mehr, wie viele gehen unabgemeldet ins Ausland und so weiter.

Es ist auch wichtig, dass jetzt in diesen Registern Rechtswirksamkeit ausgelöst ist, sodass nicht nur deklariert wird, wer dabei ist, sondern auch Beschwerden ihren regulären Weg haben. Wenn man zum Beispiel einer oder einem die Berufsberech­tigung aberkennen will, dann entscheidet nicht mehr der Landeshauptmann. Die Frage ist ohnehin, ob er entscheidungsbefugt oder entscheidungsmächtig ist; davon muss man ja auch etwas verstehen. Landeshauptleute können vieles verstehen, aber nicht alles, und daher ist das wahrscheinlich bei den Unabhängigen Verwaltungssenaten besser aufgehoben.

Da man dieser Sache nur zustimmen kann, bleibt jetzt endlich ganz kurz Zeit dafür, auch den Beamtinnen und Beamten zu danken. Denn das sind extrem mühsam ent­standene Gesetze, extrem mühsame Verhandlungen, und gerade in diesem Bereich ist das sehr gut geglückt – mit viel Arbeit, mit viel Einsatz. Dafür herzlichen Dank! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

12.00


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.00.55

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits meine Vorredner gesagt haben, ist das ein gutes Gesetz. Das zeigt auch, dass in diesem Land etwas weiter­gehen kann. Der Unabhängige Verwaltungssenat hat sich bewährt. Gemäß dem Stufenbau der Rechtsordnung gibt es daher jetzt auch eine zufriedenstellende Lösung. Es gibt vor allem auch für die betroffenen Berufsgruppen eine größere Rechtssicher­heit, was wir natürlich begrüßen.

Ich danke ebenfalls allen, auch der Frau Bundesminister, dafür, dass dieses Gesetz zustande gekommen ist, weil ich glaube, dass nach der Ausgliederung, vor allem auch der Zahnärztekammer, jetzt endlich auch für die Zahnärzte eine gewisse Rechts­sicher­heit gegeben ist. Das war notwendig.

Wir werden diesem Gesetz, wie gesagt, zustimmen, ich möchte aber hier noch eine Bemerkung machen: Dieses Gesetz, so wichtig es sein mag, wird als eigener Tages­ordnungspunkt „verkauft“. Das zeigt schon, dass die Tagesordnung mit einer eigenen Debatte aufgeplustert wird – man hätte das durchaus auch in die vorhergehende Debatte integrieren können (Zwischenrufe bei der ÖVP) –, nur um die Tagesordnung zu füllen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.01


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haub­ner. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


12.02.10

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Ich schließe mich dem Reigen meiner Vorrednerinnen und Vorredner an, indem ich sage, dass wir seitens des BZÖ dieser neuen Regelung betreffend Registrierung der Zahnärzte und Hebammenberufe zustimmen. Ebenso stimmen wir der neuen Berufungsinstanz der Unabhängigen Verwaltungssenate in den jeweiligen Ländern zu.


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Ich möchte aber diese Gesetzesvorlage zum Anlass nehmen, auf zwei Bereiche be­sonders hinzuweisen. Einerseits hat mein Vorredner Kollege Ehmann schon anklingen lassen, dass im Bereich der Zahntechniker im Zusammenhang mit diesem Gesetz an alle Abgeordneten ein Anliegen herangetragen wurde. Aus Sicht der Zahntechniker ergeben sich Abgrenzungsproblematiken für bestimmte zahntechnische Tätigkeitsbe­reiche, für die die Zahnärzte zuständig sind; sie sehen hier einen Wettbewerbsnachteil.

Frau Bundesministerin, Sie haben gesagt, dass es schon eine Gesprächsrunde bei Ihnen im Haus gegeben hat, und es soll Klarheit herrschen. Aber vielleicht kann man hier trotzdem noch einmal nachfragen, denn es waren nicht Einzelpersonen, die sich an uns gewandt haben, sondern die offiziellen Vertreter der Zahntechniker.

Eine zweite Berufsgruppe, um die es in diesem Gesetz geht, sind die Hebammen. Wir alle wissen, dass der Beruf der Hebamme ein sehr schöner, ein sehr wichtiger ist. Gerade aufgrund der beruflichen Tätigkeiten, die sie ausüben, haben Hebammen einen ganz wesentlichen Einfluss auf eine positive Vorbereitung der Elternschaft, neben der wichtigen und guten medizinischen Vorsorge, die im Bereich der Schwan­gerschaft geschieht.

Daher haben wir seitens des BZÖ im Ausschuss einen Antrag eingebracht, dass zu­künftig im Mutter-Kind-Pass eine qualifizierte Hebammenberatung zusätzlich zu den fünf medizinischen Versorgungen angeboten wird. Positiv war, dass wir sehr intensiv und sehr gut über diesen Antrag diskutiert haben und große Übereinstimmung in allen Parteien darüber bestanden hat, dass das ein guter Weg, ein guter Ansatz wäre. Aber leider ist es so wie bei fast allen Oppositionsanträgen: Der Antrag wurde vertagt.

Ich möchte an dieser Stelle festhalten, dass es ein wichtiger Schritt wäre, dies bun­deseinheitlich zu machen. Sie, Frau Bundesministerin, haben gesagt, die Länder beziehungsweise die Versicherungsträger können das machen. Ich möchte aber nicht, dass wir in Österreich neun verschiedene Mutter-Kind-Pässe haben und dass es Länder gibt, die sagen: Hebammenberatung machen wir, die ist für uns wichtig!, das Nachbar-Bundesland macht dies aber nicht. Hier sollte eine bundeseinheitliche Regelung ins Auge gefasst werden, denn die Bedingungen für die positive Schwanger­schaft und für das glückliche Ereignis einer Geburt erfordern gute medizinische Vorsorge, erfordern aber auch einen sensiblen Umgang, wie dies Hebammen mit Schwangeren sehr gut machen können.

Ich hoffe, dass dieser Antrag nicht irgendwo sanft entschlummert, sondern dass wirk­lich daran gearbeitet wird. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

12.05


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schasching. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


12.05.56

Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Liebe Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, wir haben heute beim ersten Tagesordnungspunkt ein sehr, sehr wichtiges Gesetz beschlossen, in dem es um die 24-Stunden-Pflege gegangen ist. Das war eine ausgesprochen heftig dis­kutierte Materie, kompliziert aufgrund der verschiedenen Kompetenzen. Ich meine, dass wir nicht zur Verwirrung der Bevölkerung beitragen sollten, indem auch die wichtigen Punkte, die wir jetzt hier besprechen, in einem – unter Anführungszeichen – „Kraut und Rüben“-Tagesordnungspunkt diskutiert werden. Mit Verlaub, das haben sich die Zahnärzte und Hebammen nicht verdient, dass man ihnen hier zu wenig Auf­merksamkeit schenkt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Dr. Bela­kowitsch-Jenewein.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 62

Die Novellierung dieses Gesetzes wurde von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon entsprechend diskutiert. Dies ist eine gute Vorlage, sie sichert EU-Rechts­konformität und damit auch die freie Dienstnehmermöglichkeit im EU-Bereich. Sie sichert ganz sicherlich auch eine entsprechende Rechtssicherheit bei den Verfahren, wenn die Registrierung gelöscht werden soll. Sie hilft vor allen Dingen auch, einen weiteren wichtigen Punkt im Regierungsübereinkommen abzuarbeiten, der heute als erledigt betrachtet werden kann, denn es geht immerhin um den wichtigen Bereich aller Gesundheitsberufe, die sich eine entsprechende Anpassung und Professionalisierung auch in der Gesetzgebung verdient haben.

In diesem Sinne bedanke ich mich bei allen Fraktionen des Hauses dafür, dass dies heute einstimmige Zustimmung findet. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.07


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 433 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

12.08.264. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (416 d.B.): Proto­koll zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz (473 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 590/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klärung des völ­kerrechtlichen Status des Melk-Abkommens sowie die weiteren Schritte zu seiner Umsetzung (474 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 559/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen betreffend umgehendes Einbringen einer Völker­rechtsklage gegen die tschechische Republik betreffend den Bruch des zwi­schen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich geschlossenen internationalen und völkerrechtlich verbindlichen Vertrages (Melker Protokoll-Brüsseler Fassung) (475 d.B.)

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 63

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. Freiwillige Redezeitbeschrän­kung: 7 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


12.09.39

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Der heutige Tag, der 13. März 2008, ist ein entscheidender Tag, ein entscheidender Tag für die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung. Es geht nämlich darum, wie es mit dem Melker Abkommen in dieser Form weitergeht.

Sie werden heute entscheiden – ich möchte auch besonders die oberösterreichischen Abgeordneten darauf hinweisen –, ob Sie klarstellen wollen, dass das Melker Ab­kommen völkerrechtlich verbindlich ist in dieser Form, was Österreich in keiner Weise anzweifelt, sondern wofür es, im Gegenteil, mehrere Gutachten hat, oder ob Sie einen Weg einleiten – und das wird der Antrag von Bayr/Kopf machen –, der de facto eine Abwertung des Melker Abkommens bedeutet. Das ist die große Entscheidung, um die es heute gehen wird. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Neubauer: So ist es!)

Die Frage ist: Wollen Sie die Totengräber genau dieses Melker Abkommens sein? – Letztendlich geht es darum, dort die Sicherheitsstandards sicherzustellen, also etwas, was derzeit in Temelín in keiner Weise der Fall ist. Dazu gehört diese völkerrechtliche Verbindlichkeit.

Jetzt ein Schritt zurück zu dem, was in der dritten Sitzung dieser interparla­menta­rischen Temelín-Kommission abgelaufen ist: Dort hat Minister Svoboda als Vertreter der Regierung und damit in offizieller Funktion ganz klar gesagt, dass für die tschechi­sche Seite das Melker Abkommen nicht völkerrechtlich verbindlich ist. Die grünen Teil­nehmer dieser interparlamentarischen Temelín-Kommission haben im letzten Moment verhindert, dass genau dieser Passus in ein Dokument gekommen ist. (Zwischenruf des Abg. Hornek.) Wir haben dafür gekämpft und haben es erreicht. Wir haben uns dann in letzter Konsequenz dafür entschieden, aus dieser Kommission zu gehen, weil die ÖVP und die SPÖ zu wenig dafür kämpfen, hier endlich eine Klarstellung zu erreichen. Das war der Grund! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Genau darum, diese völkerrechtliche Verbindlichkeit klarzustellen und dahinterzu­ste­hen, geht es in diesem Antrag, den Lichtenecker, Freunde und Freundinnen einge­reicht haben, nämlich auf das Ersuchen und das Bitten des Anti-Atomgipfels in Oberösterreich. Diesem gehören alle im Landtag vertretenen Parteien an; sie kämpfen dafür, dass Temelín sicher wird.

Genau dem wollten wir gerecht werden, und deshalb haben wir diesen Antrag ein­gebracht, in dem es letztendlich darum geht, dass die tschechische Seite darlegen soll, warum es für sie völkerrechtlich nicht verbindlich sei, dass Österreich endlich die entsprechende Note übermittelt, dass dies für uns völkerrechtlich verbindlich ist und dass, wenn keine Klarheit herrscht, ein dritter Staat beauftragt wird, um das klar­zustellen, damit keinerlei Zweifel besteht. Da geht es ganz klar um die Sicherheit der österreichischen und auch der tschechischen Bevölkerung, für die wir in dieser Form kämpfen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 64

Radko Pavlovec, der offizielle Beauftragte des Landes Oberösterreich – das heißt, er ist der Anti-Atombeauftragte von ÖVP-Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und natürlich auch von Landeshauptmann-Stellvertreter Ing. Erich Haider, von ihnen ist er beauftragt (Abg. Schopf: Und von Anschober!), und natürlich, Gott sei Dank, auch von Anschober; seit 1996 behandelt er diese Causa Temelín –, Pavlovec hat gestern klargestellt, dass es, wenn es um die Unterstützung des Antrags Bayr/Kopf geht, eine klare Abwertung des Melker Abkommens bedeutet (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Geh!) und dass dies unbedingt verhindert werden soll. Lesen Sie die Presse­aussen­dungen, lesen Sie die Stellungnahmen! Genau das ist die Frage: Wie wird heute damit umgegangen?

Herr Kopf, Frau Bayr, ich ersuche Sie und auch insbesondere die oberösterreichischen Abgeordneten, in diesem Sinne unserem Antrag heute zuzustimmen, denn das ist ein wichtiger Bereich, ein zentraler Bereich, wie es weitergeht. Bis zum Zeitpunkt der Klärung soll die Arbeit dieser interparlamentarischen Temelín-Kommission ruhig ge­stellt werden, denn alles andere wäre falsch. Herr Minister, Sie wissen das genau (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Nein!), Sie sind ja ein Vertreter davon, dass Sie de facto das Melker Abkommen kalt entsorgen wollen (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Was?), und das kann es nicht sein. Wir müssen dafür kämpfen, dass das im Sinne der Sicherheit endlich umgesetzt wird.

Insofern ist es auch etwas verwunderlich, wenn wir ein neues Informationsabkommen haben, das heute auch Thema der Debatte ist. Dieses Informationsabkommen stammt aus Zeiten, als Tschechien noch unter kommunistischer Führung war. Daher würde ich einmal sagen, es ist schon längst an der Zeit, dass etwas passiert. Natürlich sind es die Informationspflichten, die hier festgehalten werden. Es sind Dinge drinnen, die sowieso in der Espoo-Konvention geklärt und behandelt sind. Die wesentlichen Ver­besserungen sehen wir also nicht.

Was ganz zentral ist, was auch beim Melker Abkommen ein Riesenproblem ist, ist, dass letztendlich wiederum kein Streitbeilegungsmechanismus enthalten ist. Das wird neuerlich zum nächsten Problem und zu den nächsten Problemen führen.

Meine Damen und Herren, etwas Zentrales wie die Regelung der Atomhaftung ist auch nicht drinnen. Bislang anerkennt Tschechien in keinerlei Weise das österreichische Atomhaftungsgesetz. Lässt denn das bei Ihnen nicht die Alarmglocken klingeln? – Da muss man doch tatsächlich endlich auch strikt festlegen: Was heißt es denn im konkreten Fall, wenn es zu einem Unfall kommt?

In diesem Sinne das Ersuchen, obwohl Klubobmann Schüssel gestern im EU-Haupt­ausschuss durchaus von einem Abgehen von einer klaren Anti-Atomhaltung ge­sprochen hat, zum Erschrecken aller anderen Anwesenden, aber unabhängig davon: Entschließen Sie sich heute für einen geraden Weg in der Anti-Atompolitik! Stimmen Sie dem Antrag der Grünen zu!

Ich denke, der Antrag Kopf/Bayr kann auf sich warten lassen, bis endlich die völker­rechtliche Verbindlichkeit in dieser Form geklärt ist. (Beifall bei den Grünen.)

12.16


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kopf. Ihre gewünschte Redezeit beträgt 4 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.16.27

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir müssen leider zur Kenntnis nehmen, dass Tschechien und Österreich zum Thema friedliche Nutzung der Kernenergie völlig unterschiedliche Positionen haben. Da die Energiepolitik weiterhin nationale Angelegenheit der Mitglied-


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staaten der EU ist und bleibt, müssen wir das einerseits mit Bedauern zur Kenntnis nehmen. Aber das heißt natürlich nicht, dass wir nicht ständig im Sinne der Sicherheit unserer Bevölkerung auch generell dagegen ankämpfen und im Besonderen für die Sicherheit bei den grenznahen Kraftwerken kämpfen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neubauer: Zögerlicher Applaus bei der ÖVP!)

Im Lichte dieser Situation, nämlich im Lichte der Position der Tschechen, ist das Mel­ker Abkommen, das Wolfgang Schüssel damals erreicht hat, ja geradezu eine Sen­sation, dass man die Tschechen dazu bringen konnte, dieses Abkommen zu schließen und zu unterschreiben. (Abg. Dr. Lichtenecker: Und jetzt wollen Sie ...!), aber leider waren sie nicht bereit, in dieses Abkommen auch einen Streitschlichtungs­mechanis­mus für den Fall der Verletzung des Abkommens aufzunehmen. Aber wie wir wissen, ist eben ein Abkommen etwas, was von beiden Seiten unterschrieben werden muss und dem von beiden Seiten zugestimmt werden muss. Das kann man einerseits fordern, aber wenn der andere nicht darauf einsteigt, ist das wohl nicht möglich.

Zum anderen: Es ist schon verblüffend, mit welcher Vehemenz wir permanent auf dem Punkt völkerrechtlicher Verbindlichkeit herumreiten. Faktum ist, auch wenn die Tschechen einbekennen würden, dass das Abkommen völkerrechtlich verbindlich ist – verbindlich ist es allemal, wenn zwei Staatschefs etwas ausmachen, aber völker­rechtlich verbindlich im klassischen rechtlichen Sinne –, würde das immer noch nicht heißen, dass wir irgendein Gericht anrufen könnten, denn auch dazu müssten die Tschechen ihre Zustimmung geben! Das heißt, es ändert der Status „völkerrechtlich verbindlich“ überhaupt nichts an der heutigen Situation. (Abg. Neubauer: Natürlich! – Abg. Dr. Lichtenecker: Stimmt ja nicht!)

Ich wundere mich schon, Frau Kollegin Lichtenecker, mit welcher Berechtigung die Grünen nach der letzten Sitzung, nachdem sie zuerst dem Abschlusskommuniqué zugestimmt haben (Abg. Dr. Lichtenecker: Ja, weil wir dafür gekämpft haben!), dann die Kommission verlassen haben. Denn die bilaterale Kommission zwischen Österreich und Tschechien hat Riesenfortschritte gebracht. Alle unsere Experten bestätigen, dass sie durch diese Kommissionstätigkeit Zugang zu Daten und Informationen bekommen haben, die sie vorher nie hatten. Sie konnten auch eine ganze Reihe technischer Sicherheitspunkte abhandeln und auch abschließend beantworten aufgrund der ihnen durch diese Tätigkeit nun zugänglichen Informationen.

Ich frage mich schon: Was steckt denn hinter dieser Tat, die Sie gesetzt haben – Ausstieg aus der Kommission? Und es drängt sich der Verdacht auf, dass, weil es der Kommission gelingt, Punkt für Punkt die Sicherheit zu verbessern und Sicherheit zu bekommen über die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen, Ihnen schrittweise ein Kampfthema, das Sie sich selbst gegeben haben, abhanden kommt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Lichtenecker: Das ist ja unglaublich!) – Ja, das ist unglaublich, was Sie tun, das ist wirklich unglaublich!

Mit diesem spektakulären Akt und immer auf die völkerrechtliche Verbindlichkeit zeigend, die uns überhaupt keinen Schritt weiterbringt in der Durchsetzung unseres Anliegens, wollen Sie doch in Wahrheit nur einen Paukenschlag setzen, weil Ihnen die Argumente abhanden kommen. Das ist sehr bedauerlich! (Beifall bei der ÖVP.)

12.20


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Hofer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.20.00

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Einzige, der einen sinnvollen Paukenschlag gesetzt hat, war


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Joseph Haydn. In der Politik gelingt selten ein guter Paukenschlag. (Beifall und Heiter­keit bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Könnte man nicht auch Josef Pröll hinzufügen?) – Josef Pröll gelingt ein Pauken­schlag.

Wenn wir über Temelín diskutieren, müssen wir auch immer daran denken, dass wir eine große Chance verpasst haben im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik. Da hat es immer geheißen: Wenn die Tschechische Republik einmal EU-Mitglied ist, dann haben wir alle Möglichkeiten, um den Sicherheitsrisken zu begegnen. Das war leider nicht der Fall. Da hat sich die Politik ganz, ganz gewaltig geirrt. Wir haben jetzt die Tschechische Republik als ein EU-Mitglied, und wir stehen jetzt fast hilflos da und schlucken alles, was uns von tschechischer Seite vorgesetzt wird.

Wir haben im Dezember 2006 hier im Nationalrat, und zwar mit den Stimmen aller Parteien, beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, im Rahmen des Völker­rechts aktiv zu werden. Das ist nicht geschehen. Und der heutige Antrag bedeutet letztendlich einen Verzicht auf alle diese Maßnahmen im Bereich des Völkerrechts, und das bedauere ich sehr, weil ich der Meinung bin, dass die Tschechische Republik ihr vertragswidriges Verhalten endlich beenden müsste. Das ist etwas ganz, ganz Wichtiges.

Radko Pavlovec sieht es ganz richtig, wenn er sagt, dass der heutige Beschluss eine Abwertung bedeutet, eine Abwertung des Melker Abkommens, und dass die Temelín-Kommission damit auch ihre Aufgabe verliert, vor allem dann, wenn die beiden Seiten von völlig unterschiedlichen Voraussetzungen ausgehen. Wenn wir davon ausgehen, dass dieses Abkommen immer noch verbindlich ist, und die tschechische Seite sagt, dass es überhaupt kein verbindliches Abkommen sei: Worüber sollen wir dann dis­kutieren? (Abg. Kopf: Das sagen sie nicht!)

Laut Professor Kromp gab es im vergangenen Jahr 120 Störfälle. 120 Störfälle; 14 wurden vertuscht. Wenn wir über das Melker Abkommen diskutieren, ist für mich immer noch die ganz wesentliche Frage, die noch offen ist und von der ich hoffe, dass der Herr Bundesminister sie heute beantworten wird, ob das Melker Abkommen gemäß Artikel 102 der Satzungen der Vereinten Nationen registriert wurde. Wenn das nicht der Fall ist, dann können wir uns alle Diskussionen ersparen, dann ist dieses Abkom­men sowieso das Papier nicht wert, auf dem es steht. Und ich hoffe, Herr Bundes­minister, dass Sie uns heute diese Frage beantworten können. (Der Redner dreht sich zur Regierungsbank um.)

Ihre Mimik, Herr Bundesminister Pröll, sagt mir, dass Sie das eventuell nicht vorhaben, aber ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sie beantworteten. – Er hat sehr viel von seinem Onkel gelernt, das muss man schon sagen. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Was hat der mit Temelín zu tun?) Er ist ein sehr gewiefter Politiker, der Herr Bun­desminister.

Meine Damen und Herren, warum sind wir so sehr gegen die Nutzung der Kernkraft? – Im April 1986 ist Tschernobyl hochgegangen. Vorher hat es immer geheißen, Kernkraft sei sicher. Und die Folgen waren tiefgreifende. Es waren damals so genannte Liquidatoren im Einsatz. Das waren jene bedauernswerten Menschen, die vor Ort immer nur für ein paar Sekunden an dieser Unglücksstelle aufgeräumt haben. 15 000 Liquidatoren sind bereits gestorben. 15 000 sind gestorben! 200 000 waren in den ersten Wochen im Einsatz. Von diesen 200 000 sind über 90 Prozent erkrankt, 180 000 kranke Menschen, 15 000 sind gestorben.

Wir wissen aus seriösen Studien, dass in Europa mit zusätzlich 16 000 Fällen von Schilddrüsenkrebs zu rechnen ist und 25 000 Fällen von anderen Krebsarten, nur


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aufgrund dieses Unfalls. Davon entfällt wiederum nur die Hälfte auf die Staaten der ehemaligen UdSSR. Die anderen Krebsfälle entfallen auf den Rest von Europa. Und niemand kann uns versichern, dass bei Kernkraftwerken auch neuerer Bauart so ein Unfall in Zukunft wirklich ausgeschlossen werden kann. Bei Temelín ist es vor allem so, dass es kein Kernkraftwerk neuerer Bauart ist, und da müssen wir deswegen ganz, ganz besonders vorsichtig sein.

Ich möchte heute auch die Gelegenheit dazu nutzen, auf ein anderes Projekt aufmerk­sam zu machen, nämlich auf Mochovce. Es sind Uralt-Reaktoren, die dort im Einsatz sind und die wirklich eine Gefahr darstellen. Es war der oberösterreichische Landtag hier mit einem Beschluss aktiv, der über die Parteigrenzen hinweg Zustimmung gefunden hat. Ich habe diese Resolution in einen Antrag gefasst und bringe den heute ein, und ich bitte alle im Hohen Haus vertretenen Parteien, diesem Antrag zuzustim­men. Er wurde auch im Landtag in Oberösterreich in dieser Form beschlossen, und es spricht nichts dagegen, dass die Vertreter der gleichen Parteien auch hier im Parla­ment ihre eigenen Parteifreunde in Oberösterreich unterstützen.

Ich bringe nun folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Fertigstellung der AKW-Blöcke 3 und 4 im slowakischen Mochovce

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sie möge an die slowakische Regierung offiziell herantreten und

auf die gravierenden Sicherheitsdefizite der am Standort Mochovce verwendeten Re­ak­toren der sowjetischen Baureihe WWER 440/213 hinweisen

ersuchen, von der geplanten Fertigstellung der Blöcke 3 und 4 des AKW Mochovce mit Rücksicht auf die Sicherheit der Menschen in Mitteleuropa Abstand zu nehmen

auf den völlig inakzeptablen Versuch der Umgehung der EU-UVP-Richtlinie sowie der Espoo-Konvention durch die Verwendung bzw. Erneuerung einer Baugenehmigung aus der Zeit des kommunistischen Regimes hinweisen.

an die italienische Regierung offiziell heranzutreten und

in Zusammenhang mit den erwähnten Sicherheitsdefiziten und dem geplanten Ausbau auf die besondere Verantwortung als Großaktionär von Enel, dem Mehrheitseigen­tümer des slowakischen Stromversorgers SE a.s. aufmerksam machen

auf die Unvereinbarkeit dieses besonders risikoreichen Projektes mit dem von Italien beschlossenen und realisierten Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie hinzu­weisen

auf den völlig inakzeptablen Versuch der Umgehung der EU-UVP-Richtlinie hinweisen

über Kontakt auf der Ebene der Umweltminister auffordern, gemeinsam die Umgehung der EU-UVP-Richtlinie und der Espoo-Konvention zu unterbinden.

den EU-Rat, die EU-Kommission sowie die Abgeordneten des Europäischen Parla­ments

auf die bereits ausgesprochenen Sicherheitsdefizite der am Standort Mochovce ver­wen­deten Reaktoren hinweisen


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auf den völlig inakzeptablen Versuch der Umgehung der EU-UVP-Richtlinie sowie der Espoo-Konvention hinweisen.“

*****

Wenn Sie sich diesen Text ansehen, merken Sie, das ist durchaus etwas, was man auch hier mit breiter Mehrheit beschließen kann. Ich denke auch, dass unsere Bundes­regierung sehr gerne bereit wäre, diesem Auftrag des Parlaments nachzukommen. Ich bitte Sie daher dazu um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der FPÖ.)

12.27


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Ing. Hofer einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Gradauer, Neubauer, Weinzinger und weiterer Abge­ordneter betreffend die Fertigstellung der AKW-Blöcke 3 und 4 im slowakischen Mochovce eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über den Staatsvertrag (416 d.B.): Protokoll zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik zur Änderung des Abkom­mens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschecho­slowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung von Fragen gemein­samen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz, in der 53. Sitzung des Nationalrates am 13. März 2008

Im Jahr 1983 begann die damalige tschechoslowakische Regierung mit dem Bau eines AKW in Mochovce mit vier Reaktoren der sowjetischen Baureihe WWER 440/213. Diese Baureihe weist allerdings gravierende Sicherheitsdefizite auf, wie das Fehlen einer druckfesten Schutzhülle. Dies ist mit dem Risiko einer wesentlich höheren Wahr­scheinlichkeit verbunden, dass im Fall eines Störfalls oder dem Absturz eines Flugzeuges größere Mengen radioaktiver Substanzen freigesetzt werden.

Auf Grund fehlender Finanzierung wurden in den 80er Jahren nur zwei der geplanten vier Reaktoren fertig gestellt. Die Realisierung dieser beiden Reaktoren wurde nun, 15 Jahre nach Baustopp und 20 Jahre nach Erteilung der Bauerlaubnis wieder in Angriff genommen. Die Menschen in Mitteleuropa werden dadurch einem erheblichen Sicherheitsrisiko ausgesetzt, obwohl dies durch die Erhöhung der Energieeffizienz, den Ausbau erneuerbarer Energiequellen oder der Kraft-Wärme- Kopplung nicht erfor­derlich wäre.

In einer Volksabstimmung entschied sich das italienische Volk 1987 für den Ausstieg aus der Atomstromproduktion. Die italienische Regierung ist Großaktionär des Unter­nehmens Enel, welches Mehrheitseigentümer des slowakischen Stromversorgers SE a.s. ist, und umgeht durch die Erweiterung in Mochovce den Volksentscheid von 1987 zum Ausstieg aus der zivilen Nutzung der Kernenergie.

Am 25. Februar 1991 wurde in Espoo (Helsinki, Finnland) die UNECE (United Nations Economic Commission for Europe)-Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) unterzeichnet. Die Espoo-Konvention ist ein Instrument der UN-Wirtschaftskommission für Europa, das die Beteiligung betroffener Staaten und deren Öffentlichkeit an UVP-Verfahren bei


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Vorhaben in anderen Staaten mit möglicherweise erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkungen zwischen den ECE-Staaten regelt. Durch die Verwendung bzw. Erneue­rung einer Baugenehmigung aus der Zeit des kommunistischen Regimes unternimmt der Atomstromkonzern den Versuch die EU-UVP-Richtlinie sowie die Espoo-Kon­vention zu umgehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sie möge an die slowakische Regierung offiziell herantreten und

auf die gravierenden Sicherheitsdefizite der am Standort Mochovce verwendeten Reaktoren der sowjetischen Baureihe WWER 440/213 hinweisen

ersuchen, von der geplanten Fertigstellung der Blöcke 3 und 4 des AKW Mochovce mit Rücksicht auf die Sicherheit der Menschen in Mitteleuropa Abstand zu nehmen

auf den völlig inakzeptablen Versuch der Umgehung der EU-UVP-Richtlinie sowie der Espoo-Konvention durch die Verwendung bzw. Erneuerung einer Baugenehmigung aus der Zeit des kommunistischen Regimes hinweisen.

an die italienische Regierung offiziell heranzutreten und

in Zusammenhang mit den erwähnten Sicherheitsdefiziten und dem geplanten Ausbau auf die besondere Verantwortung als Großaktionär von Enel, dem Mehrheits­eigen­tümer des slowakischen Stromversorgers SE a.s. aufmerksam machen

auf die Unvereinbarkeit dieses besonders risikoreichen Projektes mit dem von Italien beschlossenen und realisierten Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie hinzu­weisen

auf den völlig inakzeptablen Versuch der Umgehung der EU-UVP-Richtlinie hinweisen

über Kontakt auf der Ebene der Umweltminister auffordern, gemeinsam die Umgehung der EU-UVP-Richtlinie und der Espoo-Konvention zu unterbinden.

den EU-Rat, die EU-Kommission sowie die Abgeordneten des Europäischen Parla­ments

auf die bereits ausgesprochenen Sicherheitsdefizite der am Standort Mochovce ver­wendeten Reaktoren hinweisen

auf den völlig inakzeptablen Versuch der Umgehung der EU-UVP-Richtlinie sowie der Espoo-Konvention hinweisen.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bayr. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.27.34

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Dieses Informationsabkommen über die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz stellt eine Verbesserung des Status quo dar. Es beinhaltet de facto eine Ausweitung der Informationspflichten, und es ist eine Konkretisierung der


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Zusammenarbeit zwischen den zwei Nachbarländern und führt zu einem besseren Schutz der Bevölkerung.

Natürlich ist damit noch lange, lange nicht all das geklärt, was für Österreich im Zusammenhang mit Temelίn wichtig wäre. Dazu gibt es unter anderem mithin diese bilaterale parlamentarische Kommission, die Raum gibt für nachbarschaftlichen Dialog und die auch Raum gibt, Lösungsvorschläge zu finden und gleichzeitig die Gesprächs­basis aufrechtzuerhalten.

In der Tat: Seit wir den Dialog führen und seit wir uns regelmäßig treffen, gab es Mate­rial, das es vorher nicht gegeben hat, gibt es die Möglichkeit, dass sich in Workshops auch auf technischer Ebene Leute zusammensetzen und Unterlagen sichten, Risken neu bewerten. Und ich denke mir, jetzt auszusteigen, in dem Moment, in dem wir dieses Mehr an Material und an Information bekommen und einen Dialog führen, wäre weder diplomatisch sinnvoll, noch würde es der Lösung an sich helfen. Ich verstehe nicht, warum Warten oder Aussteigen und Nichtstun mehr dazu beitragen soll, den völkerrechtlichen Status zu klären, als zu versuchen, weiter zu verhandeln, als zu versuchen, weiterhin den Dialog zu führen.

Ich sehe es so wie viele andere auch, dass es ein Ziel der Arbeit dieser Kommission sein muss, dass es am Ende des Tages einen Streitbeilegungsmechanismus gibt, der in den Melker Verträgen leider fehlt. Unser Entschließungsantrag ist nicht der Teufel, der alles noch viel, viel elender und schlechter macht, sondern ganz im Gegenteil: Er pocht auf die völkerrechtliche Verbindlichkeit, die wir wollen, und er pocht auf eine Neubewertung der Verbindlichkeit der Vereinbarungen im Anhang 1. Er untergräbt deswegen jedoch nicht irgendwelche Abmachungen oder irgendwelche Ziele. (Abg. Dr. Lichtenecker: O ja!) Das sehe ich überhaupt nicht so!

Notwendig finde ich es allerdings wirklich, um eine kohärente österreichische Anti-Atompolitik auch auf europäischer Ebene weiter fortzuführen, eine klare Haltung zu zeigen und keine missverständlichen Formulierungen zu verwenden, wie das, wie ich höre, gestern im Hauptausschuss der Fall gewesen sein soll.

Ich denke, es darf nicht sein, dass wir da irgendwelche Zweifel aufkommen lassen. Auch auf der Frühjahrstagung der Europäischen Union heute und morgen wird Atom­energie Thema sein, und es ist eine Offensive von Frankreich zu erwarten. Sie wollen weitere Förderungen für Forschung an Atomreaktoren einer neuen Generation und wollen auch, dass Atomkraft im Zuge der Klimaschutzdebatte als saubere Energie anerkannt wird.

Da wird es natürlich ein klares Nein unseres Bundeskanzlers geben, und ich hoffe sehr, dass auch sonst alle in dieser Frage klare Worte finden und niemand die zugegeben sehr einsame, aber doch sehr klare Anti-Atompolitik der Bundesregierung untergräbt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.31


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Haub­ner zu Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


12.31.06

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Wir beschäftigen uns heute wieder mit dem AKW Temelín, und ich denke, es ist ein Armutszeugnis für diese Regierung, dass sie jetzt in einer Vorlage Beruhigungspillen verteilt. Das ist ein Zeichen der Hilflosigkeit, aber es ist auch ein Zeichen unserer parlamentarischen Schwäche, dass wir heute nicht gemeinsam so wie im Jahr 2006, im Dezember, einen Antrag einbringen, einen Antrag, der eine ganz


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klare Zielrichtung hat, zu der wir uns letztendlich auch alle verpflichtet haben: Wenn nicht umgehend die Sicherheitsmaßnahmen eingehalten beziehungsweise geklärt wer­den, dann wird eine völkerrechtliche Klage eingebracht. Dazu haben wir uns im Jahr 2006, im Dezember, alle bekannt.

Es gibt für mich, was Temelín anbelangt, mittlerweile ein großes Glaubwürdigkeits­problem, ein Glaubwürdigkeitsproblem auch in die Richtung: Was kann man von Versprechen von Politikerinnen und Politikern halten? (Beifall beim BZÖ.)

Im Jahre 2001 hat Vizekanzler Molterer gesagt: Temelín wird nicht in den kom­mer­ziellen Betrieb gehen, bevor die Punkte im Melker Abkommen umgesetzt sind. Im Jahr 2006 hat Dr. Schüssel im Zuge des Wahlkampfes in Linz gesagt, dass er die Position Österreichs gegenüber dem AKW Temelín machtvoll vertreten wird. Und Bundeskanzler Gusenbauer und Frau Nationalratspräsidentin Prammer haben gesagt: Wir werden uns vehement gegen das AKW Temelín einsetzen.

Wenn ich mir so die Wortmeldungen aus dem Jahr 2006 anschaue – von allen fünf Fraktionen –, sehe ich, das ist in eine Richtung gegangen. Der vorliegende Antrag ist die letzte Konsequenz, die vor allem die Völkerrechtsklage vorsieht, hieß es von Seiten der SPÖ. Kollege Wöginger von der ÖVP hat gesagt: Die Völkerrechtsklage ist notwendig. Sie bedürfe einer sorgfältigen Vorbereitung. Gegen das ist nichts einzu­wen­den.

Frau Präsidentin Glawischnig hat gesagt, die Inbetriebnahme des AKW sei ein ein­deutiger Vertragsbruch, weshalb eine Völkerrechtsklage als massiver Protest notwen­dig sei, und Sie, Herr Bundesminister Pröll, haben als Antwort unter anderem gesagt, was alles schon geschehen sei und dass Sie Ihren klaren Kurs beibehalten würden. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: So ist es!)

Daher frage ich mich jetzt und heute, welchen klaren Kurs Sie da meinen, und ich freue mich, dass Sie erst nach mir sprechen, denn dann werde ich es wahrscheinlich erfah­ren. Ich sehe momentan nur einen Kurs des Schweigens und einen Kurs der Untätigkeit, und ich frage mich, und da werden Sie uns hoffentlich auch eine Auf­klärung geben, denn ich möchte nicht irgendwelche Verdächtigungen in den Raum stellen, ob dieses Schweigen zu Temelín das Gegengeschäft für einen Rüstungs­auftrag ist, der noch nicht abgewickelt ist. (Abg. Schopf: Mein Gott!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren im Hohen Haus! Ich selbst bin auch Mitglied – noch Mitglied, sage ich – dieser interparlamentarischen Kommission, weil ich mir gesagt habe, dabei zu sein und etwas mit zu bewegen ist besser, als von draußen zu schimpfen. (Abg. Schopf: Genau!) Und wir haben, so glaube ich, in diesen drei Runden, jeder von uns, eine große Bereitschaft zu einer guten Lösung gezeigt, aber ich habe manchmal das Gefühl gehabt, dass wir einfach beschäftigt werden seitens Tschechiens und dass eine gewisse Hinhaltetaktik praktiziert wurde.

Bei der letzten Runde, an der ich aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen konnte, hat, wie ich gehört habe, der tschechische Minister Swoboda ganz klar gesagt: Das Melker Abkommen ist kein völkerrechtliches Abkommen.

Der tschechische Ministerpräsident Topolánek hat während des Besuchs bei unserem Bundeskanzler gesagt, dass auch er das so sieht, und er hofft, dass Europa eine neue Renaissance der Kernkraft erlebt.

Da denke ich mir schon, dass es mit der konstruktiven Zusammenarbeit auf dieser bilateralen parlamentarischen Ebene letztendlich zu Ende ist, denn da können wir nichts mehr erwarten. Tschechien hat eine ganz klare Aussage gemacht, was es von dem hält, was es 2001 vertraglich abgeschlossen hat. Uns allen ist damals gesagt worden, wie richtig, wichtig und gut das gewesen wäre.


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Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! In Kenntnis dieser Situation, aber auch in Kenntnis des Antrages aus dem Jahr 2006 haben wir wieder einen entsprechenden Antrag eingebracht, dass eine Völkerrechtsklage einzuleiten ist. Ich bin der Meinung, dass es genug Expertisen gibt, Expertisen, die seitens Ihres Hauses schon erstellt wurden, aus denen ganz klar hervorgeht, dass es aus Sicht Österreichs ein völker­rechts­verbindlicher Vertrag ist und wir nicht wieder jahrzehntelang prüfen und damit auch letztendlich die Sicherheit und die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel setzen sollen. Das sage ich nicht nur als österreichische Abgeordnete, das sage ich nicht nur als ehemalige Umweltlandesrätin, die mit diesem Thema viele Jahre lang betraut war, während denen einiges aus Sicht Oberösterreichs geschehen ist, sondern das sage ich einfach auch als Bürgerin von Oberösterreich.

Wir müssen hier etwas tun, und wir sollten versuchen, heute einen gemeinsamen Schritt auf parlamentarischer Ebene zu setzen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

12.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


12.37.27

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu diesem Thema – Österreich/Tschechische Republik betreffend nukleare Sicherheit, Umsetzung eines Nuklearinformationsabkommens – muss man ein paar Dinge, die hier auch in der Debatte angeführt wurden, zurecht­rücken, weil sie nicht den Tatsachen entsprechend dargestellt wurden.

Was völlig vergessen wird, ist die Tatsache, dass wir uns bereits vor Jahren in der Vereinbarung von Brüssel, zu Beginn dieses Dialogs, dieses Prozesses, darauf ver­ständigt haben, dass Expertengespräche zur Änderung des bilateralen Nuklearinfor­mations­abkommens aufzunehmen sind. Was wir heute hier diskutieren, ist also die Erfüllung eines Auftrags aus der Vereinbarung von Brüssel. Wer heute sagt, das brauchen wir nicht und das ist nicht sinnvoll, der lässt einen wesentlichen Punkt dieser Debatte aus und schwächt unsere Position in der Abarbeitung der Vereinbarung von Brüssel, an die jedenfalls wir uns Punkt für Punkt halten wollen. Deswegen haben wir auch das Nuklearinformationsabkommen entwickelt und entsprechend ausdiskutiert, und das liegt heute hier vor.

Man muss auch wissen, dass die gesamte Abwicklung der Road Map zur Ver­einbarung von Brüssel im Rahmen des Nuklearinformationsabkommens geschehen ist. Alle in diesem Haus haben immer wieder darauf gedrängt, dass die Road Map auf Punkt und Beistrich abzuwickeln ist, und wir haben das getan und innerhalb des Nuklearinformationsabkommens entwickelt.

Das geänderte Abkommen ersetzt nicht die Vereinbarung von Brüssel. Die Verhand­lungen haben sehr lange gedauert – zugegebenermaßen –, aber – und ich bin froh, dass wir uns lange Zeit genommen haben – es enthält wesentliche Verbesserungen, und die will ich hier auch in den Raum stellen, weil über die Qualitätsverbesserungen noch überhaupt kein Wort verloren wurde.

Mit diesem Informationsabkommen wurde die generelle Informationspflicht auf Ereig­nisse ausgeweitet, bei denen es notwendig ist, dem Informationsbedürfnis der Bevöl­kerung des Nachbarlandes Rechnung zu tragen. Darüber hinaus können wir mit dem neuen Abkommen weitere Erläuterungen und ergänzende Informationen aktiv verlan­gen. Das war bis jetzt im Rahmen des Abkommens nicht möglich.


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Zweiter Punkt: Der Informationsaustausch über Kernanlagen wird erheblich erweitert, weil nun nicht nur ausdrücklich große Veränderungen wie Leistungssteigerung, Er­neuerung oder Erweiterung einer Betriebsbewilligung, sondern auch Stilllegung und Rückbau von Kernanlagen erfasst sind.

Dritter Punkt: Es wurde auch eine eigene Rechtsgrundlage für umfangreiche Konsul­tationen im Einzelfall geschaffen.

Vierter Punkt – und das halte ich für wichtig in einer Debatte, die da und dort in der Tschechischen Republik aufkeimt –: Für den Fall, dass die Tschechische Republik tatsächlich weitere Kernkraftwerke plant oder errichten will, wurden und werden die diesbezüglichen Konsultationen auf eine völlig neue Basis gestellt. Informationen sind künftig nicht nur im Rahmen der Baubewilligung, sondern schon im Planungsstadium zu erbringen und auszutauschen. Das ist eine qualitative Verbesserung, was die Frage des Nuklearinformationsabkommens betrifft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ganz kurz zum aktuellen Stand rund um Temelín: Frau Abgeordnete Haubner, keine Rede von Schweigen! Wenn man bei den Debatten dabei ist und zuhört, sieht man, dass sehr viel in Bewegung ist. Deswegen verstehe ich nicht, dass die Arbeit der gemischt-parlamentarischen Kommission für Temelín, die ja getrennt von der Frage Änderungsprotokoll zu sehen ist, von manchen boykottiert wird. Wir können natürlich auch einschwenken auf die Linie: Österreich verweigert sich! (Abg. Neubauer: Das tun Sie ja mit diesem Antrag! – Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker.) – Das wäre eine gute Botschaft, aber nicht für Österreich und für unsere Interessen, sondern für die Interessen der Nuklear- und Atomlobby.

Deswegen ist es unverzichtbar – und ich würde mir das auch wünschen –, dass diese parlamentarische Kommission gemeinsam ein Zeichen setzt und dass sich nicht Einzelne absentieren und damit die Position der anderen stärken. Das ist ein politisch falscher Weg! (Abg. Dr. Lichtenecker: Herr Minister, SPÖ und ÖVP schwächen die Position ...!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wissen ganz genau – und das freut mich auch –, dass bereits einige Punkte innerhalb der parlamentarischen Kommission besprochen und auch geklärt werden konnten und dass in weiteren Workshops nun die zwei Fragen Qualifikation der Ventile und die hochenergetischen Rohrleitungen auf der 28,8-m-Bühne besprochen werden sollen.

In der vierten Tagung, Ende Mai 2008, wird die parlamentarische Kommission ihre Fortschritte diskutieren und zu bewerten haben. Und ich werde dann, nach dieser Arbeit der gemischten parlamentarischen Kommission, natürlich dafür Sorge tragen – das kündige ich hiemit an –, dass die Ergebnisse und Diskussionen dieser parlamen­tarischen Kommission auch hinsichtlich des Stands der Umsetzung der Vereinbarung von Brüssel zu einer Neubewertung durch Experten führen. Wir werden die gewon­nenen Erkenntnisse im Zuge der Bewertung innerhalb der Vereinbarung von Brüssel dann von Experten neu bewerten lassen, und das halte ich für eine richtige Vor­gangsweise.

Ein weiterer Punkt ist die angesprochene Frage einer völkerrechtlichen Klage gegen die Tschechische Republik: Sie wissen ganz genau, dass wir keinen Millimeter davon abrücken, dass das Melker Protokoll aus unserer Sicht ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen ist, und wir weisen die Tschechische Republik ständig darauf hin, fordern es ein und betonen es. Aber man muss ganz klar und deutlich sagen, dass die Möglichkeit einer völkerrechtlichen Klage auch die Anerkennung des Gerichtshofes durch das Partnerland, im konkreten Fall die Tschechische Republik, bedarf. Und die Tschechische Republik, das wissen Sie auch, hat, was die Frage der Anerkennung der Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofes betrifft, nicht nur im Fall Temelín,


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sondern auch bei allen anderen Fragen ihre Akzeptanz nicht geäußert. – Das ist die Situation, die wir vorfinden. Das gilt nicht nur zugespitzt auf die Frage Temelín, son­dern auch für alle anderen Politikfelder.

In diesem Sinne sind wir noch nicht am Ende des Weges angekommen, aber die gemischte parlamentarische Kommission und auch das Nuklearinformationsabkommen sind weitere qualitative Schritte in die richtige Richtung.

Und im Übrigen – weil das auch betont wurde – gibt es überhaupt keinen Anlass, von der nuklearkritischen Linie Österreichs weder in den bilateralen Beziehungen noch in der europäischen Verantwortung abzugehen. Dass wir aber mittlerweile unter den 27 Ländern ein Alleinstellungsmerkmal haben, weil wir in dieser Frage derart vehement unsere Position vertreten, ist auch eine Realität.

Ich appelliere an alle, die diesbezüglich glauben, dass der Schwanz mit dem euro­päischen Hund wedeln kann (Oh-Ruf der Abg. Dr. Lichtenecker): Unterstützen Sie uns in dieser Frage! Steigen Sie nicht aus dem Diskussionszirkel aus und verab­schieden Sie sich nicht! Denn das ist die einfachste Position: Selbst keine Verant­wortung zu übernehmen und die anderen ständig darauf hinzuweisen. Das, so denke ich, ist auch die Aufgabe der parlamentarischen Kommission: hier weiter Druck zu machen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Pfeffer.)

12.45


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kapeller. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.45.10

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minis­ter! Ich bin froh, dass ich mir als Kommissionsmitglied am 17. Dezember des Vorjahres das AKW Temelín ansehen konnte (Abg. Dr. Lichtenecker: Um 10 Uhr sind Sie nach Hause gefahren!) – Trotz aller Unkenrufe von allen Seiten bin ich froh, da mich dieser Rundgang überhaupt nicht beruhigte, denn augenfällig alte Armaturen, Armaturein­heiten und Bedienfelder, abbröckelnder Putz, kaputte Fenster und rostige Rohrleitun­gen sind nicht vertrauenserweckend, auch wenn Experten meinen, dass es sich dabei nicht um sicherheitsrelevante Komponenten handelt. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wenn Sie mehrere Kraftwerke gesehen haben wie Temelín, ...! – Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker.)

So müssen wir, meine sehr geehrten KollegInnen, endlich damit aufhören, uns gegen­seitig Schuld zuzuweisen: gestern der ÖVP, dass sie untätig war, heute der SPÖ und vielleicht morgen dem, der bei eventuell stattfindenden Neuwahlen gewinnen würde. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Bleiben wir unserer eigenen Linie treu! Österreich ist AKW-frei, lieber Kollege, und wir haben, basierend auf dem „Milliardengrab Zwentendorf“, auch die moralische Pflicht, diesen Weg fortzusetzen (Beifall bei der ÖVP – neuerlicher Zwischenruf des Abg. Neubauer), gerade auch dann, wenn die Kernenergie auf der ganzen Welt – nicht nur in Europa, sondern auf der ganzen Welt! – eine Renaissance feiert.

Das ist aber der falsche energiepolitische Weg! Es muss viel mehr in die Forschung für Alternativenergien investiert werden, und dann allerhöchstens noch in die Sicherheit von bestehenden AKWs und Reaktoren. – In Wahrheit sind energiepolitisch alle anderen Maßnahmen wesentlich intelligenter als der Neubau von AKWs.

Aber ich möchte heute betreffend die Beziehung zu Tschechien auch etwas anderes ansprechen: Ich habe diese eindimensionale Diskussion satt! Mit Tschechien existieren hervorragende Beziehungen in fast allen Lebensbereichen. Ich kann nur die polizei-


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liche Zusammenarbeit bewerten, und die ist hervorragend: Die tschechische Polizei tut alles, um die Sicherheit unseres Schengen-Raumes zu gewährleisten!

Es gibt aber gerade aus oberösterreichischer Sicht zwei offene Themenbereiche in Ver­bindung mit Tschechien, die belastend sind. Das ist eben der ungelöste Bereich der Sicherheitsfrage im Zusammenhang mit Temelín, das ist aber auch der Bereich der ungelösten Frage der ungerechten Nachkriegsgeschichte.

Es kann nicht sein, dass die Tschechen eine Diskussion zu diesen Themen ver­weigern, und es kann auch nicht sein, dass die Vertreibung von 3,5 Millionen und die Ermordung von 241 000 Sudetendeutschen die gerechte Antwort auf die Hitler’schen Verbrechen Deutschlands und Österreichs gewesen sind. Da müssen auch ein dementsprechender Dialog und Verhandlungen eingefordert werden. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Dr. Haimbuchner: Aber was tut denn ...!?)

Ich will nämlich auch morgen den Hunderten Müttern, die in meinem Bezirk seit Jahr­zehnten berechtigterweise gegen Temelín demonstrieren, in die Augen sehen und sagen können: Jawohl, wir bleiben unserer Linie treu! Wir bleiben AKW-frei, auch wenn der Rest der Welt eine andere energiepolitische Linie eingeschlagen hat! (Abg. Neu­bauer: Aber das kannst du noch immer!) – Und ich will auch am Grab meiner Großmutter sagen können, dass es Unrecht war, dass sie mit ihren vier kleinen Kindern 1945 in bitterster Januarkälte vom Vorwerk in Tworkau vertrieben wurde und dass sie ihre älteste Tochter, 7 Jahre alt, auf dem Fluchtweg zwischen Breslau und Waldenburg im Straßengraben tot ablegen musste, weil diese an Erschöpfung in ihren Armen gestorben war und sie sie nicht mehr weiter tragen konnte.

Bei beiden Themen sollte es, und da appelliere ich an alle hier vertretenen Fraktionen, einen gemeinsamen österreichischen Weg geben, parteiübergreifend und frei von Vor­würfen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hagenhofer.)

12.49


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.49.20

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ja, den gemeinsamen Weg hat es gegeben, keine Frage, auch im Dezember 2006. Da gab es einen All-Parteien-Beschluss, gerade was die völker­rechtliche Relevanz des Melker Abkommens anlangt. Meine Damen und Herren! Diese gemeinsamen Schritte, diese gemeinsamen Abstimmungen, diese gemeinsamen Wege müssen dringend fortgesetzt werden, aber im konsequenten und sozusagen zielführenden Bereich!

Unser Antrag hat eindeutig klar deklariert, dass es aufgrund der unterschiedlichen Inter­pretation des Melker Abkommens, völkerrechtlich verbindlich oder nicht, zwischen Tschechien und Österreich dringend einen Schiedsrichter und Klärung braucht. Bevor das nicht geklärt ist, Herr Minister, hat es gar keinen Sinn, weiterzuarbeiten, weil ja dann bei der Weiterarbeit wie bei der Salami-Taktik immer wieder ein Scheibchen von dieser völkerrechtlichen Verbindlichkeit abgeschnitten wird. Das ist ja unser Problem, auf das auch der Atombeauftragte Radko Pavlovec immer wieder hingewiesen hat, wenn wir uns immer mehr hineinziehen lassen in Detaildiskussionen und das auf der anderen Seite akzeptieren.

Auch bei den Kommissionsberatungen mussten wir das hinnehmen und uns – unter Anführungszeichen – „gefallen lassen“, dass die Tschechen immer wieder gesagt haben, dass das völkerrechtlich nicht verbindlich ist. Und je mehr wir uns auf diese Ebene, auf diese Diskussion einlassen, desto mehr Möglichkeiten und rechtliche


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Instrumente verlieren wir, unsere Position und auch Ihre Interpretation des Melker Abkommens auch in Brüssel wirklich und endgültig durchzusetzen.

Deswegen unser Extra-Antrag und unsere deutlichen Signale auch in der Kommis­sionsarbeit: Wir wollen den gemeinsamen Weg, den dieses Parlament in ver­schie­denen Beschlüssen, was die AKW-Politik anlangt, begonnen hat, fortsetzen. Herr Minister! Sehen Sie unseren Antrag deswegen auch als Stärkung Ihres Rückens! Es geht darum, konsequent vorwärtszuschreiten.

Ich weiß ja, dass es auch schon früher möglich gewesen wäre, zum Beispiel diese ganze Übersetzungsarbeit zu leisten, dass man diesbezüglich früher hätte aktiv wer­den können, und mir ist auch bekannt, dass das Außenressort in der Frage der bilateralen Beziehungen immer wieder eine etwas andere Strategie verfolgt, als sie aus umweltpolitischer, aus sicherheitspolitischer Sicht oder auch im Sinne der vielen Menschen in den benachbarten Bezirken notwendig ist: der „Mütter gegen Atom­gefahr“, der „Väter gegen Atomgefahr“, der Menschen, die immer wieder ihre Freizeit dafür opfern, dass sie Signale setzen. Diese Signale müssen wir nicht nur ernst nehmen, sondern wir müssen auch versuchen sie in Beschlüssen umzusetzen.

Deshalb erfolgt heute unsere sehr klare Positionierung, unser eindeutiges Eintreten in Richtung Klärung der Position, was die völkerrechtliche Verbindlichkeit betrifft, weil ohne diese Klärung hat es unseres Erachtens keinen Sinn mehr, mitzuwirken. Dass die Experten in Detailsicherheitsaspekten immer stärker eingebunden werden, ist ja durchaus positiv, nur es hilft uns nichts, Herr Kollege Kapeller, angesichts dieser verrosteten Rohre und Armaturen, die Sie ja gesehen haben. Ihr Hinweis bestärkt mich geradezu in unserer konsequenten Haltung!

Herr Minister Pröll, ich habe noch ein weiteres großes Anliegen – gestern im Haupt­ausschuss war auch Herr Klubobmann Dr. Schüssel anwesend –: Es geht ja auf europäischer Ebene vor allem darum, endlich die Schaffung von Allianzen in Angriff zu nehmen. Sie haben gesagt, unsere Anti-AKW-Politik ist schön langsam ein Alleinstel­lungs­merkmal. – Ich sage, es ist auch ein Fehler der vergangenen Bundesregierungen, dass es zwischen den Staaten, die auf Atomkraftwerke verzichten, zu keinen Allianzen gekommen ist. Es gibt sie ja! Und noch größer ist diese Mehrheit innerhalb der europäischen Bevölkerung, weil niemand in Europa will, dass in seiner Nachbarschaft Atommüll gelagert wird oder dass sozusagen über den Häusern, über den Wohnungen ein zweites Tschernobyl passiert.

Deswegen: Allianzen, Herr Minister – Konsequenzen, Herr Minister! Die völker­recht­liche Verbindlichkeit hat Priorität! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

12.53


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schopf. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.54.00

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine lieben Kolleginnen, meine lieben Kollegen! Ich möchte gleich zu Beginn meine große Sorge darüber zum Ausdruck bringen, dass zurzeit in vielen Ländern Europas mit dem Argument der steigenden Erdölpreise und mit dem Argument der Klimaschutz­debatte quasi eine Atomstromoffensive begonnen hat. Es gibt in einigen Nachbar­ländern die Diskussion um den Neubau von Atomkraftwerken, es gibt auch die Diskussion um deren Erweiterung, insbesondere wenn man die Aussagen tschechi­scher Politikerinnen und Politiker aufmerksam verfolgt – es wird auch bereits im Bereich von Temelín überlegt, eine Erweiterung vorzunehmen.


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Ich möchte daher noch einmal ganz klar die Position der Sozialdemokratie zu diesem Thema sagen: Wir sind ganz entschieden gegen Atomkraft, wir sind ganz entschieden gegen einen Neubau von Atomkraftwerken – nicht nur in den Nachbarländern, sondern im gesamten europäischen Bereich –, und wir sind auch gegen die Erweiterung von Atomkraftwerken. Das ist die Position der Sozialdemokratie in Österreich, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Als Mühlviertler Abgeordneter bin ich natürlich besonders von der Situation in Tschechien, von der Situation rund um das Atomkraftwerk Temelín betroffen: Ich wohne in der Grenzregion (Abg. Dr. Lichtenecker: Daher ... zustimmen! – Zwischenruf des Abg. Neubauer) und weiß, dass die Frage der Sicherheit eine ganz besonders große Bedeutung für uns an der Grenze beziehungsweise in der Region Mühlviertel hat.

Wenn wir das heutige Abkommen gemeinsam – und ich hoffe, dass wir das gemein­sam tun – beschließen, so ist es ein Abkommen, in dem ganz sicher eine ganze Reihe von Punkten enthalten ist, die zu einer Verbesserung insbesondere im Bereich der Sicherheit und des Sicherheitsdialogs führen werden. Mir ist schon klar, dass es ein Riesenproblem ist, wenn man weiß, dass es mittlerweile über 120 Störfälle in den letzten Wochen und Monaten gegeben hat. Es ist daher normal, dass die Bevölkerung verängstigt ist, dass die Bevölkerung beunruhigt ist. – Wir, so denke ich, haben als Politikerinnen und Politiker die Verantwortung und die Pflicht, diese Angst, diese Sorgen der Bevölkerung ernst zu nehmen und die richtigen Konsequenzen daraus abzuleiten.

Ich möchte auch einen sehr klaren Satz zur Kollegin Lichtenecker sagen, weil es immer so dargestellt wird, als ob die Grünen noch die Einzigen in diesem Hause wären, die meinen, dass das Melker Abkommen ein völkerrechtlich verbindlicher Ver­trag ist. – Auch wir von Seiten der Sozialdemokratie vertreten selbstverständlich die Auffassung, dass das Melker Abkommen völkerrechtlich verbindlich ist – überhaupt keine Frage! Wir werden nicht aufhören, dafür einzutreten und dafür zu kämpfen, dass dieser Vertrag auch von Seiten der Tschechischen Republik anerkannt wird. Wir bemühen uns!

Wir bemühen uns in der Kommission, aber es war sehr, sehr mühsam und sehr, sehr schwierig, und es wird ganz sicher auch in Zukunft schwierig sein, Fortschritte in diesem Punkt zu erreichen. Es ist aber, so denke ich, der richtige Weg, gemeinsam zu reden, gemeinsam zu diskutieren, um Fortschritte zu erzielen, und es ist ganz sicher der falsche Weg, und wir werden so nicht weiterkommen, wenn wir die Kommission verlassen, wenn wir nicht mehr miteinander reden: Dann wird es auch keinen Fortschritt geben. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.57


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Neu­bauer. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.57.53

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! 20 Jahre Temelín, 20 Jahre Kampf gegen Temelín, ein Volks­begehren, das 1 Million Menschen unterschrieben hat, und Sie bringen heute hier einen Antrag im Namen dieser Bundesregierung ein, der dermaßen schwach ist, dass ich mich frage: Ist das alles? Ist das wirklich alles, was Sie hier zu bieten haben?

Die Menschen auf der Galerie hier haben ein Anrecht darauf, zu erfahren, was in diesem unseligen Antrag überhaupt drinnen steht. Es hat sich noch kein einziger Red-


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ner offenbar getraut, den Menschen hier zu sagen, was beziehungsweise was nicht in diesem Antrag enthalten ist.

Ich habe mir die Mühe gemacht, diesen Antrag ein bisschen zu zergliedern, damit die Menschen auch erfahren, dass hier ein Antrag vorliegt, der – ob er eingebracht, nicht eingebracht, beschlossen oder nicht beschlossen wird – die Menschen letztendlich genauso interessieren wird, wie wenn in Peking das berühmte Radl umfällt, weil er nämlich nichts bewirken wird, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und das ist nach 20 Jahren Temelín einfach zu wenig! (Beifall bei der FPÖ.)

Im ersten Punkt steht drinnen, es wird an der völkerrechtlichen Verbindlichkeit der „Vereinbarung von Brüssel“ festzuhalten sein und diese völkerrechtliche Verbindlichkeit weiterhin mit Nachdruck zu vertreten sein.

Ja, was heißt das, meine sehr geehrten Damen und Herren? Was soll das heißen? Wir haben bereits völkerrechtlich verbindliche Gutachten, die im Bundeskanzleramt auflie­gen und die uns ohnehin bestätigen, dass die völkerrechtliche Verbindlichkeit gegeben ist. Das heißt, dieser Punkt wäre eigentlich schon vernachlässigungswürdig gewesen, das heißt, das ist ein sogenannter No-na-net-Punkt, und es wäre wirklich Ihre Pflicht und Schuldigkeit gewesen, hier etwas in die Tiefe zu gehen.

Ich verweise dabei nur auf ein Zitat aus einem Schreiben, das aus dem Bundes­kanzleramt selbst an die tschechische Regierung gegangen ist, wonach die tschechi­sche Regierung dazu gedrängt werden soll, ihr vertragswidriges Verhalten zu beenden, Nichtwiederholung zuzusichern sowie den rechtmäßigen Zustand durch Erfüllung der eingegangenen Verpflichtung herzustellen. Unterschrieben: Bundeskanzler Gusen­bauer.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben nicht einmal den Mut gehabt, diese Passage in diesem Antrag unterzubringen.

Im Punkt 2, meine sehr geehrten Damen und Herren, sagt dieser Antrag, die Arbeit der gemischten parlamentarischen Kommission soll weiterhin im vollen Umfang unterstützt werden. Jetzt frage ich Sie: Wenn Tschechien selbst die völkerrechtliche Verbindlich­keit des Vertrages nicht nur anzweifelt, sondern überhaupt leugnet, was soll denn dann eine Kommission überhaupt tun? Damit werden ja der Sinn und Zweck und der Aufgabenbereich der gesamten Kommission in Frage gestellt, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Außerdem: Sie haben Jahre nichts unternommen gegen diese unselige Situation. Jetzt kommen Sie daher und wollen durch diese Verzögerung – denn anders ist das nicht zu interpretieren – die Gefährdung der Bevölkerung noch erhöhen. Der Atomrechts­ex­perte Dr. Kromp hat mitgeteilt, bei dieser Verzögerung ist Gefahr im Verzug und ein längeres Zaudern der Bundesregierung eigentlich fahrlässig. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sagt genug aus, und ich darf Sie auch darauf hinweisen, dass es nicht wir Freiheitlichen und auch nicht die Grünen waren, die diese Kommission – zu Recht, wie wir meinen – verlassen haben, sondern der ehe­malige Ministerpräsident Urban aus Tschechien hat als Erster die Kommission in Prag verlassen. Das wirft wirklich ein Licht auf diese Kommission und auf deren Tätigkeit.

Nachdem die Kommission – das ist als dritter Punkt hier angeführt – ihre Tätigkeit beendet hat, meint dieser Antrag, soll eine Neubewertung der Erfüllung der „Ver­einbarung von Brüssel“, insbesondere der Erfüllung der Sicherheitsziele, vorgenom­men werden.

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie soll das passieren? Tschechien ver­weigert mit der Kollaudierung österreichischen Spitzenbeamten den Zutritt zu Temelín.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 79

Es wird ohne Beiziehung der österreichischen Behörden hier eine Kollaudierung vorgenommen. Dann stellt Tschechien fest, dass alle Auflagen erfüllt sind, ohne den Beweis dafür zu erbringen, wie denn die Erfüllung erfolgt sei. Wahrscheinlich durch irgendeinen Aladin aus der Wunderlampe, denn anders können sich die Fachexperten das nicht erklären. Und jetzt soll die Kommission weiterarbeiten ohne eine ent­sprechende Fristsetzung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist das beste Beispiel dafür, dass diese Thematik auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden soll, und da werden wir sicherlich nicht mitspielen. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Punkt 4 in diesem Antrag sagt Folgendes aus, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die erweiterten Möglichkeiten, die das geänderte bilaterale „Nuklear­infor­mations­abkommen“ bietet, sollen bestmöglich zum Schutz der österreichischen Bevölkerung und der Umwelt genutzt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die österreichischen Interessen in Sachen Temelín reduzieren sich also nach Ihrer Meinung auf ein Restminimum der Infor­mationspflicht. Ja, wo bleiben denn da die großartig angetönten Versprechungen zur Erfüllung und Einhaltung des Melker Abkommens auf Punkt und Beistrich, wenn heute hier im Antrag drinnen steht, letztendlich wird es darauf hinauslaufen, wenn ein Störfall ist, dann sollen uns die Tschechen informieren, aber mehr Möglichkeiten haben wir nicht mehr? (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Das ist die Kapitulation Österreichs vor den Bürgern – und vor Tschechien, meine sehr geehrten Damen und Herren! Daher werden wir auch bei diesem Punkt nicht mitspielen. Das ist ein Verrat an der österreichischen Bevölkerung, und das hat sich diese Bevölkerung nicht verdient. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der 5. Punkt sagt aus, dass in Fällen von grenznahen kerntechnischen Anlagen die Möglichkeiten im Rahmen des EU-Rechtes und der Espoo-Konvention zum Schutze der Sicherheitsbedürfnisse wahrgenommen werden sollen. – Na das ist auch eine „großartige“ Erkenntnis, meine sehr geehrten Damen und Herren. Etwas in einem Antrag zur Beschlussfassung erheben zu wollen, was ohnehin schon geltendes Recht ist, nämlich im EU-Recht verankert und in der Espoo-Konvention verankert, das ist auch „großartig“. Da soll man heute etwas beschließen, was es ohnehin schon gibt. Das zeigt auch die Hilflosigkeit der Antrag­steller in diesem Bereich, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Es ist insgesamt erschreckend, wie ideenlos hier das Thema Temelín insgesamt ange­gangen wird. Ich habe Ihnen schon im Ausschuss gesagt, dass es vielerlei rechtliche Möglichkeiten gäbe. Eine, die ich Ihnen noch nicht genannt habe, die mir ein Völker­rechtsexperte erst am Wochenende mitgeteilt hat, der es überhaupt nicht versteht, warum man die Fachexperten der Universitäten dahin gehend nicht befragt, wäre folgende: Es gibt die Möglichkeit, die Gefahr eines europäischen Bürgers dahin gehend einzugrenzen und gesetzlich festzulegen, der er sich insgesamt als EU-Bürger ausgesetzt fühlen muss. Das ist bis heute nicht geregelt. Das heißt also genau in diesem Zusammenhang: Wenn es ein Gefahrenpotential gibt, das von einem Atom­kraftwerk ausgeht, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann könnten die euro­päischen Bürger klagen und vermeinen, sie seien dadurch in einem Ausmaß gefährdet, das eigentlich dem europäischen Geist nicht entspricht.

Ich frage mich, warum auch dieser Bereich nicht einmal überdacht wird. Ich bin der Meinung, wir hätten auch in diesem Bereich eine gute Chance, gegen das Kraftwerk Temelín und insgesamt gegen die Atomkraft in Europa rechtlich dementsprechend vorzugehen. Nur: Wollen muss man, meine sehr geehrten Damen und Herren! Und das fehlt mir in all Ihren Bereichen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 80

Letztendlich kann ich Ihnen die Frage nicht ersparen, die ich Ihnen auch im Ausschuss gestellt habe: Wurde das Melker Abkommen seitens Österreich, so wie das das Völker­recht vorsieht, in der UNO-Charta, Artikel 102, durch Österreich überhaupt rechtlich verankert? Sie haben mir bis heute diese Antwort nicht gegeben. Auch die Frau Außenministerin ist mir diese Antwort bis heute schuldig geblieben. Das hat nämlich eklatante Auswirkungen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Sollte das bis heute nicht geschehen sein, dann brauchen wir über alles, was Temelín betrifft, überhaupt nicht mehr zu diskutieren, denn dann haben wir uns nämlich diese Rechtsgrundlage des Melker Abkommens, Kollege Niederwieser, selbst entzogen. Und das wäre die größte Schande, die wir als Österreicher hier an den Tag legen würden.

Letztendlich darf ich Ihnen sagen: Wir werden dem Antrag der Kollegin Haubner aus formellen Gründen nicht zustimmen können, dem Antrag der Kollegin Lichtenecker natürlich sehr wohl.

Ich möchte Ihnen noch zu Gehör bringen, was die Anti-Atombewegung in Oberöster­reich zu dem heutigen Antrag gesagt hat. Ich zitiere:

„Es ist skandalös, wenn ÖVP-Umweltminister Pröll versucht, die völkerrechtliche Be­deu­tung des Melker Abkommens abzuschwächen und sogar so weit geht, die Aussagen des damaligen tschechischen Außenministers Jan Kavan umzuinterpre­tieren ...!“

ÖVP-Umweltminister Pröll versucht nun wohl, die Geschichte des Abkommens umzu­schreiben und so die eigene fahrlässige Vorgangsweise in der Causa Temelín zu vertuschen. Aus der Stellungnahme des Verfassungsdienstes und des Völkerrechts­büros vom Mai 2007 geht nämlich unmissverständlich hervor, dass die Tschechische Republik akzeptiert hat, mit dem Melker Abkommen völkerrechtliche Verpflichtungen übernommen zu haben.

Hört! Hört! Uns aber wird heute hier in sehr vielen Stellungnahmen der ÖVP etwas anderes weiszumachen versucht. Wir werden dem Antrag deshalb heute aus guten Gründen die Zustimmung verwehren und würden uns freuen, wenn die ÖVP auf den richtigen Weg zurückkäme. (Beifall bei der FPÖ.)

13.09


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bucher. 1 Minute wollen Sie sprechen. – Bitte, Sie haben das Wort.

 


13.09.36

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir haben uns jetzt in der Debatte einen sehr guten Überblick verschaffen können über die Defizite des Abkommens, des Ver­trages, aber auch über die Defizite des Risikoreaktors in Temelín, wo sich ja auch einige Abgeordnete selbst eingefunden haben und feststellen mussten, dass das ein Risikoreaktor ist, der zu Recht die Bevölkerung in unserem Land zutiefst verunsichert und immer wieder für Gesprächsstoff sorgt.

Wir sind angehalten und verpflichtet dazu, uns Gedanken zu diesem Thema zu machen. Die Möglichkeiten eines Reaktor-Unfalls oder anderer Katastrophen und die damit zusammenhängenden ökonomischen Schäden für die Österreicher stellen einen dringenden Handlungsbedarf auch für die Politik dar. Neben der humanitären Soforthilfe sollte aber auch den langfristigen wirtschaftlichen und finanziellen Schäden rechtzeitig entgegengewirkt werden. Wir haben hier in Österreich nicht nur Reaktor­unfälle sozusagen zu erwarten oder zumindest rechtzeitig dagegen vorzusorgen, son-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 81

dern wir haben auch dafür zu sorgen, dass bei Wirbelstürmen, Naturkatastrophen et cetera den Menschen rechtzeitig geholfen wird.

Die letzten Naturkatastrophen haben ja ein Zeugnis für die Auswirkungen abgelegt, und es war auch eine Reihe von Menschen in unserem Land betroffen, die ver­heerende wirtschaftliche Nachteile zu bewältigen hatten. Natürlich gab es auch in Kärnten eine Reihe von Sturmschäden, vor allem in den letzten Wochen, was die Orkane „Kyrill“ oder „Paula“ anlangt.

Daher bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend Abfederung steuer­licher Nachteile bei atomaren Katastrophen und anderen Katastrophenschäden

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzes­entwurf vorzulegen, der die Abfederung steuerlicher Nachteile insbesondere für Wald­besitzer vorsieht, die durch die Sturmschäden langfristige Schäden erlitten haben. Darüber hinaus wird das Bundesministerium für Finanzen ersucht, ein generelles Kon­zept für die steuerliche Behandlung von Katastrophenschäden bis hin zu Atomunfällen zu entwickeln.“

*****

Wir wollen es einfach nicht den Ländern alleine überlassen. Sie sind ja diejenigen, die sofort helfen, die das Leiden sofort mildern, die aber nicht immer über die aus­reichen­den Mittel verfügen. Also sehen wir es als dringend notwendig an, dass auch der Bund entsprechende Mittel in ausreichendem Maß zur Verfügung stellt. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

13.13


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Herr Kollege Bucher, Sie haben den Entschließungsantrag nun begründet und eingebracht. Ich werde ihn allerdings nicht zulassen, weil der erforderliche ausreichende inhaltliche Zusammenhang mit dem Melker Übereinkommen aus meiner Sicht nicht gegeben ist. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht eine der Berichterstatterinnen beziehungsweise der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 416 der Beilagen die Genehmi­gung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechen­des Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 473 der Beilagen angeschlossene Entschließung.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 82

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist wiederum mehrheitlich angenommen. (E 65.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Fertigstellung der AKW-Blöcke 3 und 4 im slowakischen Mochovce.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 474 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 475 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

13.15.03Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 1

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Jetzt kommen wir zur verschobenen Abstimmung über den Entwurf betreffend Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetz samt Titel und Eingang in 481 der Beilagen.

Der Antrag auf getrennte Abstimmung wurde wegen eines Fehlers zurückgezogen. Wir stimmen daher wie ursprünglich vorgesehen ab.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen möchten, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum mehrheitlich angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

13.15.537. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (327 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Batterien) (471 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 326/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Melde­pflicht bei Lagerung oder Weiterverarbeitung gefährlicher Abfälle (472 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 83

Bevor wir in die Debatte eingehen, erteile ich Herrn Klubobmann Dr. Cap das Wort, der sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet hat. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


13.16.38

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Mir liegt das vorläufige Stenographische Protokoll einer Rede des Abgeordneten Klement vom 11. März, dem Vorabend des 12. März, Tagesordnungspunkt 11, vor.

Ich zitiere daraus: „Und wenn diese Lebensrechtsbefürworter auftreten und sagen, dass die Abtreibung eines der größten Probleme Mitteleuropas und Europas überhaupt ist, dann haben sie recht, denn seit dem Zweiten Weltkrieg haben wir mehr Tote durch Abtreibung beklagen müssen als durch die gesamten Kriegshandlungen des Zweiten Weltkrieges. Auch das ist Faktum. In den letzten 30 Jahren hat Deutschland 4 Mil­lionen Morde, Tote, wie es eben Lebensrechtsbefürworter ausdrücken, zu verzeich­nen.“

Ich möchte gegen diesen Vergleich, dass hier die Kriegshandlungen des Zweiten Weltkrieges mit Schwangerschaftsabbruch verbunden werden beziehungsweise Frauen als Mörderinnen bezeichnet werden, auf das Schärfste Protest einlegen. Ich halte das für eine Verletzung der Würde des Hohen Hauses und möchte das in der nächsten Präsidiale zur Sprache bringen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

13.17


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Es liegt mir noch eine weitere Wort­meldung zur Geschäftsbehandlung vor. – Frau Abgeordnete Sburny, bitte.

 


13.18.00

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Klement hat tatsächlich in seiner Rede vorgestern ein Zitat gebraucht. Allerdings geht aus dem Kontext, in dem er es gebraucht hat, ganz klar hervor, dass er sich inhaltlich diesem Zitat anschließt.

Das ist aus unserer Sicht völlig inakzeptabel, ebenso wie seine Aussage, dass Frauen, die abtreiben, Mörderinnen sind.

In diesem Sinn möchte ich mich dem Vorschlag des Kollegen Cap anschließen, das in der Präsidiale zu behandeln. – Danke. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

13.18


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Weitere Wortmeldung zur Geschäfts­behandlung: Herr Klubobmannstellvertreter Stummvoll. – Bitte.

 


13.18.49

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir diskutieren hier ein sehr heikles Thema. Ich würde daher den Vorschlag des Kollegen Cap aufgreifen, darüber wirklich in der Präsidiale zu diskutieren und nicht hier im Rahmen einer Geschäftsordnungsdebatte.

13.19


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Weiters hat sich zur Geschäftsbehand­lung Herr Abgeordneter Ing. Hofer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.19.12

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Klement hat in seinem Beitrag angeführt, dass wir aufgrund einer sehr hohen Anzahl von Abtreibungen sehr viele Tote in Europa zu beklagen haben. – Das ist ein Faktum.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 84

Faktum ist weiters, dass sich meine Fraktion zur Fristenlösung bekennt, dass wir also keinerlei inhaltliche Initiativen eingebracht haben, um diese Fristenlösung einem Ende zuzuführen. Ich möchte betonen, dass wir aber sehr wohl die Verantwortung dafür haben, in allen jenen Fällen, in denen es möglich ist, Abtreibungen zu verhindern, und zwar durch eine bessere Beratung, durch ein besseres finanzielles Umfeld. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Öllinger: Frauen sind Mörderinnen, sagt der Klement!)

13.19


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir werden so vorgehen, dass das in der nächsten Präsidiale beraten wird.

*****

Wir gehen nun in die Debatte über die Tagesordnungspunkte 7 und 8 ein. Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker mit einer Redezeit von 5 Minuten. – Bitte.

 


13.20.15

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei der vorliegenden Gesetzesnovelle geht es de facto um eine Änderung der Rücknahmesysteme für Batterien, insbesondere auch für Fahrzeugbatterien. Da gibt es durchaus den Kritikpunkt, dass es hier zu Ver­schlechterungen kommt, was auch das Gutachten der Arbeiterkammer ganz klar dokumentiert. Es kommt nämlich insofern zu Verschlechterungen, als die Kommunen nicht mehr verpflichtet sind, dies in dieser Form anzubieten, wie es vorher war.

Herr Minister, auch wenn die Vorlage bestimmte Verbesserungen enthält, sehen wir da durchaus einen großen Nachteil und bedauern zudem, dass der von uns eingebrachte Antrag in dieser Novelle nicht berücksichtigt worden ist. Es geht hier ganz klar um Rechte der Bürgerinnen und Bürger, etwas, wo man endlich einen Schritt setzen muss, um das zu verbessern; und es geht um Bodenaushubdeponien, die in dieser Form genehmigt werden.

Ein Beispiel aus Tirol: In einem kleinen Ort in der Nähe von Innsbruck, der sich Ranggen nennt, wird eine solche Deponie errichtet. Nach dem derzeitigen Abfallwirt­schafts­gesetz kann das in dieser Form nach dem vereinfachten Verfahren gemacht werden, mit dem Problem, dass die Nachbarn und die Gemeinde selbst keine Parteistellung haben. Das bringt ein riesengroßes Problem mit sich. Genau bei dieser Deponie in Ranggen sind es an die 80 Bürgerinnen und Bürger gewesen, die negativ Stellung genommen haben. Es hat der Gemeinderat Stellung genommen, der Bürger­meister abgelehnt, der Umweltanwalt entsprechend Position bezogen – und dennoch können sie das nicht verhindern.

Meine Damen und Herren, es ist, wie ich meine, an der Zeit, dass wir hier eine Rege­lung finden, dass jene Gegenstände, die über ein vereinfachtes Verfahren abgehandelt werden, entsprechend reduziert werden. Das ist ein Klassiker, und dafür stehen wir, dass man bei Bodenaushubdeponien ein ordentliches Verfahren macht, das die Rechte der Bürgerinnen und Bürger entsprechend stärkt, in dem sie auch Partei­stellung haben. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Hornek.)

Der heutige Tag ist ein besonderer Tag, nämlich nicht nur aufgrund des desaströsen Abstimmungsverhaltens von ÖVP und SPÖ in Bezug auf die Entschließungsanträge zu Temelín, sondern heute läuft im Burgenland die Frist für das UVP-Verfahren für die Abfallverbrennungsanlage Heiligenkreuz ab.


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In Heiligenkreuz, direkt an der ungarischen Grenze, soll eine Müllverbrennungsanlage mit einer Kapazität von 325 000 Tonnen errichtet werden. Meine Damen und Herren! 325 Tonnen (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: 325 000 Tonnen!), stellen Sie sich das einmal vor! Wie viel, glauben Sie, hat das Burgenland an Abfallströmen? Was glauben Sie? Wird das so in dieser Dimension sein? – Nein, im Gegenteil, es ist nur ein Bruch­teil davon, nämlich 33 000 Tonnen – nur ein Zehntel davon. (Zwischenruf der Abg. Ur­sula Haubner.) Jetzt gibt es die Regelung, dass Müll entstehungsnah entsorgt werden soll. Sagen Sie mir, bitte: Was soll denn dort in dieser Anlage verbrannt werden?

Heute setzen die Bürgerinitiativen und die Grünen vor Ort entsprechende Maßnahmen und demonstrieren derzeit in Eisenstadt, genau gegen diese Anlage. Das ist gut so, weil andererseits ja auch ein Nationalpark betroffen ist. Es ist eine Region betroffen, die wirtschaftlich von ihrer Schönheit und Qualität lebt, nämlich die Thermenregion. Im „Format“ wird das dargestellt, als wäre das der Mord an der Tourismusregion. Und das wird auch so sein, die Feinstaubbelastung wird zunehmen. (Zwischenruf des Abg. Hornek.)

Jetzt kommt noch etwas, worunter wir sowieso seit Monaten, beinahe Jahren, leiden – und, Herr Minister, Sie tragen Schuld daran, dass sich die Beziehungen zu unseren ungarischen Nachbarn massiv verschlechtern, weil Sie nichts weiterbringen –: Die Raab wird und wird nicht verbessert. (Abg. Hornek: Geh, hör auf!) Jetzt haben wir das nächste Problem, dass direkt an der ungarischen Grenze eine Müllverbrennungs­anlage gebaut wird. Herr Minister, Sie haben es in der Hand, von wo diese 300 000 Tonnen Müll kommen. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) Aus dem Burgenland ist es nicht. Ganz Österreich ist abgedeckt mit den Kapazitäten (Abg. Hornek: Sie sind unglaub­würdig! Das glauben Sie selbst nicht!) – und jetzt, Herr Minister Pröll, sind Sie dran, weil Sie dafür verantwortlich sind, dass Sie die Genehmigung für die Importe erteilen.

Daher an Sie die Herausforderung und Anforderung, endlich einmal Schluss zu machen mit den ewigen Genehmigungen für den importierten Müll, der in dieser Form unsere Regionen und künftig wahrscheinlich auch das Burgenland belasten wird. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Öllinger: 250 000 Tonnen aus Neapel! – Bundes­minister Dipl.-Ing. Pröll: Was ist mit dem Export?)

13.25


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steindl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.25.22

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegin Lichtenecker, es wäre schon besser, sich an die Punkte der Tagesordnung zu halten, als hier Schreckensszenarien über wirklich notwendige Müllverbrennungsanlagen zu verbreiten.

Aber nun zu der weniger emotionellen Batterienrichtlinie der Europäischen Union. – Im Übrigen ist hier ausreichend dafür gesorgt, dass gesammelt werden kann, wie Sie aus meinen Ausführungen entnehmen werden.

Was sind die wesentlichen Punkte dieser Richtlinie? – Die Verwendung von gefähr­lichen Stoffen in Batterien und Akkumulatoren wird beschränkt. Alle Batterien sollen am Ende ihrer Nutzungsdauer gesammelt und recycelt werden. Batterien werden jetzt auch in Kategorien unterschieden: Gerätebatterien, Fahrzeugbatterien und Industrie­bat­terien. Die Geräte sind so zu gestalten, dass die Batterien herausnehmbar sind sowie die Batteriekapazität am Gerät angebracht ist. Es werden zusätzlich auch Sam­melziele von 25 beziehungsweise 45 Prozent des durchschnittlichen Absatzes der


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letzten drei Jahre festgelegt. Die gesammelten Batterien müssen stofflich verwertet werden können. Zur Finanzierung der Abfallbewirtschaftung von Batterien – und das ist jetzt neu und wesentlich – werden die Hersteller von Batterien und Akkumulatoren verpflichtet.

Wie sind die Aufgaben dieser Richtlinie verteilt? – Erstens, die Gemeinden bezie­hungs­weise die Gemeindeverbände müssen, Frau Lichtenecker, den Bürgern die kostenlose Abgabe von Gerätebatterien anbieten.

Zweitens wurden Gemeinden aber nicht verpflichtet, Altbatterien, welche der Handel gesammelt hat, zu übernehmen. Hier haben die Hersteller und die Händler ent­sprechend dafür zu sorgen, dass die Batterien auch entsorgt werden. Die Hersteller von Batterien haben nach der Aufforderung der Gemeinden natürlich auch für den Abtransport der Batterien Sorge zu tragen. Sie sehen, dass es hier im Wesentlichen wirklich darum geht, Batterien auch entsprechend zu entsorgen, weiterzuverwerten und zu verwenden. (Abg. Öllinger: Ja, ja!)

Auch der Umweltminister ist da eingeschaltet, diese Systeme zu überprüfen. Zusätzlich sind die Hersteller verpflichtet, in jedem politischen Bezirk in Österreich auch zusätz­liche Sammelstellen einzurichten. Ich glaube, wir hatten noch nie eine so umfassende Sammelregelung für Batterien. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Lichten­ecker: Sie ist verbesserungswürdig!)

13.27


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Hofer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


13.28.10

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Bundesminister! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes wird von uns unterstützt. Es ist sehr positiv, dass es zu einem Sammel- und Verwertungssystem kommt, an dem auch die Gemeinden und Gemeindeverbände teilnehmen, damit der Bürger die Mög­lichkeit erhält, Altbatterien kostenlos in der Gemeinde abzugeben (Abg. Dr. Lichten­ecker: Das haben sie immer schon gekonnt!), und auch der Handel nimmt die Batterien zurück.

Wichtig ist aber für uns, dass die Konsumenten jetzt in dieser Phase besser informiert werden, weil noch immer zu viele Batterien – leider – im Hausmüll landen. Das belastet einerseits die Umwelt, andererseits ist klar, dass in diesen Batterien wertvolle Rohstoffe stecken, die wir dringend benötigen. Daher ist meine Bitte an das Umwelt­ministerium, auch eine Informationskampagne zu starten, damit die Konsumenten bestmöglich darüber informiert werden.

An dieser Stelle auch einen Dank an die Wirtschaft, die bereit ist, sich an diesem System zu beteiligen.

Meine Damen und Herren! Heiligenkreuz war kurz Thema, deswegen möchte ich dazu auch etwas sagen, weil ich mich damit beschäftigt habe und weil die burgenländische BEGAS mit diesen Aktionen, die ich gesetzt habe, keine Freude hatte. Für mich ist nicht die Müllverbrennungsanlage selbst das Problem, überhaupt nicht: Moderne thermische Abfallverwertungsanlagen verbrennen so, dass nicht wirklich eine große Belastung der Umwelt zu erwarten ist und dass – ganz im Gegenteil – Energie produziert werden kann. Das ist etwas Wichtiges, auch für die Region.

Das Problem, das wir im Burgenland haben, ist, dass ein Großteil jener Abfälle, die thermisch verwertet werden, mit dem Lkw dorthin gebracht wird.


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Das heißt, es gibt noch keine leistungsfähige Bahnanbindung für diese thermische Abfallverwertungsanlage, und die müssten wir eben gewährleisten, damit wir nicht mit Tausenden und Abertausenden Lkws belastet werden, die durch die Gemeinden fahren, um den Müll als Rohstoff zur thermischen Abfallverwertungsanlage zu bringen. Diese Hausaufgabe, die müssen wir noch lösen.

Herr Bundesminister, Sie haben mir auf eine Reihe von Anfragen Auskunft darüber gegeben, in welchem Ausmaß gefährliche Abfälle nach Österreich transportiert wer­den. Sie werden hier ja nicht endgelagert, sondern sie werden weiterverarbeitet – entweder thermisch oder auf eine andere Art und Weise –, und das Ministerium hat natürlich Kenntnis darüber, was mit diesen gefährlichen Abfällen passiert.

Jetzt haben wir in Österreich eine Schiene im Umweltbereich eingezogen, die sehr erfolgreich ist, das sind die Umweltgemeinderäte. Diese Umweltgemeinderäte küm­mern sich gemeinsam mit dem Bürgermeister vor Ort darum, dass – oft sind es nur kleinere – Anliegen in Ordnung gebracht werden. Oft liegen Leuchtstoffröhren in der freien Natur herum oder Sperrmüll. Der Umweltgemeinderat kümmert sich also gemeinsam mit dem Bürgermeister um all das, was die Gemeinde betrifft.

Wir sind der Meinung, dass aufgrund der doch ansehnlichen Menge von 50 000 Ton­nen gefährlichen Abfalls, die jährlich nach Österreich importiert wird, die Gemeinden wissen sollten, wenn auf dem Gemeindegebiet gefährliche Abfälle weiterverarbeitet werden. Da muss man sich nicht fürchten, dass das sofort rausgeht und die Bevölke­rung aufgewiegelt wird, denn auch der Bürgermeister und der Umweltgemeinderat sind als Amtspersonen der Amtsverschwiegenheit verpflichtet, wenn das die Amtsver­schwiegenheit erfordert. Aber ich glaube, es ist einfach notwendig: Wenn man sich einen Umweltgemeinderat leistet, der sich wirklich bemüht, in diesem Bereich für seine Gemeinde zu arbeiten, dann soll dieser Umweltgemeinderat auch wissen, wenn auf dem Gemeindegebiet gefährliche Abfälle behandelt werden.

Ich erinnere mich daran, dass – das ist gar nicht so lange her – in Niederösterreich, in den Gemeinden Tattendorf und Markgrafneusiedl, asbesthältiger Bauschutt aus Italien abgelagert worden ist. Damals hat eine Tageszeitung darauf aufmerksam gemacht. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Ich habe darauf aufmerksam gemacht!) – Sie haben auch darauf reagiert, wir haben dann auch eine Gesetzesänderung beschlossen. Aber das ist für mich ein Beispiel dafür, worüber Gemeinde und Bürgermeister informiert sein müssen, wenn es zur Ablagerung – in diesem Fall war es eine Ablagerung – oder zur Weiterverarbeitung von gefährlichen Abfällen in der Gemeinde kommt. In diesem Sinne darf ich Sie bitten, diesen Antrag zu unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.32


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steier. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.32.54

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Mit der AWG-Novelle Batterien setzen wir die EU-Richtlinie 2006/66/EG in österreichisches Recht um. Sie zielt darauf ab, die Umwelt­bilanz von Batterien und Akkumulatoren sowie die Tätigkeiten aller an deren Lebens­zyklus beteiligten Wirtschaftsakteure, sprich Hersteller, Vertreiber und Endnutzer und vieler anderer, die direkt an der Behandlung und am Recycling beteiligt sind, zu ver­bes­sern.

Jährlich fallen in der EU zirka 800 000 Tonnen Autobatterien, 190 000 Tonnen Indus­trie­batterien und 160 000 Tonnen Gerätebatterien an. Angesichts dieser Mengen und der in Batterien und Akkumulatoren enthaltenen Schwermetalle – wie Quecksilber, Blei


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und Kadmium – ist es absolut wichtig, schädliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit bei der Entsorgung zu minimieren, wenn nicht gar ganz zu verhindern.

Für Österreich sind nunmehr folgende Regelungen vorgesehen: Erstens, Konsu­mentIn­nen können Batterien kostenlos im Handel zurückgeben. Zweitens, Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren müssen an Sammel- und Verwer­tungssystemen teilnehmen und haben eine anteilsmäßige Abholverpflichtung. Es gibt eine Abholkoordinierung, Registrierungspflichten, und auch Sammelstellen sind einzu­rich­ten. Drittens, die Hersteller oder deren Sammel- und Verwertungssysteme tragen die Kosten des Transports ab der Sammelstelle und jene der Behandlung sowie der Information der KonsumentInnen, was ganz wichtig ist. Viertens, die Sammlung von Batterien erfolgt auch über die Gemeinden. Fahrzeugbatterien können in den öffentlich zugänglichen Abfallsammelstellen der Kommunen zurückgenommen werden, müssen aber nicht.

Diese von der Wirtschaft massiv gewünschte Ausnahmeregelung für Fahrzeugbat­terien, konkret das Abgehen von der Sammelverpflichtung bei den Abfallsammelstellen der Gemeinden, und die nur partielle Einbindung der Abholkoordinierung bewerten wir sehr differenziert. Daher haben wir mit der Ausschussfeststellung darauf gedrängt, dass der Umweltminister auf die Rückgabemöglichkeiten der Konsumenten, auf die Erlössituation der Kommunen und auf den fairen Wettbewerb der Sammel- und Verwertungssysteme besonderes Augenmerk legt und das Funktionieren des Systems regelmäßig evaluiert wird.

Ich darf mich auch beim Koalitionspartner recht herzlich für die wirklich konsensuale Gesprächsführung in dieser Sache bedanken, und ich hoffe, dass wir hier etwas für die Konsumenten getan haben, das wirklich auch etwas für die Zukunft bringt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker.)

13.35


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schalle. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


13.35.46

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Pröll! Hohes Haus! Zum Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsge­setz 2002 geändert wird, bestehen unsererseits keine Einwände. Was mir aber besonders wichtig ist, ist, dass auch die Hersteller von Batterien durch das Gesetz in die Pflicht genommen werden, Fahrzeugaltbatterien abzuholen und an einem Sammel- und Verwertungssystem für Geräte- und Fahrzeugbatterien teilzunehmen. Ganz wichtig ist vor allem, dass auch die Möglichkeit besteht, in den bestehenden oder neu zu errichtenden Kommunen-Sammelstellen extra für Batterien eine Stelle einzurichten.

Was ich aber grundsätzlich dazu sagen möchte, ist, dass die Öffentlichkeit doch durch eine Kampagne darüber aufgeklärt werden muss, wie fatal es für die Umwelt ist, wenn Batterien nicht richtig entsorgt werden, sondern im Hausmüll landen oder, was noch schlimmer ist, irgendwo entsorgt werden. Was das für die Umwelt und vor allem für das Grundwasser bedeutet, brauche ich, glaube ich, hier nicht extra zu erwähnen.

Hier ist eigentlich auch von der Bevölkerung Eigeninitiative gefordert und einzufordern. Was aber unbedingt erforderlich ist – und hier sind die Wirtschaft und der Handel gefragt –, ist, dass hundertprozentig sichergestellt wird, dass Batterien dort, wo sie gekauft werden, auch zurückgegeben werden können. (Beifall des Abg. Mag. Dar­mann. – Abg. Praßl: Ja, natürlich!) Aber nicht irgendwo in irgendeinem Winkel, den


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man nicht findet, sondern hier sind meiner Meinung nach auch die ARA oder die Sammler gefordert, dass sie das so installieren, dass man das auch sieht.

Ich denke, eine Sammelquote von 60 Prozent ist zwar schön, aber hier sollte doch angestrebt werden, dass wir hier 100 Prozent erreichen. Nur so werden wir sicher­stellen, dass die Umwelt wirklich nicht geschädigt wird.

Nun zu Ihrem Antrag, Herr Ing. Hofer, betreffend die Einführung einer Meldepflicht bei Lagerung oder Weiterverarbeitung von gefährlichen Stoffen. Dem kann ich schon sehr viel Positives abgewinnen. Hier sollte vor allem zumindest der Bürgermeister infor­miert werden, dass in der Nachbargemeinde irgendetwas passiert. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da die Kosten für die Entsorgung von Altstoffen für die Konsumenten immer höher werden und das ARA-System keine Konkurrenz hat, also eine Quasi-Monopolstellung hat, ist es höchst an der Zeit, etwas daran zu ändern. Denn ein gesunder Wettbewerb ist ja gut für das Geschäft und zum Wohle der Bürger. Und glauben Sie mir, meine Damen und Herren – ich weiß, wovon ich rede –, die EU-Kommission hat schon im Jahr 2003 unser System angezweifelt und Konkurrenz in dem Bereich gefordert. Bis jetzt ist eigentlich überhaupt nichts geschehen. Diese undurchsichtige Tarifpolitik und die zu hoch angesetzten Lizenz­gebühren sind nicht länger tragbar.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten Schalle, Haubner und Kolle­gen folgenden

Entschließungsantrag:

der Abgeordneten Veit Schalle, Ursula Haubner und Kollegen betreffend Unterbindung der Monopolstellung des ARA-Systems durch konsequente Umsetzung der wettbe­werbsrechtlichen Vorgaben und der von der Kommission vorgesehenen Auflagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der wettbewerbs­rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, und so der Wettbewerb am Markt der haushaltsnahen Sammel- und Verwertungssysteme ermöglicht wird.

*****

Danke. (Beifall beim BZÖ.)

13.39


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben eingebrachte Ent­schließungs­antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Veit Schalle, Ursula Haubner und Kollegen betreffend Unterbindung der Monopolstellung des ARA-Systems durch konsequente Umsetzung der wett­bewerbsrechtlichen Vorgaben und der von der Kommission vorgesehenen Auflagen


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eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 7, Bericht des Umwelt­ausschusses über die Regierungsvorlage (327 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftgesetz 2002 geändert wird (AWG Novelle Batterie, 471 d. B.). Der Markt für die Organisation der Sammlung und Verwertung von haushaltsnah anfallen­den Verpackungen wird vom ARA- System dominiert, welches ein (Quasi)Monopol besitzt. Eine Entscheidung der Europäischen Kommission vom 16. Oktober 2003 bestätigte den Engpasscharakter der haushaltsnahen Erfassungsinfrastruktur.

Weiters erkannte die Kommission gemäß der Entscheidung, dass Gefahr besteht, dass die ARGEV (welche im Rahmen des ARA-Systems für die Sammlung und Sortierung aller Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Holz, Textilien, Faserstoffen, Keramik und Materialverbunden zuständig ist) die Öffnung der Sammelgefäße für Wettbewerber erschweren könnte und erteilte der ARGEV daher die Auflage, die Entsorger nicht daran zu hindern, mit Wettbewerbern Verträge über die Mitbenützung der haushalts­nahen Erfassungsinfrastruktur abzuschließen und zu erfüllen.

Zur Festigung ihrer Monopolstellung betreibt das ARA-System eine Blockadepolitik gegenüber Mitbewerbern. Einerseits vertritt das ARA-System eine undurchsichtige Tarifpolitik, die zu hoch angesetzte Lizenzentgelte, unzulässige Quersubventionierung und dadurch eine bewusste Schädigung der Wettbewerber beinhaltet. Die daher resultierenden hohen Reserven sind mit dem Kostenorientierungsgebot der Ver­packungs­verordnung nicht vereinbar. Diesbezüglich wurde am 06. Februar 2008 gegen den Vorstand der ARA Dkfm. Christian Stiglitz wegen Betrugs und Veruntreuung von Lizenzentgelten bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Strafanzeige eingebracht. Andererseits werden kommunale Entscheidungsträger (die über Abschlüsse von Verträgen mit potentiellen Systemwettbewerbern entscheiden) mit einer spezifischen Kommunikationstheorie beeinflusst. Die angeblichen Vorteile des österreichischen Monopolsystems im Vergleich zu dem in Deutschland herrschenden Wettbewerb werden betont und vor höheren Kosten für Verbraucher gewarnt. Als Beispiel sei eine von der ARA in Auftrag gegebene OTS- Meldung vom 19. Februar 2008, in der eine deutsche Fachzeitschrift („Kommunalwirtschaft“, Ausgabe Jänner 2008) mit „Öste­rreichisches ARA-System: Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich geradezu unglaublich, ... Kosten je Einwohner nur halb so hoch wie in Deutschland“ zitiert wird. Aber auch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist nicht an Wettbewerbern am Markt der Entsorgung und Sammlung von haushaltsnahen Verpackungen interessiert. Der zuständige Beamte für die Verpackungsverordnung Dr. Christian Keri spricht sich in einem Handelsblatt-Artikel vom 15. August 2007 für die Vorzüge des österreichischen Monopolsystem gegenüber dem unübersichtlichen Wettbewerbssystem in Deutschland aus und stellt die Frage in den Raum, „ob hier Wettbewerb überhaupt zur Erreichung ökonomischer Ziele beiträgt.“

Trotz klarer Auflagen der Kommission hat es fast vier Jahre gedauert, bis die ARGEV ihre Sammelpartnerverträge so überarbeitet hat, dass die Zulässigkeit der Mitbenüt­zung explizit dargestellt wird, wenngleich sich ARGEV und ARA uneingeschränkte Kontrollbefugnisse gegenüber Sammel- und Sortierpartnern vorbehalten. Nach Ansicht der Bundeswettbewerbsbehörde enthält aber auch dieser Vertragsentwurf Bedingun­gen, welche die Mitbenützung faktisch erschweren und so im Widerspruch zur Ent­scheidung der Kommission stehen.

Auf die Maßnahmensetzung für die Schaffung einer gleichberechtigten Verhandlungs­basis angesprochen, spricht der Bundesminister für Umwelt in einer Anfragebeant­wortung (3175/AB) vom 10.März von der „Schaffung einer Rechtsgrundlage, die- soweit dies nicht bereits der Fall ist- in erster Linie sicherstellt, dass die abfallwirt-


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schaftlichen Ziele der Verpackungsrichtlinie erreicht werden... Selbstverständlich sind dabei auch die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen...“

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der wettbewerbs­rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, und so der Wettbewerb am Markt der haushaltsnahen Sammel- und Verwertungssysteme ermöglicht wird.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Bundes­minister Dipl.-Ing. Pröll. – Bitte, Herr Minister.

 


13.39.48

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur heutigen Debatte bezüglich der Abfallwirtschafts­gesetz-Novelle Richtung Batterien möchte ich mehrere Dinge klarstellen und dann vor allem auch auf die Ausführungen der Frau Abgeordneten Lichtenecker eingehen, auf das, was sie zu Heiligenkreuz und insgesamt zur Abfallwirtschaft in Österreich gesagt hat.

Zum Ersten: Wir haben in Österreich ein im europäischen Vergleich sicher vorbildliches Abfallwirtschaftssystem frühzeitig implementiert. Wir können stolz darauf sein, dass diese Kette, die wir implementiert haben im Vermeiden von Müll – aber wenn, dann auch im Trennen und sinnvollen Verwerten –, in der Europäischen Union absolut füh­rend ist.

Mit der heutigen Novelle setzen wir hier die EU-Batterierichtlinie um. Sie garantiert uns – gemeinsam mit den Gemeinden und mit den Herstellern von Batterien – eine gute Sammelquote und eine sinnvolle Wiederverwertung aus ökologischen und ökonomischen Gründen.

Die Novelle ist notwendig und hilft uns dabei, in diesem Bereich noch besser zu werden, obwohl wir im europäischen und internationalen Vergleich schon extrem gut liegen, was die Gefährlichkeit der Batterien, deren Verwertung und auch die Rohstoff­wiedergewinnung betrifft.

Zum Zweiten: Frau Kollegin Lichtenecker, Sie haben Heiligenkreuz angesprochen, Sie haben das so locker in den Raum gestellt. Mir ist schon klar, dass die Grünen immer dann, wenn in Österreich sinnvolle Projekte auf den Weg gebracht werden, einen Beißreflex haben und Nein sagen. (Abg. Dr. Lichtenecker: Heiligenkreuz ist nicht sinnvoll!) Offensichtlich wird jetzt dieser Reflex mangels anderer Themen besonders betont. (Zwischenrufe bei den Grünen. – Abg. Dr. Lichtenecker: Überhaupt nicht!)

Nehmen wir Heiligenkreuz, Frau Abgeordnete: Sie vermischen da alles, was zu vermischen ist. Erstens: Es liegt überhaupt nicht an mir, ... (Abg. Mag. Kogler: Wer erteilt denn die Genehmigung?!) – Sie brauchen nicht nervös zu werden angesichts dieser Sache! (Abg. Mag. Kogler: Sie sind ein Dampfplauderer, wirklich wahr! – Heiter­keit bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)


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Herr Abgeordneter, es liegt nicht an mir, Förderungsantragstellern ohne gesetzliche Basis auszurichten, dass sie kein Projekt einbringen dürfen. (Abg. Mag. Kogler: Sie sind ein Opfer Ihres eigenen NLP-Kauderwelschs!) Wenn ein Förderwerber und ein Projektwerber, in diesem Fall in Heiligenkreuz, Burgenland, eine Anlage plant, dann soll ihm das möglich sein.

Er muss mit dem UVP-Verfahren (Abg. Dr. Lichtenecker: Es geht um die Exporte!), was die Bürgerbeteiligung betrifft, alle Umweltverfahren und Gesetze einhalten. Das läuft jetzt. Wer ist die Behörde, die das abzuwickeln hat? (Abg. Dr. Lichtenecker: Das Land Burgenland! Ach, das wissen Sie nicht?!) – Nicht der Umweltminister! Sie haben sich an die falsche Adresse gerichtet. Das Land Burgenland hat dieses UVP-Verfahren umzusetzen, aber nicht nur im Burgenland, sondern auch in enger Kooperation mit dem Nachbarland Ungarn. Das funktioniert. Da werde ich genau darauf schauen, dass das UVP-Gesetz in der Abwicklung hundertprozentig erfüllt wird.

Wenn Sie dann noch sagen – und das ist das zweite spannende Projekt –: Warum importiert man so viel und braucht diese Müllverbrennungsanlage überhaupt?, dann reden Sie wider besseres Wissen. Sie wissen, dass wir wesentlich mehr Müll exportieren als wir importieren. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Aber Sie haben sich selbst auf das Glatteis begeben. Wir exportieren wesentlich mehr als wir importieren. Ergo, es gibt Potential auch für die Müllverbrennungsanlage in Heiligenkreuz. Wir ersparen uns damit Exporte, und es geht mehr in die Verbrennung und in die Energiegewinnung. Im Übrigen höre ich, dass es auch in der Region viele Interessenten gibt, auch Thermen, die an der Energiebereitstellung aus diesen Müllverbrennungsanlagen Interesse haben. (Ruf bei den Grünen: Ist ja ein Traum! – Abg. Hornek: Also was jetzt?)

Deswegen liegt es jetzt an uns und an mir, darauf zu schauen, dass Umweltgesetze auf Punkt und Beistrich eingehalten und nur sinnvolle Anlagen errichtet werden – da bin ich bei Ihnen – und dass Ungarn ausgiebig und gemäß Aarhus-Konvention – wir werden heute noch einen Punkt haben – eingebunden ist.

Abschließend zur Raab: Zeigen Sie mir ein Vertragswerk zwischen zwei Ländern, das so schnell und klar eine konkrete Vorgehensweise zur Lösung eines solchen Problems gezeitigt hätte! (Zwischenrufe bei den Grünen.) – Hören Sie auf mit Aktionismus und kommen Sie zurück auf das, was wirklich Realität ist. Da stehen wir in allen Bereichen, die Sie genannt haben, sehr, sehr gut da. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.44


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hornek. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.44.31

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Abgeordnete! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die nun zur Diskussion stehende Regierungsvorlage zur Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes dient vor allem der Umsetzung der EU-Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren. Das Hauptziel dieser Richtlinie besteht darin, die Umweltbelastung durch Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien auf ein Mindestmaß zu beschränken.

In den letzten Jahren hat die Zahl elektronischer und elektrischer Geräte mit Batterien oder Akkus stark zugenommen. Mit der Umsetzung der Richtlinie wird klargestellt, dass die Hersteller die Kosten des Rücknahmesystems auch selbst tragen müssen. In Österreich werden jährlich rund 2 000 Tonnen Batterien gekauft. Schadstoffarme Alkali-Mangan- und Zink-Kohle-Batterien sind die mit Abstand meistgekauften Batte-


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rien. Es werden rund 55 Millionen Alkali-Mangan- und Zink-Kohle-Batterien, 1,5 Mil­lionen Knopfzellen und 3,5 Millionen Nickel-Cadmium-Akkus gekauft.

Durch das Recycling von Batterien und Akkus werden Wertstoffe wie Zink, Eisen, Nickel und Cadmium zurückgewonnen. Aufgrund der enorm gestiegenen Rohstoff­preise hat sich hier auch eine völlig neue Situation bei den Recycling-Kreisläufen am Markt für Altbatterien entwickelt.

Hersteller beziehungsweise Importeure von Gerätebatterien haben weiters eine Sam­melstelle – zumindest eine pro politischen Bezirk – einzurichten, bei der Gerätealtbat­terien abgegeben werden können. Der Umweltminister wird die Errichtung von Sammel- und Verwertungssystemen für Batterien genehmigen und ordnungsgemäß den Betrieb kontrollieren.

Zusammenfassend möchte ich darauf hinweisen, dass Österreich bei der Rücknahme und Verwertung von Altbatterien in Europa sicher eine Spitzenposition einnimmt. Wesent­liche Elemente der Richtlinie sind bereits Realität in Österreich.

Sehr geehrte Damen und Herren! Zink, Nickel, Blei und Cadmium können in der Um­welt gefährliche Schadstoffe sein – in einem endogenen Prozess hingegen teure Wertstoffe. Daher ist die Abänderung des Abfallwirtschaftsgesetzes in hohem Maße zu begrüßen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.47


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement. 4 Minuten Redezeit. – Bitte. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Jetzt wird es wieder gefährlich! – Abg. Dipl.-Ing. Klement – auf dem Weg zum Rednerpult –: Hat es schon so ausgeschaut?!)

 


13.47.01

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es sind hier schon einige interessante Zahlen genannt worden, was die Batterien anbelangt.

Faktum ist, dass die vorgegebenen Rahmen der EU sehr moderat gehalten sind. Wir sprechen von Sammelzielen bei Gerätebatterien von 25 beziehungsweise 45 Prozent und von Recyclingeffizienzen von 50 Prozent. Das sind alles Zahlen, die relativ gering sind und eine gute Basis darstellen. Ob sie wirklich der Weisheit letzter Schluss sind, ist eine andere Frage.

Bei der Diskussion ging noch unter, dass durch diese Sammelsysteme und diese Verpflichtung von Gemeinden und Herstellern, Sammelsysteme bereitzustellen, auch die Kosten steigen werden. Das ist auch gut so, dann haben wir endlich Kostenwahrheit. Denn bis dato war es so, dass Batterien irgendwo verschwunden sind und eine Entsorgung deswegen de facto keine Kosten verursacht hat. Natürlich muss da auch eine Verteuerung einkalkuliert und bedacht werden, aber summa summarum ist sie auch durchaus zu rechtfertigen.

Bei der Überlegung, wie diese Sammelsysteme verbessert werden können bezie­hungs­weise wie die Effizienz verbessert werden kann, sollten wir uns auch überlegen – Herr Minister, das wäre doch eine Idee –, ein Pfandsystem einzuführen. Es gibt ja Pfandsysteme auch bei anderen Stoffen. Ich denke, auch bei Aluminiumdosen könnte so etwas gemacht werden, das sind hoch wertvolle Rohstoffe. Warum nicht auch bei Batterien? Batterien sind bei Weitem höher einzuschätzen, was den Rohstoffgehalt anbelangt, sodass wir wirklich überlegen sollten, auch hier in Richtung Pfandsystem zu gehen.


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Ganz wichtig ist ein Punkt, den der Vorredner, Kollege Hofer, angesprochen hat, nämlich die Information der Bürger. Ich glaube, es ist vielen überhaupt nicht bewusst, welche Gefahrenquellen hinter den Batterien stecken und was da für ein Gefah­renpotential im Haushalt gegeben ist. Viele werfen unbedacht, weil sie es nicht besser wissen, ihre Batterien irgendwohin, und für sie ist das erledigt.

Faktum ist, dass Cadmium, Zink, Blei und Quecksilber hoch giftige Metalle sind. Wenn sie in den Naturkreislauf und ins Wasser gelangen, kann das dazu führen, dass im Biorhythmus das Ganze angehäuft und akkumuliert wird, was nachhaltige Schäden verursachen kann, die oft nicht mehr reparabel sind.

Bei der ganzen Diskussion, die hier auch Kollege Hornek mit einigen Fakten losge­treten hat, ist die Diskussion in Bezug auf Lithium völlig untergegangen. Lithium ist heute in den normalen Handys schon Standard. Diese Lithium-Ionen-Batterien bergen in sich ein sehr, sehr hohes Gefahrenpotenzial, sind aber auch eine große Rohstoff­quelle. Ich möchte zu Lithium Folgendes sagen: Wer weiß, wie gefährlich der Rohstoff selbst ist – allein das Anfassen dieses Stoffes würde zu schweren Verbrennungen führen –, kann sich eine Vorstellung davon machen, wie giftig Lithium ist und was es bedeuten würde, wenn wir mit dem Handy-Produzieren so weitermachen, wie bis jetzt. Handys werden als Billigware verkauft und oftmals verschenkt. Das führt dazu, dass Menschen oft nicht wissen, welches Gefahrenpotenzial im Lithium steckt.

Faktum ist auch, dass Lithium ein sehr, sehr seltener Rohstoff ist. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass das Lithium aus der chilenischen Atacamawüste kommt. Hoch gelegen auf dem Altiplano werden jährlich 8 000 Tonnen abgebaut beziehungsweise produziert. Das ist ein Eingriff in diese Natursphäre. Es ist daher zu bedenken, ob hier gedankenlos weiter ausgebeutet werden soll.

Noch einmal zu den Zahlen, Herr Hornek. Sie haben etwas vergessen. Sie haben von einem Aufkommen in der Höhe von 2 000 Tonnen pro Jahr in Österreich gesprochen, es ist aber bei Weitem mehr. Wir sprechen von ungefähr 3 000 Tonnen, wobei schon diese Lithium-Ionen-Batterien 10 Tonnen pro Jahr ausmachen – und die verschwinden irgendwo.

Ich glaube, man sollte unbedingt über Lithium nachdenken. Man sollte aufpassen, dass mit diesem Rohstoff nicht sorglos umgegangen wird. Ich denke, wir sollten auch in Österreich mit Forschung und Entwicklung in Richtung Wiederverwertung von Akkus beziehungsweise Batterien gehen, weil da ein Riesenpotenzial an Wertstoffen und an Rohstoffen liegt.

Das wäre eine Chance. Dazu brauchen wir aber auch eine lückenlose Erfassung der Daten. Das fehlt. Wir wissen nicht genau, wie viel in Österreich produziert und verkauft wird und wie viel zurückkommt. Es gibt also viele Lücken bei der Erfassung bezie­hungsweise bei der Statistik. Faktum ist, dass, wenn man versucht, bei der Statistik Austria zu recherchieren, wie viel in Österreich produziert und zurückgenommen wird, es darüber keine schlüssigen Daten gibt.

Summa summarum handelt es sich hier um eine gute Änderung, eine gute Novelle. Wir können ihr vorbehaltlos zustimmen und hoffen, dass das nur ein Anfang eines längeren Weges ist, den wir sicher gemeinsam gehen werden, um erstens der Umwelt zuliebe etwas zu tun und zweitens auch, um der Forschung, der Entwicklung und der nach­haltigen Versorgung mit Rohstoffen in Österreich zu helfen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.52


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Stauber. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



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13.52.11

Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Ich darf auch ganz herzlich eine Gruppe von SchülerInnen des BORG Wolfsberg – aus dem schönen Lavanttal in Kärnten – bei uns begrüßen! (Allgemeiner Beifall.) – Herzlich willkommen!

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Durch die vorliegende Novelle wird der sogenannten Batterienrichtlinie der EU Rechnung getragen. Grundsätzlich stellt diese Novelle einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar, weil sie im Zusammenhang mit der kommunalen Abfallsammlung für die Konsumentinnen und Konsumenten ein­deutig mehr Klarheit bringt – ausgenommen bei den Fahrzeugbatterien. Daher war es auch notwendig, im Ausschuss bezüglich dieser Fahrzeugbatterien eine Feststellung zu beschließen, die den Bundesminister auffordert, im Rahmen seiner System­aufsichts- und Kontrolltätigkeit auch die Entwicklung der Sammlung und Verwertung der Fahrzeugbatterien zu evaluieren.

Was aber für mich das Wichtigste an dieser neuen Novelle ist, ist die Vorgabe der kostenlosen Rücknahme von Batterien bei den jeweiligen Kommunen und bei allen, die mit dieser Sammlung zu tun haben. Wichtig ist dabei auch die Verpflichtung der Hersteller zur Informationserteilung betreffend die Rückgabemöglichkeiten der Letzt­ver­braucher. Ich glaube, das Wichtigste dabei ist, dass die Bürger und Bürgerinnen wissen, dass man Batterien gratis zurückgeben kann und dass sie nichts zu bezahlen haben. Dann, denke ich, werden die Batterien auch zunehmend aus den Hausmüll­resten verschwinden.

Für uns, die Gemeinden, bedeutet diese Regelung aber wieder ein Mehr an Aufgaben. Nicht, dass wir diese Aufgaben nicht zusätzlich übernehmen – ganz im Gegenteil, wir sind überall dabei, wo es um unsere Umwelt geht –, aber durch die Übernahme dieser Verpflichtungen erwachsen uns natürlich wieder zusätzliche Kosten, Herr Minister, und diese müssen wir dann auch wieder (Zwischenruf des Abg. Öllinger) – ja, das stimmt (Beifall bei der SPÖ) – auf die Bürgerinnen und Bürger umlegen.

Ich denke, das ist wieder etwas: Wir versuchen schon seit geraumer Zeit, in den Gemein­den die Gebühren zu senken, bekommen aber immer wieder durch Bundes­gesetze neue Aufgaben dazu, wodurch diese Senkungen nicht möglich sind und wir die Gebühren wieder erhöhen müssen. Diese Ungleichbehandlung müssen wir in den Griff kriegen, Herr Minister!

Im Allgemeinen wäre es wünschenswert, dass der Ausgleich für die Kommunen gesetzlich verankert wird. Das geht mir bei dieser Novelle ab. Trotzdem möchte ich festhalten, dass diese Novelle zweifelsfrei ein Fortschritt in der heimischen Umwelt­politik ist. Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben, dass diese Novelle zustande kommt. – Danke, Herr Minister! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.55


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Höfin­ger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.55.15

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Lassen Sie mich auch ein paar Worte zum Abfallwirtschaftsgesetz beziehungsweise zur Batterie­novelle deponieren.

Wir sind ein Land mit höchsten Standards an Lebensqualität. Ich denke, es ist daher auch recht und gut, wenn wir in Österreich auch im Umweltschutz höchste Standards praktizieren. Energie – das wissen wir – ist eine der wichtigsten Säulen unseres Wohl-


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standes. Dazu gehört auch die mobile Energie, nämlich Geräte- und Autobatterien sowie Akkumulatoren.

Wenn wir heute mit der AWG-Novelle Batterien das Abfallwirtschaftsgesetz aus dem Jahr 2002 ändern, um die EU-Richtlinie für Batterien, Akkumulatoren, Altbatterien und Altakkumulatoren zu erfüllen, ist vieles davon in Österreich – oder zumindest in vielen Bundesländern (Abg. Dr. Lichtenecker: Wie zum Beispiel in Oberösterreich!) – Gott sei Dank bereits gängige Praxis. Ich muss hier erwähnen, dass wir in Niederösterreich ein sehr gutes Abfallwirtschaftsmanagement haben und es für viele Bürger schon selbstverständlich ist, dass sie Batterien kostenlos in der Gemeinde bei diesen Sammelzentren entsorgen können.

Ich denke, dass hier die Gemeinden in den letzten Jahren gerade mit diesen Sam­melzentren oder auch in Gemeindeverbänden eine sehr wichtige und gute Funktion übernommen haben und dass das ein Riesenserviceangebot an unsere Bürger geworden ist. Dass wir in dieser Novelle auch die Produzenten von Batterien und Akkus einbinden und dazu bringen, sich registrieren zu lassen und an diesem Sammel- und Verwertungssystem teilzunehmen, ist eine sinnvolle Ergänzung der heimischen Abfallwirtschaft. Zu begrüßen ist auch die Tatsache, dass der Bundesminister für Umwelt nicht nur die Systemaufsicht und die Kontrolltätigkeit durchführt, sondern in Zukunft auch evaluieren wird. Daher stimmen wir diesem Schritt natürlich zu. (Beifall bei der ÖVP.)

13.57


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Pfeffer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.57.18

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bin nun die vorletzte Rednerin, die über diese Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, die Umsetzung der sogenannten Batterierichtlinie, sprechen wird. In erster Linie soll die Sammlung und Behandlung beziehungsweise die Finanzierung von Altbatterien und Altakkumulatoren geregelt werden.

Ein paar wichtige Punkte wären dabei zu erwähnen. Die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Batterien wird beschränkt. Alle Batterien sollen am Ende ihrer Nutzungs­dauer gesammelt und recycelt werden. Batterien werden in Kategorien wie Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien eingeteilt. Für deren Sammlung werden jeweils bestimmte Vorgaben aufgestellt werden. So ist insbesondere der Handel, meine Damen und Herren, verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen. Für die Finanzierung der Abfallbewirtschaftung von Batterien sind die Hersteller zuständig.

Es wäre noch wichtig anzuführen, dass jede Gemeinde ihren Bürgern die Möglichkeit zur kostenlosen Abgabe von Gerätealtbatterien aus privaten Haushalten anzubieten hat. Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Gemeinde eine eigene Sammelstelle betreiben muss. Dies kann genauso gut in Kooperation mit einer Sammelstelle einer anderen Gemeinde oder in Form eines Gemeindeverbandes erfolgen, wobei diese Sammelstelle nicht verpflichtet ist, Batterien, die über den Handel gesammelt wurden, aufzunehmen.

Abschließend, meine Damen und Herren, noch eine kurze Bemerkung zur Abfallwirt­schaft im Allgemeinen: Die Batteriensammlung orientiert sich im Wesentlichen am funktionierenden System für Elektroaltgeräte. Es ist davon auszugehen, dass es nur zu geringen Reibungsverlusten kommen wird. Dieses System funktioniert. Im Bereich der Verpackungsbewirtschaftung ist aber schon seit Längerem Sand im Getriebe festzu-


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machen. Das dort übermächtige ARA-System steht schon seit Jahren unter massivem Beschuss, aktuell durch die Bundeswettbewerbsbehörde.

Es würde den zeitlichen Rahmen sprengen, diesbezüglich auf Details einzugehen. Ich möchte mich daher darauf beschränken, dass wir eine Reform der Verpackungs­bewirtschaftung anstreben müssen. (Abg. Donabauer steht an der Regierungsbank und spricht mit Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll.) – Herr Donabauer, das stört so! (Abg. Donabauer kehrt zu seinen Sitzplatz zurück.) – Ja, ganz genau.

Damit wir zu einem System kommen, in dem im Sinne der KonsumentInnen fairer Wettbewerb herrscht, müssen wir die Sammelsysteme für die gesamte, von allen MarktteilnehmerInnen in Verkehr gesetzte Menge festlegen und diese im Verhältnis ihrer Marktanteile abholen.

Die Gewerbesammlung soll geöffnet werden. Es soll Registrierungspflicht für alle verpflichteten Unternehmen und eine Clearing-Stelle geben.

Eine Abstimmung mit Ländern und Kommunen soll forciert werden, und in legistische Maßnahmen – Entschuldigung! –, und legistische Maßnahmen sollen nicht an den Interessen des Platzhirschen ausgerichtet werden.

Diese Maßnahmen, meine Damen und Herren, sollten wir überdenken und in unsere Überlegungen einbinden. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Dipl.-Ing. Klement. – Abg. Pfeffer – das Rednerpult verlassend –: Herr Donabauer hat mich ganz verwirrt! – Heiterkeit.)

14.00


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Eßl zu Wort. – Bitte.

 


14.01.12

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Wir diskutieren heute das Abfallwirtschaftsgesetz, und dabei geht es in erster Linie um die Umsetzung der Batterienrichtlinie. In den Zielen und Bestimmungen sind einige wesentliche Punkte verankert, die interessant sind. So sollen unter anderem Batterien am Ende ihrer Nutzungsdauer gesammelt und wiederverwertet werden. Gesammelte Batterien müssen stofflich verwertet werden. Der Handel wird verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen, und für die Finanzierung der Abfallbewirtschaftung von Batterien sind die Hersteller zuständig. – Das könnte durchaus ein Modell für andere Bereiche sein, das Abfallvermeidung zur Folge haben könnte.

Ergänzt werden diese Bestimmungen noch durch die Kennzeichnung.

Mit dem Abänderungsantrag werden allerdings auch Bestimmungen an das neue Deponierecht angepasst. In diesem Zusammenhang ist es mir besonders wichtig, dass es weiterhin vereinfachte Bestimmungen für nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial gibt. Das gilt erstens für Bodenaushubdeponien unter 100 000 Kubikmeter und zwei­tens vor allem für Bodenaushubmaterial, das aus einem Bauvorhaben stammt, bei dem weniger als 2 000 Tonnen Bodenaushubmaterial als Abfall anfallen.

Klar und deutlich festhalten möchte ich auch, dass eine Verfüllung und eine Gelände­anpassung mit nicht verunreinigtem Bodenaushubmaterial nicht als Abfall zu sehen ist und daher in diesen Fällen das Deponierecht nicht anzuwenden ist. Wertvolle Erde, wertvoller Humus braucht keine Geschäftemacher, keine Bürokraten und kann auch gut auf vermeintlich gute grüne Vorschläge verzichten. (Abg. Dr. Lichtenecker: Aber geh! So etwas!)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 98

Wir brauchen eine verantwortungsvolle Politik, und diese macht Sepp Pröll. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Die vorgeschlagenen Anpassungen sind notwendig. Stimmen Sie daher diesem Gesetzentwurf zu! (Beifall bei der ÖVP.)

14.03


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang 471 der Beilagen. (Abg. Dr. Graf: Sind wir überhaupt noch beschlussfähig?)

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wieder die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Veit Schalle, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterbindung der Monopol­stellung des ARA-Systems durch konsequente Umsetzung der wettbewerbsrechtlichen Vorgaben und der von der Kommission vorgesehenen Auflagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 472 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

14.04.519. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (444 d.B.): Ände­rung des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Ge­rich­ten in Umweltangelegenheiten (476 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schalle. Ich bitte ihn, die Debatte zu eröffnen. 4. Minuten. – Bitte.

 


14.05.21

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Die Änderung des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten ist als Grundlage für natio-


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nale Regelungen zur breiten Einbindung der Öffentlichkeit in Entscheidungen über gentechnisch veränderte Organismen zu betrachten und vor allem zu begrüßen.

Die Umsetzung der EU-Verordnung berührt uns nur am Rande, da unsere Richtlinien die Gentechnik betreffend Gott sei Dank viel strenger und konsumentenfreundlicher sind.

Man kann durchaus berechtigt sagen, dass Österreich in diesem Bereich eine Vor­reiter­rolle einnimmt und die Bevölkerung, ja wir alle ganz strikt gegen den Einsatz von Gentechnik sind. Es gilt auch hier, sich nicht zurückzulehnen, sondern alles daran zu setzen, dass auch in Zukunft Futter, das gentechnisch verändert wurde, nicht nach Österreich gelangt und dass die Informationspflicht ausgeweitet wird, dass noch strenger kontrolliert wird und auch Produkte von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futter ernährt oder gemästet wurden, auszuzeichnen sind.

Bewusste Konsumenten gehen außerdem davon aus, dass, wenn sie ein Produkt kaufen, das gentechnisch veränderte Bestandteile enthält, das auch extra gekenn­zeichnet ist. Die Kennzeichnung für importierte gentechnisch veränderte Lebensmittel muss bei allen Produkten in derselben Art und Weise in einer Mindestgröße erfolgen.

In der Landwirtschaft muss das Prinzip der Gentechnikfreiheit sichergestellt werden.

Und was mir ganz besonders wichtig ist: dass es Sanktionen und eine Haftung für Verstöße gegen Gentechnikverbote gibt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Welche Gefahren von der Gentechnik ausgehen und welche Langzeitschäden für unsere Gesundheit bestehen, können wir heute noch gar nicht abschätzen. Aber auf der anderen Seite bin ich selbst interessiert, denn es gibt in der Zwischenzeit ein großes Land, Australien, das sich der Gentechnik total geöffnet hat. Man muss jetzt einmal schauen, was sich da mittelfristig ergibt, Herr Minister. Ich denke, das ist ein interessantes Experiment – wie es ausgeht, weiß ich nicht. Die Australier sind diesen Schritt gegangen, und ich denke, man muss schauen, was dort in der Zukunft Menschen und Tiere betreffend passiert. (Abg. Dr. Graf: Die Kängurus werden aussterben!) – Hoffentlich nicht.

Solange es keine konkreten Ergebnisse gibt, kann unser Weg nur sein: Hände weg von der Gentechnik! – Danke. (Beifall bei BZÖ und FPÖ sowie der Abg. Dr. Lichten­ecker.)

14.08


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ord­neter Dipl.-Ing. Auer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.08.43

Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Werte Damen und Herren auf der Zuschauertribüne! Ebenfalls schöne Grüße an die Schüler aus dem Lavanttal! Ich darf ganz kurz zur Aarhus-Konvention Stellung nehmen.

Dieses Übereinkommen wurde 1998 abgeschlossen. Es steht auf drei wichtigen Säulen: erstens Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen, zweitens Beteili­gung der Öffentlichkeit an den Entscheidungsverfahren und drittens Zugang zu Gerich­ten.

Der Grund dafür, dass dieses Übereinkommen jetzt erneuert wurde, liegt in erster Linie darin, dass es über die EU hinausgeht, dass also weitere Staaten als Mitgliedstaaten mit dabei sind und diese Anpassungen gerade für diese Staaten notwendig sind. Außerdem haben wir in dem Fall auch die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entschei-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 100

dungs­verfahren für gentechnisch veränderte Organismen mit einbezogen; diese wurde neu geregelt.

Ich darf dazu sagen, dass diese Änderung für Österreich in legistischer Hinsicht grund­sätzlich keinen Handlungsbedarf hervorgerufen hat, weil wir das bereits in einem wesentlich strengeren Gentechnikgesetz eingebaut haben und entsprechende EU-Richtlinien umgesetzt werden. Das heißt, dass Österreich auf diesem Gebiet sicherlich als Vorbild vorangeht.

Die Änderungen im Detail ganz kurz erwähnt: die Erhöhung der biologischen Sicher­heit, der ausdrückliche Hinweis auf wirksame Information und Öffentlichkeitsbeteiligung bei absichtlicher Freisetzung und Inverkehrbringen.

Ein weiterer Punkt wären dann noch Ausnahmen, die Öffentlichkeit darüber zu infor­mieren. Von dieser Ausnahme brauchen wir aber auch nicht Gebrauch zu machen, denn auch diesbezüglich enthält das österreichische Gentechnikgesetz eine wesentlich strengere Regelung. Wir haben also keine Verschwiegenheit gegenüber der Öffent­lichkeit.

Hohes Haus! Ich darf auch daran erinnern, dass das ein wichtiger Schritt für einen weiteren verantwortungsvollen Umgang im Bereich der Gentechnik insgesamt für Europa ist. Dass Österreich auch vom im Jahr 2007 erstellten Aarhus-Umsetzungs­bericht entsprechend gewürdigt wurde, zeigt, dass wir hier sehr verantwortungsvoll umgehen und im Bereich des Gentechnikgesetzes und des Umweltinformations­geset­zes große Anstrengungen unternommen haben.

Ich möchte abschließend noch einmal betonen, dass es gerade die ÖVP ist, die alles unternimmt, damit gentechnisch veränderte Organismen nicht freigesetzt werden, dass wir bewusst diesen gentechnikfreien Weg gehen. Ich danke Bundesminister Pröll dafür, dass er weiter für nationale Schutzmaßnahmen sorgt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Könnten Sie von uns auch schöne Grüße an das Lavanttal ausrichten?)

14.11


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Füller. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.12.01

Abgeordneter Christian Füller (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Weil wir gerade beim Begrüßen sind, möchte ich die 7. Klas­se des BG/BRG Kapfenberg ebenfalls hier willkommen heißen! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und BZÖ. – Abg. Öllinger: Bitte von uns auch schön grüßen!)

Der Inhalt des Übereinkommens von Aarhus beschäftigt sich mit der Information der Bevölkerung, der besseren Beteiligung und dem Zugang zu Gerichten im Falle der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen – und nun erweitert durch eine Erhöhung der biologischen Sicherheit für die Konsumentinnen und Konsumenten.

Die Europäische Union hat die Änderung mit Beschluss des Rates bereits am 18. Fe­ber 2006 genehmigt und ratifiziert. Die Vertragsparteien sind 34 Staaten mit höchst unterschiedlichen Standards, wie zum Beispiel Nachfolgestaaten auf dem Territorium der ehemaligen Sowjetunion, wo aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Umwelt­gedanke oft noch nicht so weit gediehen ist. Für diese Vertragsparteien gilt damit eine detailliertere und genauere Regelung als bisher. Es ist wünschenswert, dass das Niveau der Gesetzgebung im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung flächen­deckend höher wird.

Für Österreich möchte ich dazu sagen, dass Artikel 3 Absatz 5 des Übereinkommens unverändert bleibt, der es zulässt, nach österreichischer Gesetzgebung zu handeln,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 101

womit das österreichische Gentechnikgesetz zur Anwendung kommt. Somit ist eine umfangreichere Beteiligung der Öffentlichkeit am Entscheidungsverfahren vorgesehen, denn nach dem österreichischen Gentechnikgesetz unterliegt jede Freisetzung gen­tech­nisch veränderter Organismen einer Anhörung und der entsprechenden Öffentlich­keitsbeteiligung.

Diese Vereinbarung legt eine generelle Verpflichtung der Vertragsparteien fest, im Bereich ihrer bereits bestehenden Rechtsvorschriften für Maßnahmen zu sorgen, die zu einer richtigen Information der Bevölkerung und einer Öffentlichkeitsbeteiligung im Entscheidungsverfahren im Falle der absichtlichen Freisetzung beziehungsweise Anpflanzung oder des Inverkehrbringens von gentechnisch veränderten Organismen führen.

Die Möglichkeit der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bedeutet aber auch Verantwortung, nämlich sich aktiv am Prozess zu beteiligen.

Die SPÖ-Fraktion wird dieser Änderung aus den genannten Gründen ihre Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.14


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. 5 Minuten. – Bitte.

 


14.14.42

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Besucherinnen und Besucher, ein herzliches Willkommen für alle aus allen Bundesländern seitens des grünen Klubs! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das Aarhus-Abkommen ist ja schon, wie Kollege Auer betont hat, 1998 ins Leben gerufen worden. Umso bedauerlicher ist es, dass es doch sehr lange gedauert hat, bis es Österreich endlich ratifiziert hat, nämlich im Jahr 2005. Aber, Herr Minister, 2005 ist dies dann endlich gelungen.

Die Änderung, die wir heute vorliegen haben, stellt unserer Meinung nach einen Fortschritt gegenüber der Stammfassung der Aarhus-Konvention dar, daher werden wir auch zustimmen.

Es ist das ein guter Schritt zur Stärkung der Beteiligungsverfahren. Bei Umwelt­ver­fahren stellt sich natürlich auch die Frage, was noch umzusetzen ist.

Wir mussten heuer den ersten Umsetzungsbericht abliefern, und da gibt es doch einige gröbere Mängel, wo für uns klar ist, dass da endlich Schritte gesetzt werden müssen, Herr Minister. Wir nützen heute die Gelegenheit, Sie dringendst darauf hinzuweisen, dass es in Bezug auf die Beteiligung bei den Verfahren doch noch grobe Mängel gibt, insbesondere bei den Möglichkeiten zur Klagseinbringung bei Umweltbeeinträchtigung.

Insofern sind drei Artikel umzusetzen: einerseits Artikel 9 Absatz 3, wo es darum geht, dass der Zugang der qualifizierten Öffentlichkeit zum Gericht außerhalb der UVP-Verfahren umgesetzt wird.

Das zweite Anliegen, das für uns sehr wichtig ist, ist, dass Artikel 9 Absatz 2 endlich zur Gänze umgesetzt wird, und nicht in der Form, wie das momentan der Fall ist. Da geht es um die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht nur im Falle der Durchführung eines UVP-Verfahrens, sondern generell.

Drittens ist Artikel 9 Absatz 5 umzusetzen. Hier geht es darum, dass es bei Beteiligun­gen an Umweltverfahren angemessene Unterstützung gibt.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 102

Also drei Punkte, um hier der Umwelt zu ihrem Recht zu verhelfen und die Bürger in Umweltverfahren zu unterstützen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Öllinger: Das ist nicht zu viel verlangt!)

14.17


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.17.28

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher auf den Tribünen! Die Aarhus-Konvention ist bereits in den Grundzügen erläutert worden. Es geht darum, Information über Umwelt­fragen zu bekommen, vor allem aber, eine Bürgerbeteiligung zu erreichen. Es geht darum, die Lebensbedingungen der künftigen Generationen sicherzustellen. Das, was wir heute in vielen Bereich erleben, ist sehr dramatisch. Da geht es nicht nur um die Gentechnik, wobei die Gentechnik natürlich ein ganz entscheidender Teil ist, den wir behandeln müssen, aber ich denke auch an andere Dinge, die unsere Lebens­sicherheit sehr beeinträchtigen, vor allem jene der künftigen Generationen. (Abg. Dr. Mitterlehner: Nämlich?) Ich denke an die Chemtrails. Ich denke an Kerosin, die „Impfung“ mit Silberjodid – das ist auch eine Problematik, die vielfach nicht behandelt wird; ein Thema, das da hereinspielen könnte. Ich denke an die Verwendung von Uran und an die Endlagerstätten des Atommülls. All das sind Dinge, die langfristig die Lebensbedingungen unserer künftigen Generationen beeinflussen können.

Insgesamt gesehen ist das, was hinter dieser Aarhus-Konvention steckt, also eine ganz, ganz wichtige Idee. Frau Kollegin Lichtenecker, dass wir erst 2005 beigetreten sind, ist vielleicht betrüblich, aber viel betrüblicher ist noch – und das könnten wir bekämpfen, vielleicht machen Sie es persönlich –, dass die Länder, die entscheidend sind für die Zukunft, für die ganze Welt, nämlich die nordamerikanischen Staaten und die osteuropäischen Staaten, noch nicht beigetreten sind. Vielleicht können Sie sie dazu bewegen, dieser Aarhus-Konvention beizutreten. Ich meine, da ist noch viel an Aufklärungsarbeit zu leisten. Und wenn Sie das schaffen, dann wäre das sicher eine große Hilfe. (Abg. Dr. Lichtenecker: Wir sind immer und überall im Einsatz, keine Frage!)

Eine Frage, die natürlich auch zu behandeln ist: Wenn wir groß über die Beteiligung von Bürgern an Umweltverfahren sprechen, ist schon auch die Frage zu stellen, ob ein einzelner Bürger überhaupt die Chance hat, da ein Verfahren zu betreiben. Ich denke dabei auch an den Riesenkonzern Monsanto, der schon indirekt angesprochen worden ist, nämlich über die Gentechnik. Wie, bitte, soll ein einzelner Bürger gegen einen Großkonzern auftreten, wo es ganze Staaten kaum schaffen, solchen Konzernen Paroli zu bieten? – Das ist sicher einer der offenen Punkte, der in dieser Thematik noch zu bedenken ist.

Etwas, was im Zusammenhang mit der Gentechnik noch zu erwähnen ist: Wir müssen natürlich unterscheiden zwischen den Arten der Gentechnik, zwischen „roter“, „weißer“ und „grüner“ Gentechnik, wobei bei der „roten“ und der „weißen“, bei Produktions­methoden, um in der Medizin und in der Pharmazie zu helfen, viele Fragen außer Streit stehen. Wir müssen also schon klar trennen zwischen „roter“, „weißer“ und „grüner“ Gentechnik.

Natürlich sind auch wir der Ansicht, dass die grüne Technik das größte Problem darstellt, und Fragen wie Koexistenz, Pollenbarrieren und so weiter sind ja schon vielfach behandelt worden.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 103

Bei dieser Frage der Aarhus-Konvention sollte man auch darüber nachdenken, Ein­richtungen wie die EFSA und die AGES vermehrt in den Mittelpunkt zu rücken, weil gerade die AGES und die EFSA die Möglichkeiten hätten, hier aufklärend zu wirken. Ich glaube, es kann nicht sein, dass solche Einrichtungen, vor allem die EFSA, in der Geiselhaft der Großkonzerne stehen, wo Monsanto-Gutachten oder Gutachten von Groß­konzernen als Basis für Gutachten der EFSA herangezogen werden. Wenn die Bürger nämlich aufgrund von solchen manipulierten Gutachten informiert werden, werden sie sicher falsch informiert.

Das heißt, wir brauchen nicht eine manipulierte EFSA, sondern wirklich eine freie EFSA oder freie Forschungseinrichtungen, die den Bürger informieren und somit auch eine echte Chance im Bereich der Aarhus-Konvention bieten.

Wir haben auf die Frage der Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln bereits hingewiesen. Es ist natürlich richtig, dass wir in Österreich, dass wir in Europa gute Möglichkeiten der Kennzeichnung haben. Was uns aber völlig fehlt, das ist, die Umwege aufzuzeigen. Dazu ein Beispiel.

Wenn wir wissen, dass in Österreich ungefähr 800 000 Tonnen Soja pro Jahr importiert werden, und wenn wir wissen, dass das als Futtermittel für unsere Haustiere ver­wendet wird, dann ist das schon in Ordnung. Das kann man irgendwo nachvollziehen. Wir wissen aber nicht, welches Fleisch bei uns landet, ob es mit Sojamitteln gentechnischer Natur gefüttert worden ist oder gentechnikfrei gefüttert worden ist – außer bei klarer Bio-Kennzeichnung. Da gibt es also viele Umwege, und wenn viele glauben, sie leben ganz gesund, wenn sie nur Soja-Schnitzel essen und Soja-Milch trinken, möchte ich darauf hinweisen, dass man bei vielen dieser Sojaprodukte natürlich auch Gefahr läuft, dass diese gentechnisch verändert sind.

Summa summarum ist das sicher ein guter Schritt, ist die Aarhus-Konvention der richtige Weg, aber es gibt noch viele, viele offene Fragen, die zu behandeln sind. Frau Kollegin Lichtenecker, wir haben da sicher einen gemeinsamen Weg vor uns. Ich bin gespannt, wie Sie Ihre Aufklärungsarbeit, bei der Sie angeknüpft haben, machen werden. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

14.22


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Dr. Eder-Gitschthaler. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.22.18

Abgeordnete Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Liebe Besucherinnen und Besucher, auch von meiner Seite ein herzliches Grüß Gott! – Wir haben heute schon sehr viel über diese vorliegende Änderung des Übereinkommens von Aarhus gehört. Es geht, kurz zusammengefasst, um den Zugang zu Informationen, um die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren und um den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, speziell bei Verfahren über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel.

Als Ziel gilt die Erhöhung der biologischen Sicherheit – ein ganz wichtiges Anliegen! (Beifall bei der ÖVP.) – Danke schön!

Österreich hat – Gott sei Dank! – ein sehr strenges Gentechnikgesetz, und eine Aufweichung wird es mit der ÖVP unter Bundesminister Pröll sicherlich nicht geben! (Beifall bei der ÖVP.)

Diese weitaus schärferen Regelungen als in der EU können beibehalten bleiben und werden auch von dem vorliegenden Übereinkommen keinesfalls berührt. Wir haben hier schon gehört, die österreichische Bevölkerung ist – Gott sei Dank! – gegen Gen­technik, Stichwort „bewusster Konsument“.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 104

Kollegin Lichtenecker! Ich schätze Ihr Engagement für den Umweltschutz und für den Umweltbereich sehr, aber man sollte positive Dinge auch positiv darstellen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Lichtenecker: Ich habe ja gesagt, wir stimmen den positiven Dingen zu!)

Über die wichtigsten Dinge haben wir schon gehört. Es geht darum, dass auch die Öffentlichkeit zu den vorliegenden Übereinkommen alle als relevant erachteten Stellungnahmen und Informationen vorbringen kann. Das ist sehr wichtig. (Unruhe im Saal. – Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen.) Damit wurde jetzt auch in der EU ein entscheidender Schritt gesetzt, um sich unserem hohen Stan­dard in Sachen biologischer Sicherheit anzunähern, Stichwort „verantwortungsvolles Umgehen“.

Ich kann Sie daher nur auffordern, diesem vorliegenden Abkommen Ihre Zustimmung zu geben.

Herr Minister, nochmals vielen Dank für Ihr Engagement in Sachen Umwelt und gegen Gentechnik! (Beifall bei der ÖVP.)

14.24


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mayer. 3 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.24.43

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon verlockend, als Vorarlberger, obwohl nur eine Vorarlbergerin da oben sitzt, diese zu begrüßen. Sonst meint man vielleicht, die Sozialdemokraten seien nicht so freundlich wie Grün, Blau und Orange. Daher selbstverständlich auch von uns an alle herzliche Grüße – es freut uns Ihr Interesse an der Demokratie hier im Hohen Haus. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun zum eigentlichen Thema. Das nach der dänischen Stadt Aarhus benannte Über­einkommen vom 25. Juni 1998 gewährt Bürgerinnen und Bürgern den freien Zugang zu Umweltinformationen, die Mitwirkung an umweltbezogenen Verwaltungsent­schei­dungen und die gerichtliche Überprüfbarkeit solcher Entscheidungen. Damit werden Transparenz und Akzeptanz, aber auch die Qualität von Verwaltungsentscheidungen verbessert.

Meine Damen und Herren, wenn man sich zur Europäischen Gemeinschaft bekennt, wenn man weiß, dass Umweltbelastungen nicht an unseren Grenzen Halt machen, erkennt man, dass die internationalen Kriterien der Aarhus-Konvention Instrumente sind, die für eine moderne Umweltpolitik unverzichtbar sind. Aber auch beim Studium des Umsetzungsberichtes für die Aarhus-Konvention von Seiten des Umweltminis­teriums, der Stellungnahme von Dipl.-Ing. Gerhard Stimmeder-Kienesberger, ... (Un­ruhe bei der FPÖ.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Bitte um Entschuldigung, Herr Abgeord­neter. – Ich bitte um ein bisschen mehr Ruhe. Wenn Sie wirklich plaudern wollen, dann gehen Sie hinaus. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Elmar Mayer (fortsetzend): Ein Vorarlberger Kollege, der Kollege Stadler, muss eben, wenn er einmal da ist, zumindest hinten reden, wenn er sonst nicht die Möglichkeit bekommt. (Heiterkeit.) Ich bedaure das, aber vielleicht kann ihm seine Fraktion einmal die Möglichkeit geben, hier das Wort zu ergreifen. Dann wäre Ruhe in den hinteren Reihen. (Abg. Mag. Stadler: Lassen Sie sich nicht aufhalten! Eine spannende Rede! – Heiterkeit.) Ja? – Aber du hast mir jetzt leider eine Minute gekostet, ich muss also das kurze Zitat beiseite legen. (Abg. Scheibner: 1 Minute geben wir Ihnen! Das geht schon! – Anhaltende Unruhe.)

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 105

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Meine Damen und Herren, Sie begrüßen die Anwesenden auf der Galerie, und dann ist hier herinnen ein Lärmpegel, dass man fast nichts versteht. Ich bitte um ein bisschen Disziplin!

 


Abgeordneter Elmar Mayer (fortsetzend): Etwa 90 Prozent aller österreichischen Konsumenten lehnen den Einsatz der Gentechnik in Lebensmitteln ab. Der öster­reichische Lebensmittelhandel respektiert die Wünsche der Konsumenten. Praktisch alle großen Supermarktketten und die meisten Lebensmittelhersteller haben zugesagt, keine kennzeichnungspflichtigen Gentech-Lebensmittel zu verkaufen. Sie haben auch wiederholt Produkte aus den Regalen genommen, wenn gentechnische Inhaltsstoffe bekannt werden.

Meine Damen und Herren, für uns in Österreich ist entscheidend, dass die weiter­gehenden Regelungen des Gentechnikgesetzes nicht unterlaufen werden. Die vor­liegen­de Vereinbarung garantiert weiterhin eine wirksame Information und Öffentlich­keits­­beteiligung bei einer Genehmigung einer absichtlichen Freisetzung oder beim Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen.

In unserem Gentechnikgesetz unterliegt jede Freisetzung einer Anhörung und einer entsprechenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Das ist gut so, und das soll und wird auch so bleiben. Eine Aufgabe für die nahe Zukunft wird sein, dass wir jene Lücken im Gentechnikgesetz schließen, die die Haftung betreffen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.28


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sieber. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.28.29

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Kollege Mayer, ich muss Sie berichtigen. Natürlich haben wir als Vorarlberger nicht nur die Olga Pircher zu begrüßen, sondern auch die Schülerinnen des Sacre Coeur Riedenburg aus Bregenz, die ich hiermit recht herzlich begrüßen möchte! Auch die Bauern aus Murau, aus der Steiermark, seien hier bei uns herzlich begrüßt! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine Damen und Herren, natürlich sage auch ich gerne ja zu diesem Aarhus-Übereinkommen, einem selbstverständlich wichtigen Übereinkommen, das mehr zur Sicherheit in der Gentechnik beitragen wird. Aber eines ist ganz gewiss: Wir in Österreich haben natürlich eine wesentlich weitergehende gentechnische Regelung, die uns auch entsprechende Sicherheit gibt. Ich bin überzeugt, dass mit diesem Instru­ment in der Hand und auch auf der Basis dieses Aarhus-Übereinkommens unser Minister Pröll entsprechend Druck machen wird, dass unsere wirklich weitgehend guten Regelungen im Gentechnikbereich auch europaweit umgesetzt werden. – Ich wünsche unserem Minister bereits jetzt dazu viel Erfolg und sage ihm auch jetzt schon: Danke schön! (Beifall bei der ÖVP.)

14.29

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Lueger. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.29.51

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen des Hohen Hauses! Die Aarhus-Konvention hat das Ziel, die Öffentlichkeit in umweltrelevanten Entscheidungen zu beteiligen und den Zugang zu Informationen und zu Gerichten zu ermöglichen. Sie stellt eine verstärkte Einbindung der Zivilgesellschaft dar.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 106

Die Konvention selbst ist ein multilateraler Vertrag, der im Rahmen der Mitgliedsländer aus 55 Staaten besteht. Von diesen Ländern sind mit Stand Februar 2008 41 Vertrags­parteien der Aarhus-Konvention.

Gerade im Bereich der Gentechnik zeigt die Öffentlichkeit großes Interesse an der Beteiligung bei Entscheidungsfindungsprozessen. Fehlende Transparenz und fehlen­der Zugang zu Informationen schränken die Möglichkeiten zur Mitgestaltung oft stark ein. Seit dem Jahr 2000 arbeitet eine internationale Arbeitsgruppe spezifisch zum Thema der gentechnisch veränderten Organismen. Österreich, vertreten durch das Umweltbundesamt, war mit der Leitung dieser Arbeitsgruppe betraut. Aufgabe war es, Möglichkeiten für die Konkretisierung der Konvention im Bereich der Gentechnik aufzugreifen. Zentral- und osteuropäische Staaten sowie Umweltschutzorganisationen standen dieser Weiterentwicklung der Aarhus-Konvention sehr positiv gegenüber.

Bei der zweiten Vertragsparteienkonferenz im Mai 2005 in Almaty, in Kasachstan, konnte ein weiterer Kompromiss erzielt werden. Demnach wurde die Aarhus-Kon­vention für Entscheidungsfindungsprozesse im Bereich der Freisetzung und Produkt­zulassung von gentechnisch veränderten Organismen geändert. Die in Kasachstan getroffene Entscheidung bedeutet eine Verbesserung der Rechte der Öffentlichkeit und enthält die Elemente, die jetzt schon sehr häufig zitiert wurden.

Der Artikel 6 wurde neu eingeführt, und die mögliche Ausnahme vom Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Falle der Freisetzung, die in analoger Weise bereits unter vergleichbaren biogeographischen Bedingungen genehmigt wurde, ist bei uns im Gentechnikgesetz so nicht vorgesehen. Der Artikel 3 Absatz 5 bleibt unberührt.

Dem gegenüber steht aber ein in Österreich viel strengeres Gesetz: der § 43 des Gentechnikgesetzes, der die Anhörung regelt, und letztendlich der § 101c, der das Gentechnikregister regelt.

Zusammenfassend möchte ich daher sagen, dass in Österreich nach dem Gentechnik­gesetz jede Freisetzung einer Anhörung und einer entsprechenden Öffentlichkeits­arbeit unterliegt. Das bedeutet, dass die Regelung in Österreich wesentlich strenger ist als die Aarhus-Konvention. Ich bin jedoch sehr zuversichtlich, dass die abgeschlos­sene Konvention ein wesentlicher Schritt für eine gemeinsame Vorgehensweise der 41 Vertragsparteien war. Dies ist vor allem für jene Länder wichtig, die derzeit keine gesetzlichen Regelungen haben.

Dass das Vorhaben nicht abgeschlossen ist und kein Ergebnis ist, sondern dass geplant ist, 2008 ein neues internationales Treffen abzuhalten, zeigt, dass es ein ständiger Prozess ist, diese Aarhus-Konvention weiter auszuarbeiten.

Nichtsdestotrotz möchte ich – Kollege Mayer hat es auch schon getan – an den Herrn Bundesminister noch eine Bitte richten. In Österreich ist auch die Haftungsfrage im Bereich der Gentechnik noch nicht geklärt. Meiner Meinung nach müssten Geldmittel zur Risikoforschung verstärkt zur Verfügung gestellt werden.

Das jetzt vorliegende Ergebnis der Aarhus-Konvention ist sowohl für die EU als auch für Österreich ein durchaus erfreuliches Ergebnis. Wir haben einstimmig im Um­weltausschuss zugestimmt, und daher werden wir das heute auch hier tun. (Beifall bei der SPÖ.)

14.34

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ord­neter Dr. Pirklhuber. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 107

14.34.18

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie! Die Frage der Öffentlichkeitsrechte und der Informationspflichten und der Beteiligung der Zivilge­sell­schaft ist ja schon sehr breit ausgeführt worden, und es sind auch im Rahmen der Diskussion einige offene Fragen angesprochen worden. Ich halte das auch für eine gute Gelegenheit.

Meine Vorrednerin hat gerade auf den Sicherheits- und Risikoforschungsbereich, Stich­wort Gentechnikrisiken, und die entsprechende Forschung in Österreich hinge­wiesen. Und da, Herr Bundesminister, sind Sie mir noch eine Antwort schuldig. (Abg. Dr. Graf: Nur eine?!) – Eine ganz konkrete, Kollege Graf. – Im letzten Landwirtschafts­ausschuss hat mir der Herr Minister versichert, er wird uns schriftlich darüber informieren, welche interministeriellen Gespräche bereits geführt wurden und geführt werden, um eine solche Vorsorgeforschung für gentechnikfreie Landwirtschaft in Öster­reich zu etablieren. (Abg. Dr. Graf: Schwierige Frage!) Vielleicht können Sie, Herr Bundesminister, das Plenum über Ihre diesbezüglichen Aktivitäten informieren.

Einen Punkt sollten wir dabei nicht vergessen – er ist bereits angesprochen worden –, nämlich die Haftungsfrage. Die Haftungsfrage ist europaweit nicht geklärt, Frau Kolle­gin, und das ist das Problem. Die Haftungsfrage ist auch in Österreich ein Thema. Sie ist für jede Bäuerin und jeden Bauern dann ein Thema, wenn ein Nachbar, und das kann zum Beispiel in Bayern an der Grenze sein, Gentechnikmais anbaut und es zu Kontaminationen kommt.

Wenn man sich die Probleme ansieht, die international derzeit in diesem Bereich bestehen, Herr Bundesminister, dann sollte man das auch verstärkt unter die Bäuerin­nen und Bauern und unter die Konsumentinnen und Konsumenten bringen. Es war diese Woche in „arte“, am Dienstag um 21 Uhr, glaube ich, war es, ein Film, der die Praktiken des Gentechnikkonzerns Monsanto ganz klar dokumentiert hat und gezeigt hat, was die Praxis bedeutet, nämlich die Praxis in den USA und in Kanada. Konkret: Percy Schmeisser, einer der aktiven Gentechnikkritiker der kanadischen Bauernschaft, hat einen Prozess gegen Monsanto geführt, und im Rahmen dessen ist sichtbar geworden, mit welchen Methoden hier große Konzerne gegen die Interessen der Bauern­schaft, gegen die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten ihre Profitmaximierungsstrategien mit Gentechnikpflanzen umzusetzen versuchen.

Herr Bundesminister, diese Fragestellung trifft auch den Kern der Herausforderung der europäischen Politik und der europäischen Strukturen. Wir diskutieren in Kürze auch intensiver über den EU-Reformvertrag. Wir haben in Zukunft die Möglichkeit verstärkter BürgerInnenbeteiligung. Aber, Herr Bundesminister, ungeklärt ist nach wie vor die Arbeitsweise einer so genannten European Food Safety Authority, der EFSA, in Parma.

Ich fordere Sie auf: Tun Sie alles, was Ihnen möglich ist, auch in der Öffentlichkeit, damit klar wird, dass wir diese Organisation so lange nicht mehr akzeptieren werden, so lange sie die Studien, die wir durchführen, zum Beispiel Koexistenzstudien in Österreich, desavouiert, nicht anerkennen will und als unwissenschaftlich zu disqualifi­zieren versucht! Das können und das werden wir nicht akzeptieren! Und da sind Sie auch gefordert, das verstärkt voranzutragen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.37


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 108

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages (444 d.B.) die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben wollen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

14.38.2010. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (447 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweize­ri­schen Eidgenossenschaft über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet (470 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.38.46

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren, auch die Gäste auf der Galerie! Es geht hier, wie schon gesagt wurde, um ein Abkommen zwischen Österreich und der Schweiz über die Nutz­barmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet. Ganz konkret geht es eigentlich nur um ein Kraftwerksprojekt, Ovella-Ried, im Oberinntal, das schon seit fast zwei Jahrzehnten heftig umstritten ist. Deswegen bin ich hier auch die erste Rednerin, weil ich nämlich mit den Grünen gemeinsam gegen die Zustimmung zu diesem Projekt bin.

Um den nach mir kommenden Rednern, die die Kritik äußern werden: Jetzt sind die Grünen gegen alle Wasserkraftwerke!, et cetera, gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen, lassen Sie mich eines sagen: Grundsätzlich geht es natürlich nicht um die Ablehnung von Wasserkraft. Das wäre absurd in einem Land wie Österreich! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Es gibt zahlreiche Projekte, die wir unterstützen, aber man muss sich jedes Projekt genau ansehen! (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Wo?) – Sie werden das noch hören, Herr Minister. Meine Kollegin wird das nachher noch ausführen und noch Beispiele nennen. Ich beschäftigte mich jetzt einmal mit diesem konkret. (Abg. Mag. Hakl: Welches Projekt?) – Frau Kollegin Hakl, Sie sind dann später dran! Lassen Sie mich jetzt einmal ausreden!

Dieses Projekt ist seit 1989, als es das erste Mal vorgestellt wurde, umstritten. Es ist so, dass seit damals Leute dagegen sind und mittlerweile alle sieben Anrainer­gemeinden dagegen sind. Auch eine Bürgerinitiative ist aktiv. Und auch der WWF, allen bekannt, hat Einwendungen gegen die Umweltverträglichkeitsprüfung und gegen dieses Projekt erhoben. (Abg. Großruck: Ist das der Wasserwirtschaftsfonds?)

Lassen Sie mich Teile davon erklären, um klarzumachen, dass es nicht pure Willkür ist, dass wir dagegen sind; das wäre, wie gesagt, absurd. Es gibt gute Gründe, dagegen zu sein. Ich hoffe, Sie werden mir zuhören und vielleicht auch noch Ihre Meinung ändern.

Zum einen hat der Inn in den letzten Jahrzehnten schon massive Verbauung erfahren und dadurch auch viel an seiner Lebendigkeit eingebüßt. Der WWF sagt dazu in seiner


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 109

Begründung, in seinen Einwendungen, dass zum Beispiel die Zahl der Fischarten, die es im Inn in diesem Gebiet gegeben hat, gesunken ist. Das hat sich von ursprünglich 31 Arten auf 3 Fischarten – 3 Fischarten gibt es nur noch in diesem Gebiet! – reduziert.

Außerdem sind von den ehemaligen Auwaldbereichen nur mehr 3 bis 5 Prozent ansatzweise – nicht einmal ganz, nur ansatzweise – erhalten. (Abg. Dr. Lichtenecker: Schlimm!) Der WWF ist eine Nichtregierungsorganisation, die wohl auch viele von Ihnen als wichtige und gute Organisation akzeptieren. – Das ist der eine Grund. Man muss hier wirklich genauer mit Fakten umgehen.

Im Jahre 2005 hat es der WWF gemeinsam mit dem Land Tirol und auch mit dem Lebensministerium geschafft, ein Revitalisierungskonzept für die Gewässer in Tirol zu machen, sozusagen einen Masterplan Inn, mit dem Ziel, den Inn sicherer und lebendiger zu gestalten. Jetzt schaut es so aus, dass dieses Projekt Ovella-Ried, das die Betreiber seit 1989 umsetzen wollen, wo es aber massive Widerstände gibt, auf einmal gemacht werden soll, ohne dass dieser Masterplan Inn wirklich wichtig und ernst genommen wird, Herr Minister.

Sie, Herr Minister, haben das gemeinsam mit dem WWF und dem Land Tirol ge­macht – und jetzt wird einfach drübergefahren. Es wird über die Bedenken von angesehenen Umweltorganisationen wie dem WWF und von Leuten aus allen Anrainer­gemeinden hinweggegangen. Innerhalb von zehn Monaten wurden 2 500 Ein­wendungen von den Leuten aus der Region beim Land Tirol gemacht. Und Sie wischen das einfach weg und sagen, das macht alles nichts, das ist alles nicht wichtig?!

Ich glaube, Herr Minister, meine Damen und Herren, Sie sollten sich das noch einmal genauer überlegen, ob Sie wirklich über die massiven Bedenken, die es aus ökolo­gischer Sicht gibt, so drüberfahren wollen und dieses Projekt jetzt einfach in der Form, wie es geplant ist, durchführen.

Lassen Sie mich noch eine Begründung erwähnen, warum wir dagegen sind, nämlich eine demokratiepolitische. Die Bürgerinitiative beklagt nämlich, dass ihre Einwen­dungen gar nicht an die Gutachter übermittelt wurden und gar nicht, wie es vorgesehen wäre, in die Umweltverträglichkeitsprüfung eingebunden wurden. Ist das die richtige Art und Weise, wie man – das sagen Sie ja immer, und wir hätten das auch gerne – in einem Umwelt-Vorzeigeland Österreich mit Bedenken von Anrainern umgeht, indem man die Einwendungen nicht einmal an die Gutachter weiterleitet? (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Haben wir ja!) – Das kann es nicht sein, Herr Minister. Das kann es nicht sein, meine Damen und Herren, vor allem von der ÖVP und auch von der SPÖ, die dem zustimmen wird.

Wir wollen, dass dieses Projekt nur dann gemacht wird, wenn diese ökologischen Beden­ken nicht mehr vorhanden sind, wenn die Bedenken, die die Bevölkerung hat, ausgeräumt werden – sachlich und gemäß diesem Masterplan Inn – und wenn außerdem zuerst einmal ein Stromverbrauchsszenario für Tirol erarbeitet wird. (Beifall bei den Grünen.)

Tirol hat nämlich einen relativ hohen Pro-Kopf-Anteil am Stromverbrauch. (Abg. Mag. Hakl: Warum? Warum?) Wenn Sie immer groß reden von Effizienz, dann muss man sich zuerst einmal anschauen, wie viel überhaupt verbraucht wird und warum. Dann kann man solch ein Stromverbrauchsszenario machen und nachher darüber reden. Das ist der dritte Punkt, warum wir uns gegen dieses Projekt aussprechen. (Abg. Hornek: Sind Sie gegen erneuerbare Energie?)


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Halten Sie uns nicht vor, dass wir gegen jegliche Wasserkraftnutzung sind, aber man muss sich jedes Projekt genau anschauen. (Abg. Hornek: Aber objektiv!) Und bei diesem, tut mir leid, funktioniert es nicht. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Hornek: Da brauchen Sie eine neue Brille!)

14.44


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Donabauer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.45.03

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Kollegin Lunacek, wir brauchen Ihnen nichts vorzuhalten. Sie bestätigen mit jedem Auftritt, mit jedem Redebeitrag, dass Sie in Wirklichkeit gegen alles sind (Abg. Dr. Lichtenecker: Überhaupt nicht!), und Sie haben uns wieder Ihre dunklen Träume vorgetragen. Das ist ja nichts Neues. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich darf Ihnen schon sagen: Wir können uns im Umweltbereich mit ganz Europa mes­sen. Wir können unsere Umweltpolitik überall herzeigen, das ist okay. Natürlich kann man das eine oder andere noch verbessern, aber sonderbar ist eines (Abg. Dr. Lich­tenecker: Wissen Sie, wie viele Vertragsverletzungsverfahren wir haben?): Sie wollen alles und sind gegen alles! Meine Damen und Herren von den Grünen, das wird nicht funktionieren! Dass die Bürger Ihnen langsam (Abg. Mag. Lunacek: Haben Sie das gelesen vom WWF?) – hören Sie nur zu! – kein Vertrauen mehr schenken, das hat der Sonntag in Niederösterreich gezeigt: gewaltig abgeblitzt, weil diese Themen niemand mehr ernst nimmt. (Abg. Sburny: Das haben wir in Graz gesehen! 6 Prozent!)

Nehmen Sie zur Kenntnis, dass es sich hier in Wirklichkeit um ein zwischenstaatliches Abkommen handelt, das sehr sinnvoll vorbereitet ist im legistischen und rechts­politi­schen Bereich, dass dieses Projekt ordentlich aufgearbeitet wird, dass alle Bürger­rechte gehört werden – auch Sie können Ihre Meldungen einbringen –, dass aber tatsächlich etwas Wichtiges gemacht wird, nämlich Wasserkraft nutzbar gestellt wird.

Wissen Sie, es ist so, dass überall dort, wo Projekte – welcher Art auch immer – vorge­legt werden, Sie die Ersten sind, die dagegen auftreten. Auf der anderen Seite fordern Sie aber die ganze Welt auf, es besser zu machen.

Meine Damen und Herren, es ist höchst an der Zeit, dass Sie entweder visionäre, umsetzbare Vorschläge machen oder dass Sie irgendwann einmal Dinge besser studieren und nicht mit solchen Halbwahrheiten wie dem WWF-Bericht hier nach vorne kommen und sagen, ich habe gehört, irgendwo wäre etwas, da kann ich nicht zustimmen. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Mit dieser Politik kann man kein Land entwickeln, keine Wirtschaft und keine Arbeits­plätze sichern. Sehen Sie: Das machen wir besser als Sie! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Sburny: Reine Polemik!)

14.47


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Muttonen mit 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.47.22

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Wir müssen uns schon auch der Generaldebatte stellen. Gerade vor dem Hintergrund der Debatte um den Klimaschutz, vor dem Hintergrund, dass wir ganz dringend den CO2-Ausstoß reduzieren müssen, vor dem Hintergrund, dass wir


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nach wie vor sehr massiv für den Anti-Atomkurs eintreten, geht es hier tatsächlich um die Nutzung von Wasserkraft, also um die Erzeugung von sauberer Energie.

Für dieses Kraftwerk gibt es zahlreiche Regelungen, wo es neben den energie­wirtschaftlichen Interessen auch ökologische und sonstige relevante öffentliche Interessen, wie zum Beispiel den Hochwasserschutz und das Landschaftsbild, bei der Bewilligung zu berücksichtigen gilt. Und es hat einen breiten Dialog mit den Gemeinden und der Bevölkerung gegeben.

In der Umweltverträglichkeitserklärung zum Projekt 2007 wurden mögliche Auswirkun­gen auf Menschen, Tiere, Pflanzen sowie deren Lebensräume, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Sach- und Kulturgüter genau untersucht. Erst kürzlich hat die Frist zur Umweltverträglichkeitsprüfung zum geplanten Grenzkraftwerk Inn geendet.

Was wir mit dieser Ratifikation des Abkommens zwischen Österreich und der Schweiz, das ja schon eine fast ebenso lange Entstehungsgeschichte hat wie das Kraftwerk, beschließen, ist eine bilaterale Grundlage, um das Projekt überhaupt realisieren zu können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.49.26

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen bekennen uns grundsätzlich zu diesen erneuerbaren Formen der Energiegewinnung, die wir vor allem hier in Öster­reich auch zur Verfügung haben – mit dem Ziel, dass gerade in diesem Bereich Öster­reich möglichst autark ist und möglichst auf eigenen Beinen steht. Die Wasser­kraft ist ein Bereich davon. Bei allen Schwierigkeiten, die auch diese Energiegewin­nung mit sich bringt, bekennen wir uns zu ihr. (Demonstrativer Beifall des Abg. Hornek.)

Frau Kollegin Lunacek, es geht ja dabei nicht allein um den Bau dieses Kraftwerks, sondern auch um die Regelung einer schon jahrelang dauernden energiewirtschaft­lichen und energiepolitischen Beziehung zwischen der Republik Österreich und der Eidgenossenschaft im Bereich des Oberen Inn. Derzeit besteht keine bilaterale Regelung für die Nutzung der Wasserkraft des Inn und seiner Zuflüsse zur Erzeugung elektrischer Energie im österreichisch-schweizerischen Grenzgebiet. So steht es auch in den Erläuterungen.

Dieser Mangel wird nun durch dieses Abkommen behoben, indem insbesondere Fragen des Baues und des Betriebs entsprechender Anlagen sowie der Aufteilung der Energie zwischen den Vertragsstaaten und die fiskalischen, zollrechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte dieses Themas geregelt werden.

Wir halten das für sehr vernünftig und wir halten das auch für notwendig. Im Übrigen sind damit auch arbeitsplatzfördernde, wirtschaftsstrukturell fördernde Maßnahmen in diesem Raum verbunden. Wir Freiheitlichen werden diesem Abkommen selbstver­ständlich zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.51


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner mit 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll  in Rich­tung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Scheibner –: Schön sprechen!)

 


14.51.16

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Minister, man könnte wahrscheinlich Stunden über die Wichtigkeit und Dringlichkeit dieses Kraftwerk-Projekts diskutieren.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 112

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass das ein sinnvolles und auch wichtiges Projekt ist. Ich habe aber nicht verstanden, warum die Grünen schon im Ausschuss gegen dieses Projekt (Abg. Mag. Lunacek: Haben Sie nicht zugehört?) – ich habe Ihnen sehr genau zugehört, Frau Kollegin – argumentiert haben.

Wenn Sie gegen Atomkraft sind, dann kann man das nachvollziehen; keine Frage, da haben wir einen Konsens.

Wir wollen auch keine kalorischen Kraftwerke oder zumindest nur, soweit sie unbedingt notwendig sind. Wasserkraft ersetzt aber nicht die kalorischen Kraftwerke, weil sie einen anderen Strom produzieren.

Wir sind für erneuerbare Energien, obwohl die Windparks auch nicht unbedingt ein wunderschöner Anblick sind. Es gibt auch hier immer wieder Diskussionen über Ge­sundheitsgefährdung et cetera. Die Förderungsrichtlinien sind auch immer wieder zu diskutieren.

Natürlich kann man bei jeder Art der Energiegewinnung diskutieren, ob genau diese das Richtige ist. Aber so, wie Sie das machen, dass man eigentlich gegen alles ist (Abg. Mag. Lunacek: Man kann es besser machen!) – nach dem alten Grundsatz, der Strom kommt aus der Steckdose –, das verstehe ich überhaupt nicht! Ich bin auch der Meinung, dass man bei Wasserkraftwerken sehr auf die Umweltauflagen Rücksicht nehmen muss, dass man da sehr Bedacht darauf nehmen muss – obwohl, ein Eingriff ist es in jedem Fall –, dass die Umweltbeeinträchtigung minimiert wird. Aber genau das, glaube ich, ist bei diesem Projekt durchaus berücksichtigt worden, soweit das möglich ist. Man hat sehr, sehr lange darüber verhandelt und diskutiert.

Es könnte immer alles noch besser sein. Aber wenn man sagt, das ist jetzt nicht hun­dertprozentig so, wie wir uns das vorstellen, also lehnen wir es ab, dann wird man überhaupt nichts zusammenbringen, denn bei jeder Art der Energiegewinnung gibt es auch Argumente, die gegen das Projekt sprechen.

Wir glauben, dass das in der Mehrheit ein positives Projekt ist; wir werden es selbst­verständlich auch befürworten, weil ich glaube, Energiepolitik muss so sein, dass sie etwas bewirkt, etwas Positives bewirkt, und nicht so, dass sie alles verhindert. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.53


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundes­minister Dipl.-Ing. Pröll. – Bitte.

 


14.53.34

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Wenn so viele Besucher auf der Galerie sind, muss man vorneweg, bevor man auf das konkrete Abkommen eingeht, das Bild ein wenig zurechtrücken. Wenn man der Frau Abgeordneten Lunacek von den Grünen zugehört hat, hat man fast das Gefühl bekommen, wir würden heute über die Bewilligung dieses Kraftwerks abstimmen. Dem ist ja bei Weitem nicht so. Deswegen: Lassen wir die Kirche im Dorf, wenn wir diese Debatte führen!

Das, was wir heute hier tun, ist, dass wir nach jahrelangen Verhandlungen mit der Schweiz ein Abkommen annehmen, auch im Einvernehmen der verschiedenen Minis­terien in Österreich und in der Schweiz, wo man versucht, die Nutzung der Wasserkraft bei grenzüberschreitenden Flüssen, im Konkreten beim Inn, mit klaren Vorgaben und klaren Punkten zu definieren. So gesehen ist der heutige Beschluss eine tatsächliche Verbesserung im Zusammenhang mit dem Umgang in der Planung der Wasserkraft entlang grenzüberschreitender Flüsse, im Konkreten des Inn, mit mehreren Möglich-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 113

keiten; das Grenzkraftwerk Inn ist als solches heute angesprochen worden. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt – da schließe ich mich vielen Rednern an –: Morgen und übermorgen findet ein Europäischer Rat statt, da wird Klimaschutz in Europa wieder einmal auf höchster Ebene ein wichtiges Thema sein. Mit dabei nicht nur die Frage: Wie erreichen wir unsere Klimaschutzziele, minus 20 Prozent in der EU und in Österreich?, sondern auch das Bekenntnis, erneuerbare Energien in Europa offensiv auszubauen. (Beifall des Abg. Hornek.)

Jetzt frage ich mich Folgendes, Frau Abgeordnete Lunacek – wir in Österreich werden eine große Last, einen großen Anteil des Ausbaus der erneuerbaren Energie in Europa zu leisten haben –: In der Frage Biomasse-Ausweitung sagen Sie von den Grünen immer wieder, da reicht die Fläche nicht und außerdem wird beim Verheizen von Holz Feinstaub erzeugt, also nein zum Ausbau der Biomasse.

Bei Biogas-Kraftwerken vor Ort zur Erzeugung von Strom gibt es die gleiche Debatte: Wie ist das vereinbar mit der Nahrungsmittelkonkurrenz? – Wird eher kritisch und negativ beurteilt.

In der Frage des Wasserkraftausbaus – immer wieder und auch heute ein konkreter Punkt –: Nein zum Ausbau der Wasserkraft. (Abg. Hornek: ... nur für die Atomkraft!)

Vierter Punkt: Windenergie. Ich höre von vielen in den Regionen draußen, von Bür­gerinitiativen: Ein Windpark ist gut, aber nicht bei uns! – Diese Rechnung, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird niemand erfüllen können.

Deswegen bitte ich auch Folgendes zu sehen – da bin ich wieder bei Ihnen –: Ak­zeptieren wir doch, auch mit diesem Ausbauplan, eine Tatsache: Ja zur Wasserkraft, allerdings mit klaren Bedingungen, die in der UVP definiert sind – Sie wissen ja, dass auch anlässlich dieses Projekts eine UVP in Tirol läuft –, und mit klaren Vertragsver­hältnissen. Deswegen verstehe ich nicht, warum Sie heute nein zu einem Ver­trags­werk sagen, das Bürgerbeteiligung, das Beteiligung insgesamt in der Werdung eines Projekts unterstützt – auch grenzüberschreitend.

Eines noch: Es wird in der Schweiz, die sich ganz stark auf Wasserkraft stützt, ein zweites Thema aufkommen – da werden Sie dann auch zu erklären haben, wie man damit umgeht (Abg. Mag. Hakl: Atomkraftwerke!) –: Manche in der Schweiz wollen offensiv auf die Atomkraft setzen. (Rufe bei der ÖVP: Oha!) Wenn wir das nicht wollen, dann nehmen wir doch dieses Argument und unterstützen wir die Schweiz beim Aus­bau der Wasserkraft. (Abg. Mag. Lunacek: ..., sagen Sie das Ihrem Klubobmann Schüssel! – Abg. Öllinger: Schüssel – Atomkraft!)

Zu beidem nein zu sagen, das wird im bilateralen Kontakt zu keinem Erfolg führen. Das bitte ich zu bedenken. Deswegen ist dieses Abkommen ein wichtiger Meilenstein zu einer gemeinsamen weiteren Planung. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheib­ner.)

14.57

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Großruck. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.57.40

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätz­ter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucher! Lieber Ewald Stadler – jetzt ist er nicht mehr im Saal.

Meine Damen und Herren, Sie alle haben jetzt einen Offenbarungseid der Frau Lunacek gehört. Sie ist gegen Wasserkraft, sie ist gegen andere Dinge. Ich weiß nicht,


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Frau Kollegin Lunacek: Woher wollen Sie denn die Energie für Österreich nehmen? – Aus der Steckdose wahrscheinlich. (Abg. Mag. Lunacek: Wenn Sie nicht zuhören können!)

Der Herr Minister hat schon erläutert, worum es heute geht. Es geht um ein Abkom­men, das seinen Ursprung bereits im Jahre 1952 hat. Damals hat man schon begon­nen zu überlegen: Wie können wir das regeln? Es hat dann Ministerratsbeschlüsse gegeben, und mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union hat auch die Europäische Kommission zustimmen müssen. Deshalb können wir erst heute, nach 56 Jahren, dieses Abkommen ratifizieren und beschließen. – Das ist der eine Punkt.

Frau Kollegin Lunacek (Abg. Mag. Lunacek: Die traut sich was!) gibt hier große Bedenken von Bürgerinitiativen wegen Umweltverschandelung und -verschmutzung zum Besten. Meine Damen und Herren! Ich lese Ihnen Artikel 5 vor (Abg. Dr. Graf: Bitte langsam!), der in diesem Vertrag steht, und dann urteilen Sie, wer recht hat in der sachlichen Argumentation. Ich weiß nicht, welcher Teufel Sie reitet, dass Sie da dagegen sein können. (Abg. Mag. Lunacek: Der WWF!)

Artikel 5, meine Damen und Herren – hören Sie bitte zu! –, lautet:

„Die Vertragsstaaten werden bei der Erteilung der Berechtigung neben den Interessen der Wasserkraftnutzung und der Energieversorgung auch die anderen öffentlichen Inter­essen berücksichtigen, insbesondere die Umweltverträglichkeit, den Hochwas­ser­schutz, den Gewässerschutz, die Wasserversorgung, die Fischerei, die Walderhaltung, den Naturschutz und das Landschaftsbild. Sie werden den Berechtigten insbesondere verpflichten, unterhalb der Fassungen bzw. Talsperren im Rahmen der zufliessenden Wassermengen entsprechend angemessene Restwassermengen abfliessen zu las­sen.“

Das werden wir heute beschließen; genau das, was Sie verlangen: Umweltverträglich­keitsprüfung und verschiedene Maßnahmen, die bei diesen Eingriffen schützen.

Frau Kollegin Lunacek, Sie müssen schon Farbe bekennen. Seit Wasserkraftwerke geplant sind, sind die Grünen dagegen. (Abg. Mandak: Das stimmt überhaupt nicht!) Sie waren gegen Hainburg, Sie waren gegen das Kraftwerk Lambach in Oberöster­reich. Auch dagegen sind Sie zu Felde gezogen. Jetzt sind Sie gegen das Wasser­kraftwerk, das möglicherweise am Inn gebaut wird. – Also ich verstehe die Welt nicht mehr.

Wollen wir eine umweltfreundliche, erneuerbare Energie, dann müssen wir heute zu­stimmen. Alles andere ist ein Etikettenschwindel, und da werden wir nicht mitmachen.

Erkennen Sie – wir werden das natürlich auch der Bevölkerung sagen –: Sie verlieren mit Ihrer heutigen Ablehnung der Beschlussfassung endgültig Ihre Glaubwürdigkeit, sich als alleinige Partei für die Umwelt und für erneuerbare Energien einzusetzen, meine Damen und Herren von den Grünen!

Ich ende wie immer mit einem Vierzeiler:

Atomkraftwerke – danke nein,

da stimmen alle überein.

Doch für die Grüne Lunacek hat Wasserkraft auch keinen Zweck,

da sie, scheint’s, der Meinung ist, dass der Strom auch so gut fließt.

(Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.01


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Heinzl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 115

15.01.28

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Nochmals und zusammenfassend: Das vorliegende Abkommen über die Nutzbar­machung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet zwischen Schweiz und Öster­reich schafft die rechtliche Basis für die gemeinsame Nutzung der Wasserkräfte des Inn und die Errichtung eines Grenzkraftwerkes. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Zu den von den Grünen geäußerten Bedenken möchte ich aus meiner Sicht sagen: In der Präambel wird festgehalten, dass eine aus ökologischer Sicht wünschenswerte Verbesserung des Wasserabflusses im Inn herbeigeführt werden soll.

Das Abkommen enthält weiters in Artikel 5 eine eindeutige Klarstellung, dass ent­sprechend dem österreichischen Wasserrechtsgesetz neben rein energiewirtschaft­lichen Interessen auch ökologische und sonstige relevante öffentliche Interessen, zum Beispiel Hochwasserschutz und Landschaftsbild, bei der Bewilligung zu berücksich­tigen sind.

Selbstverständlich wird es für das Projekt auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung ge­ben, sodass auch die Einbeziehung der unmittelbar betroffenen Bevölkerung gewähr­leistet ist.

Da das Abkommen den ökologischen Aspekten Rechnung trägt und aus meiner Sicht positive Auswirkungen auch auf Arbeitsplätze und Investitionen zu erwarten sind, wer­de ich dem vorliegenden Abkommen gerne meine Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Dr. Gla­wischnig-Piesczek zu Wort gemeldet. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


15.03.16

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bun­des­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt an alle gerichtet, die sich in der Philosophie, die ich als „Dinosaurier-Philosophie“ bezeichnen möchte, im Jahr 2008 so wohl fühlen: Wenn man sich einmal die Fakten vor Augen führt: Österreich verbraucht jedes Jahr, von einem Jahr zum nächsten, 2 bis 3 Prozent mehr Strom. Folgt man jetzt Ihrer Philosophie, dann bauen wir jedes Jahr ein neues Kraftwerk Freudenau dazu. Und da möchte ich Ihnen einmal die ganz simple Frage stellen: Wie stellen Sie sich das vor auf einem begrenzten Raum?

Das ist nämlich genau das Problem. 80 Prozent der österreichischen Flüsse sind aus­gebaut. Wir sind an den Grenzen angelangt. Die Frage, die Sie uns immer mit Ja beantworten, ist, ob wir auch die letzten noch unzerstörten Naturparadiese opfern oder in eine andere Richtung gehen sollen. (Abg. Rädler: In welche? Atomkraftwerke?) Und die Richtung, in die wir gehen sollen, heißt in erster Linie Energieeffizienz.

Tirol ist ein sehr schlechtes Beispiel, in Tirol explodiert der Stromverbrauch geradezu. (Abg. Mag. Hakl: Aber warum? Nicht weil wir Energie einfach so wegschmeißen, ...!) Wenn Sie ein bisschen vernünftig nachdenken, dann könnten Sie ... (Abg. Mag. Hakl: Warum?) Warum der Stromverbrauch explodiert? Weil es in Tirol kein Interesse daran gibt, Strom zu sparen. Jetzt erkläre ich Ihnen noch einmal, was die TIWAG mit dem Strom macht. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Mag. Hakl.) – Hören Sie mir einmal ganz kurz zu!


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 116

Die TIWAG produziert vor allem sogenannten Pumpstrom, den sie von den Wasser­kraftwerken im Tal hinauf in die Talsperren pumpt. Zu sehr, sehr guten Zeiten, wenn nämlich die ... (Abg. Rädler: Wie jetzt? Genau!) Hören Sie mir zu!

Das nennt man: Atomstrom vergolden. Man versucht nämlich, in Zeiten, in denen man Strom sehr teuer verkaufen kann, und das ist vor allem jene Zeit, in der man Wasser ablässt, sehr viel Geld zu machen. Hier geht es ausschließlich um Profit. Das nennt man in der Fachsprache: Atomstrom vergolden, und das macht die TIWAG mit Vorliebe. (Abg. Öllinger: Die TIWAG ist die schlimmste!) Die TIWAG hat überhaupt kein Interesse daran, wirklich Effizienzmaßnahmen zu setzen und Stromverbrauch zu reduzieren.

Jetzt möchte ich Ihnen noch eine Frage stellen. Wenn Sie auf dem Standpunkt stehen, es muss immer mehr und immer mehr und immer mehr werden, wie, glauben Sie, ist das vereinbar mit der Problematik, die wir im Artenschutz und Tierschutz haben? Alle 20 Minuten stirbt eine Tier- und Pflanzenart aus, weltweit, alle 20 Minuten geht eine Kerze aus. – Mit der Philosophie, es muss immer weitergehen, es muss immer weiter gebaut werden, es ist immer die energiewirtschaftliche Situation, das energie­wirtschaft­liche Interesse wichtiger als der Naturschutz, werden Sie am Ende des Tages vor der Situation stehen, dass Sie in Österreich einen Großteil der Tier- und Pflanzenarten ausgerottet haben. Wenn in Ihrer Philosophie Naturschutz immer Nachrang hat, dann werden Sie das unseren kommenden Generationen irgendwann einmal zu erklären haben.

Es ärgert mich maßlos, dass wir grenzüberschreitende Übereinkommen nicht in stär­kerem Maße an den Naturschutz binden. Genau solche Grenzräume werden lange nicht genutzt, weil vieles unklar ist. Man hätte heute ebenso ein Abkommen ratifizieren können, in dem es um grenzüberschreitenden Naturschutz und Artenschutz geht und nicht um energiewirtschaftliche Nutzbarmachung. (Beifall bei den Grünen.)

15.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kurz­mann zu Wort. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


15.06.20

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Freiheitliche Partei begrüßt dieses bilaterale Ab­kommen zwischen der Schweiz und Österreich. Wir werden zustimmen, weil es letztlich den Nutzern der Energie in beiden Staaten zugute kommt.

Der Kern des Abkommens, meine Damen und Herren, ist die Errichtung eines Grenz­kraft­werkes Inn. Der Aufstau des Flusses wird im Bereich Ovella erfolgen, und die Fachleute argumentieren damit, dass die negativen Auswirkungen des Schwalles des höher liegenden Kraftwerkes Pradella auf österreichischem Staatsgebiet dadurch sogar reduziert werden können. Aus energiepolitischen Gründen wird das Wasser des Inn dann über Druckstollen in das 23 Kilometer entfernte Kraftwerk Ried weitergeleitet und dort zur Energiegewinnung genutzt werden. Negative Auswirkungen auf die Um­welt und auf die Natur sind nicht zu erwarten.

Österreich bekennt sich seit langem zur Nutzung der Wasserkraft, und allzu viele Alternativen gibt es dazu in Wirklichkeit nicht. Wenn jetzt die Grünen sagen: Ja zur Wasserkraft!, und dann ein großes Aber folgt, so kennen wir das auch aus anderen Bereichen. Wenn sie dann ein Projekt, das von den Fachleuten sehr befürwortet wird, als umstritten hinstellen, dann ist das die bekannte Neinsager-Politik, die bei den vergangenen Wahlen nicht immer Zustimmung gefunden hat. (Abg. Öllinger: Wo? In Graz?) Darüber sollten Sie nachdenken, da werden wir uns nicht Ihren Kopf zer-


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brechen. (Abg. Öllinger: Meinen Sie in Graz?) – Auch dort haben wir 3 Prozent gewonnen, Herr Öllinger! Sie sollten sich besser über die Wahlergebnisse informieren, ehe Sie da unqualifizierte Zwischenrufe machen!

Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kapeller hat im Zusammenhang mit Temelίn ein Thema angesprochen, das auch uns Freiheitlichen wichtig ist, weshalb auch ich kurz darauf zu sprechen kommen möchte: auf die berühmt-berüchtigten Beneš-De­krete. Er hat daran erinnert, dass die Vertriebenen-Sprecher dieses Unrecht, das heute noch immer Gültigkeit hat, in den Beneš-Dekreten, aber auch in Slowenien in den AVNOJ-Gesetzen verankert ist, einfach beseitigt gehört. Ich möchte doch die Gelegen­heit wahrnehmen und die Bundesregierung und vor allem auch die Außenministerin auffordern, in diesem Bereich endlich einmal wirklich Schritte zu setzen, damit das Unrecht an den Heimatvertriebenen beseitigt wird. Denn das, was hier in diesem Bereich geschieht, geht wirklich auf keine Kuhhaut.

Denken Sie daran: Vor dem EU-Beitritt von Tschechien und Slowenien ist uns ver­sprochen worden, dass diese Staaten, wenn sie einmal Mitglied der Europäischen Union sind, diese Gesetze nicht mehr aufrechterhalten können. Bis heute, meine Damen und Herren, sind diese Unrechtsgesetze in Slowenien und in Tschechien keineswegs aufgehoben. Ich rufe alle dazu auf, dazu beizutragen, dass es hier zu einem Umdenken kommt. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

15.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Kopf zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


15.09.50

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Österreich hat sich aus gutem Grund und sehr konsequent gegen die Nutzung der Kernenergie im eigenen Land ausgesprochen und bleibt auch sehr konsequent bei dieser Linie.

Wir sind sicher etwas begünstigt, weil wir ein hohes Maß an Nutzungsmöglichkeit in der Wasserkraft haben, forcieren aber auch die anderen erneuerbaren Energieträger ganz massiv. Wir haben schon einen nahezu 8-prozentigen Anteil – außerhalb der Wasserkraftnutzung – an erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung erreicht. Das ist ein sehr, sehr hoher Wert, mit dem wir uns international absolut sehen lassen können. (Abg. Mag. Lunacek: Auch Sie haben anscheinend nicht zugehört!)

Was mich ein bisschen verwundert, ist tatsächlich die Haltung der Grünen: Wir wollen keine Atomkraft, wir wollen möglichst auch keine fossilen Energieträger eingesetzt sehen. Sie widersprechen sich in Ihrer Argumentation ohnedies selbst. Auf der einen Seite beklagen Sie zu Recht den steigenden Stromverbrauch, das stört Sie aber bei der Forderung nach ständig mehr Förderung bei den erneuerbaren Energieträgern überhaupt nicht. (Abg. Mag. Lunacek: Die sind ja benachteiligt!) Da kann es nicht genug sein. Auf der anderen Seite, bei der Wasserkraft nämlich, wenn wir jetzt mit diesem Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich ganz konkret ein Kraftwerk ermöglichen wollen, das allerdings noch die anderen Genehmigungsverfahren durchlaufen muss, ist die Argumentation auf einmal eine gegenteilige. Da wird auf einmal als Thema der steigende Stromverbrauch in den Vordergrund gekehrt.

Eine Energieform, die null Emissionen erzeugt, die auch keine Förderungen braucht, die wollen Sie verhindern? Also ich kann Ihre Position beim besten Willen nicht verstehen. Sie ist ähnlich wie auch schon bei der Frage Temelίn und bei Ihrem Ausstieg aus der Kommission zu sehen. Ihnen geht es offenbar um die Show und nicht um die Sache, und das ist sehr, sehr bedauerlich. Damit nützen Sie dem ökologischen


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Gedanken, dem ökologischen Anliegen überhaupt nicht, sondern ganz im Gegenteil, Sie schaden diesem Gedanken. (Beifall bei der ÖVP.)

15.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Hagenhofer zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


15.12.19

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Viele Länder in der Welt wären froh, wenn sie Wasserkraft als alternative Energie hätten. Ich glaube, darin sind wir uns alle einig. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Wesentlich ist, und ich glaube, darin sind wir uns auch alle einig, wie Kraftwerke und das Umfeld der Kraftwerke ausgestaltet werden.

Warum sage ich das jetzt so bewusst? – In meiner Heimatgemeinde gibt es das Grenzkraftwerk am Inn zwischen Ehring und Frauenstein, das vor 64 Jahren gebaut worden ist. Heute vor zehn Jahren ist genau dieses Gebiet zum Naturschutzreservat Unterer Inn geworden, und das ist Ihnen auch nicht unbekannt. Man darf also nicht alles von vornherein verteufeln, wenn – wenn Auflagen gemacht werden, und davon ist in diesem Abkommen ja auch die Rede – damit auch entsprechend gelebt werden kann.

Die Problematik, das müssen auch Sie eingestehen, ist die – so ist mir das auf Nachfrage zumindest geschildert worden –, dass derzeit in der Schweiz gestaut wird und Österreich sich nicht dagegen wehren kann, dass es diese Schwallprobleme gibt, das heißt, das Wasser oft in ein, zwei oder drei Sekunden von null auf hundert kommt. Wenn das Wasser in dem Krafthaus Ried/Prutz, so soll das jetzt heißen, abgearbeitet wird, dann ist das auch für die Umgebung eine entsprechende Entlastung.

Es sind nicht alle Menschen dort dagegen, wie Sie gesagt haben, Frau Abgeordnete Lunacek. Es gibt große Akzeptanz. (Abg. Mag. Lunacek: Alle sechs Anrainergemein­den!) Nein, nein, Frau Kollegin, in allem haben Sie nicht recht! Ich habe mich erst heute Vormittag beim Land Tirol erkundigt. Es gibt Bedenken, diese Bedenken werden in die Umweltverträglichkeitsprüfung einfließen und entsprechend den Auflagen abge­ar­beitet werden. (Abg. Mag. Lunacek: Ich habe mich bei den Anrainern erkundigt!)

Ich möchte an Sie appellieren, dass Sie da mitgehen, damit wir mit unserer Wasser­kraft Wasserkraft zu Strom machen können und gleichzeitig auch in einer ordentlichen und intakten Umwelt leben können. Die Schwallprobleme führen auch zu Problemen mit dem Fischbestand und der Ökologie. Wenn kein Wasser da ist, haben die Fische ein Problem, wenn zu viel da ist, tut das den Fischen auch nicht gut. Daher sollten Sie die Kirche im Dorf lassen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abgeordneten Dr. Kurzmann und Lutz Weinzinger.)

15.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Hakl, Sie sind die Nächste, die zu Wort kommt. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


15.15.04

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Lunacek ist jetzt leider nicht im Saal (Abg. Dr. Lichtenecker: Ja, ja, sie ist schon da!), aber ich finde es schon wichtig, auf einige Dinge einzugehen, die sie gesagt hat.

Erstens, Frau Kollegin: Es gibt ein großes Projekt zur Renaturierung des Inn. Dieses Projekt läuft bereits und beinhaltet sehr viele, sehr komplexe und sehr weitreichende


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Maßnahmen; es ist absolut nicht ad acta gelegt. Es werden große neue Retentions­räume beim Inn geschaffen, der Inn wird zum Teil sogar wieder naturnahe zurück­gebaut. Viele Sünden der Vergangenheit werden derzeit in Tirol wieder ausgebügelt.

Zu dem vorher genannten Kraftwerk ist zu sagen, dass es sich im Grenzgebiet befindet. Ich bin froh, dass Frau Kollegin Hagenhofer darauf hingewiesen hat, dass die bereits erfolgte Stauung auf Schweizer Seite tatsächlich zu gravierenden Umweltaus­wirkungen geführt hat, welche wir durch die Entlastungsrinne wieder beseitigen wollen. Das müsste ja eigentlich in Ihrem allergrößten Interesse sein, Frau Kollegin. Ihre Ablehnung des Staatsvertrages wundert mich, denn insbesondere diejenigen, die sich um den Fischbestand und die natürliche Wasserführung des Inn Gedanken machen, haben diese Maßnahmen gefordert. Und das geht eben nur mit diesem Staatsvertrag.

Ganz besonders interessiert hätte mich, welches einzelne Wasserkraftwerk in Öster­reich, das derzeit in Planung ist, Ihre konkrete Zustimmung findet. (Abg. Dr. Lichten­ecker: Das werde ich Ihnen gleich erzählen! Das werden Sie gleich hören!) Ich werde es gleich hören – Sie machen anscheinend ein großes Geheimnis daraus. Bei uns in Tirol sind jedenfalls zahlreiche Wasserkraftwerke geplant.

Sie sind grundsätzlich einmal gegen alles, Sie waren auch gegen den Ausbau der Eisenbahn. Grundsätzlich sind Sie zwar immer für den Bau, aber dann, wenn irgendwo ein umweltverträgliches Eisenbahnprojekt oder ein umweltschonendes Kraftwerk ge­baut wird, dann sind Sie letztlich doch wieder dagegen.

Sie haben auch gesagt, wir würden über Bürgerinitiativen drüberfahren. Ich darf Ihnen eines dazu sagen: Die Menschen in Tirol, egal ob sie auf dem Land aufwachsen oder in der Stadt, sind vielleicht anders geprägt als Menschen anderswo in Österreich, und das meine ich ganz ernst: mit einer noch viel größeren Liebe zur Natur, mit einem persönlichen Bezug zu den Bergen und mit einer großen Demut vor der Natur. Daher kann ich Ihnen sagen, dass sich kein Tiroler von den Grünen von anderswo sagen lassen muss, dass er seine Umwelt schützen soll.

Wir, die wir in Tirol leben, sind mit dieser unserer Umwelt so innig verbunden, Frau Kollegin (Beifall und Bravoruf des Abg. Gahr), dass Sie sich darauf verlassen können, dass die ÖVP und jede einzelne Tirolerin und jeder einzelne Tiroler diese auch wirklich schützen will. Deswegen bin ich auch stolz auf die Bürgerinitiativen, die ihre Bedenken selbstverständlich einbringen dürfen. Diese werden von jedem Beamten und von jedem Politiker in unserem Land ernster genommen, als Sie das jemals spüren können, Frau Kollegin. – Dies dazu.

Weiters haben Sie gesagt, wir haben in Tirol einen zu hohen Pro-Kopf-Energie­ver­brauch. Diesbezüglich möchte ich Sie ein bisschen aufklären: Wenn in einem Touris­musland, das Jahr für Jahr Millionen von Nächtigungen verzeichnen kann, auch der Energieverbrauch dieser Touristen auf unsere Köpfe heruntergebrochen wird und wir das dann umrechnen würden, dann hätten wir eine Bevölkerungszahl, die höher als die in Wien wäre. Und wenn Sie dann den Tiroler Energieverbrauch mit dem Wiens vergleichen, werden Sie schnell sehen, wie effizient die Tirolerinnen und Tiroler mit dem Verbrauch von Energie umgehen.

Wenn – und wir sitzen da in einem Boot, denn wir wollen selbstverständlich auch Energie sparen – der Energieverbrauch trotzdem ständig steigt, müssen wir uns bewusst sein, dass das zum Beispiel auch daran liegt, dass es jetzt Flachbildschirme gibt, die zehnmal so viel Energie verbrauchen wie die alten Röhrenbildschirme – vielleicht haben Sie die Meldungen aus New York gehört. Sie, Frau Kollegin, werden einen haben, ich habe auch einen – und die Menschen in unseren Tälern dürfen sie auch verwenden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Bravoruf des Abg. Gahr.)

15.19



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker gelangt nun zu Wort. Soll ich die Uhr auf eine bestimmte Zeit stellen? (Abg. Dr. Lichtenecker – auf dem Weg zum Rednerpult –: 3 Minuten!) Okay, 3 Minuten. – Bitte.

 


15.19.23

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Mag. Hakl, wieder zurück zur Ratio: Das ist doch nicht wirklich ein Kriterium, dass es so viele Touristen gibt. Was soll denn da Oberösterreich als Industriebundesland mit Stahl-, Alu- und sonstiger Industrie zu seinem Stromverbrauch sagen. Das ist doch völlig lachhaft. Auch allen anderen Bundesländern abzusprechen, dass sie für Natur und Naturschutz stehen, ist ein starkes Stück. Dagegen verwahren wir uns entschieden!

Frau Kollegin Muttonen fragt: Sollten wir nicht über Klimaschutz reden? – Ich denke: ja! Wo ist denn die Klimaschutzstrategie dieser Regierung? Weit und breit keine effizien­ten Maßnahmen, ein miserables Ökostromgesetz. Es geht de facto nichts weiter. Und da geht es ans Eingemachte.

Wenn es immer um die Grünen und die Wasserkraft geht, dann sage ich Ihnen eines (Abg. Mag. Hakl: Achtung! Jetzt kommt das Projekt!): Wir haben als Team in Ober­österreich unter Landesrat Anschober darauf hingewirkt, dass es zu einer Revitalisie­rung der Kleinwasserkraft kommt. Und die Kleinwasserkraft hat in Oberösterreich bislang 7 Prozent des Gesamtstromverbrauchs abgedeckt. Und das ist gut so. Durch eine Beratungsaktion ist die Effizienz um ein Drittel gestiegen. (Beifall und Bravorufe bei den Grünen sowie Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das ist gut so. – Das zum Thema Wasserkraft. Auch das ist möglich. (Neuerlicher Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Kollege Großruck, der Grieskirchner Bürgermeister, fragt: Wo sind denn die Grünen dafür? – Herr Kollege Großruck, ich ersuche Sie, lesen Sie doch wenigstens die oberösterreichischen Zeitungen! Schauen Sie, was im Land Oberösterreich geschieht! (Abg. Großruck: Sie waren gegen Lambach!) Mit Zustimmung Ihres Landeshaupt­mannes Pühringer und des Wirtschaftslandesrat Sigl! Was ist geschehen?

Frau Mag. Hakl, jetzt für Sie zur Aufklärung: Wo haben denn die Grünen zuge­stimmt? – Unter der Leitung des grünen Landesrats Anschober werden jetzt (Zwi­schenruf des Abg. Großruck – Abg. Mag. Hakl: Seit ihr einen Landesrat habt, seid ihr dafür!) zwei Projekte genehmigt: Das sind die Kraftwerke Bad Goisern und Stadl-Paura. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Großruck: Der Landesrat Anschober würde heute zustimmen!)

Auch wenn es jetzt bei der ÖVP solch große Aufregung gibt, sage ich Ihnen eines: Wir Grünen stehen jederzeit für Aufklärung und Information zur Verfügung. Jetzt endlich wissen Sie, auch Grüne bauen Kraftwerke, jedoch umweltschonend und gut. (Beifall bei den Grünen.)

15.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hauser zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. (Unruhe im Saal.) – Bevor Herr Abgeordneter Hauser das Wort ergreift, ersuche ich um etwas mehr Ruhe, meine Damen und Herren!

Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.22.12

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Bevor hier die TIWAG durch Kollegin Hakl im österreichischen Parlament


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reingewaschen wird, muss ich mich schon zu Wort melden. Ich bin schon auch der Meinung, dass die Wasserkraft dort, wo sie sinnvoll anzuwenden ist, dort, wo die Bürger bei Kraftwerksprojekten beteiligt werden, in Erwägung zu ziehen ist, diese Ener­giequelle auszunutzen ist.

Ich darf aber schon feststellen, dass gerade die TIWAG und gerade die Vorstände der TIWAG in den letzten Jahren doch massiv versucht haben, über die Tiroler Bevölke­rung drüberzufahren. (Abg. Öllinger: Danke!) Ich darf zum Beispiel nur daran erinnern, dass in Osttirol mit Raneburg-Matrei ein Speicherkraftwerk über die Köpfe der Bevöl­kerung hinweg durchzuziehen versucht und geplant wurde, ohne die Bevölkerung ansatzweise in die Diskussion mit einzubeziehen. Erst durch massivsten Bürgerprotest konnte dieses wirklich brutale Kraftwerk im Rücken der Matreier Bevölkerung, nach massiven Protesten auch durch die ÖVP, verhindert werden. Also, Bürgerbeteiligung ist schon notwendig, und die TIWAG wird natürlich auch noch einiges dazulernen müssen. (Abg. Öllinger: Die sind die Schlimmsten!)

Bis jetzt hat sie nach dem Grundsatz regiert: Wir fahren einmal einfach über die Bevölkerung drüber – und dann schauen wir, ob es einen Widerstand gibt! Wenn der Widerstand stark genug ist, dann ziehen wir uns etwas zurück, und sonst fahren wir drüber! (Abg. Öllinger: So ist es!)

Ich würde mir da schon eine Politik mit Augenmaß wünschen. Wir als Freiheitliche Partei sind selbstverständlich für die Wasserkraft – natürlich dort, wo die Bevölkerung bei Großkraftwerken im Vorfeld eingebunden wird, wo ein Diskussionsprozess statt­findet und wo die Verfahren abzuwickeln sind. – Das zum einen.

Das andere: Dass wir gerade im Land Tirol – aber nicht nur im Land Tirol – schauen müssen, dass wir auch Energie sparen, ist schon sinnvoll. Gerade der Stand-by-Betrieb verschlingt Unmengen von Energie. Es gibt Statistiken, wonach 7,58 Prozent der Energie allein durch unnützen Stand-by-Betrieb vergeudet wird. Da würde ich mir wünschen, dass sämtliche Elektrizitätsgesellschaften österreichweit einmal Informa­tions­kam­pagnen fahren und die Bevölkerung auf diesen Energieverschleuderer hin­weisen und dass die TIWAG nicht primär – so wie sie es in Tirol machen – ÖVP-Parteiwerbung finanziert, sondern die Kraft dafür nützt, die Bevölkerung darauf hinzuweisen, wie man sinnvoll Strom sparen kann.

Weiters sollte man moderne Energieträger wie die Fotovoltaik forcieren. Diese Ent­wicklung hat man bisher in Tirol zur Gänze verschlafen. Ich würde mir schon wünschen, dass wir mehr Geld in die Hand nehmen, um auch diese interessanten, neuen, modernen Energiequellen offensiv zu nutzen.

Unterm Strich hat gerade die Tiroler Bevölkerung, so denke ich, die TIWAG ansatz­weise in die richtige Richtung gebracht. Ich bin froh, dass die Herren der TIWAG sich etwas zurückgezogen und erkannt haben, dass nicht alles gegen die Bevölkerung und über die Köpfe der Bevölkerung hinweg möglich ist. (Beifall bei der FPÖ.)

15.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschus­ses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 447 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


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15.25.5711. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-59 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/8 (462 d.B.)

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


15.26.22

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Wir haben in der letzten Rechnungshofausschuss-Sitzung ein ganz zartes, demokratiepolitisches, parla­men­tarisches Pflänzchen gepflanzt. Wir fünf Fraktionen haben uns auf ein paar Punkte geeinigt. Worum geht es? – Es geht einmal mehr um die zusätzlichen Kontrollrechte, die sich der Rechnungshof wünscht, kurz repliziert um die Gemeinden, um öffentliche Unternehmungen und um Direktförderungen der EU.

Eigentlich haben wir uns in zwei Punkten gefunden: Wir haben gesagt, das Erste ist – und das dürfte eine relativ einfache Übung sein –, dass wir uns darauf einigen werden, ob wir diese Materien künftighin im Verfassungsausschuss oder im Rechnungshof­ausschuss behandeln werden. Diese formale Frage wollen wir demnächst klären. Das wird kein großes Problem sein.

Aber auch inhaltlich haben wir uns im Zusammenhang mit den Gemeinden auf einen kleinsten gemeinsamen Nenner verständigt, nämlich darauf, dass ausgegliederte Unternehmungen von Gemeinden, die ein bestimmtes Finanzvolumen umfassen, jetzt zusätzlich vom Rechnungshof geprüft werden sollen. Das ist von allen Fraktionen, auch von der ÖVP, von den Oppositionsparteien, von der SPÖ so zur Kenntnis genom­men worden. Das ist immerhin ein kleiner Fortschritt.

Wir werden heute schauen, ob dieses Pflänzchen auch wirklich lebensfähig ist. Wir wollen keine zusätzliche Kontrolle – das ist von den Gemeinden ganz klar ausge­sprochen worden –, dazu soll es nicht führen.

Eine kleine Gefahr ist Folgendes: Kollege Rossmann sagt immer wieder, alle Gemein­den sollen geprüft werden. Da muss man sehr, sehr aufpassen mit den Formulie­rungen! Warum? – Es entsteht sehr schnell die Vorstellung, dass dann Prüfer des Rechnungshofs zu einer Bergbauerngemeinde mit 250 Einwohnern ausrücken, wo vielleicht eine Halbtagskraft beschäftigt ist, und dort wochenlang Prüfungen veran­stalten. Das ist natürlich nicht angedacht, sondern es geht erstens um Stichproben, dann um bestimmte Finanzvolumina; und – wie gesagt – einen gemeinsamen Nenner haben wir bisher erzielt, was ausgegliederte Unternehmungen betrifft.

Der Rechnungshof macht das ja nicht aus Jux und Tollerei, sondern nach gründlicher, sorgfältiger Überlegung: Wie können bestmöglich Erkenntnisse für die Gemeinden erzielt werden? Wie kann man den Gemeinden letztlich dienen?

Da der Herr Umweltminister gerade anwesend ist, noch ein kurzes inhaltliches Wort zur Luftqualität in der Steiermark, zu dem Bericht: Es ist wirklich erschütternd, wir müssen da von einer kürzeren Lebenserwartung von 17 Monaten lesen, in Wahrheit ja schon seit Jahr und Tag, Herr Minister! Mir zumindest war Ihre Stellungnahme im Ausschuss wirklich zu wenig, schuld daran seien die in der Steiermark und die sollen das irgendwie selbst machen! Im Zusammenhang mit der Landwirtschaft: Wenn der


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Präsident selbst und auch der Bericht die gesetzten Maßnahmen als unzureichend definiert, dann kann man nicht einfach sagen, es ist alles bestens.

Also, ich würde wirklich bitten, es ernster zu nehmen. Das ist eine Aufgabe eines Umweltministers. Das ist dramatisch und gar nicht gravierend genug einzuschätzen: 17 Monate verkürzte Lebenserwartung im Großraum Steiermark! Herr Bundesminister, da sind Sie wirklich gefordert! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Gahr zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


15.29.52

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofs! Der Rech­nungshof hat in seinem Bericht die Fusion der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und Angestellten geprüft und dabei dankenswerterweise einige Mängel fest­gestellt. Gerade bei der Planung und Durchführung dieser Fusion ist es zu eklatanten Mängeln gekommen.

Es hat Mehraufwendungen in Höhe von 23 Millionen € gegeben. Ganz klar hat der Rechnungshof auch dargestellt, dass so eine Fusion oder so eine Effizienzver­besse­rung zu Beschleunigungen der Verfahren führen muss. Eingeleitet wurde diese Fusion am 1. Jänner 2002 mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2003.

Insgesamt hat man auch klar festgestellt, dass es im Grunde genommen Mehrkosten auch bei der IT, keine Gesamtkonzepte und leider auch keine Ausschreibung gegeben hat. Eines ist auch ganz klar: Es wurde zuerst Personal abgebaut und in späterer Folge durch die Pensionskonten wieder Personal aufgestockt.

Diese Prüfung ist also aufgrund der Effizienzverbesserung äußerst sinnvoll. Ich habe mir kurz die Daten zurechtgelegt, wie das im Jahr 2007 aussieht, weil dieser Bericht sehr lange ausständig ist. Es gibt da bei der Verfahrensdauer durchaus positive Entwicklungen, etwa dass bei Ansuchen um Alterspension die Dauer bei Alters­pensionsregelungen, die auch die Einbeziehung von ausländischen Stellen bean­sprucht, etwa 1,5 Monate beträgt. Gerade in Wien benötigt jeder zweite Antrag auch ausländische Unterstützung. Das heißt, dass hier mehrere Sozialversicherungsträger befasst sind. Im Inland konnte man die Verfahrensdauer massiv auf einen halben Monat beschleunigen. Das ist im Sinne der Bürgerfreundlichkeit erfreulich.

Insgesamt ist mein Eindruck zu diesem Bericht: Es wurden die Altlasten oder die Trägheiten des Systems und auch die Komplexität der Apparate klar unterschätzt. Ich glaube, insgesamt kann man sagen, dass das zukünftig weiter ausgebaut werden muss. Ich bin dem Rechnungshof durchaus dankbar, weil wir in dem Bereich ohne Weiteres Einsparungsmöglichkeiten hätten und damit auch dem Auftrag Verwaltungs­effizienz, Verwaltungsökonomie nähertreten können. (Beifall bei der ÖVP.)

15.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Öllinger kommt nun zu Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


15.32.40

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Präsident des Rechnungshofs! Herr Kollege Gahr ist ein freundlicher Mensch (Heiter­keit bei der ÖVP – demonstrativer Beifall des Abg. Hornek), und er findet selbst dort, wo wirklich nur die negativen Sachen so herumliegen, noch irgendetwas Positives. (Zwischenruf des Abg. Gahr.)


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Es mag sein, Herr Kollege Gahr, dass sich die Verfahrensdauer verkürzt hat. Aber eines muss man ganz klar sagen: Wie die Fusion durchgeführt wurde – und da waren wir uns im Ausschuss auch so ziemlich einig – war ein Skandal und ist ein Skandal, weil sie noch immer in den Ausläufern nicht behoben ist, auch nicht behoben werden kann, denn der Handel mit Immobilien – und ich werde noch ganz kurz darauf zurückkommen – geht ja in der PVA munter weiter.

Aber wie hat es begonnen? – Kollege Gahr, da wurden sozusagen die politischen Rah­menbedingungen ausgeblendet. Man wollte – und da sitzt ja einer der Haupt­vertreter, der Kollege Graf, der damals im Überleitungsausschuss war – politisch diese Fusion haben, weil man da die Möglichkeit hatte, politisch und personell neu zu ordnen. Schwarz und Blau haben sich darauf verständigt: Machen wir das! Und da heben wir die ganzen roten Burgen aus den Angeln! – Okay. Dann ist man das ange­gangen. Klar war, es wird derjenige der neue Generaldirektor, der schon vorher bei der Pensions­versicherungsanstalt der Angestellten der Generaldirektor war, der Herr Wetscherek, und man muss natürlich einen blauen Stellvertreter suchen. Das war dann die berühmte Debatte um den Herrn Gaugg, dem – das muss man sich vorstellen! – eine Personalberatungsfirma Farben vorgelegt hat. (Heiterkeit des Abg. Mag. Kogler.)

Wahrscheinlich war es wirklich so – ich kann mich an die Farbe nicht mehr erinnern –, dass man gesagt hat, als Herr Gaugg schwarz-blau gesagt hat – wahrscheinlich hat man ihm die Farben gezeigt –: Super qualifiziert für den Generaldirektor-Stellver­treter­posten! Schwarz-blau hat er erkannt und für gut befunden. Man hat mit Farbtafeln und mit Farbkombinationen, die Herr Gaugg passenderweise erraten musste, festgestellt: Das ist der bestgeeignete Generaldirektor-Stellvertreter, obwohl es – und das ist der Punkt – in diesen beiden Häusern, die da fusioniert haben, PVArb und PVAng, etliche Generaldirektoren und Generaldirektoren-Stellvertreter gegeben hat, die das Handwerk von der Pike auf erlernt haben und weiter als Generaldirektoren bezahlt wurden.

Da hätte ich gerne gewusst, Herr Kollege Graf: Was sagt denn eine Freiheitliche Partei dazu, dass man zig – nein, es waren nicht zig, aber doch einige! – Generaldirektoren und Generaldirektoren-Stellvertreter bezahlt, sozusagen in die Wüste geschickt und gesagt hat: Bleibt nur, wir zahlen euch, aber ihr dürft nicht mehr Generaldirektor und Generaldirektor-Stellvertreter sein!? – Dann war die Geschichte mit dem Herrn Gaugg nach ein paar Monaten vorbei. Okay. Dann hat man sich einen neuen Generaldirektor-Stellvertreter gefunden. Da hat das wieder nur ein paar Monate gedauert. Das ist doch skandalös!

Nach ein paar Monaten hat sich herausgestellt – aus welchen Gründen auch immer, gehen wir nicht in Details! –, dass es da bestimmte Probleme gibt, und dann war sozusagen auf einmal der Wunsch nach einem neuen Generaldirektor-Stellvertreter erkaltet. Klar, denn Herr Wetscherek wollte ja lieber alleine Generaldirektor bleiben; wozu braucht er einen Generaldirektor-Stellvertreter von einer anderen Fraktion? Nein, hat er nicht gebraucht, er wollte es alleine sein! Und als alles vorbei war, hat man wieder einen von den alten Generaldirektoren-Stellvertretern genommen, den Herrn Freitag. Dieser darf auch jetzt noch Generaldirektor-Stellvertreter spielen. Das ist schlicht ein Skandal, was Sie da im Personalpolitischen aufgeführt haben!

Noch schlimmer war es aber – und da hält der Skandal an – bei den notwendigen Immobilien, die man entweder ankaufen oder anmieten musste. Der Rechnungshof stellt zu Recht fest: Warum mietet die PVA an? – Da sagt die PVA: Das wurde uns von oben so angeschafft. Wer ist „oben“, Herr Graf? Vielleicht wissen Sie mehr? (Abg. Dr. Haimbuchner: Er heißt nur Graf, er ist nicht König!) Ich weiß nur, das könnte die Regierung gewesen sein. Der Rechnungshof fragt nach: Gibt es irgendwelche schrift­liche Aufforderungen durch die Bundesregierung, dass Immobilien nicht angekauft, sondern angemietet werden? – Nein, die gibt es nicht.


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Was es aber erkennbar gibt – und auch das geht aus dem Bericht des Rechnungshofs hervor –, das ist ein bestimmtes Muster. Man hat zum Beispiel Immobilien angekauft, in die Immobilien Röntgen- und sonstige Labore hineingebaut, obwohl kein Bedarf war – in Klagenfurt und in Innsbruck. Nach kurzer Zeit stellt sich heraus, diese braucht man eigentlich nicht, diese Röntgen- und sonstige Labore sind noch nie benutzt worden. Man zieht wieder um, man zieht ohne Röntgen- und sonstige Labore um.

Was sind da für Planungen durchgeführt worden? Und letztendlich, wenn man das ganz genau anschaut, merkt man, mit den Anmietungen von bestimmten Immobilien sind ganz bestimmte Institute begünstigt worden, die zufälligerweise auch im politi­schen Farbbereich der jeweiligen Generaldirektoren und Generaldirektoren-Stellver­treter angesiedelt waren. Man hat also auf diese Art und Weise – Stichwort Uniqa, Stichwort Raiffeisen, auch Stichwort Wiener Städtische – durchaus bestimmte Inter­esse bedient, Herr Bundesminister! (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Ich bin für die Luft zuständig!) – Sie sind für die Luft zuständig. Das ist eine gute Ausrede, aber ich glaube, Sie wissen sehr gut, was damit gemeint ist. (Abg. Mag. Lapp: Für die heiße Luft!) – Ja, für die heiße Luft! (Abg. Rädler: Er ist für die Luft zuständig, und Sie sind für die Luft!)

Ich denke, selbstverständlich kann eine Fusion notwendig sein. Selbstverständlich kann eine Fusion auch Sinn machen. Nur: Man sollte sie geplant machen. Hier war alles weitgehend nicht geplant und hat den innerhalb dieser Anstalt Verantwortlichen daher wunderbar ermöglicht, nach eigenem Gutdünken und eigenen Interessen so zu fuhrwerken, dass die eigenen beziehungsweise die Interessen der nahen Parteien maximal befriedigt werden konnten. Das ist mit Sicherheit nicht die Aufgabe einer Anstalt mit öffentlich-rechtlichem Charakter.

Jetzt würde mich interessieren, was Herr Kollege Graf, der ja damals selbst in dieser Anstalt im Überleitungsausschuss war, für eine Beichte über diese dunkle Periode seines Schaffens ablegt. (Abg. Mag. Kogler: „Überleitungsausschuss“! – Beifall bei den Grünen.)

15.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Graf zu Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


15.40.08

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Rechnungshofspräsident! Wenn ich schon direkt angesprochen bin, werde ich auch antworten. (Abg. Öllinger: Bitte!)

Herr Kollege Öllinger, das ist halt Ihr Problem: Sie kratzen immer nur an der Ober­fläche, gehen nicht wirklich in die Tiefe und haben nur eine Phobie – und das ist eine Phobie gegen die Freiheitlichen. (Abg. Öllinger: Wo denn?) Das ist offensichtlich Ihr Fehler, und das lenkt ab.

Wenn Sie hier hergegangen wären und gesagt hätten: Ein Wahnsinn, dass es in einer Zeit der Fusion ein Vorstandsgremium gibt, das aus 27 Vorstandsmitgliedern besteht!, nämlich den Überleitungsausschuss, dann würde ich die Kritik verstehen, und genau das war auch immer meine Kritik.

Und dann müssten Sie einmal erklären, wie das beschickt wird: Das wird beschickt aufgrund der Arbeiterkammerwahlen und aufgrund der Wirtschaftskammerwahlen. Jetzt überschätzen Sie etwas die Freiheitlichen (Abg. Rädler: Die werden immer überschätzt!), wenn Sie jetzt hier sagen, von diesen 27 gab es tatsächlich zwei Mitglieder von Wirtschaftskammerseite beschickt aufgrund des Proporzes, die dem Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender zuzählen sind, also wenn Sie so wollen –


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vereinfacht, denn das ist ein kompliziertes System –, den Freiheitlichen, und einen von den Freiheitlichen Arbeitnehmern – also wir haben beziehungsweise hatten zu dieser Zeit dort drei von 27 Mitgliedern –, und wenn Sie dann glauben, dass diese drei von 27 dort das Tempo diktieren! Dann überschätzen Sie die Kraft der Freiheitlichen etwas. (Abg. Öllinger: Nein, nein, nein!)

Wenn Sie dann genau weiter schauen, wie viele Stimmen von den 27 Herr Kollege Gaugg bei seiner Wahl bekommen hat, nämlich gezählte elf, die in geheimer Abstim­mung abgegeben wurden, dann sind Sie der „Hellseher“, der sagt, das waren die Freiheitlichen – na bravo! –, nämlich die Vertreter, die dort gesessen sind. (Abg. Öllin­ger: Die Fusion haben Sie da herinnen beschlossen!)

Die Fusion ist ja auch gut und richtig. Dagegen ist ja gar nichts zu sagen. Das war immer freiheitliche Politik, die Sozialversicherungsträger zusammenzufassen. Das ist ja auch richtig, weil es nicht einsichtig ist, dass es für jeden Berufsstand eigene Sozial­versicherungsträger mit eigenen Verwaltungen gibt. Das Anliegen ist richtig! – Die Umsetzung macht die Selbstverwaltung in ihrer Eigenschaft selbst, und da müssen Sie die Selbstverwaltung, die Beschickungsgremien viel mehr kritisieren. Die Freiheitlichen haben damals in der Regierung zumindest eines gesetzlich zusammengebracht und durchgesetzt: dass man anstelle eines 27er-Vorstandes dann nur noch einen 12er-Vorstand oder 15er-Vorstand eingesetzt hat. – Ich gebe zu: immer noch zu groß; aber immerhin einmal halbiert.

Und schauen Sie sich an, welche gesetzlichen Änderungen man gemacht hat: In der Generalversammlung gibt es nur mehr 60 statt in Summe 240 Kleinfunktionäre, die sitzen, und Ähnliches mehr. – Mehr hat dieses System in dem Moment nicht zuge­lassen und getragen. (Abg. Öllinger: Das ist Schmafu! Reden Sie über das Wesent­liche!)

Aber Sie wissen immer ganz genau, wer Freiheitlicher ist, und Sie wissen, wie sie abstimmen, und Sie wissen alles. (Abg. Öllinger: Reden Sie über das Wesentliche: über das Geld, die Immobilien!) Sie bleiben oben an der Oberfläche.

Sie können das System gerne angreifen. Dann sitzen wir mit Ihnen in einem Boot (Abg. Öllinger: Nein! Nein, das ist doch ...!), indem wir Verbesserungen herbei­führen. – Wenn Sie nur an der Oberfläche herumkratzen und immer, wenn etwas schlecht läuft, versuchen, das den Freiheitlichen in die Schuhe zu schieben, ist das zu kurz gegriffen. Das ist keine wirkliche Kritik (Abg. Öllinger: Ich habe ja vom General­direktor geredet, von der ÖVP, nicht von den Freiheitlichen!), und es ist auch eine Missachtung des wirklich hervorragenden Rechnungshofberichts, in dem ja alles festgeschrieben steht. Mit dem haben Sie sich nämlich in Wirklichkeit überhaupt nicht auseinandergesetzt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Öllinger: Ich habe von der ÖVP geredet! Dass Sie sich da angegriffen fühlen? – Abg. Dr. Graf – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Dort sitzen lauter Rote! – Abg. Öllinger: Der Wetscherek ist ein Roter?)

15.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Bucher. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


15.44.02

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich kurz auf den dankenswerterweise zur Verfügung gestellten Rechnungshofbericht zur Luft­güte der Steiermark beziehen und vielleicht auch an den Herrn Bundesminister – der ja vorhin auch zugegeben hat, für die Luft, in welcher Zusammensetzung auch immer,


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verantwortlich zu sein – eine Frage stellen, die ich nämlich noch nicht beantwortet bekommen habe.

Wir haben ja in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Initiativen laufen, wie wir die Luftqualität bestmöglich sicherstellen. Was ich nicht verstanden habe, ist, warum wir im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen – wo wir ja vonseiten des Bundes ein Druckmittel, ein Instrumentarium sozusagen in der Hand haben – die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft haben, um den Ländern verpflichtende Auflagen dahin gehend zu machen, dass sie für ihre Luftgüte auch entsprechende Maßnahmen zu setzen haben. Das hat man dort verabsäumt. Da gibt es keine sanktionsfähigen, keine wirklich exekutierbaren Richtlinien. Das hätte ich mir eigentlich im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen vorgestellt.

Zum anderen gibt es ja in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Maßnahmen, die auch unterschiedlich gut wirksam geworden sind. In Kärnten gibt es beispielsweise die flächendeckende Bereitschaft, dass die öffentlichen Verkehrsmittel, aber auch alle Verkehrsmittel und Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes mit Bio-Sprit oder Bio-Treibstoff betrieben werden, dass auch Maßnahmen gesetzt werden für Park & Ride, dass an Tagen, an denen die Luftgüte sinkt, auch freier Personenverkehr über die öffentlichen Dienste möglich gemacht wird. Warum werden diese Maßnahmen nicht auf alle Bundesländer übertragen und diese wirklich vorbildlichen Initiativen nicht herangezogen, um sie auch verbindlich in den Finanzausgleich hineinzustellen?

Diese Frage stellt sich vor allem auch, weil wir im Finanzausgleich 1,4 Milliarden € im Zuge der Wohnbauförderung ausschütten. Ohne Verbindlichkeiten, ohne Sanktionen schütten die Landeshauptleute oder Wohnbaureferenten in den einzelnen Ländern diese Gelder aus, ohne zu sagen: Ihr müsst, wenn ihr diese Mittel verwendet, auch entsprechende thermische Sanierungen vornehmen.

Dies ist aus meiner Sicht eine Reihe von Dingen, die ungelöst sind: Ansätze, die vor­handen sind, Vorschläge, die gemacht wurden und über viele Jahre diskutiert werden, Maßnahmen, die schon in Umsetzung sind, wo es aber keine Rechtsverbindlichkeit, keine Verbindlichkeit in der politischen Umsetzung gibt.

Meine Frage an den Bundesminister: Wann werden Sie diesen Druck auf die einzelnen Länder ausüben, damit hier mehr Schwung und Dynamik einzieht, was die Umwelt­gesichtspunkte und die Umsetzung umweltpolitischer Maßnahmen in den Ländern anlangt? (Beifall beim BZÖ.)

15.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Lapp gelangt nun zu Wort. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


15.47.43

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofs! Herr Minister! Hohes Haus! Das schätze ich an Rechnungs­hofberich­ten: dass sie aus meiner Sicht politische Vergangenheitsbewältigung in einer sehr sachlichen, fachlichen und fundierten Art und Weise darstellen – gerade bei der Fusion der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und Arbeiterinnen und der Angestell­ten.

Ich kann mich erinnern an die damals getroffenen Entscheidungen. Es ging, wie Kollege Öllinger es vorhin schon dargelegt hat, darum, eine der „roten Burgen“ zu stürmen. Es war eine sehr überfallsartige Entscheidung, und ohne Rücksicht auf Kosten, Strukturen und Möglichkeiten einer Effizienzsteigerung wurde hier die Fusion vorangetrieben. Dass da natürlich die Belegschaft mit Widerwillen beziehungsweise mit


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Ablehnung oder zumindest mit nicht mit sehr großem Engagement und nicht sehr viel Begeisterung dabei war, das ist auch zu verstehen.

Im Rechnungshofbericht steht ganz klar, dass Zielvorgaben gefehlt haben, dass die umfassende Darstellung und Befassung der Verwaltungskörper gefehlt hat, dass der IT-Bereich dadurch, dass das nach außen vergeben wurde, einen sehr hohen Prozentsatz ausgemacht hat. Und was aus meiner Sicht auch besonders hervorzu­heben ist – politisch darf ich mich ja aufregen; das kann ja im Bericht nicht drinnen stehen –: dass der zugekaufte Generaldirektor-Stellvertreter ein zehnfaches Gehalt bekommen hätte, wenn er sich da nicht selbst hinausmanövriert hätte.

Dass ein erheblicher Druck der Aufsichtsbehörde auf die Pensionsversiche­rungs­anstal­ten ausgeübt wurde wird hier ebenso festgehalten; und auch, dass die Beratung für Personal, die Beratungskosten extern vergeben wurden. Wenn Kollege Öllinger vorher gesagt hat, da ist es darum gegangen, nach Farbtafeln zu entscheiden, dann, denke ich mir, kann man sich nur für so einen Job bewerben, denn um 80 570 € eine Ent­scheidung zu finden, bei der Farbtafeln in die Entscheidungsfindungen einfließen, das ist wirklich eine Sache, für die es eine hohe Nachfrage geben muss.

Ich glaube, im Rechnungshofbericht steht drinnen, welche Maßnahmen notwendig sind und nach welchen Kriterien vorgegangen werden sollte. – Auch diesmal wieder ein herzliches Dankeschön dafür! (Beifall bei der SPÖ.)

15.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Einwallner zu Wort. Ebenfalls 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.50.27

Abgeordneter Thomas Einwallner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­des­minister! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Ich nehme zum Rechnungshofbericht betreffend „Luftqualität in der Steiermark“ Stellung.

Vorweg: Ja, die Feinstaubbelastung ist in der Steiermark hoch, die Luftgüte ist nicht gut beschaffen. Da muss man allerdings auch hinzufügen, dass natürlich der Grazer Raum mit seiner Beckenlage schon geologisch Probleme mit sich bringt, weil der Wind dort weniger weht und sich dadurch die verschiedensten Luftverschmutzer natürlich in entsprechend hohem Ausmaß in der Luft finden.

Der Rechnungshof hat aber in seinem Bericht auch ganz klar die Maßnahmen gelobt, die von der Landesregierung, seitens des Umweltlandesrates seit 2004 gesetzt wur­den. Der damalige ÖVP-Umweltlandesrat hat 62 Maßnahmen gesetzt und hat damit erreicht, dass bis zu 784 Tonnen Feinstaub eingespart wurden. Herr Kräuter, wenn Sie jetzt den Bundesminister so sehr kritisieren und von einer um 17 Monate verkürzten Lebensdauer et cetera und von fehlenden Maßnahmen sprechen, dann möchte ich in Erinnerung rufen, dass seit zwei Jahren Ihr SPÖ-Landesrat für die Luftgüte in der Steiermark zuständig und dass es Faktum ist, dass er die Maßnahmen, die vom damaligen ÖVP-Landesrat gesetzt worden sind, nicht setzt. Beim IG-Luft 2008 ist es so, dass viele von diesen Maßnahmen nicht mehr aufgegriffen wurden, die wir da­mals – auch gegen Widerstand – gesetzt haben.

Was den Bund betrifft, so muss man sagen, dass es da sehr viel an Maßnahmen gegeben hat. Ich erwähne nur etwa das Bonus-Malus-System für Dieselpartikelfilter, die Förderungsschwerpunkte bei gewerblichen und industriellen Betriebsanlagen, das Bonus-Malus-System bei der NoVA oder die Angleichung der MöSt für Diesel und Benzin. – Also ein konkretes Bündel an Maßnahmen seitens unseres Bundesministers!

Luft kennt ja bekanntlich keine Grenzen, und es wird auch auf europäischer Ebene Anstrengungen in diesem Bereich geben. Ich habe vollstes Vertrauen, dass unser


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Bundesminister Sepp Pröll da den Kampf für schärfere Bestimmungen auf europä­ischer Ebene fortführen wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hauser zu Wort. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


15.53.00

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzter Herr Rechnungshofpräsident! Ich habe vorhin Frau Mag. Lapp zugehört, die möglicherweise auch das eine oder andere zu Recht kritisiert hat – das wage ich jetzt nicht zur Gänze einzuschätzen. Aber wissen Sie, was mich jetzt eigentlich wundert? – Da haben wir so viele tolle Rechnungshofberichte, in denen aufgezeigt wird, was in den unterschiedlichen Institutionen in der Vergangenheit falsch gemacht wurde. Jetzt kennen wir diese, und auch Sie kennen sie. Wieso lernen Sie denn nichts dazu? – Lernen Sie doch bitte etwas dazu!

Ich denke da zum Beispiel an die Uni-Räte oder an die ASFINAG. Ich bin ja schon gespannt auf den Bericht des Rechnungshofs zur ASFINAG – das würde mich schon interessieren, was dann da drinnen steht –, wo einfach drei Vorstandsmitglieder abge­setzt wurden, mit 700 000 € spazieren gehen und durch drei oder zwei andere Vor­stände ersetzt wurden. Ich bin schon gespannt, was dazu dann im Rechnungshof­bericht stehen wird. Das ist aus meiner Sicht wirklich Geldverschleudern pur! – Sie machen das, und Sie haben das gemacht. Mittlerweile haben Sie viele Positionen parteipolitisch umgefärbt. Ich bin also schon gespannt auf die zukünftigen Rechnungs­hofberichte, wo wir dann gerne hier ans Rednerpult treten und Ihnen sagen werden, was darin alles steht.

Man sollte einfach daraus lernen. Lernen wir doch etwas daraus! Machen Sie es doch besser! Sie haben jetzt die Möglichkeit zu beweisen, wie objektiv Sie in unterschied­lichen Institutionen Positionen besetzen. Schreiben Sie die Positionen aus, objekti­vieren Sie, lassen Sie die besten Leute zum Zug kommen! Dann sind wir alle zufrie­den. Das würde ich mir erwarten. Das wäre die richtige Schlussfolgerung aus den vielen Berichten, die vorliegen. (Abg. Riepl: Das ist gerade passiert!) Das wäre eine Geschichte! Wäre das nicht gescheit? Das ist doch das, was wir uns eigentlich alle wünschen, wenn hier ans Rednerpult treten. (Abg. Riepl: Jetzt sind die besten Leute dort! Das ist passiert!) Seien wir doch einmal ehrlich, bitte! Lernen wir doch alle dazu, was das anbelangt!

Nun zum Rechnungshof und zu den diversen Rechnungshofberichten. – Die letzte Ausschusssitzung war ja wirklich sehr positiv. Ich habe dort unter anderem auch angeregt, dass die vielen Anregungen des Rechnungshofs tatsächlich umzusetzen sind. Und wir treffen uns ja möglicherweise heute noch, um fraktionsübergreifend zu beraten, was der Minimalkonsens hinsichtlich der vielen Anregungen, die der Rech­nungshof gemacht hat, ist. Es wäre natürlich schon sehr wünschenswert, auch aus unserer Sicht, dass der Rechnungshof zukünftig sämtliche Gemeinden prüfen kann. Es ist wirklich nicht einzusehen, dass es irgendwo eine Grenze, bezogen auf die Einwohnerzahl beziehungsweise auf die Höhe der Gemeindebudgets, geben soll, weil ja alleine die Möglichkeit der Prüfung für viele der zukünftig zu Prüfenden schon aus­reicht, damit sie entsprechend aufpassen und Fehler von Haus aus vermieden werden. Ich hoffe daher, dass es uns gelingt, in Zukunft tatsächlich – zumindest formal – sämtliche Gemeinden prüfen zu lassen.

Auch würde ich mir wünschen, dass ausgelagerte Unternehmen geprüft werden. Da haben wir überhaupt keine Chance mehr zuzugreifen, weder auf Gemeindeebene noch auf Landesebene, noch auf Bundesebene. Hier sollte tatsächlich geprüft werden. Hier


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sollte man, wenn die Beteiligung der öffentlichen Hand größer als 25 Prozent ist, prüfen können. Das ist doch unsere Aufgabe! Wir werden ja auch zur Verantwortung gezogen, wenn in diesen Gesellschaften die eine oder andere Sache nicht rund läuft. Aber wenn wir keine Chance haben zu prüfen, wenn wir nicht hinkommen, in unserer Prüfungskompetenz beschnitten werden und unser Organ nicht prüfen kann, dann sind wir tatsächlich auf verlorenem Posten. – Ich bin schon gespannt, was da heute herauskommt, wenn wir diese Thematik besprechen.

Oder auch die Wohnbaugenossenschaften: Derzeit werden nur 10 Prozent der Wohn­bau­genossenschaften durch den Rechnungshof geprüft. Da wäre es wünschenswert, dass man die Prüfungskompetenz, wie vom Rechnungshof richtigerweise angeregt und von uns als Freiheitlicher Partei unterstützt, erweitert, dass wir da etwas zustande bringen.

Ich bin schon gespannt, was die heutige Unterredung ergibt. Ich bin prinzipiell voll der Zuversicht und guter Dinge. Schauen wir einmal, dass wir mehr Kontrolle auch in diese Unternehmen bringen! (Beifall bei der FPÖ.)

15.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher zu Wort. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


15.57.37

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshof­präsi­dent! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur ganz kurz noch einmal auf die Fusion der beiden Pensionsversicherungsanstalten und auf die Immobilienbewirtschaftung eingehen. Es hat ja dazu vom Rechnungshof eine sehr umfassende Kritik gegeben. Ich möchte ein paar Punkte davon ganz kurz aufzählen, vor allem dass diese Immobilien sehr schnell, zu schnell ausgewählt wurden. Es hat hier natürlich Fehleinschätzungen gegeben, denn es ist zu gesetzlichen Änderungen gekommen, und es hat das Raumkonzept gefehlt, und dann mussten eben aufgrund eines höheren Personalstandes Büro- und Lagerflächen zusätzlich angemietet werden.

Mit Ausnahme von Wien und Vorarlberg sind die Landesstellen sehr oft in Immobilien als Mieter, zum Teil auch in Immobilien, die eigens für sie dazu errichtet wurden. Und da ist für den Rechnungshof nicht durchschaubar, wie sich die Miete zusammensetzt, ob sie sich auf die Bruttogeschoßfläche, auf die Nettogeschoßfläche oder auf die Nutzfläche bezogen hat. Nicht nachvollziehbar ist auch, warum in diesen Mietverträgen auf das Kündigungsrecht verzichtet wurde und man hier durch die lange Bindung auch sehr inflexibel geworden ist.

Der letzte Punkt, den ich anmerken möchte, ist, dass es auch Verwertungsprobleme bei aufgelassenen Standorten gibt, vor allem auch wegen überhöhter Preisvor­stellun­gen der PVA.

Es hat eine Reihe von Empfehlungen des Rechnungshofes dazu gegeben, die nach­zulesen sind, und ich hoffe, dass in Zukunft diesen Empfehlungen auch in aller Form nachgekommen wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Krist zu Wort. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


16.00.01

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Herr Präsident des Rechnungshofs! Hohes Haus! Auch ich widme mich der schon mehrmals erwähnten Fusionierung der Pensionsversicherungsanstalten. Der


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Rechnungshof hat eine lange Liste von Empfehlungen herausgegeben. Er wurde ja regelrecht herausgefordert, diese Liste so herauszugeben. Betrachtet man dieses Vorhaben näher und unterhält sich mit den Beschäftigten und Verantwortlichen in diesen Bereichen, wird klar, dass man sich auch nicht zu wundern braucht, dass die Liste so lang geworden ist.

Ich möchte nur Folgendes herausheben: Es war in Wirklichkeit nicht einmal beim besten Willen ein klar definierter und klar präzisierter Einsparungsauftrag zu erkennen, und auch der vollkommen unnotwendige Zeitdruck führte zu nicht unerheblichen Pla­nungs- sowie Durchführungsmängeln – wie es meistens der Fall ist, wenn man etwas unter Zeitdruck und schnell machen muss.

Vor allem sind jedoch vermeidbare Mehraufwendungen von rund 23 Millionen € zu verzeichnen. Dem gesamten Fusionsaufwand von rund 114 Millionen € stehen bislang kaum nennenswerte Einsparungen oder Effizienzverbesserungen gegenüber, aber nicht, weil von Seiten der Pensionsversicherungsanstalten blockiert wurde oder wird, sondern weil diese Fusionierung ganz einfach nicht wirklich Sinn macht und im Vorhinein zu wenig durchdacht wurde.

Wir wissen das auch. Sie wissen das auch. In zwei Studien – eine von der KPMG, eine von einem Schweizer Institut – ist nachgewiesen worden, dass diese Fusionierung der PVAs der Arbeiter und Angestellten weder sinnvoll noch zweckmäßig war und ist, außer – und das erlaube ich mir anzudeuten, meine Damen und Herren! – jemand hat vor, diese große Versicherungsanstalt nach erfolgter Fusionierung zu privatisieren, denn ein großer Bereich kann leichter verscherbelt werden als viele kleinere, unterschiedlich ausgestaltete und organisierte Anstalten.

Wenn das so ist, soll es aber offen und klar gesagt werden, denn dann weiß man, wie man darauf reagieren kann. Auf dem Rücken der Versicherten und Beschäftigen in diesen Pensionsversicherungen irgendwelche ideologischen Wunschträume, koste es, was es wolle, umzusetzen ist mit Sicherheit der falsche Weg.

Nicht unerwähnt möchte ich aber auch lassen, dass in anderen Bereichen – wie zum Beispiel bei der Versicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und der Bauern – die Fusionierung nicht so selbstverständlich funktioniert. Ich habe so den Eindruck, dass man es vielleicht auch gar nicht will und die Nichteinigung über die Arzthonorare vielleicht nur ein Vorwand ist.

Jedenfalls war es gut und richtig, dass der Rechnungshof diese Fusionierung unter­sucht hat und die entsprechenden Empfehlungen – auch für künftige Vorhaben – herausgegeben hat. (Beifall bei der SPÖ.)

16.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Faul. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.02.46

Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Rechnungshofpräsident! Ich möchte heute, vielleicht mit einem neuen Zugang, diese Feinstaubdiskussion, die wir im Ausschuss eigentlich insofern als Feinstaubdiskussion geführt haben, als jeder gesagt hat, er sei dafür nicht zuständig, wirklich auf eine sachliche Ebene heben.

Herr Bundesminister! Ich habe mir in der heutigen Zeitung Ihre Förderung der Holz­heizungen über den Klimafonds angeschaut – 1 Million € beispielsweise für die Steier­mark, wenn man es von den 10 Millionen € rückrechnet. Dann habe ich mir diese Umweltförderung des Landes Steiermarks angeschaut. Herr Bundesminister! Da müssten wir eigentlich aufeinander zugehen.


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Wenn man die Sinnhaftigkeit dieser beiden Förderungen ansieht, dann stellt man fest, dass man sich bei eurer Förderung über den Klimafonds wirklich gefallen lassen muss, dass diese Heizanlagen echt in Kritik stehen, weil sie auch nicht CO2-neutral sind, und letztlich – obwohl das CO2 aus Holz entsteht – muss man sich gefallen lassen, dass man die Abgaswerte nicht in den Griff kriegt. (Abg. Gahr: Wohl, wohl!) – Na, das glaube ich nicht, Herr Kollege Gahr! Da gibt es wissenschaftliche Beweise, die von euren Wissenschaftern und auch von der Landwirtschaft mitgetragen werden, die sagen, nur in einer Fernwärmebedienung und vor allem in einer Nahwärme kann man dieses Feinstaubproblem dort in den Griff bekommen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Es gibt neue Untersuchungen in Graz: Die 13C hat Untersuchungen durchgeführt, die ergeben, man ist auf dezentralen Heizanlagen schon so weit, dass man den Feinstaub, die CO2-Emissionen fast ganz herausbekommt. Herr Bundesminister! Ich kann Ihnen nur sagen: Ich führe in Weiz dieses Projekt mit der Landwirtschaft durch – da kann mir keiner von euch etwas erzählen, sicherlich nicht! –, wo die Landwirte die Heizanlagen betreiben. (Ruf bei der FPÖ: Das Problem ist der Feinstaub in der Koalition!)

Du bist ja der, der gesagt hat, in Graz gibt es keine Luft, die von außen kommt. Das war ja überhaupt das Suspekteste, was ich in meinem ganzen Leben gehört habe!

Aber ich kann euch sagen: Wir führen diesen Versuch durch. Die Landwirte heizen, wir verlegen, und Weiz wird energieautark sein. Daran sollten Sie sich einmal in der Förderung ein Beispiel nehmen. (Beifall bei der SPÖ. Ruf bei der ÖVP: Das schauen wir uns an!)

16.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Gradauer zu Wort gemeldet. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.05.02

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Minister! Herr Präsident des Rechnungshofs! Ich möchte auch zur Fusion der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und Angestellten Stellung nehmen. Ich möchte mich in die politische Diskussion zwischen unserem Herrn Abgeordneten Graf und dem Herrn Öllinger nicht einmischen. Das ist vor meiner Zeit gewesen. Dazu kann ich wenig sagen. Ich möchte mich rein mit der Sache beschäftigen.

Dieser Rechnungshofbericht spiegelt wider, wie es bei der Fusion zugegangen ist – nämlich unvorstellbar. Er spiegelt die Unfähigkeit der Gremien wider, sich miteinander in vernünftiger Form auseinanderzusetzen und sich abzustimmen. Das ist alles nicht synchron gelaufen, sondern teilweise sogar gegeneinander. Man hat sich in viel zu kurzer Zeit viel zu viel vorgenommen. (Abg. Öllinger: Richtig!) Es war eine mangelnde Planung festzustellen, ein leichtfertiger Umgang mit Steuergeld, und es sind Ent­scheidungen getroffen worden, die ohne gesetzliche Deckung umgesetzt wurden.

Man bekommt als Betrachter dieses Berichts das Gefühl, dass so manchem, der da mitgewirkt hat, das Nichtfunktionieren dieses Prozesses gar nicht so unangenehm gewesen ist (Abg. Öllinger: So ist es! Genau so ist es!), mit dem Ergebnis, dass nach der Fusion laut Bericht 2005 alles so war wie vorher.

Wir haben beim Personalstand nichts eingespart: Es waren ungefähr dieselben Mitar­beiter – vorher in zwei Anstalten, jetzt in einer. Die Abwicklung der Pensionsansuchen dauerte genau wieder 2,2 Monate, wie 2001. Es gab wesentliche Mehraufwendungen in vielen Bereichen. Von 10 Prozent Einsparung ist ja überhaupt keine Rede. Das heißt: Außer Spesen nichts gewesen. (Abg. Mag. Kogler: Bravo!)

Der Katalog der Unzulänglichkeiten ist gewaltig und für einen Menschen wie mich, der ich aus der Wirtschaft komme, unvorstellbar. Eine Firma, die so wirtschaftet und so


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entscheidet, wäre wahrscheinlich in kürzester Zeit im Konkurs. So ginge es auf keinen Fall.

Ich frage mich: Wo war denn da die vernünftige Projektplanung mit Projektschritten, mit Projektverantwortung, mit Projektkosten? – Nichts war da! Es ist alles husch-pfusch und hintennach erledigt und entschieden worden. Das kann nur teuer werden. (Beifall bei FPÖ und Grünen.)

Ich will die einzelnen Punkte gar nicht aufzählen, denn das ist unvorstellbar. Da ist eine Vielzahl von Unzulänglichkeiten festzustellen, die der Rechnungshof penibelst ange­führt und aufgezählt hat. Und das alles – da komme ich jetzt zu meiner Funktion als Budgetsprecher – geht auf Kosten der Versicherten und der Steuerzahler.

Wenn wir uns in Zukunft bei ähnlichen Projekten, die hoffentlich kommen werden, da ja die Verwaltungsreform ansteht, wieder so verhalten wie bei dieser Fusion der Pen­sionsversicherungsanstalten, dann gnade uns Gott! Dann wird es nämlich nichts mit dem Nulldefizit. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

16.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Kogler. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.08.45

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshof­präsident! Herr Minister! Dank nicht nur dem Rechnungshof, sondern in gewisser Weise auch dem Vorredner dafür, dass er das noch einmal so klar formuliert hat. Will man diesen Bericht bewerten, so muss man sagen, dieser Bericht spricht ja ohnehin für sich. Man müsste ihn ja nur passagenweise zitieren, und die Argumente würden für sich sprechen. Er liegt den parlamentarischen Materialien aber selbstverständlich ohnehin bei.

Die einzige Frage, die offen bleibt, die der Rechnungshof in einer solchen Form ja selten prüft beziehungsweise prüfen kann, ist, ob dieser ganze Pallawatsch nicht schlussendlich auch noch mit beabsichtigt war. Man bekommt ja fast den Eindruck, das war auch noch so gewollt, und das ist das, was sich zumindest die eine Reichshälfte ins parlamentarische Stammbuch schreiben lassen muss. (Beifall bei den Grünen.)

Aber – da stimme ich mit Klubobmann Schüssel, der die Debatte ja verfolgte, überein – wir können ja nicht wegen allem einen Untersuchungsausschuss einsetzen, auch wenn sich diese Sache ebenfalls einen solchen verdient hätte.

Zum nächsten Punkt, der Luftqualität in der Steiermark und im Besonderen in Graz: Auch da konnten wir wieder die von uns durchaus goutierte Methodik der Arbeit des Rechnungshofs beobachten, sich einerseits querschnittmäßig der Kompetenz nach und zweitens auch themenmäßig innovativ der Prüfungshandlung zuzuwenden. Das ist ja alles nicht selbstverständlich.

Der Befund ist hier so eindeutig nicht. Alle Ebenen könnten mehr tun. Man gewinnt aber schon den Eindruck, dass es speziell der Bund ist, der mehr tun könnte. Ich will aber gar nicht nur mit dem Finger auf den gerade eben doch anwesenden Minister zeigen (Abg. Öllinger: Oja!), aber wenn man genau liest, ergeben sich eigentlich auch Empfehlungen an das Haus.

Es ergeben sich Empfehlungen, dass man da oder dort die gesetzlichen Rahmen­bedingungen ändern müsste, und auch das ist, meine ich, eine nützliche Funktion des Rechnungshofs, dass er auseinanderklaubt: Wo lässt denn die Exekutive überhaupt


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aus? Wo könnte sie mehr tun? Wo verstößt sie gar gegen Vorschriften oder Gesetze? Und wo sind die Vorschriften und Gesetze ungenügend?

Es sind also eigentlich wir darauf hingewiesen, ein paar Änderungen vorzunehmen. Wollen wir das so konstruktiv aufnehmen und nicht auf die Minister zeigen. – Jetzt wäre schon der Zweite da, den das auch etwas anginge.

Ich sage nur: Wenn wir speziell den Fokus auf Graz legen, dann ist das Problem der Luftverschmutzung in Europa spätestens seit den sechziger und siebziger Jahren zumindest einmal gedämmert und wissenschaftlich erforscht worden.

In den siebziger und achtziger Jahren hat sich herausgestellt, dass bei den damaligen Leitschadstoffen – vor allem zum Beispiel Schwefeldioxid – Graz immer mit die schlechtesten Werte hatte, gemeinsam mit anderen – wenn man so will: bösen – geografischen Orten in Europa. Und das will etwas geheißen haben, wenn man sich die Luftverschmutzung im Ruhrgebiet oder in Teilen Osteuropas angeschaut hat.

Das hat natürlich einerseits mit Emissionen zu tun, andererseits aber mit der ungüns­tigen klimatischen Lage, weil – kurz gesagt – gerade im Winter schlecht durchlüftet wird. Wenn man jedoch weiß, dass das so ist, dann muss das doch ein Hand­lungsauftrag sein, damit man auch entsprechende Maßnahmen setzen kann, bei der Luftreinhaltung und der Umweltschutzpolitik im Allgemeinen. Man muss also auch bei den Emissionen ansetzen, denn man kann ja nicht einfach einen großen Ventilator hinstellen, damit Graz auch durchlüftet wird, oder den Berg abtragen, auf dass mehr Wind durchkomme.

Wenn das alles nicht geht, dann wird man halt für besonders belastete Gebiete beson­dere Maßnahmen wählen müssen. Genau das unterbleibt aber – oder ist zumindest unterblieben –, und das ist fahrlässig, wenn man weiß, dass das natürlich Konse­quenzen hat, dass es zum Beispiel so ist, dass in Graz mehr Kinder chronische Lungenerkrankungen haben oder dass an entsprechenden Belastungstagen – das ist sogar durch verschiedene Studien nachweisbar – die entsprechenden Ambulatorien mehr als in anderen Gebieten in Österreich „belagert“ werden.

Das lässt sich nachweisen. Das sagt ja nicht nur der Rechnungshof, indem er ent­sprechende Studien zitiert, sondern auch andere StudienautorInnen stellen eins zu eins einen Zusammenhang zwischen der gesundheitlichen Entwicklung und Belastung der Bevölkerung und dem Zustand der Luftqualität fest. Dabei spielt speziell – und das ist eben einer der Leitschadstoffe der Gegenwart – der Feinstaub eine Rolle, oder auch Stickstoffdioxid, wie der Rechnungshof, andere Studien zitierend, herausgearbeitet hat.

Da muss einfach gehandelt werden, und meines Erachtens ist der Bericht insoweit natürlich schon ein Fingerzeig auf das jahrzehntelange Versagen in der Grazer Um­welt­schutzpolitik. – Immerhin, vielen Dank dafür! (Beifall bei den Grünen.)

16.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-59 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.


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16.14.5312. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-94 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/13 (463 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-3 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2006/11 (464 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schönpass. 2 Minuten gewünschte Rede­zeit. – Bitte.

 


16.15.30

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofs! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Der Rechnungshof erteilt in seinem Bericht über die Sicherheit der Stromversorgung der Situation in Österreich ein gutes Urteil. Europaweit zählt Österreich zu den Staaten mit der geringsten Stromversorgungsunterbrechung. Damit Österreich auch den künftigen Anforderungen gewachsen ist, sind jedoch massive Investitionen in das Leitungsnetz erforderlich.

Der Rechnungshof stellt fest, dass die Stromversorgung in Österreich nachhaltig gesichert werden muss. Dazu ist es dringend notwendig, den 380-Kilovolt-Leitungsring zu vollenden. Das bedeutet die Fertigstellung der sogenannten Steiermark-Leitung und der Salzburg-Leitung. Diesen Leitungsstrecken kommt eine hohe Bedeutung für eine sowohl sichere als auch zuverlässige Stromversorgung zu. Es kommen zwei bauliche Varianten in Betracht: die Freileitung und die Teil- oder Komplettverkabelung der Strecken.

Laut Studie der KEMA haben Erdkabel und Freileitung annähernd gleiche Zuverläs­sigkeitsdaten. Ich bin der Meinung, dass bei der Entscheidung raumplanerische und naturschutzfachliche Ziele nicht aus den Augen verloren werden dürfen. Die Notwen­digkeit des 380-kV-Ringes ist außer Frage gestellt, doch neben wirtschaftlichen Über­legungen dürfen auch das Landschaftsbild und gesundheitliche Aspekte nicht außer Acht gelassen werden.

Es muss eine Lösung gefunden werden, die technisch und wirtschaftlich realisierbar ist. Kurzfristiges Profitstreben kann im Bereich der Energieversorgung nicht die oberste Priorität sein. Die zusätzlichen Kosten einer Erdverkabelung sind jedenfalls mit den Kosten der Baulandentwertung und Einflüssen auf den Tourismus in einer Gesamt­betrachtung zu kalkulieren. Darum ersuche ich. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Wöginger zu Wort. Gewünschte Redezeit: ebenfalls 2 Minuten. – Bitte.

 


16.18.09

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Herr Präsident des Rechnungshofs! Der Rechnungshof stellt in diesem Bericht bezüglich Sicherheit der Stromversorgung in Österreich grundsätzlich


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ein positives Zeugnis aus. Prüfungszeitraum war 2002 bis 2005, und die Strom­verfüg­barkeit für Kunden war sehr gut. Europaweit zählt Österreich zu den Staaten mit der geringsten Stromversorgungsunterbrechung.

Dennoch weist der Rechnungshof auf eine teilweise Gefährdung der Versorgungs­sicherheit aufgrund geringer Transportkapazitäten bei Übertragungsleitungen hin. Mit dem 380-kV-Ringschluss in der Steiermark und mit der Verstärkung der 220-kV-Leitung von St. Peter in Oberösterreich im Innviertel bis zu den Tauern in Salzburg können die derzeit bestehenden Engpässe beseitigt werden.

Weiters wird im Bericht auf den wachsenden Stromverbrauch hingewiesen. Von 1995 bis 2005 stieg der Endverbrauch um immerhin 23 Prozent, und auch für die Zukunft wird ein kontinuierlicher Anstieg erwartet.

Deshalb wird vom Rechnungshof empfohlen, die geplanten Kraftwerksprojekte in Österreich zügig umzusetzen. Dadurch soll der Eigenerzeugungsgrad wieder leicht ansteigen – von 96 auf 98 Prozent. Das heißt natürlich auch: größtmöglicher Ausbau der Wasserkraft. Dazu gibt es eigentlich keine Alternative. (Beifall bei der ÖVP.)

Auf der anderen Seite muss dem Stromverbrauchzuwachs entgegengewirkt werden, etwa durch Verbesserungen bei der Energieeffizienz und die Sensibilisierung der Bevölkerung für das Energiesparen. Zum Beispiel: Video- und TV-Geräte müssen nicht im Stand-by-Betrieb sein. Es ist auch Aufgabe der Politik, die Bevölkerung darauf aufmerksam zu machen. (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend möchte ich mich, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Zusam­menhang mit der Stromversorgungssicherheit bei all jenen bedanken – bei allen Einsatzkräften und bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Energieunter­neh­men –, die oftmals unter Einsatz ihres Lebens, gerade bei Sturmkatastrophen, die Strom­versorgung aufrechterhalten beziehungsweise raschest wiederherstellen. – Herz­lichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

16.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Kogler, Sie kommen als Nächster zu Wort. 7 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.20.46

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt sind zwei Berichte unter einem zu verhandeln. – Der Vorredner von der FPÖ beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt hat noch auf eine andere Sache verwiesen, die wir hier immer unter einem diskutieren, nämlich die Anregungen des Rechnungshofs bezüglich seiner eigenen Prüfkompetenzen. Ich möchte dazu nur einen Satz sagen, weil immer wieder darauf verwiesen wird, dass wir hier im Haus vielleicht zu einer Fünf-Parteien-Einigung kommen. Eigentlich ist es eine Verfassungs­änderung, es wird aber auch im Rechnungshofausschuss behandelt, und der Rech­nungshof selbst beschäftigt sich damit, nämlich erstens – ich bringe zwei wichtige Punkte – mit der Prüfkompetenz des Rechnungshofs bezüglich der Gemeinden und zweitens mit seiner Kompetenz entlang von Prüfungen von öffentlichen Unternehmun­gen, wo die öffentlichen Anteile unter 50 Prozent liegen, aber immer noch über 25 Pro­zent ausmachen.

Beim zweiten Punkt sind wir natürlich dafür, da gibt es auch Vorschläge vom Rech­nungshof, und das sieht auch die Mehrheit in diesem Haus so. Aber ich bin mir nicht sicher, was dazu die ÖVP-Fraktion sagt.

Beim ersten Punkt ist es jedenfalls so, dass die ÖVP offensichtlich dezidiert dagegen ist, dass der Rechnungshof Gemeinden mit unter 20 000 Einwohnern prüfen soll; so habe ich das jedenfalls vernommen. Ich würde vorschlagen, sich diesbezüglich viel-


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leicht doch einmal in der nächsten Woche einer kleinen Denkpause hinzugeben. Wir werden es dann, wie angekündigt, alle Fraktionen gemeinsam verhandeln.

Warum? – Weil natürlich kein vernünftiger Mensch daran denkt, dass der Rech­nungs­hof in jede Gemeinde marschiert. Ganz im Gegenteil! Er kann nach bestimmten Indi­katoren finanzcontrollingmäßig verhaltensauffällige Gemeinden ausfiltern. Da brauchen wir ihm gar keine Vorschriften zu machen, das macht er jetzt auch schon bei vielen Prüfaufträgen. Zum Beispiel gibt es bei Beschaffungen im militärischen Bereich immer wieder Verfahren mit Wahrscheinlichkeitsmethoden, wo nach dem Zufallsprinzip be­stimmte Dinge ausgewählt werden, nämlich, entweder nach dieser Sache oder, was noch viel vernünftiger ist, nach bestimmten Risikokategorien Einteilungen vorzuneh­men und dort dann stichprobenartig vorzugehen, oder Risikokategorien vorzunehmen und zu sagen, dass ab einer bestimmten Risikoschwelle alle Geschäftsfälle geprüft werden.

Also der Rechnungshof ist schlau genug, er weiß dann schon, was er tut, und er fordert diese Kompetenz auch selber. Es ist daher überhaupt nicht einzusehen, dass wir uns hier querlegen, wenn diese vernünftigen Vorschläge kommen. Deshalb auch der Appell an die ÖVP, das noch einmal zu überdenken, weil der Rechnungshof auch in diesem Fall seine Wirkung am stärksten dort erzielt, wo er prophylaktisch tätig ist, indem er noch gar nichts tut, sondern nur deshalb, weil er mit seiner Kompetenz, mit seinen kompetenten Beamten und mit seiner Umtriebigkeit existiert. (Abg. Öllinger: Was für Gründe gibt es, sich da querzulegen? – Abg. Dr. Haimbuchner: Angst!) Aber ob er kommt, hängt davon ab, wie die Gemeinde entlang von bestimmten Indikatoren wirk­lich aufgestellt ist. Das ist doch ein grundschlaues Prinzip. Und jetzt erklären Sie uns einmal, warum Sie sich dieser Schläue entziehen wollen! (Abg. Öllinger – in Richtung ÖVP –: Geben Sie dafür eine Erklärung!)

Nächster Punkt: die Fragestellung der Energieversorgung respektive der Versorgungs­sicherheit. – Das ist einerseits das Angebot an elektrischer Energie in der Arbeits­menge, und andererseits ist es natürlich die Netzsicherheit. Wir haben da eine andere Meinung als etwa die Verbundgesellschaft, teilweise auch eine andere Meinung, als der Rechnungshof mit seinem Bericht insinuiert. Wir haben das des Langen und Breiten diskutiert. Danke für die Bereitschaft, dass wir das auch im Haus noch stun­denlang durchgehen können. Dafür geht es dann im Ausschuss oder im Plenum oft schneller. Aber wir nehmen das sehr gerne an.

Wir werden – was ganz selten vorkommt, wie Sie bemerkt haben – diesem Rech­nungshofbericht nicht zustimmen, weil unserer Meinung nach da ein paar Punkte übersehen werden, die man auch in Betracht ziehen könnte, zum Beispiel, dass diese ganze Malaise, die wir mit allfälligen Engpässen im Versorgungssystem tatsächlich bekommen können, damit zusammenhängt, dass wir uns der europäischen Stromliberalisierung ausgesetzt haben, weil das sofort technische Konsequenzen hat.

Wenn wir nämlich an allen europäischen Netzen hängen, dann übertragen sich bestimm­te Problematiken auch auf das österreichische Netz. Und vor allem haben wir, wenn man dauernd Unterbrecher schaltet, das Problem, dass sich der Strom rein physikalisch nach dem geringsten Widerstand selber durchleitet, und dann wird das österreichische Netz – und jetzt kommt es! – vor allem auch durch den Transit mitbelastet, nicht nur durch den österreichischen Engpass. Würde man das einmal fiktiv wegdenken, dann wäre diese Leitung nach unserer Einschätzung – aber es gibt auch Experten, die so denken – nicht notwendig, wenn es um den sogenannten Ringschluss geht.

Sei’s drum: Die Genehmigungen für diese Anlagen liegen vor, jedenfalls in der Steier­mark. Wir haben das zur Kenntnis zu nehmen, und das tun wir auch. Bleibt noch die


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Frage offen, ob Teilverkabelung vorgenommen wird oder nicht. Und dazu wird es noch Debattenbeiträge geben.

Ich komme zum letzten Punkt. Sie werden sich nicht wundern, dass ich den nicht ganz auslassen kann, aber der Bericht über die Gegengeschäfte findet sehr wohl unsere Zustimmung, weil er auch entsprechend kritisch ausgefallen ist. Ich brauche hier keine Argumente zu wiederholen, die im Bericht stehen oder im Ausschuss vorgebracht wurden. Ich will nur ein Grunddestillat aus dem Bericht herausziehen, der sich wie ein roter Faden durchzieht, aber so nicht ausgesprochen wird, nämlich, dass es ganz schwierig ist, überhaupt Gegengeschäfte zu definieren in dem Sinn, wie man sich das üblicherweise vorzustellen hat, nämlich, dass ein Geschäft nur deshalb zustande kommt, weil zunächst ein Grundgeschäft da war, und zwar in diesem Fall ein Rüstungsgeschäft der Republik Österreich, wo Eurofighter angeschafft wurden.

Es werden mit der Methode, die hier angewandt wird, viele Kriterien geprüft – jetzt sage ich: Gott sei Dank! –, aber die Frage nach dem Kriterium der Kausalität wird mit dieser Methode nicht beantwortet, damit wird gar nicht wirklich abgetestet, wie dieser Gegengeschäftsvertrag konstruiert wurde.

Wir haben das im Untersuchungsausschuss und teilweise im Rechnungshofausschuss zu behandeln gehabt. Eine Firma bestätigt zwar ein sogenanntes Gegengeschäft, aber in Wahrheit bestätigt sie ein Geschäft, das möglicherweise stattgefunden hat. Aber es wird nicht mehr hinterfragt – es ist schon so angelegt! –, ob das Geschäft deshalb zustande gekommen ist, weil zu einem anderen Zeitpunkt, von ganz anderen Leuten, mehr oder weniger korrekt, Eurofighter in Vertretung der Republik gekauft wurden.

Dieser Zusammenhang wird gar nicht mehr abverlangt. So etwas ist nach meinem Verständnis und im Sprachgebrauch der Bevölkerung gar kein Gegengeschäft. Das, was Sie vertraglich vereinbart haben, und das, was mehr oder weniger gut geprüft wird – manchmal auch sehr schlecht geprüft wird –, ist nur mehr der Zusammenhang, dass eine Firma unterschreibt, dass sie mit einer anderen Firma ein Geschäft gemacht hat. Diese Firma steht im günstigsten Fall in irgendeinem Naheverhältnis zu EADS oder zu der Eurofighter GesmbH, oft ist sie aber auch sehr weit weg davon. Und so kann es kommen, dass Geschäfte eingereicht werden, wo irgendwelche Modeketten irgendwelche Filialen vor dem Zusperren retten, und dann ist das ein Gegengeschäft.

Machen Sie sich selber ein Bild, ob mehr oder weniger elegante Stoffstücke irgend­etwas mit der Idee von einem Gegengeschäft im Zusammenhang mit Rüstungsbe­schaffung zu tun haben! Das ist aber schon das Schönste und Nobelste, was man zu diesem Vorgang sagen kann. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Haimbuchner, Sie sind der Nächste, der zu Wort kommt. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


16.29.01

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsi­dent! Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! Über Monate hinweg habe ich die ganze Angelegenheit rund um die Eurofighter-Beschaffung im Untersuchungs­aus­schuss nachvollziehen können. Manches hat man gar nicht nachvollziehen können, wie zum Beispiel den Bereich der Gegengeschäfte. Irgendwie ist man zu dem Ergebnis gekommen: Das Wort „Gegengeschäft“ passt ganz gut, denn das Ganze ist mehr „gegen“ als ein Geschäft. Das kann man auch aus dem einen oder anderen Bericht als Grundsatz herauslesen.

Es haben manche ÖVP-Politiker so getan, als würde die Wirtschaft in Österreich überhaupt nur deswegen funktionieren, weil wir Eurofighter gekauft haben, als würde


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es davor überhaupt keine Technologie und auch keine Industrie in Österreich gegeben haben.

Da frage ich mich schon: Wenn wir so tolle Gegengeschäfte gemacht haben – 4 Milliar­den € sollen die Gegengeschäfte ausmachen; übrigens in 15 Jahren, was wahrschein­lich den Sinn und Zweck haben wird, dass sich in drei, vier Jahren ohnehin niemand mehr dafür interessiert und in 15 Jahren ohnehin niemand mehr weiß, was es da an Gegengeschäften gab oder ob es überhaupt ein Gegengeschäft gegeben hat –, warum hat man dann nur 18 respektive jetzt 15 Eurofighter gekauft und nicht 36? (Zwischenruf des Abg. Murauer.)

Herr Kollege Murauer, gehen Sie hier heraus und erklären Sie uns, weshalb dann nicht 36 Stück gekauft wurden! Dann hätte man vielleicht um 8 Milliarden € Gegengeschäfte machen können. – Das alles ist ja so etwas von wahnwitzig, was Sie da als Wirtschaftspartei dem Bürger vorgaukeln wollen! (Abg. Murauer: Reden Sie bitte keinen Unsinn!)

Es ist überhaupt kein Kriterium festgelegt, was eigentlich ein Gegengeschäft ist. Es hat mein Vorredner, Kollege Kogler, sehr klar hier gesagt: Ein Gegengeschäft kann es nur dann sein, wenn die Kausalität dementsprechend nachgewiesen wird, wenn man sagen kann: Nur aufgrund des Ankaufes der Eurofighter ist dieses konkrete Geschäft zustande gekommen! Aber das ist in den wenigsten Fällen gegeben.

Ich kann mich noch erinnern, wie Ihre Kollegin Fekter – die, wie ich vernommen habe, jetzt bald Gast sein wird in einem Untersuchungsausschuss, und zwar in jenem zu den Vorgängen im Innenministerium – einer Auskunftsperson im Eurofighter-Unter­suchungs­ausschuss das Zugeständnis abringen wollte, dass sie ein Gegengeschäft gemacht hat, und wie ein Unternehmer – ich glaube, es war der Herr Prinz – gesagt hat: Was wollen Sie überhaupt, ich hätte das Geschäft ohnehin gekriegt!

Da liegt der Hase im Pfeffer! Wir wissen doch ganz genau, dass man alles Mögliche versucht, um irgendein Gegengeschäft zu suggerieren.

Aber was überhaupt das Allerbeste ist im Zusammenhang mit den Gegengeschäften: Was passiert denn jetzt bei der Reduzierung von 18 Eurofightern auf 15? Das ist auch ein interessantes Thema! Wird da jetzt das Kompensationsvolumen verringert? Dazu gibt es die Aussage vonseiten des Wirtschaftsministeriums: Das Volumen der Gegen­geschäfte wird reduziert! Herr Bergner von der Firma EBD – auf diese müsste man ja auch noch zu sprechen kommen –, welche die Gegengeschäfte abwickelt, sagt, dass ihm überhaupt nichts bekannt ist.

Minister Darabos sagt, dass er den Gegengeschäftsvertrag nicht einmal gesehen hat. Also wo sind wir überhaupt, meine sehr verehrten Damen und Herren? Da wird über Millionen verhandelt, und dann kommt Herr Minister Darabos daher und sagt, wir haben 360 Millionen € eingespart aufgrund der Verringerung von 18 auf 15 Euro­fighter – wobei noch genauestens zu untersuchen sein wird, was man sich dadurch wirklich erspart hat; wahrscheinlich gar nichts, weil die 15 Flugzeuge dementsprechend mehr eingesetzt werden müssen –, aber da gibt es auch schon Auffassungs­unter­schiede: So sagt das Wirtschaftsministerium, dass das Volumen verringert wird, während Herr Bergner sagt, dass das gar nicht stimmt, dass ihm da nichts bekannt ist. Wahrscheinlich ist ihm deswegen nichts bekannt, weil es die Gegengeschäfte ohnehin nie gegeben hat oder gar nicht geben wird.

Nächster Punkt: In den Vergleichsverhandlungen hat angeblich der Verteidigungs­minister Darabos vom Gegengeschäftsvertrag überhaupt keine Kenntnis gehabt!


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Meine sehr verehrten Damen und Herren, solche Vergleiche schließt die Republik Österreich ab?! – Das, was Sie da den Bürgern verkaufen, ist wirklich ungeheuerlich! So geht es wirklich nicht!

Ich frage mich auch, warum man die Firma EBD, Euro Business Development GmbH, die diese Gegengeschäfte abwickelt, überhaupt braucht. Da ist auch ganz interessant: Seitens des Wirtschaftsministers hat es geheißen, dass man diese Firma nicht näher kennt, dass diese Firma von EADS oder von der Eurofighter GmbH beauftragt worden ist. Also man weiß überhaupt nicht, welche Leute da dahinterstehen.

Es ist ganz interessant, dass bei der Firma EBD ein Gesellschafter die ALTA Wirt­schaftstreuhandgesellschaft ist, und die dürfte offenkundig Anteile von Waffenlobbyis­ten treuhändig verwalten. Also das ist das Allerbeste: Waffenlobbyisten, die bei sogenannten Gegengeschäften dann profitieren! – Das muss man sich einmal genauer anschauen, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Es weiß niemand, was die Firma EBD wirklich macht, wer da dahintersteckt. Offen­sichtlich interessiert sich die Republik Österreich überhaupt nicht, mit wem sie Geschäfte macht, wer das alles abwickelt, wer da dahintersteht, wer da zusätzlich Geld verdient. Man hat offensichtlich kein Interesse daran, dass es da eine eigenartige Firmenkonstruktion sondergleichen gibt.

Ich weiß nicht, warum man sich auf so etwas einlässt. Warum, Herr Bundesminister, interessiert Sie das nicht?

Ich möchte auch Aufklärung darüber haben, wie das mit den Gegengeschäften jetzt wirklich ist. Hat es aufgrund des Vergleiches, den Verteidigungsminister Darabos abge­schlossen hat, eine Verringerung der Gegengeschäfte gegeben? Gibt es darüber konkrete Aufzeichnungen? Das würde mich interessieren. Haben Sie überhaupt mit dem Herrn Verteidigungsminister Darabos darüber gesprochen? Sind Sie da überhaupt eingebunden worden?

Das ist ein Thema, meine sehr verehrten Damen und Herren, das uns vielleicht wirklich noch zehn, fünfzehn Jahre lang interessieren wird – aber nicht die Gegengeschäfte, die überhaupt nicht zustande kommen.

Man muss an dieser Stelle einmal klar festhalten: Gott sei Dank haben wir eine gute, funktionierende österreichische Wirtschaft, eine gute, funktionierende österreichische Industrie – aber, bitte, nicht wegen des Ankaufs von 18 oder 15 Eurofightern, sondern weil wir tüchtige Leute haben, weil wir tüchtige Bürger haben und weil wir innovative Persönlichkeiten in unserem Land haben! Deswegen haben wir eine gute Wirtschaft und eine gute Industrie, aber nicht wegen des läppischen Ankaufs von Jagdflug­zeugen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Bucher, Sie gelangen als Nächster zu Wort. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.36.03

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Werte Regierungsmitglieder! Herr Rechnungshofpräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf zu Beginn meiner Rede zunächst auf die Wortmeldung des Ausschussvorsitzenden Kogler eingehen. (Abg. Öllinger: Exzellente Wortmeldung!) Exzellente Wortmeldung im 30 Prozent-Bereich, würde ich einmal sagen, 70 Prozent eher verwerflich, aber die 30 Prozent waren gut, vor allem deshalb, weil Abgeordneter Kogler meine drei Anträge im Rechnungshofausschuss wieder hervorholen möchte und Allparteienanträge daraus machen will.


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Wir haben in den letzten zwei Wochen die Verhandlung über diese drei Anträge im Rechnungshofausschuss abgeführt. Dort war die Vertagungsbegründung jene, dass diese Verhandlungsvorschläge, dem Rechnungshof in einigen Teilbereichen eine stär­kere Kontrolltätigkeit zu überantworten, im Bundesstaatsreformkonvent besprochen und behandelt werden. Mittlerweile wissen wir, dass dieser Konvent beziehungsweise dieser Ausschuss eingestellt wurde und dass daher auch nicht zu erwarten ist, dass es zu irgendwelchen Reformvorhaben, was den Rechnungshof anlangt, kommen wird.

Deshalb freut es mich, dass wir nun auf diesem Weg eine Allparteieneinigung zustande bringen, um dem Rechnungshof mehr Prüfungskompetenz zu geben, die ja letztendlich auch uns Abgeordneten als Entscheidungsgrundlage, als wertvolle Stütze für die Beurteilung so mancher Bereiche in unserem Land dient.

Ich komme nun auf den Bericht über die Stromversorgung in Österreich zu sprechen. Da hat uns der Rechnungshof in unserer Argumentation und politischen Haltung recht gegeben, indem er darauf verwiesen hat, dass es vor allem im Bereich der Wasserkraft noch viele Potenziale in unserem Land zu nutzen gibt. Ich mache hier dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft sozusagen das Gegengeschäftsangebot, uns zu sagen –ich rede jetzt nicht über die Eurofighter, sondern über den Ökostrom –, inwieweit es schon Verhandlungen darüber gibt, eine Novellierung des Ökostromgesetzes durch­zuführen, die, soweit wir informiert sind, auch zum Ziel hat, mehr Kleinkraftwerke in Österreich zuzulassen und auch die Wirtschaftlichkeit der Kleinkraftwerke durch ent­sprechende Rahmenbedingungen zu gewährleisten.

Wir sind sehr dafür zu haben, wie wir auch dafür zu haben sind, dass es die Kom­plettierung der Leitungsnetze in Österreich in Hinkunft schneller geben soll. Wir sind auch für die 380-kV-Leitung, auch dafür, dass sie teilweise in die Erde verlegt wird. Das alles sind wichtige Maßnahmen, damit der Strombedarf auch in den nächsten Jahren gedeckt ist, der, wie man weiß, in den nächsten zehn Jahren um zirka 20 Pro­zent steigen wird. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

16.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich Herr Bundesminister Dr. Barten­stein zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


16.39.28

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kurz zu der Frage des Herrn Abgeordneten Bucher hinsichtlich der Ökostromnovelle: Die Begutachtung ist schon länger zu Ende. Gespräche finden statt mit Sozialpartnern und Experten. Es wird sich im März nicht mehr ganz ausgehen, aber im Laufe des Monats April werde ich so weit fertig sein, um meinen Entwurf dann der Regierung vorlegen zu können.

In der Tat, der Ausbau der Wasserkraft, der auch von August Wöginger reklamiert wurde, muss wieder mehr Priorität bekommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen einen Masterplan Wasserkraft, und ich werde einen solchen Masterplan über den Ausbau der Wasserkraft im Klein- und auch im Großwasserkraftbereich in den nächsten Wochen gemeinsam mit Herrn Windtner von der E-Wirtschaft der Öffentlichkeit vorstellen, damit hier mehr Klarheit besteht. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun zum Thema Stromversorgungs­sicherheit. Ich bedanke mich beim Rechnungshof für diese sehr präzise Analyse. Die Beurteilung unserer Versorgungssicherheit fällt gut aus. Wir sind eines der europä­ischen Länder mit dem höchsten Maß und Grad an Versorgungssicherheit. Es ist völlig


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unbestritten, dass, wenn man so will, die beiden Achillesfersen die beiden fehlenden 380-kV-Leitungen in der Steiermark und in Salzburg sind. Das wurde auch im Ausschuss breit mitgetragen.

Die offene Frage: Wie gehe ich mit dem Thema 380 kV um in Sachen Teilver­kabelung – ja oder nein? Ich habe als Eigentümervertreter des Verbundes hier nicht die Absicht, mich jetzt in politische Zuständigkeiten der Landesregierungen und der entsprechenden Behörden einzumengen. Es sind die Entscheidungen für die Steiermark letztinstanzlich ergangen. Und für einen Teil der Salzburger Leitung hat ja das Amt der Salzburger Landesregierung, was jetzt wie gesagt die erste Hälfte betrifft, eine Entscheidung getroffen. Die zweitinstanzliche Entscheidung beim UVP-Senat steht noch aus. Ich bin aber davon überzeugt, dass hier sehr sorgfältig abgewogen wird, aber es nicht nur um Versorgungssicherheit und Landschaftsschutz geht, sondern natürlich auch irgendwo um die Kosten und um die Frage, wer das trägt. Aber wir sind hier auf gutem Wege.

Herr Abgeordneter Wöginger hat auch gesagt, Energieeffizienz ist oberstes Gebot. Ich glaube, die ökologischste Kilowattstunde Strom ist diejenige, die nicht verbraucht wird. Ich bedanke mich im Vorhinein bei der E-Control, die bis zum Sommer ein Grünbuch Energieeffizienz vorlegen wird. Und ich gehe einmal davon aus, dass dieses Grünbuch für uns alle, auch für Kollegen Pröll und für mich, eine Art Handlungsanleitung sein wird: Wie fahren wir fort in Sachen Energieeffizienz und können wir entsprechende Fortschritte lukrieren?

So viel also zum Thema Versorgungssicherheit. So viel zu diesem Rechnungs­hof­bericht.

In Sachen Gegengeschäfte wird es Sie nicht wundern, sehr geehrter Herr Kogler, wenn ich Ihre Position nicht ganz teile. Da sind wir unterschiedlicher Auffassung. Es ist auch nicht Herr Bartenstein oder sonst jemand gewesen, es war eine politisch uns nicht nahe stehende, führende Tageszeitung Frankreichs, „Le Monde“, es war eine Jour­nalistin, die auch keinesfalls im Verdacht steht, konservativ zu sein, und diese hat, als dieser Eurofighter-Kaufvertrag und der Gegengeschäftsvertrag abgeschlossen wurden, Folgendes formuliert: Das ist ein Eintrittsticket für Österreichs Wirtschaft in den Klub der europäischen Hochtechnologie, und zwar ein 4-Milliarden-€-Eintrittsticket.

Es ist müßig, immer wieder in den Raum zu stellen, die Geschäfte wären ja sowieso gemacht worden. Halten wir uns, abgesehen von den Technicalities, an die Aussagen von Herrn Stephan von FACC oder von Herrn Krainz von MAN. Diese Executives haben mehrfach bestätigt, dass ihre wesentlichen Geschäfte, einmal Airbus-Zuliefe­rung und das andere Mal Lieferauftrag für die British Army und für das UK Ministry of Defence, wohl nicht getätigt worden wären, hätte es den Gegengeschäftsvertrag als Grundlage nicht gegeben. Und das stimmt auch für viele andere mittelständische und kleinere Auftragnehmer.

Also sinnvoll ist das allemal. Die Kritik des Rechnungshofes akzeptiere ich. Was bleibt mir übrig? (Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP.) Es ist auch so, dass wir im Laufe der Zeit besser geworden sind, was die Anrechnung, die Überprüfung dieser Gegen­geschäfte anbelangt. Und ich bin überzeugt davon, dass eine sicher noch kommende Überprüfung später abgewickelter Gegengeschäfte eine noch höhere Anerkennungs­quote, Bestätigungsquote des Rechnungshofes erfahren wird. (Abg. Dr. Haim­buch­ner: Hoffentlich nicht schwach anfangen und stark nachlassen!)

Richtig ist, es gibt einzelne Gegengeschäfte, Herr Abgeordneter Kogler, da kann man in der Tat hinterfragen: Wieso? Warum? Passt das? – Das von Ihnen angesprochene Geschäft gehört in diesen Reigen. Ich stehe nicht an zu sagen, dass die Anrechnungs-


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kriterien jetzt so weit härter formuliert sind, dass das heute wahrscheinlich von meinem Hause nicht mehr angerechnet werden würde.

Herr Haimbuchner! Ich möchte da nicht zurückpolemisieren, aber Sie haben schon recht: Hätte Österreich nicht 18 Eurofighter bestellt, sondern 36, dann hätten wir ein Gegengeschäftsvolumen von nicht 4 Milliarden, sondern 8 Milliarden € abgeschlossen. So ist das. (Beifall bei der ÖVP.) Das macht die Beschaffung noch nicht zum Gratis­geschäft, aber das wäre so gewesen. (Abg. Dr. Haimbuchner: Eine Milchmädchen­rech­nung vom Bauernbund!)

In einem Punkt warte ich auch noch auf Aufklärung durch den Rechnungshof, denn da bin ich selbst nicht der Bestinformierte in diesem Lande, nämlich wie sich die Vergleichsverhandlungen, die Kollege Darabos geführt hat, jetzt in concreto auf die Gegengeschäfte auswirken. Wenn ich rein auf den Vertragstext Bezug nehme, dann ist es so, dass sich die Gegengeschäftsvolumina aliquot reduzieren. Also wenn der Kauf­preis von 100 auf 80 reduziert wurde, dann haben sich auch die Gegengeschäfte von 100 auf 80 oder von 200 auf 160 reduziert. Aber da es bisher nicht möglich war, hier vollständige Aufklärung vom Herrn Kollegen zu bekommen, gehe ich einmal davon aus, dass der Rechnungshofbericht uns hier Datenmaterial liefern wird, damit wir gemeinsam dann wissen, wie es ausschaut. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Haimbuchner: Da weiß überhaupt keiner was von dem Vergleich! Null!)

16.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Reheis zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.46.05

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Minis­ter! Die Sicherheit der Stromversorgung in Österreich und auch die Energieeffizienz hat ja der Herr Minister angesprochen. Zur Verbesserung der Energieeffizienz gehören auch entsprechende Netzinvestitionen. Und wenn in diesem Rechnungshofbericht steht, dass die Netzinvestitionen in den letzten Jahren um 20 Prozent zurückgegangen sind und die Planwerte beim Energieverbrauch auch für die nächsten Jahre eine steigende Tendenz aufweisen, aber die Instandhaltungen nahezu unverändert bleiben, dann trägt das nicht zur Energieeffizienz in diesem Bereich bei.

Wenn man hier liest, dass die Mittel- und Niederspannungsfreileitungen bereits älter als 40 Jahre sind und in einiger Zeit das Ende ihrer technischen Lebensdauer erreichen werden, dann denke ich, dass man zur Modernisierung der Leitungen, aber auch der gesamten Energieanlagen mit Sicherheit etwas beitragen muss.

Ich möchte noch ganz kurz darauf Bezug nehmen, was die Gemeinden betrifft; ich habe auch im Rechnungshofausschuss dazu gesprochen: Ich begrüße die Erweiterung der Prüfkompetenz auf Gemeinden, öffentliche Unternehmungen, aber auch Körper­schaften öffentlichen Rechts. Ich denke, die müssen unbedingt mit einbezogen werden. Für mich gibt es keine Gründe, sich querzulegen, im Gegenteil. Die Rech­nungs­hofberichte zeugen von hoher Qualität, von Transparenz, wonach sich auch die Gemeinden richten können. Ich denke, es kann nur von Vorteil sein, wenn der Rechnungshof als unabhängiger Bundesrechnungshof auch diese Materien mit prüfen kann. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Dr. Eder-Gitschthaler gelangt nun zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 



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16.48.18

Abgeordnete Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich darf ebenfalls zum Kapitel Bewertung und Dokumentation der Eurofighter-Gegengeschäfte kurz Stellung nehmen.

Nach vier Rechnungshofberichten zur Beschaffung der Eurofighter ist nun auch die Abwicklung der zwischen Österreich und der EADS vereinbarten Gegengeschäfte Gegenstand der gewohnt detaillierten und exakten Überprüfung geworden.

Vielen Dank nochmals, Herr Präsident, von meiner Seite für Ihre engagierte Arbeit und für die engagierte Arbeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich staune immer wieder, wie viel Information Sie so kompakt an uns übermitteln können. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Haimbuchner: Das ist auch wichtig für die ÖVP!)

Unbestritten, meine Kolleginnen und Kollegen, ist, dass der mit der Firma Eurofighter abgeschlossene 4-Milliarden-€-Gegengeschäftsvertrag volkswirtschaftlich sinnvoll ist und vielen Firmen dadurch der Zugang zu technologisch interessanten Projekten erst eröffnet wurde. Das hat ja auch Herr Minister Bartenstein ganz klar in seiner Stellungnahme gesagt. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.)

Zahlreiche Firmen aus den verschiedenen Branchen haben bereits davon profitiert. Von den ursprünglich für eine Laufzeit von 15 Jahren vereinbarten 4 Milliarden sind bereits 1,17 Milliarden € im Land. Dabei ist es natürlich nicht so leicht, Gegengeschäfte wirklich auch als Gegengeschäfte anzurechnen. Und, Herr Präsident Moser, Sie kritisieren zu Recht, dass die Anerkennungsverfahren für die Gegengeschäfte zeitauf­wendig und manchmal auch ein wenig ineffizient organisiert sind. Da herrscht natürlich Verbesserungsbedarf, keine Frage. Darum ist es ja gut, dass Sie uns solche Dinge in Ihren Berichten immer wieder sehr anschaulich vor Augen führen.

Ich fasse kurz zusammen: Fest steht, dass nach einer Kontrollrechnung des Rech­nungshofes jedenfalls der erste Meilenstein mit einem Gegengeschäftsvolumen von 1,31 Milliarden € erreicht wurde. Das sichert Arbeitsplätze in Österreich und stärkt den Wirtschaftsstandort Österreich! (Abg. Dr. Haimbuchner: Wo steht denn das? – Das steht ja gar nicht drinnen!)

Abschließend: Meine Sorge gilt natürlich auch dem, was Herr Minister Bartenstein schon gesagt hat: Ich hoffe sehr, dass sich die Reduzierung der Stückzahl mittelfristig nicht ungünstig auf unsere Wirtschaft auswirken wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

16.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Zanger kommt nun zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.51.04

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Präsident! Keine Worte für diese Gegengeschäfte wären treffender: ominös, undurch­sichtig, verschleiernd, verschaukelnd. (Abg. Freund: Das stimmt alles nicht!) – Natür­lich nicht, stimmt nicht, vor allem dann, wenn es von der ÖVP kommt. (Abg. Dr. Haim­buchner: Da stimmt einiges nicht!)

Sie wissen, dass in der Region Aichfeld-Murboden die Eurofighter stationiert sind – und immer wieder hat die ÖVP versprochen, dass selbstverständlich dort Gegengeschäfte zum Tragen kommen werden. Seit 5 Jahren und länger wird das versprochen! Was ist bis jetzt passiert? – Nichts! (Abg. Murauer: Herr Kollege, welche Firmen haben sich beworben?)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 145

Verschleiert und verschaukelt, und das werde ich Ihnen jetzt gleich anhand eines Beispiels beweisen, Herr Kollege Murauer. (Abg. Murauer: Bitte! – Abg. Dr. Haim­buch­ner: Der Kollege Murauer kennt sich nicht aus!)

Herr Amon – ich sehe ihn jetzt nicht, aber das ist ohnehin ein bisschen eine schwierige Aufgabe – hat im August vorigen Jahres eine Presseaussendung gemacht, in der er schreibt: „Eurofighter-Gegengeschäfte schaffen Hunderte neue Arbeitsplätze in der Region“.

Unglaublich, wirklich wahr! Ich bin hin- und hergerissen, und mich reißt es gleich noch weiter hin und her, wenn ich da weiterlese:

„,Mehr als 1.000 Arbeitsplätze ... werden durch die Stationierung der Eurofighter als auch durch die Gegengeschäfte gesichert und Hunderte neu geschaffen‘, ...“ – Tausend und Hunderte, sagt er! Und dann heißt es weiter:

„... 1.000 Mitarbeiter sind allein beim Fliegerhorst ... beschäftigt und von der Stationie­rung des Eurofighters abhängig.“

Dazu sage ich: Ein absoluter Nonsens! Es ist egal, welche Type dort hingekommen wäre, es wären die tausend Arbeitsplätze immer dort geblieben. – Dann schreibt er weiter:

„44 Prozent des Gegengeschäftsvolumens wurden in der Steiermark getätigt – darunter auch zahlreiche Aufträge an Firmen aus der Region Aichfeld-Murboden: Unter anderen profitierten Böhler Schmiedetechnik, HTI (...), Stahl Judenburg und AMES. ,Und auch MAGNA ...‘“

Dazu darf ich Ihnen sagen: Die Böhler Schmiedetechnik ist nicht in Aichfeld-Murboden, sondern in Kapfenberg angesiedelt, die AMES nicht in Aichfeld-Murboden, sondern in Frohnleiten, und MAGNA – das sollte bekannt sein – nicht in Aichfeld-Murboden, sondern in der Nähe von Graz. (Abg. Dr. Haimbuchner: Sachunterricht!)

Kollege Amon tut ja so, als ob er eins und eins nicht zusammenzählen könnte, dabei ist er vom ÖAAB und nicht einmal vom Bauernbund. (He-Rufe bei der ÖVP.)

Ein kleines Dankeschön an dieser Stelle als Vertreter der Region Aichfeld-Murboden an den Kollegen Kräuter von der SPÖ, der hier sehr unterstützend wirkt. Es ist nur schade, muss ich sagen, dass uns da ein Abgeordneter aus dem steirischen Süden unterstützen muss – ein Zeichen möglicherweise dafür, dass Ihre ganzen Abgeord­neten, ob aus Landtag oder Nationalrat, und Ihre Bürgermeister da oben nichts zusam­menbringen. Vielleicht könnten Sie mit denen auch einmal reden, dass wir da auf eine Linie kommen.

Apropos Linie: Es wäre ein gutes Zeichen sowohl von den Abgeordneten der ÖVP als auch von den Abgeordneten der SPÖ aus unserer Region, wenn sie meinen Antrag, an den Herrn Bundesminister gerichtet, nämlich die Forcierung der Gegengeschäfte in unserer Region zu unterstützen und hier etwas zu tun, mit unterschreiben würden. Nicht nur reden, Zeitungsaussendungen machen, sondern einen guten Antrag der Freiheitlichen Partei mittragen, damit sich dort oben etwas bewegt! Denn mittlerweile denken in dieser Region 20 Prozent der Menschen an Abwanderung. Was das für den ländlichen Raum wie den unseren bedeutet, kann man sich vorstellen und ausmalen. Ich möchte Sie hier in die Verantwortung nehmen und werde Sie daraus nicht wieder entlassen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Haimbuchner: Bravo, das war eine gute Rede!)

16.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prä­hauser. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 146

16.54.50

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungs­hofes! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Eurofighter – eine unendliche Geschichte; sie wird uns noch einige Jahre weiter begleiten. Der Rechnungshof wird das alles kontrollieren und ans Licht bringen, ob das alles eintritt, was versprochen wurde.

Der Beginn war ja sehr vielschichtig. Aus Aussagen des damaligen Herrn Bundes­kanzlers Wolfgang Schüssel wussten wir, dass der Republik aus dem Ankauf der Flieger keine Kosten erwachsen würden, das würde eine Wirtschaftsplattform für die Republik erledigen. Wäre das tatsächlich so passiert, hätten wir heute eine andere Ausgangslage, diesen Bericht zu diskutieren. Wir müssten nicht diskutieren, ob die Gegengeschäfte funktionieren, sondern ob die Pachtverträge für die Flieger mit der Wirtschaftsplattform entsprechend eingehalten werden.

Ich bin froh, dass die Situation so ist, wie wir sie heute vorfinden. Wir haben politisch die Möglichkeit, diese Geschäfte zu begleiten, zu untersuchen. Ich bin aber angenehm überrascht über die heute an sich sachliche Diskussion, was diesen Punkt betrifft. Das war in der Vergangenheit ja nicht immer so.

Frau Kollegin Gitschthaler hat eine große Sorge geäußert, nämlich dass Österreich nicht allzu viel Schaden dadurch erleidet, dass die Stückzahl der Flieger von 18 auf 15 reduziert wurde. – Frau Kollegin Gitschthaler, ich möchte dir mitteilen, dass dadurch knapp 380 Millionen € mehr dem Staat für die Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung stehen, als wenn wir alle 18 Flieger hätten bezahlen müssen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.)

Herr Kollege Haimbuchner, natürlich, warum fordern Sie nicht gleich hundert Flieger?! Wir hätten dann möglicherweise ein Gegengeschäftsvolumen von 40 Milliarden €. Nur, die Bedienung der 40 Milliarden € hätte wahrscheinlich unser Staatshaushalt nicht tragen können. Und dann wären wir wieder auf die Ankündigung des damaligen Bun­des­kanzlers Schüssel zurückgekommen, die Wirtschaftsplattform hereinzuholen. (Abg. Dr. Haimbuchner: Was war mit dem Wahlversprechen der SPÖ: Gar keine Eurofigh­ter!? Der Bundeskanzler ist gar nicht mehr da! Er versteckt sich!)

Lieber Kollege Haimbuchner! Plakatiert hat die FPÖ: Wir stoppen die Eurofighter! (Abg. Dr. Haimbuchner: Das war der Jörg Haider!) – Wir haben einen Koalitionspartner, mit dem wir zu Rande kommen müssen. Der hat seine Aufgaben zu vertreten, wir die unseren. Wir haben das Bestmögliche daraus gemacht und der Republik nahezu 400 Mil­lionen € erspart, und die werden zum Wohle der Bevölkerung eingesetzt! (Beifall bei der SPÖ. – Weitere Zwischenrufe des Abg. Dr. Haimbuchner.)

16.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.57.19

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Diskussion zeigt, dass das Thema Eurofighter-Gegengeschäfte sehr spannend ist. Und ich darf schon einmal feststellen: Im Vergleich zu früheren Heeresgeschäften, Stichwort „Lucona“ oder „Noricum“, ist dieses Projekt mit seinen Gegengeschäften ein durchaus erfolgreiches. (Beifall bei der ÖVP.) Kollege Kogler hat natürlich wieder ein negatives Beispiel dargestellt.

Von 2002 bis 2006 konnten insgesamt 208 österreichische Unternehmen 663 Geschäf­te abwickeln. Ich glaube, ganz offen, Kollege Haimbuchner, wichtig wäre, mit den Men-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 147

schen zu reden, Betriebe zu besuchen. (Abg. Dr. Haimbuchner: „Weil der Mensch zählt“! – Das ist das Motto ...!) Wir haben das Glück, dass wir Gott sei Dank auch einige Betriebe haben. Und ich vergönne es dem Kollegen Kräuter und dem Kollegen Zanger, wenn es in Aichfeld-Murboden auch Arbeitsplätze gibt. Aber was der Kollege Zanger gemacht hat, auf der einen Seite alles mieszumachen und auf der anderen Seite einen Antrag einzubringen und hier eine Unterstützung zu fordern, das ist billige Polemik! So werden Sie in Ihre Region keine Arbeitsplätze bringen, Kollege! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Haimbuchner: Sie kennen sich nicht aus! Ich zeige Ihnen das in Oberösterreich! Kommen Sie einmal von Tirol nach Oberösterreich!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Haimbuchner, es gibt die Vereinbarung, Zwischenrufe werden nur vom eigenen Platz aus gemacht – und da nicht in Permanenz, bitte!

Herr Abgeordneter Gahr, Sie sind wieder am Wort.

 


Abgeordneter Hermann Gahr (fortsetzend): ... und zum Eurofighter-Untersuchungs­aus­schuss: dass er mit wirtschaftlicher Kompetenz und Intelligenz sehr wenig zu tun hat. – Danke. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)

16.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Gradauer zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.59.06

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Über den 380-kV-Ring, der geschlossen werden muss, ist heute schon einiges an Informationen erfolgt; ich kann mich also kurz halten.

Als Vertreter der Wirtschaft unterstütze ich natürlich dieses Vorhaben, aber die Errichtung der 380-kV-Leitung kann und darf nicht auf dem Rücken der Bevölkerung erfolgen.

Ich war vor Kurzem im Bezirk Braunau und habe mit Betroffenen vor allem im Ort Burgkirchen gesprochen. Die 380-kV-Leitung wird in manchen Fällen einen Abstand zur Wohnbevölkerung von nur zirka 30 bis 50 Metern haben.

Es ist also kein Wunder, dass die Menschen, die in diesem Bereich leben, Angst haben, Angst vor Strahlung, Angst davor, dass sie krank werden. Sie befürchten wirt­schaftliche Schäden, weil ihre Gebäude und die Grundstücke dadurch weniger wert sind. Sie haben auch Angst davor, dass ihnen diese E-Masten, die ja ziemlich groß sind, auf den Kopf fallen. Denn jetzt beim Sturm Emma hat es einige dieser Masten umgerissen. Sie wünschen sich verständlicherweise eine Erdverkabelung, aber zumindest entsprechende Abstände zur Siedlung. Sie wehren sich zu Recht gegen dieses Vorhaben, bekommen aber von der Oberösterreichischen Landesregierung leider viel zu wenig Unterstützung. Sie sind etwas erschüttert, dass sie der grüne Lan­desrat Anschober nicht mehr unterstützt.

Die Salzburger Landesregierung hingegen ist in diesem Fall wesentlich fitter. Sie unter­stützt die betroffenen Gemeinden. Die Burgkirchner haben mir gesagt, sie möchten gerne nach Salzburg ausgemeindet werden, denn dort bekommen sie mehr Unter­stützung. Die Salzburger Landesregierung hat zum Beispiel diese KEMA-Studie in Auftrag gegeben, die im Wesentlichen sagt, dass eine Teilverkabelung einzelner Abschnitte grundsätzlich möglich, technisch völlig ausgereift und auch von den Kosten her vertretbar ist. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte in diesem Zusammenhang folgenden Antrag einbringen:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 148

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Möglichkeit einer teilweisen Erdverkabelung von 380-kV-Leitungen

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zu­legen, die die Möglichkeit der Vorschreibung einer teilweisen Erdverkabelung in beson­ders sensiblen Gebieten zum Wohl der Bevölkerung bei einem UVP-Verfahren über die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 380-kV-Freileitungen beinhaltet.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.02


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Gradauer ein­gebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gradauer, Weinzinger, Neubauer, Haimbuchner und weiterer Abge­ordneter betreffend Möglichkeit einer teilweisen Erdverkabelung von 380-kV-Leitungen

eingebracht im Zuge der Debatte über den  Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-94 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/13 (463 d.B.), in der 53. Sitzung des Nationalrates am 13. März 2008

Immer wieder kommt es im Zuge von Trassenplanungen von Starkstromleitungen zu massiven Protesten innerhalb der betroffenen Bevölkerung, da diese eine Beeinträch­tigung für ihre Gesundheit, ihre unmittelbare Umgebung und die Umwelt befürchtet.

Die sogenannte Salzburgleitung von St. Peter/Hart nach Elixhausen ist in Ober­österreich und Salzburg seit Monaten Gegenstand teils sehr heftiger und emotionaler Auseinandersetzungen. Jene Möglichkeit, die Starkstromleitung mittels Erdkabel zum Teil unterirdisch zu verlegen, war dabei einer der Hauptdiskussionspunkte zwischen dem Betreiber, der Verbund Austrian Power Grid AG, und der betroffenen Bevöl­kerung.

Die Argumentation der Verbund Austrian Power Grid AG betreffend die Möglichkeit einer teilweisen Erdverkabelung hat im Laufe der letzten Monate immer wieder variiert. Teils wurde von zu hohen Kosten, teils von der fehlenden technischen Umsetzbarkeit gesprochen.

Das Projekt wurde schließlich am 26. März 2007 mit Bescheid genehmigt. Obwohl gegen diesen Bescheid Berufung erhoben wurde, wird es auch in besonders sensiblen Wohngebieten zu keiner Erdverkabelung kommen. Im Bescheid heißt es, dass eine


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 149

derartige Vorschreibung (Projektmodifikation) aus verschiedenen Gründen unzulässig wäre.

Experten schätzen nach der neuen Studie der Firma KEMA (Machbarkeits­unter­suchung zur Gesamt- oder Teilverkabelung der 380-kV-Leitung „St. Peter – Tauern“ im Bundesland Salzburg) die Teilverkabelung von Strecken bis zu 20, 25 km Länge als machbar und vertretbar ein.

Das Umweltverträglichkeitsgesetz ist daher dahingehend zu ändern, dass dem Errich­ter einer Starkstromleitung von der Behörde in Zukunft eine partielle Erdverkabelung in besonders sensiblen Wohngebieten zum Wohle der betroffenen Bevölkerung aufgetra­gen werden kann.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zu­legen, die die Möglichkeit der Vorschreibung einer teilweisen Erdverkabelung in besonders sensiblen Gebieten zum Wohl der Bevölkerung bei einem UVP-Verfahren über die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 380-kV-Freileitungen beinhaltet.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.02.26

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Eurofighter, die unendliche Geschichte, heute in der Facette der Gegengeschäfte, die genauso undurchsichtig sind wie die Beschaffung des Grundgeschäftes selbst. (Abg. Lentsch: Schön sprechen!)

Wir erinnern uns auch, dass die ÖVP seinerzeit ja gegen die Untersuchung dieser Geschäfte war. Nichts Außergewöhnliches. Es ist ganz normal, dass die ÖVP sich gegen Untersuchungen wehrt. (Abg. Murauer: Vielleicht bekommen wir noch einen anderen Untersuchungsausschuss! Dann können wir das besprechen!) Wir haben nichts dagegen. Wir untersuchen alles, wenn Sie es wollen.

Auch ist es inzwischen normal, dass die Väter der Beschaffung alles positiv sehen und die anderen eben gegenteilig. Meine Damen und Herren! Aber genau diese Reflexe sind es, die die Menschen allmählich satthaben. Wir haben auch schon gehört, es war die Finanzierung über eine Plattform angekündigt. Die ist aber sehr rasch dann wieder abgestürzt. Dann war es notwendig, den Schmäh der Gegengeschäfte ans Licht zu bringen. Dass die Gegengeschäfte ein Schmäh sind, das stammt nicht von mir. Das findet sich unter anderem auch im Protokoll des Ausschusses begründet. Der Herr Bundesminister hat vorhin schon erklärt, die Firma FACC stellt den Löwenanteil des Gegengeschäftserfolges. Es hat aber der Chef des Unternehmens im Ausschuss bestätigt, dass zum Beispiel die Airbus-Geschäfte nichts mit der Eurofighter-Beschaf­fung zu tun haben.

Christoph Prinz, Software- und Entwicklungsunternehmen, erklärt im Ausschuss – ich darf das so, wie es gesagt wurde, vortragen –: „Trotz wiederholter schriftlicher An-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 150

suchen habe er sich geweigert, ein Gegengeschäftsformular auszufüllen, sagte Prinz. Er habe nicht nachvollziehen können, wieso sein Geschäft als Offset gelten solle. Der Deal sei auf eigene Initiative zu Stande gekommen. Daraufhin seien seitens des Jet-Produzenten die ,Töne immer schärfer‘ geworden. Es habe zwar keine direkten Dro­hungen gegeben, aber man habe ihm zu verstehen gegeben, dass sein Verhalten Kon­sequenzen haben könnte. ... die Anrufe seien aber ‚von höherer Stelle‘ ge­kommen.“

Kritik an diesen Geschäften gibt es auch von einem Mitglied der Plattform Gegen­geschäfte des Wirtschaftsministeriums zur Bewertung der Gegengeschäfte, Professor Reinhard Moser, der meint: „,Es gibt zwei markante Fehleinschätzungen‘, ..., zum einen sei der Beschäftigungseffekt lang nicht so groß, wie erwartet. Und zum anderen sei es naiv zu glauben, der Eurofighterbeschaffung würde sich durch die Gegen­geschäfte quasi selbst finanzieren.“ – Solche Beispiele gäbe es noch mehr.

Meine Damen und Herren! Die Moral aus der Geschichte: Tarnen und Täuschen ist zwar militärisch opportun, politisch aber ein Rohrkrepierer. (Beifall bei der SPÖ.)

17.05



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 151

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hornek. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort. (Abg. Öllinger: Jetzt haben Sie es schwer, Kollege Hornek!)

17.05.46

 


Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Bundesminister! Hochgeschätzte Frau Staatssekretärin! Wenn der Herr Kollege zu mir ins Waldviertel kommen und in Bezug auf Gegengeschäfte mit den Arbeitnehmern, die die modernste Technologie weltweit, die Sie auch in diesem Haus bereits sehen konnten, für EADS und ähnliche Firmen produzieren, sprechen würde, dann müsste er Turnschuhe mitnehmen, denn aufgrund seiner Argumente müsste er schnell laufen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich allerdings auf die Strom­versorgung und den Prüfbericht, den der Rechnungshof verfasst hat, konzentrieren. Es ist dies dem Grundsatz nach ein sehr guter Bericht für die österreichische Strom­wirtschaft. Es kommt darin klar zum Ausdruck, dass die Wasserkraft und die damit verbundene Stromproduktion in Österreich einen sehr hohen Stellenwert genießen und ein irrsinnig wichtiges Element in Bezug auf Versorgungssicherheit darstellen.

Der Rechnungshof weist aber auch darauf hin, dass die Zuwächse in Zukunft relativ oft oder in starkem Maße durch Gaskraftwerke erfolgen werden, was ein Konfliktfeld in Bezug auf die Kyoto-Ziele auf der einen Seite darstellt und auf der anderen Seite in Bezug auf Versorgungssicherheit. Deshalb trete ich persönlich ganz massiv für die dezentralen Produktionsformen ein, die es beim Strom gibt, die auf der einen Seite die Versorgungssicherheit erhöhen und auf der anderen Seite auch die Netze entlasten.

Versorgungssicherheit wird in Zukunft ein wesentlich intensiveres Thema sein, als wir es zurzeit annehmen. In der Vergangenheit war der Preis eine der wichtigsten The­matiken. Das Thema Versorgungssicherheit wurde uns ab dem Zeitpunkt bewusst, ab dem wir erlebt haben, dass Russland und die Ukraine zu ungünstigsten Zeitpunkten Differenzen haben könnten, wodurch es ein Problem bei der Versorgungssicherheit geben könnte. Umso wichtiger ist es, dass wir auch Überlegungen anstellen, eine weitere Versorgungsschiene aufzubauen, wie das im Zuge von Nabucco geschieht. Das wichtigste Element im Energiebereich ist aus meiner Sicht allerdings eine breite Meinungsbildung in Bezug auf Energiesparen und den effizienten Umgang mit dieser Ressource. (Beifall bei der ÖVP.)

17.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.08.30

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Herr Präsident des Rechnungshofes! (Abg. Dr. Lichtenecker: Braun gebrannt! Wir gönnen es ihm ja!) Ja, das macht diese heiße Diskussion, auf die ich übrigens eingehen möchte. Es kommt mir jetzt bei dieser Diskussion so vor, als ob die österreichischen Betriebe, die österreichischen Unternehmer, die österreichischen Arbeitnehmer nur davon abhängig wären, ob es Gegengeschäfte gibt. Ich stelle fest, dass die österreichische Wirtschaft auch ohne Gegengeschäfte hervorragende Leistun­gen erbringt und im Export hervorragend unterwegs ist. Wir haben ja nicht alle Jahre Eurofighter zu kaufen. Trotzdem ist die österreichische Wirtschaft gesund und auf gutem Weg. (Beifall bei der SPÖ.)

Apropos, Herr Kollege, weil ich mich nicht auskenne: Könntest du es mir einmal erklären? (Abg. Hornek: Ja!) Bitte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist heute wieder die Debatte über die Prü­fung der Gemeinden durch den Bundesrechnungshof gewesen. Herr Präsident des Rechnungshofes! Ich glaube, wir sollten einmal davon wegkommen, uns darüber zu unterhalten: Prüfen wir die Großen?, prüfen wir die Kleinen?, welche prüfen wir?, prüfen wir die Angegliederten oder Ausgegliederten?, oder wie auch immer. Ich glaube, man sollte an dieses Problem projektorientiert – das ist heute so ein Schlagwort – herangehen.

Ich schlage Ihnen ein Projekt vor: Es gibt jetzt in Österreich die Diskussion über die Gemeindegebühren. Da gibt es den Vorschlag des Herrn Finanzministers, die Inflation durch Senkung der Gemeindegebühren in den Griff zu bekommen. Ein hervor­ragen­der, guter Vorschlag, wird mir von der Regierungsbank aus ins Ohr geflüstert. – Herr Bundesminister, was sagen Sie den Gemeinden, die vom Land im sogenannten Voranschlagserlass vorgeschrieben bekommen, dass sie, wie es zum Beispiel in Oberösterreich der Fall ist, für Wasser mindestens 1,25 € verlangen müssen? Was sagen Sie den Gemeinden, wenn jetzt plötzlich die Gebühr gesenkt werden soll? – Völlig richtig, Herr Kollege Auer, Abgangsgemeinden müssen 1,45 € verlangen; die müssen das verlangen!

Oder: der gute Vorschlag – ich glaube, der kam auch vom Finanzminister –, die Ge­bühren, die bei der Geburt eines Kindes anfallen, einfach ersatzlos zu streichen. Ich habe mir einmal angeschaut, welche Gebühren es da gibt. Da gibt es die Geburts­urkunde, die kostet die Familie, die Mutter/den Vater 8,70 €. Wenn man es sich genau anschaut, bleiben genau 2,10 € bei der Gemeinde, 6,60 € sind Bundesabgabe. Und so geht das für alle möglichen Gebühren durch. Daher wäre es wirklich spannend, Herr Präsident des Rechnungshofes, einmal genau zu erfassen und festzustellen, um was es hier geht, wovon wir hier sprechen, damit wir dann auch eine gemeinsame Basis haben, um solche Vorschläge zu relativieren. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

17.11


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Rechnungshofpräsident Dr. Moser zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Präsident.

 


17.12.07

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich möchte mich eingangs einmal sehr herzlich für die positiven Worte bedanken, die


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 152

Sie der Arbeit des Rechnungshofes entgegengebracht haben, und ich möchte mich auch dafür bedanken, dass die heute auf der Tagesordnung stehenden Berichte doch sehr eingehend in den Sitzungen des Rechnungshofausschusses vom 16. Jänner und 27. Februar 2008 diskutiert wurden.

Unter den Punkten, die dort diskutiert worden sind, war auch die Frage, die heute auch im Laufe der Debatte angesprochen wurde: Inwieweit haben wir Handlungsbedarf, wenn es um die Kontrollrechte geht?

Ein Punkt, der auch heute angesprochen worden ist, sind die Unternehmensprüfungen, wo der Rechnungshof derzeit nur prüfen darf, wenn sich ein Unternehmen zu min­destens 50 Prozent in öffentlichem Eigentum befindet oder beherrscht wird. Dieser Kompetenztatbestand hat lange Verfahren ausgelöst. Beispielsweise bei der AUA – das Prüfergebnis liegt derzeit zur Behandlung im Rechnungshofausschuss – haben wir vier Jahre gewartet, bis der Verfassungsgerichtshof die Prüfkompetenz des Rech­nungs­hofes bestätigt hat. In anderen Bereichen war das Gleiche der Fall. Das heißt, es wäre hier sicher zweckmäßig, dem Rechnungshof die Möglichkeit zu geben, Unter­nehmen bereits ab einer 25-prozentigen Beteiligung zu prüfen.

Wie positiv eine RH-Prüfung von Unternehmen ist, zeigt auch die Prüfung bei der AUA, wo nach der Prüfung die Aktienkurse um 5 Prozent zugelegt haben und einer der Börseanalysten darauf hingewiesen hat, dass ein Grund dafür sicherlich sei, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes von der Geschäftsführung positiv angenommen worden sind. – Im „Abendjournal“ des ORF hörbar beziehungsweise nachlesbar.

Was die Gemeinden betrifft – und das wurde heute auch angesprochen –, ist darauf hinzuweisen, dass sich in den letzten Jahren, seit 1994 bis zum Jahr 2005, die Finanzausgleichsmasse um 60 Prozent ausgeweitet hat und dass wir in diesem Fall eine immer stärkere Verflochtenheit der Finanzströme haben.

Wir haben jetzt einen neuen Finanzausgleich von 2008 bis 2013, wo zusätzliche Mittel pro Jahr von 320 Millionen € für Länder und Gemeinden verhandelt wurden. Die Gemeinden erhalten zusätzlich 153 Millionen € jährlich, die Kleingemeinden wurden berechtigterweise aufgewertet.

Man hat den bereits im Jahre 2005 abgeflachten Bevölkerungsschlüssel neuerlich in der Hinsicht abgeflacht, dass die Gemeinden berechtigterweise mehr Geld bekommen, aber gleichzeitig die Differenz, die dadurch bei den Städten entsteht, aus dem Budget wiederum abgedeckt.

Das heißt, es wird mehr Geld verteilt, ohne dass man auf der anderen Seite auch schaut, ob das angemessen ist, ob der Sickerungseffekt dementsprechend ist und ob wir ausgezeichnete und effiziente Wohlfahrtseffekte haben, die dadurch erzielt werden.

Faktum ist, dass derzeit bei den Gemeinden von einem Budgetvolumen von 15,2 Mil­liarden € 4,6 Milliarden € durch eine externe Finanzkontrolle, durch eine transparente Kontrolle geprüft werden. Nur eine solche Prüfung durch einen Rechnungshof erm­öglicht, dass Sie heute hier diskutieren können, dass der Gemeinderat darüber diskutieren kann und der Landtag darüber diskutieren kann.

Es ist aber auch so, dass diese transparente Kontrolle auch für den Gemeindebürger Vorteile bringt, weil er beispielsweise weiß, ob das Kostendeckungsprinzip bei Gebühren eingehalten wird. Wir haben in Graz beispielsweise eine Prüfung durch­geführt, bei der festgestellt worden ist, dass dieses Kostendeckungsprinzip bei Kanal­gebühren um 50 Prozent überschritten worden ist.

Es wäre aber auch für die Gemeinden wichtig, dass die Angemessenheit der Finanz­ströme festgestellt wird. Auch das hat Herr Abgeordneter Mag. Gaßner angesprochen.


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Der Punkt ist: Sind die Transferaufgaben und Transfereinnahmen irgendwo identisch? Decken sich die? Inwieweit sind die Aufgaben, die da sind, tatsächlich erbringbar, machbar? Sollte man das nicht überprüfen? Das ist sicherlich in diesem Fall auch für die Gemeinde von Bedeutung und hat für einen Gemeinderat sicher dahin gehend eine Bedeutung, dass er seiner Kontrolle auch nachkommen kann.

Hierbei sei auch erwähnt, dass von den 11 Milliarden € Finanzschulden der Gemein­den 7,8 Milliarden in marktbestimmende Gemeindebetriebe ausgelagert sind. Da prüft weder der Rechnungshof noch die Gemeindeaufsicht, noch gibt es sonst eine transparente Kontrolle.

Da Sie das gerade angesprochen haben, darf ich Ihnen einen Experten, einen profunden Kenner der Materie, nämlich den Generalsekretär des Gemeindebundes zitieren, Herrn Hofrat Dr. Robert Hink, der anlässlich der 60-Jahr-Feier des Gemein­debundes Folgendes festgehalten hat – ich zitiere –:

So wurden in den letzten Jahren (Unruhe im Saal) – bitte um Entschuldigung, das wird wichtig sein! – die direkten Gestaltungsmöglichkeiten einer Gemeinde stark einge­schränkt. Hier wirkt sich aus, dass man immer mehr wirtschaftliche Aufgaben der Gemeinden von ausgegliederten Gesellschaften, Unternehmen durchführen lasse. Damit sind sie der direkten Kontrolle des Gemeinderates entzogen. – Zitatende.

Ich glaube, ein besserer und profunderer Kenner der Situation als der Generalsekretär des Gemeindebundes ist wohl nicht zu nennen.

Also ich würde meinen, dass das, was Mag. Gaßner und viele andere Redner im Rah­men der Debatte auch erwähnt haben, sicher zweckmäßig wäre, dass man nämlich im Interesse der Gemeinden, im Interesse der Wirtschaft, im Interesse der Gemeinde­bürger, aber insbesondere auch im Hinblick auf einen optimalen Wohlfahrtssicherungs­effekt sehr wohl eine externe, transparente Prüfung der Gemeinden zulässt.

Zu den anderen Prüfungen, die heute auf der Tagesordnung stehen, möchte ich er­wähnen, dass diese auch wieder sehr gut zeigen, wie effektiv die Prüfung des Rechnungshofes ist. Ein Beispiel – sie sind heute noch nicht erwähnt worden – sind die zwei Follow-up-Prüfungen, die heute zur Debatte stehen oder gestanden sind. Das ist die Follow-up-Prüfung bei der Bundespolizeidirektion Schwechat beziehungsweise bei der Technischen Universität Graz, wo wir den Einsatz der Großgeräte geprüft haben. Bei der Bundespolizeidirektion Schwechat wurden beispielsweise von 15 Empfehlun­gen 13 zur Gänze umgesetzt, bei der Technischen Universität Graz wurden von fünf Empfehlungen fünf umgesetzt.

Auch bei der Pensionsversicherungsanstalt sind mittlerweile Besserungen eingetreten, auch wenn man die Geschehnisse der Vergangenheit nicht mehr wettmachen kann. Aber man hat teilweise daraus gelernt, sofern es möglich war.

Man hat auch beispielsweise im Bereich der Versorgungssicherheit – auch das haben Sie heute diskutiert und angesprochen – erreicht, dass nunmehr die energiepolitisch wichtige Entscheidung politisch außer Streit gestellt wurde, nämlich die Realisierung der 380-kV-Leitungen, Steiermark-Leitung und Salzburg-Leitung.

Und es hat sich auch gezeigt, dass in anderen Bereichen, wie beispielsweise bei der Luftqualität in der Steiermark, die Empfehlungen des Rechnungshofes sowohl vom Bund als auch vom Land aufgegriffen worden sind.

Also man kann darauf hinweisen, dass in diesem Fall ein Zusammenwirken der Prüfungskompetenz des Rechnungshofes mit Ihren Kontrollkompetenzen und Ihren Möglichkeiten, die Ihnen als Abgeordnete zustehen, zu positiven Effekten sowohl für die Wirtschaft, aber insbesondere für den Steuerzahler führt. – Ich möchte mich in


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diesem Sinne herzlich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. (Allgemeiner Beifall.)

17.19


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steindl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.19.18

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Herr Bundesminister! Sehr geehrte und geschätzte Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Aus gutem Grund hat sich der Rechnungshofbericht mit der Sicherheit der österreichischen Stromversorgung auseinandergesetzt und hat dabei als positiv befunden, dass diese Sicherheit auch gegeben ist. Es wurden die meisten Fakten und Daten von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern bereits genannt. Ich möchte mich daher noch auf zwei wesentliche konzentrieren.

Der Stromverbrauch stieg von 1995 bis 2005 um etwa 23 Prozent. Erfreulicherweise ist auch die Eigenstromerzeugung im gleichen Zeitraum um 21 Prozent gestiegen. Es wurde heute auch mehrfach erwähnt, dass der Ausbau der Wasserkraft unbedingt forciert werden sollte; ich schließe mich dieser Meinung an. Ich glaube auch, dass die Kleinkraftwerke entsprechend weiter unterstützt werden sollten, denn letztlich ist das die beste und sauberste Energieform, die wir anzubieten haben.

Abschließend möchte ich mich noch mit den Empfehlungen des Rechnungshofes auseinandersetzen. Er sagt erstens, der 380-kV-Ringschluss und die geplanten Kraft­werkprojekte sind zügig umzusetzen. Die Ausführungsgesetze zum Energie-Versor­gungs­sicherheitsgesetz 2006 sind zu erlassen, wie es von den Bundesländern auch zugesagt wurde. Wichtig wäre es außerdem, die Beiräte für den Landeshauptmann zu installieren; bisher hat dies leider nur das Land Oberösterreich getan.

Zusätzlich möchte ich noch Folgendes sagen: Jedem Verantwortlichen ist klar, dass die Errichtung von Kraftwerken und Leitungen immer im Spannungsverhältnis von Umwelt- und Anrainerschutz steht. Letztlich muss es aber das politische Ziel sein, die Versorgungssicherheit im Einklang mit der Umweltverträglichkeit einerseits und mit der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft andererseits herzustellen. (Beifall bei der ÖVP.)

17.21


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Lentsch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.21.23

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Der Bericht des Rechnungshofes zur Stromversorgung in Österreich ist technisch und wirtschaftlich eigentlich sehr, sehr positiv ausgefallen. Er ist daher sehr erfreulich, was ja bei Rechnungshofberichten nicht immer der Fall ist. Dafür ein großes Dankeschön!

Österreich gehört zu den Staaten mit den seltensten Stromausfällen. Die kleinen, um­weltfreundlichen Anlagen nehmen immer mehr zu, vor allem die Biomasseanlagen und die Windparks, und die bereits eingereichten und genehmigten Kraftwerkprojekte decken den zusätzlichen Strombedarf in Österreich bis zum Jahr 2020. – So weit, so gut; so weit ganz knapp der Bericht in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.

Politisch ist die Stromversorgung ebenfalls ein sehr dichtes Spannungsfeld, bei dem nicht alle ganz ehrlich sind – und am wenigsten die, die am meisten nach Umwelt-


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schutz schreien! Denn bei aller Liebe zu Wind- und Wasserrädern muss uns Folgendes klar sein:

Erstens brauchen wir weiterhin Großanlagen zur Stromerzeugung. Diese müssen wir weiter ausbauen, um Österreich sicher mit Strom zu versorgen. Das sagen uns nicht etwa die Strombosse, geschätzte Damen und Herren von den Grünen, sondern das sagt uns der Rechnungshof!

Zweitens müssen wir diesen Strom natürlich auch transportieren. Dazu brauchen wir Leitungen, das liegt in der Natur der Sache, und zwar immer stärkere. Auch das be­stätigt der Rechnungshof. Wer den Leuten im Kainachtal oder in Salzburg etwas anderes erzählt, der sagt ihnen schlicht und ergreifend die Unwahrheit.

Drittens: Jede Kilowattstunde aus Kleinanlagen verteuert den Strom; auch das steht außer Streit. Dazu gibt es eigentlich nur zwei Alternativen: erstens Importe – das ist gleich Atomstrom, den niemand von uns mag –, und die zweite Alternative ist rigoroses Sparen. Das sollten wir den Menschen draußen ehrlich sagen und erzählen, denn es geht hier um eine wichtige Lebensader in unserem Land. (Beifall bei der ÖVP.)

17.23


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die vorläufig letzte Rednerin dieser Debatte ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.24.02

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Herr Präsident Moser! Geschätzte Damen und Herren! Frau Abgeordnete Lentsch, es geht nicht nur ums Sparen, sondern es geht auch um Effizienzsteigerung. Effizienzsteigerung kann durchaus damit einhergehen, dass man keine Komfortverluste hat. Ganz genau in diese Richtung kann es gehen. (Abg. Steibl: ... was Sie jetzt gesagt haben?) Natürlich heißt es auch, erneuerbare Energie aus­zubauen und nicht zu denken, dass Atomstrom eine Lösung ist. Wir wissen genau, dass es ein Märchen ist, dass uns das im Klimaschutz und in der Energieversorgung weiterbringen kann.

Energieerzeugung/Energieversorgung ist ein zentraler Bereich der Wirtschaft und der Gesellschaft. Daher muss man dafür sorgen, und zwar entsprechend auch mit den Leitungen und Leitungsnetzen. Das ist völlig richtig.

Wir müssen auch den nächsten Schritt gehen und die Energieversorger als Partner im Klimaschutz betrachten. Dafür gibt es ein gutes Beispiel aus Oberösterreich, die Energie AG, die jetzt beispielsweise die Konzernzentrale europaweit auf Passivhaus­standard umgestellt hat – dieser Neubau wird richtungweisend sein –, und das auf Initiative der Grünen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Aber nicht nur das, sondern sie haben dort wirklich ein ausgebautes Beratungsprogramm, auch ein Revitalisierungs­programm, und da geht es sehr wohl um die Energieeffizienz.

Herr Bundesminister! Sie wissen genau, auch bei den Großkraftwerken – wie der Ver­bund und auch andere Energieversorger viele haben – geht es um Energie­effi­zienz­steigerung, nicht nur um den Bau. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, nachdem Sie vorhin den Masterplan Energieversorgung (Bundesminister Dr. Bartenstein: Was­serkraft!) und Ausbau Wasserkraft angekündigt haben: Was wird denn da drinnen sein? Ist es die Energieeffizienz? Oder planen Sie sozusagen den Bau einer zweiten Donau durch Österreich, um in dieser Frage weiterzukommen?

Dies ist letztendlich natürlich ein Punkt, Herr Minister, über den ich denke: Einerseits sind Sie, aber natürlich auch der Verband der österreichischen Elektrizitätswerke gefor­dert, hiefür tatsächlich moderne, innovative Konzepte vorzulegen, die machbar und


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tragbar sind für die Bevölkerung, für die Regionen und für den Naturschutz in dieser Form; andererseits ist dabei auch an das Thema Energieeffizienz zu denken. Denn bei der Stromversorgung ist natürlich die quantitative und selbstverständlich auch die qualitative Versorgung ein Thema.

Damit komme ich zu den Netzen und zu dem Antrag des Kollegen Gradauer. Herr Gradauer, wir können den Antrag in dieser Form nicht unterstützen – denn er ist rechtlich unausgegoren und wäre in dieser Form eine Anlassgesetzgebung –, wiewohl uns ganz klar bewusst ist, wie wichtig es ist, entsprechende Lösungen für die Men­schen vor Ort und für die Natur zu finden.

Daher bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lichtenecker, Schatz, Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend teilweise Erdverkabelung der 380-kV-Leitung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ihre Eigentümerrechte an der Ver­bund/Aus­trian Power Grid dafür einzusetzen, dass eine Teilverkabelung an sensiblen Stellen bei allen nicht realisierten 380-kV-Leitungen vorgesehen wird und entsprechen­de Anträge (neuerlich) zur Genehmigung eingereicht werden;

die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, eine entsprechende Regierungs­vor­lage zur Änderung des UVP-G vorzulegen, damit auch erdverkabelte Teilstücke einer 380-kV-Leitung dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz unterliegen.

*****

Im Sinne der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie der Gemeinden ersuchen wir Sie deshalb, diesen Entschließungsantrag zu unterstützen. (Beifall bei den Grünen.)

17.27


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Dr. Lichtenecker eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lichtenecker, Schatz, Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend teilweise Erdverkabelung der 380 kV-Leitung, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes (III-94 d.B.) in der 53. Sitzung des Nationalrates

Die kürzlich präsentierte Kema-Studie des Landes Salzburg sieht die Verkabelung der 380kVLeitung in sensiblen Bereichen im Bundesland Salzburg als realistisch an. Die Studie unterstützt damit die Position der Salzburger Landesregierung und des Land­tages, die die 380 kV-Leitung durch das Bundesland zumindest teilverkabeln wollen. Die Ergebnisse dieser Studie sollte auch Nachbarn und Nachbarinnen anderer nicht realisierter 380-kV-Leitungsstücke (zB in der Steiermark und im Burgenland) zugute kommen.


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Das derzeit geltende UPV-G erfasst nur Starkstromfreileitungen, nicht aber Erdver­kabelungen (siehe UVP-G, Anhang 1 Zif 16). Ist eine Freileitung eingereicht, kann eine Erdverkabelung nicht vorgeschrieben werden, weil dies eine unzulässige Projektmodi­fikation (andere Sache) durch die Behörde wäre. Aus diesem Grunde liegt es an der Verbund die Teilstücke bereits als Erdverkabelungen einzureichen. Mit einer UVP-G-Novelle ist sicherzustellen, dass auch diese Erdverkabelungen einer UVP-Prüfung unterzogen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ihre Eigentümerrechte an der Verbund/APG dafür einzusetzen, dass eine Teilverkabelung an sensiblen Stellen bei allen nicht realisierten 380-kV-Leitungen vorgesehen wird und entsprechende Anträge (neuerlich) zur Genehmigung eingereicht werden;

die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, eine entsprechende Regierungs­vor­lage zur Änderung des UVP-G vorzulegen, damit auch erdverkabelte Teilstücke einer 380-kV-Leitung dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz unterliegen.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Herren Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Zunächst gelangen wir zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-94 d.B. des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/13, zur Kennt­nis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Möglichkeit einer teilweisen Erdver­kabelung von 380-kV-Leitungen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend teilweise Erdverkabelung der 380-kV-Leitung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. (Abg. Dr. Stummvoll: Broukal! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.


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Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshof­ausschusses, den vorliegenden Bericht III-3 d.B. des Rechnungshofes, Reihe Bund 2006/11, zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

17.29.4714. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungs­vorlage (436 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Melde­gesetz 1982 geändert wird (453 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (437 d.B.): Bundesgesetz betreffend die Sicherstellung der Realisierung des Erdgaspipelineprojekts „Nabucco“ (454 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nun kommen wir zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. Freiwillige Redezeit­beschrän­kung: 5 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.30.23

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Bei beiden Punkten geht es um das Thema Energie­ver­sorgungssicherheit, das wir schon beim vorhergehenden Punkt sehr ausführlich behandelt haben. Aber hier geht es auch um dieses Metathema: Um welchen Weg geht es dabei, die Sicherheit in der Energieversorgung sicherzustellen?

Da gibt es einmal den ersten Teil dieser Vorlage, die Erdöl-Bevorratung. Damit soll gesichert werden, dass bei einem Erdölstopp dann dennoch Erdöl für 90 Tage in Österreich vorhanden ist. Summa summarum kann man natürlich sagen, dass das eine gescheite Sache ist, aber es gibt hier auch einige heikle Punkte.

Das Erste ist, dass beispielsweise wegen des Tanktourismus die Kapazität enorm erhöht werden muss. Da geht es natürlich um die Frage: Wie schauen die Preis­strukturen bei uns aus, und warum ist der Tanktourismus so hoch, dass auch die Erdöl-Bevorratungsressourcen in dieser Weise erhöht werden müssen? – Das verursacht ja auch enorme Kosten. Dies ist somit ein starker Kritikpunkt.

Der nächste Bereich ist der, dass neuerdings die Biokraftstoffe in dieses System mit einbezogen werden. Wir wissen inzwischen aus den verschiedenen Ökobilanzen, aus den verschiedenen Studien, wie heikel dieser Bereich ist. Kommt es aus der Region? Kommt es aus den Abfällen? – Dann ist es durchaus ein positiver Aspekt. Aber so, wie die Ressourcen inzwischen verwendet werden – aus Übersee lange antransportiert, mit Pestiziden und Dünger hoch gezüchtet –, gibt es da natürlich Riesen-Schwierig­keiten, auch in Bezug auf die Preisstrukturen in den Erzeugerländern. Daher ist auch hier große Skepsis angebracht. (Abg. Großruck: Sagen Sie doch gleich, dass Sie dagegen sind!)


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Das nächste Thema ist die „Nabucco“-Gaspipeline, die seit Jahren durch die Medien geistert, und zwar in immer unterschiedlichen Konstellationen: Wer beteiligt sich? Was wird passieren? Die Frage ist generell: Ist denn so eine Gaspipeline tatsächlich die Lösung der Sicherheitsfragen bei der Energieversorgung? – Eines der Haupt­argu­mente ist ja immer dieses: Wir wollen von Russland unabhängiger werden.

Was haben wir jetzt für eine Situation? – Einerseits baut Russland „South Stream“, um das Gas zu bringen, da gibt es die Beteiligung. Bei „Nabucco“ war es bis vor einiger Zeit so, dass es ohne russische Beteiligung vor sich ging. Aber alle Kommentatoren und Hinweise, die sich neuerdings entwickelt haben, zeigen in diese Richtung: Da wird es eine Beteiligung Russlands geben. (Zwischenruf des Abg. Großruck.) Also fällt das Hauptargument hinsichtlich Diversifikation und Sicherheit der Energieversorgung sowie Unabhängigkeit von einem Land in dieser Form weg.

Der nächste Punkt ist selbstverständlich der, dass man fragen muss: Ist es denn der richtige Weg für Europa, jetzt 5 Milliarden € in ein einziges Projekt zu stecken, das einfach nur eine Gaspipeline ist?

Herr Bauer, Sie wissen genau, Gas ist eine endliche Ressource, und wir werden noch 50 oder 60 Jahre damit arbeiten können. Aber das ist dennoch ein kurzer Zeitraum für diese Form einer Investition. Viel klüger wäre es, jetzt herzugehen und bei der ganzen Diskussion über Klimagipfel und so weiter zu sagen: Wir investieren diese Summe in die Erforschung der erneuerbaren Energien, wir setzen einen neuen Schritt! Was heißt das perspektivisch? – Wasserstofftechnologien, Energieeffizienz in den verschiedenen Bereichen.

Aber nein, Europa und jetzt auch Österreich sagen hier ein klares Nein: Wir gehen den anderen Weg, wir bleiben abhängig! Das ist so ähnlich wie bei einem Drogen­abhängigen, der nicht nein sagen kann. So ist es momentan auch für Österreich in der Abhängigkeit von Gas und Öl, statt zu sagen: Nein, wir gehen einen neuen Schritt (Zwischenruf des Abg. Großruck), wir investieren in Energieeffizienz, in die For­schung, in die erneuerbaren Energien und lehnen das Projekt in dieser Form ab. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Großruck: Ist eh nichts Neues!)

17.34


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Mit­ter­lehner zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


17.35.05

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Richtig ist, dass hier zwei Gesetze zur Beschluss­fassung anstehen, die einen gemeinsamen Nenner haben. Der gemeinsame Nenner ist die Energiesicherung.

Aber, Frau Kollegin Lichtenecker, meines Erachtens ist der erste Teil, in dem es um das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz geht, nicht der thematische Teil, mit dem wir die energiepolitischen Fragen lösen, sondern das ist nichts anderes als eine Erfüllung des Meldegesetzes, die einerseits darauf eingeht, dass wir einen gesteigerten Ver­brauch haben. Um dann 90 Tage abdecken zu können, sind natürlich größere Kapa­zitäten notwendig.

Das Zweite ist, dass sich auch die Technik geändert hat und dass wir nicht nur Erdöl­produkte, sondern teilweise auch andere Rohstoffe oder Biokraftstoffe haben, was auch Änderungen im Bereich der Statistik und der Meldungen ergibt. (Abg. Dr. Lich­tenecker: Aber das Gesetz wird ...!)

Die dritte Komponente ist, dass wir uns auch des Lagers Triest bedienen, und zwar auf Basis einer bilateralen Vereinbarung. Da war es auch im Ausschuss die Frage: Ist das


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gesichert? Gibt es dann dort nicht Mehrfachzugriffe? Oder ist im Krisenfall kein Zugriff von uns möglich? – Das ist aber alles ausgeräumt, daher ist dies eine sehr sinnvolle Vorgangsweise.

In diesem Zusammenhang muss ich auch sagen, dass wir es ja, was den Inkraft­setzungszeitpunkt anbelangt, immer so gehandhabt haben, hier Termine hineinzu­schreiben. Da hat uns Kollege Veit Schalle darauf aufmerksam gemacht, dass uns nicht wieder etwas passieren sollte, was wir schon erlebt haben. Daher besteht hier noch die Notwendigkeit, etwas zu ändern, was den Inkraftsetzungszeitpunkt anbelangt, denn ich glaube, wir sollten uns nicht ein zweites Mal blamieren, und ich nehme an, das wird dann auch nie wieder passieren.

Das zweite Thema, das „Nabucco“-Projekt, geht eher in den energiepolitischen Teil hinein. Das war lange totgesagt, aber ich finde, dass es absolut richtig ist, dass dieses Projekt jetzt doch realisiert werden soll. Die Kosten von 5 Milliarden € sind aber relativ hoch. Ob sich jetzt Russland neben sechs anderen Ländern beteiligt, ist meines Erach­tens nicht die ausschließlich entscheidende Frage. (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichten­ecker.) Die Frage ist: Wer kontrolliert das Projekt?

Da es in dem Bereich jetzt mehrere Projekte gibt, nehme ich an, dass Diversifikation den Wettbewerb fördert. Wenn ich mehr Wettbewerb habe, habe ich auch eine größere Versorgungssicherheit für uns. Daher bin ich durchaus der Meinung, dass es richtig ist, hier auch den gesetzlichen Rahmen dafür zu schaffen und die Sicherheit zu geben, dass die Investition umgesetzt wird. (Abg. Mag. Kogler: Wer kontrolliert wirklich den Bereich?)

Es sind dies daher zwei Gesetze, die an sich nicht besonders aufregend, aber doch durchaus wichtig sind. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

17.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Themessl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.37.59

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wie meine Vorredner schon gesagt haben, geht es hier um zwei Punkte: erstens um die Erdöl-Bevorratung in Österreich bezie­hungsweise im Ausland, und zweitens um das „Nabucco“-Projekt.

Wir von den Freiheitlichen sind grundsätzlich der Auffassung, dass diese Erdöl-Bevorratung oder Energie-Bevorratung in Österreich erfolgen sollte, und zwar aus dem einfachen Grund, dass wir hier die Infrastruktur schaffen können und uns damit vom Ausland nicht abhängig machen. Deshalb treten wir für den grundsätzlich anderen Weg ein, diese Bevorratung in Österreich zu machen.

Was das „Nabucco“-Projekt angeht, argumentieren Sie aus wirtschaftlicher Sicht wie folgt: Um die Abhängigkeit von einem Land und einer Ölleitung auszuschließen und mehr Flexibilität zu haben, soll diese Leitung gebaut werden. Bei der Erdöl-Bevor­ratung aber gehen Sie den genau umgekehrten Weg. Das ist für mich eigentlich nicht verständlich, zumal wir dadurch auch direkt gewisse Einflüsse auf den derzeitigen Spritpreis oder Ölpreis in Österreich nehmen könnten. Wenn Sie sich die Entwicklung der Preise anschauen, dann sehen Sie, dass jetzt speziell vor der Osterreisezeit wieder kräftig erhöht wurde. Wir haben sowohl einen Diesel- als auch einen Benzin­preis, wie wir ihn noch nie hatten, wir sind also wirklich hochpreisig erster Klasse.

Das ist nicht darauf zurückzuführen, dass die Förderkapazitäten massiv eingeschränkt worden wären, sondern es ist darauf zurückzuführen, dass die Ölmultis und natürlich auch die Spekulanten ein ganz mieses Spiel spielen: Sie gaukeln Energieknappheit vor


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und treiben den Preis unnötig in die Höhe. Wenn Sie eine Bevorratung in Österreich machen und die Infrastruktur dafür schaffen würden, dann bestünde die Möglichkeit, kurzfristig diesen Spekulanten auszuweichen. – Das grundsätzlich zu diesem Thema.

Zum „Nabucco“-Projekt gilt es zu sagen, dass man es grundsätzlich von zwei Seiten her betrachten kann. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Seite gebe ich Ihnen recht: Es macht schon Sinn, wenn man sich nicht von einem Land und einer Leitung abhängig macht und eine zweite Möglichkeit auftut.

In Anbetracht der Tatsache aber, dass sich in der Zwischenzeit die politische Haltung der Türkei gegenüber Europa nicht sonderlich gebessert hat und die jüngsten Aus­sagen des Präsidenten Erdogan in Deutschland nichts Gutes erahnen lassen, befürchten wir ganz einfach, dass die Türkei das „Nabucco“-Projekt – und es verläuft nun einmal tausende Kilometer durch die Türkei – als Druckmittel gegen Europa und für einen eventuellen EU-Beitritt verwenden könnte, und um das auszuschließen, wer­den wir es auch ablehnen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.40


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bauer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.40.58

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Kollege Mitterlehner hat bereits ausgeführt, wie wichtig es ist, dass wir das Bevorratungsmeldegesetz verändern. Immerhin stammt es aus dem Jahr 1982 und gehört deshalb entsprechend angepasst. Es werden nun auch jene Komponenten zur Bevorratung mit einbezogen, die einer modernen Verteilung entsprechen, und das umfasst letztlich auch die erneuerbare Energie.

Ich möchte aber vor allem auf die Frage Bezug nehmen, ob man „Nabucco“ braucht oder nicht. Ich möchte zunächst einmal voraussetzen, dass jeder weiß, dass etwa die Hälfte der benötigten Energie nach Europa importiert wird und dass über ein Drittel der Energie in Europa über OMV-Verteilungsnetze verteilt wird. Damit wurde letztlich eine riesige Drehscheibenfunktion aufgebaut, die auch anerkannt wird. Die Zusammenarbeit mit Gazprom funktioniert seit 1968 ganz hervorragend. Die Beziehung zu Gazprom ist eine sehr, sehr lange und eine sehr, sehr erfolgreiche. Die letzten Entscheidungen gemeinsam mit Gazprom bestätigen den erfolgreichen Weg in die gleiche Richtung.

Dennoch ist es gut, eine zweite Versorgungsschiene aufzubauen. Wir bewegen uns in Europa von 500 Milliarden Kubikmeter in Richtung 800 Milliarden Kubikmeter. Das bedeutet, dass man einen zweiten Strang braucht. Natürlich sind die Verhandlungen noch im Gange, es ist aber klar, dass sich die Staaten nach wie vor eindeutig zu „Nabucco“ bekennen.

Ich war ganz überrascht, dass es im letzten „profil“ hieß, dass die Realisierung der EU-Pipeline „Nabucco“ auf immer mehr Widerstände stößt, während die Energiepreise weiter steigen werden. Die Energiepreise steigen jedoch mit und ohne „Nabucco“, um das einmal klarzustellen. Ich finde es ein bisschen eigenartig, solche Verbindungen herzustellen. Die Energiepreise steigen weiter, und ob es „Nabucco“ gibt oder nicht, hat darauf keinen Einfluss.

Ich würde deshalb auch ersuchen, zu beachten, dass, wenn man „Nabucco“ baut, das nicht heißt, dass Europa nicht auch erneuerbare Energie braucht. Es bedeutet nicht, dass alle Sparmaßnahmen beim Strom- und Energieverbrauch, die verstärkt werden müssen, deshalb unterbleiben könnten. Ganz im Gegenteil! Was wir wollen, ist eine zweite Pipeline, mit der eine neue Region erschlossen wird, in die zusätzlich einge-


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speist werden kann, um den künftigen Energiebedarf decken zu können. Letztlich geht es auch darum, die gute Verteilerfunktion und Schlüsselposition der OMV zu stärken. Das muss ich einmal klarstellen. (Abg. Dr. Lichtenecker: Sind Sie der Vertreter der OMV?)

Frau Abgeordnete Lichtenecker, Sie können sich überlegen: Wird das Gas in Richtung anderer Wirtschaftsräume fließen, zum Beispiel Richtung China, oder wird es nach Europa fließen? Und da muss sich doch jeder, der hier tätig ist, dafür entscheiden, dass es nach Europa fließt, um unsere wirtschaftliche Zukunft abzusichern. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.44


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement. 3 Minuten beträgt die von Ihnen gewünschte Redezeit. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.44.55

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Herr Kollege Bauer, Sie haben einige Zahlen genannt, die sehr wichtig sind, aber Sie haben nicht alle genannt, und ich möchte ein paar ergänzen. (Abg. Dr. Bauer: Es waren auch nur 3 Minuten Redezeit!) – Auch wenn Sie nur 3 Minuten gehabt haben. Ich werde jetzt 3 Minuten sprechen, um Ihre Zahlen zu ergänzen.

Faktum ist: Sie haben von den Zuwachsraten gesprochen, die es geben wird. Völlig richtig! Wir wissen, dass wir in Europa derzeit ungefähr 550 Milliarden Kubikmeter Erdgas pro Jahr verbrauchen. Wir wissen aber auch, dass die „Nabucco“-Pipeline bei Vollausbau maximal 30 Milliarden Kubikmeter pro Jahr bringen wird. Das heißt, wir sprechen ungefähr von einem Anteil von 1,3 bis 1,5 Prozent. Das sind die Größen­ordnungen!

Wenn wir nun wirklich über Energieeffizienz sprechen und über Möglichkeiten des Energieeinsparens, und dabei nur von einer Größenordnung von 1,5 Prozent pro Jahr reden, heißt das, dass damit die gesamte „Nabucco“-Pipeline überflüssig wäre. Das ist Punkt eins. Auch wenn wir Berechnungen zugrunde legen, die erneuerbare Energien nicht einbeziehen, wäre das ungefähr die Größenordnung, von der wir ausgehen können.

Punkt zwei: Wenn wir aber erneuerbare Energien mit einberechnen und wirkliche Maß­nah­men setzen, die dazu dienen, in zehn, 20 und 30 Jahren große Energiemengen aus erneuerbaren Energien zu erzeugen, sind die Schätzungen noch einmal andere. Das heißt, da müssen wir völlig anders denken, und nicht hergehen und praktisch die „Nabucco“-Pipeline als Bekenntnis zu einer „neuen“ Energiepolitik nehmen, wie Sie das tun. Das stimmt nicht, was Sie hier erzählen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Bauer.)

Sie erzählen uns auch, dass wir eine Diversifizierung brauchen und eine Sicherheit, um vielleicht aus der russischen Abhängigkeit herauszukommen. Das stimmt nämlich auch nicht. Es ist vorhin schon die Möglichkeit genannt worden, aus der „Blue-Stream“ und aus der „Southstream“ Gas hereinzubekommen, es auch in die „Nabucco“ einzu­speisen. Das bedeutet: Auch das Argument, die Abhängigkeit von Russland zu minimieren, stimmt überhaupt nicht.

Etwas, was in Ihrer Rede auch völlig untergegangen ist, ist Folgendes: Wir bekommen nicht nur das Gas aus Russland oder vom Iran, wir bekommen damit auch CO2-Zertifikatskosten. Aufgrund der Berechnungen, die wir anstellen können, würde das bedeuten, dass wir für 30 Milliarden Tonnen Gas ungefähr 1,1 Milliarden € pro Jahr an


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CO2-Zertifikate-Kosten zu berappen haben. (Abg. Mag. Kogler: Stimmt das, Herr Minister?)

Und jetzt kommt der Punkt: Die OMV und einige andere, die daran beteiligt sind, verdienen beim „Nabucco“-Projekt, und der Steuerzahler kann die CO2-Zertifikate-Kosten bezahlen! Das kann es wohl nicht sein, denn das ist sicherlich nicht das, was die Bürger in Österreich sich wünschen.

Die Kernfrage, die schon angeschnitten worden ist, ist: Wohin soll Österreichs Energiepolitik gehen? Wir glauben, dass man die Kosten von geschätzt 4,6 Milliarden € für dieses „Nabucco“-Projekt viel besser verwenden würde, würde man sie in erneuer­bare Energien stecken. Wir wissen, dass wir pro Jahr nur 17 Millionen € für erneuer­bare Energien ausgeben. Das ist wirklich das Eingeständnis, dass wir keine vernünf­tige Energiepolitik machen.

Interessanterweise hat sich diese Pipeline den Namen „Freiheitspipeline“, „Nabucco“, gegeben. In Wirklichkeit ist es keine Freiheitspipeline, es ist eine Pipeline, die in wei­tere Abhängigkeiten führt, in Abhängigkeiten von fossiler Energie, vielleicht auch weiterhin in Abhängigkeiten von Russland. Lösen wir uns von der Idee dieses Projekts! Machen wir einen Schritt in die richtige Richtung, und zwar in Richtung erneuerbare Energien! (Beifall bei der FPÖ.)

17.48


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


17.48.41

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Zu „Nabucco“: Selbstverständlich hat Herr Abge­ord­neter Bauer recht, während Sie, Herr Kollege Klement, hier Positionen vertreten, die in keinster Weise nachvollziehbar sind. Es geht ja in Fragen der Energie fast nirgends mehr um ein Entweder-Oder, sondern immer um ein Sowohl-als-auch. Wir brauchen alles. Wir brauchen eine Maximierung der Energieeffizienz, wir brauchen erneuerbare Energieträger, aber wir brauchen natürlich auch eine Diversifizierung der Gaspipelines nach Europa.

Das sieht im Übrigen auch Russland zum Teil so, weil Russland mit den ewigen, möchte man fast schon sagen, Auseinandersetzungen um Gaspreisfragen mit der Ukraine es auch leid ist, dass sein Hauptexportweg für Gas nach Europa, eben die „Brotherhood“-Pipeline, durch die Ukraine führt.

Nun, wir sehen das als Europäer ein wenig differenziert gegenüber der russischen Position. Wir wollen eine Differenzierung und Diversifizierung gegenüber dieser Ukraine-Pipeline haben, aber wir wollen natürlich auch versuchen – wobei ich auch sage, dass auch in 20 Jahren russisches Erdgas das Rückgrat der Gasversorgung Österreichs und der Union sein wird –, nicht nur hinsichtlich der Pipeline, sondern auch hinsichtlich der Herkunftsmärkte eine Diversifizierung zu erreichen.

Das wird schon seinen Grund haben, warum die Europäische Union vier prioritäre Ener­gieprojekte definiert hat und „Nabucco“ eines davon ist. Es ist auch nicht so, dass Österreich oder die OMV das allein bezahlt, sondern mittlerweile sechs Konsortial­partner. Die RWE aus Deutschland ist kürzlich an Bord gekommen und wird hier investieren. Die Aufbringung der Mittel wird auch unter Zuhilfenahme von Krediten der Europäischen Investitionsbank erfolgen. Das ist also aus meiner Sicht nicht das Problem.

Die Schlüsselfrage für „Nabucco“ wird sein: Gelingt es, dieses „Nabucco“-Pipeline­projekt tatsächlich mit Gas zu füllen? Und da sagen Experten, wie etwa auch der Gas-


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Chef der RWE: Wenn „Nabucco“ einmal da ist, dann wird auch das Gas für die Befüllung und für den Transport nach Europa da sein.

Aus heutiger Sicht am vielversprechendsten ist jetzt einmal eine 10 Milliar­den Kubik­meter-Supply-Vereinbarung mit den Aseris, mit Baku, letztlich mit den Betreibern der Gasfelder im Kaspischen Raum, im Süden der Kaspischen See. Mittelfristig, und das war ja auch Zweck einer Reise von mir nach Zentralasien, geht es auch um Gas aus Turkmenistan, um Gas aus Kasachstan. Und wenn dereinst einmal die politischen Fragenstellungen mit dem Iran bereinigt sein werden, wenn die kritische Frage der Nuklearanreicherung bereinigt sein wird, dann ist natürlich auch iranisches Gas etwas, was durch diese Pipeline nach Europa gepumpt werden kann.

Sie haben völlig recht: 30 Milliarden Kubikmeter sind nur ein relativ kleiner Teil des Gesamtbedarfs der Europäischen Union, aber ich bitte Sie, auch weiter zu denken. Alle Prognosen sagen: Der Gasbedarf der Europäischen Union wird in den nächsten Jahren, bis 2020, 2030, um 200 bis 300 Milliarden Kubikmeter anwachsen, unter anderem auch deswegen, weil die europäische Gasförderung zurückgehen wird. Das betrifft zum Beispiel Gas aus der Nordsee.

So gesehen sind also diese 30 Milliarden Kubikmeter, wenn man so will, gerade einmal 10 Prozent des Zusatzbedarfs der Europäischen Union in den nächsten 20 bis 30 Jahren. Darum geht es! Und ich habe mich auch immer dagegen ausgesprochen, „Nabucco“ gegen russische Projekte à la „Northstream“ und „Southstream“ auszu­spielen.

Lassen Sie mich festhalten: „Nabucco“ ist zweifelsfrei das Pipelineprojekt, das von allen drei Projekten am weitesten fortgeschritten ist. Herr Schröder und andere in allen Ehren, aber das ist am weitesten fortgeschritten. Es ist in Sachen „Southstream“ auch überhaupt nicht geklärt, ob man durch das Schwarze Meer durchkommt, und wenn ja, zu welchen Kosten. Es werden erhebliche Kosten sein. Wenn aber „Southstream“ einmal da ist, dann spricht überhaupt nichts dagegen, dass man auch Gas über „Southstream“ und dann über „Nabucco“ nach Mitteleuropa bekommt. Warum denn nicht? Das sind flexible Dinge, da ist ja nichts in Stein gemeißelt, da ist ja nichts zugesperrt, sondern das sollen ja offene Märkte und offene Pipelines sein, je nachdem, wie wir das brauchen.

Aus heutiger Sicht ist Russland auch deutlich weniger distanziert gegenüber „Nabucco“. Das wird schön langsam akzeptiert. Richtig ist: Prinzipiell will man natürlich in Moskau und anderswo eine Umgehung russischen Territoriums vermeiden, und eine Umgehung ist es natürlich, wenn das Gas aus dem kaspischen Raum nicht über Russland, sondern über die Türkei, über Bulgarien, Rumänien und so weiter nach Mitteleuropa gepumpt wird und strömt.

Völlig neu für mich ist – das müssten Sie mir einmal erklären, Herr Kollege –, wieso Österreich und die Steuerzahler dann irgendwelche Zertifikate in Höhe von 1,1 Milliar­den € bezahlen müssten. Ich habe das mitgeschrieben. Das ist frei erfunden und überhaupt nicht Gegenstand sachlicher Überlegungen. Wir würden, wenn wir unsere CO2-Reduktionsverpflichtungen nicht erfüllen, für die Differenz dann unter Umständen etwas bezahlen, Zertifikate kaufen müssen, aber da geht es doch darum, dass dereinst 30 Milliarden Kubikmeter Gas über „Nabucco“ nach Mitteleuropa gepumpt werden sollen und dann über diesen zentralen Gas Hub Baumgarten in Europa und in Mittel­europa verteilt werden, zum Beispiel nach Deutschland, zum Beispiel nach Frankreich und sonst wohin. – Also von hoher Sachkenntnis, entschuldigen Sie diese Kritik, hat diese Anmerkung und Ihr Beitrag aus meiner Sicht nicht wirklich gezeugt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.54



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 165

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schalle. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.54.28

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Auch wenn es schon auf das Ende des Plenartags zugeht: Es sind doch zwei wichtige Punkte für die Energieversorgung in Österreich, die hier behandelt werden, nämlich das Bundesgesetz, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 geändert wird, und das Bundesgesetz betreffend die Sicherstellung der Realisierung des Erdgaspipelineprojekts „Nabucco“.

Bei der Erdgaspipeline „Nabucco“ handelt es sich um ein Projekt von besonderer Wich­tigkeit für Österreich, aber auch für Europa. Es stellt eine Garantie und Alternative dar, damit wir uns nicht länger in die alleinige Abhängigkeit von der Russischen Föderation begeben müssen und eben diese die Preise und Mengen diktieren kann, wie zum Beispiel jetzt in der Ukraine.

Das Projekt ermöglicht uns aber auch, dass wir zusätzlich an das zweitgrößte Gas­vorkommen im Iran andocken. Da bin ich der OMV eigentlich sogar dankbar, dass sie sich nicht von den USA ins Bockshorn jagen lässt und weiter ihre Fühler im Iran ausstreckt. Ich glaube, es werden sich dort auch einmal die politischen Gegebenheiten ändern, und dann wird das für uns ein sehr wichtiger Markt sein.

Mit diesem Gesetz soll ein Regierungsübereinkommen geschlossen werden, das zur Errichtung, Finanzierung und zum Betrieb von grenzüberschreitenden Leitungen not­wendig ist, und zwar von der osttürkischen Grenze über die Türkei, Bulgarien, Rumänien, Ungarn nach Österreich, nach Baumgarten.

Wir können das Projekt aus diesen Gründen nur befürworten, allerdings muss sicher­gestellt werden, dass nicht wieder durch das Schaffen einer Hintertür Gazprom sich beteiligen und dadurch wieder die Preise beeinflussen kann und wir somit wieder in Abhängigkeit geraten. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Punkt.

Man sieht ja jetzt, wie es uns geht, und da müssten meiner Meinung nach auch der Konsumentenschutzminister, aber gerade auch Sie, Herr Wirtschaftsminister, einmal darüber nachdenken. Es steigt der Euro permanent; wir sind bei einem Kurs von 1,56 $. Es steigt auch der Ölpreis, aber der Benzinpreis steigt meiner Meinung nach viel stärker an. Hier gehören nach meiner Ansicht schon einmal eine Preiskontrolle und eine Revision durchgeführt, ob die Preise, die uns an der Tankstelle berechnet werden, eigentlich noch dem entsprechen, was die Ölpreise wirklich ausmachen.

Wenn ich mir die Investitionskosten der Pipeline anschaue, dann müsste man auch eine Gegenrechnung machen. Wenn wir wirklich in Forschung und Entwicklung von Alternativenergie 5 Milliarden € investierten, was würde da am Ende als Energiewert herauskommen? Womöglich wären wir dann nicht mehr von irgendeinem Lieferanten abhängig und könnten uns selbst versorgen. Das sollte eigentlich auch unser Ziel sein.

Am Bundesgesetz, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz geändert wird, haben wir im Ausschuss Kritik geübt, dass keine Kostentransparenz besteht und dass es sich wieder wie schon bei der Gewerbeordnung vom Fristenlauf her nicht ausgeht und ein rückwirkendes Inkrafttreten einer Strafbestimmung möglich wäre. – Herr Dr. Mitter­lehner hat bereits darauf reagiert; es ist korrigiert. Danke dafür, denn das wäre wieder eine Blamage gewesen.

Mir ist auch ganz wichtig, dass der Biokraftstoff angerechnet wird für die Einlagerungs­menge.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 166

Zum Tanktourismus: Der Tanktourismus macht zwar 1,5 Millionen Tonnen jährlich aus, er ist aber trotzdem für den Finanzminister ein tolles Geschäft, denn er bekommt immerhin die MöSt und die Mehrwertsteuer. Ich denke, auch wenn man die CO2-Zertifikate dafür abrechnet, ist das für den Staat Österreich immer noch ein sehr gutes Geschäft.

Meiner Meinung nach ist es auch sinnvoll, dass das Triester Lager erst dann beansprucht wird, wenn unsere Kapazitäten hier in Österreich ausgeschöpft sind. Die Bestände können dort nämlich auch in Krisensituationen abgerufen und vor allem auch ganz einfach über die Pipeline nach Österreich transportiert werden. Grundsätzlich sollte das System also so beibehalten werden, da das Lager in Triest sicher eine kostengünstigere Variante ist, als neue Lagerkapazitäten hier in Österreich aufzu­bauen.

Die Frage nach der Kostenaufstellung wurde Anfang dieser Woche von Herrn Bundes­minister Bartenstein schriftlich beantwortet und nachgereicht. Für uns ist sie nachvoll­ziehbar, und darum können wir dieser Regierungsvorlage auch zustimmen. – Danke. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.59


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Hofer. 3 Minuten ist Ihre gewünschte Redezeit; die Restredezeit Ihrer Fraktion beträgt 6 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.59.46

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Auch wer sich für erneuerbare Energien einsetzt, lebt nicht hinter dem Mond. Natürlich wissen auch wir, dass eine Abhängigkeit von Russland nicht das Optimale ist. Wenn Russland heute kein Gas mehr liefern will, dann bleiben 60 Prozent der Haushalte in Österreich ohne Wärme im Winter, dann bleiben viele Betriebe ohne Energie, das ist ganz klar. Wir brauchen daher ein redundantes System.

Jetzt stellt sich aber die Frage, ob das System, das wir mit der „Nabucco“-Pipeline installieren, auch das richtige redundante System ist, denn es ist wieder ein System von Abhängigkeiten: eine Abhängigkeit von Staaten, die nicht immer zuverlässige Partner sind. Wenn Sie vor Ihrem geistigen Auge mitverfolgen, welche Staaten mit dabei sind und woher wir das Gas bekommen sollen, werden Sie feststellen, es ist nicht immer eine Garantie für Zuverlässigkeit gegeben.

Daher sind wir dafür, hier den Mut zu haben, einen völlig anderen Schritt zu setzen und uns auf unser eigenes redundantes System zu verlassen, nämlich einerseits auf unsere heimischen erneuerbaren Ressourcen durch ein neues EEG – ein Erneuer­bares Energiegesetz nach dem Vorbild Deutschlands –, durch eine Sanierungsoffen­sive für den Althaus- und Altwohnungsbestand – dort können wir am meisten sparen – und durch die weitere Nutzung der Wasserkraft, der Fotovoltaik, der Geothermie, der Windkraft und von allem, was wir haben, denn uns bleibt gar keine andere Möglichkeit.

Minister Bartenstein hat vorhin gesagt, dass wir auch noch in 20 Jahren Gas aus Russland beziehen werden. – Ja, aber wissen Sie, wie hoch dann der Gaspreis liegen wird, wenn der Energiehunger Europas weiter steigt? Wir sind, das muss man sagen, so etwas wie „Energie-Junkies“, die „am Tropf hängen“ und von diesen fossilen Energieträgern aus dem Ausland abhängig sind.

Vorher ist gesagt worden: Wenn wir das Gas nicht bekommen, dann wird es China bekommen. Ich wünsche China, dass China so schnell wie möglich auf erneuerbare Energie umsteigen kann, dann hat es einen großen Wettbewerbsvorteil! Und auch wir


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 167

müssen darauf achten, dass wir rechtzeitig diesen Schritt setzen und uns rechtzeitig von dieser Abhängigkeit, von diesem fossilen Energie-„Tropf“ befreien.

Ich erkenne das Bemühen an, hier eine zweite Möglichkeit für Österreich und für Europa zu eröffnen, um die Abhängigkeit von Russland zu reduzieren, ich glaube aber, dass dieser gute Wille letztendlich nicht der richtige Schritt ist. Dieses Geld wäre im Bereich der erneuerbaren Energie und vor allem im Bereich einer Sanierungsoffensive viel, viel besser aufgehoben. (Beifall bei der FPÖ.)

18.02


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Glaser. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.02.33

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Der Hauptgrund für die Änderung des Erdöl-Bevorratungsgesetzes ist ganz einfach, dass künftig zu den vorgesehenen Pflichtreserven im Ausmaß von 25 Prozent der Verbrauchsmenge des Vorjahres auch Erdöl-Mischkomponenten mit eingerechnet werden und vor allem auch Biokraftstoffe und Rohstoffe für Biokraftstoffe. Das ist ein absolut logischer Schritt, denn die Beimischungsverpflichtung, die ja in Kraft ist und die heuer auf 5,75 Prozent Beimischungsverpflichtung steigt, bedingt natürlich, dass auch in diesem Bereich bestimmte Mengen berechnet und bevorratet werden müssen.

Ich glaube, für die Sicherheit ist die Bevorratung das eine, aber die möglichst dezen­trale und möglichst autonome Energieversorgung gerade in Krisenzeiten ist das andere; wir haben ja einige Beiträge in diese Richtung gerade auch von den Frei­heitlichen gehört. Ich meine, dass zur Energiegewinnung zum Beispiel Biokraft­stoffe neben vielen anderen Möglichkeiten erneuerbarer Energie besonders gut geeig­net sind. Wir sollten daher auch sehen, dass es gerade im Bereich der Landwirtschaft, vor allem auch in den östlichen Nachbarländern, noch sehr viele Ressourcen gibt (Zwi­schenruf des Abg. Marizzi), die derzeit ungenützt sind, die aber trotzdem CO2 emittieren. Da ist es eigentlich unlogisch und unsinnig, wenn wir diese Flächen nicht gleich für die Energieerzeugung nützen.

Ich glaube, dass wir „Nabucco“ brauchen werden, aber für mich ist das trotzdem eher eine Übergangslösung. Wir müssen dazu kommen, dass wir die Energie, die wir benötigen, möglichst regional, möglichst autonom produzieren – wir haben dazu die Möglichkeiten. Wir dürfen die Augen aber natürlich nicht davor verschließen, dass das einige Zeit brauchen wird. Der Weg geht aber eindeutig in Richtung erneuerbare Energien. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Pfeffer.)

18.04


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bayr. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.05.00

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Es ist gerade gesagt worden, dass wir in Zukunft auch agrarische Treibstoffe bei der Bevorratung einrechnen können. Auch der Europäische Rat hat im März 2007 ein Beimischungsziel von 10 Prozent bis 2020 im Verkehrsbereich beschlossen. Die EU ist sich darüber hinaus auch darin einig, dass nicht die gesamte Menge dieser sogenannten Biofuels innerhalb der EU produziert werden soll – das würde sich auch nicht ausgehen –, sondern dass ein auch durchaus großer Teil, etwa die Hälfte, importiert werden soll, um auch – das war die Argumentation – andere, neue Märkte von diesem Hype profitieren zu lassen, namentlich Entwicklungsländer.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 168

Jetzt wissen wir alle, welche Probleme es in diesem Zusammenhang gibt – ich möchte drei in Erinnerung rufen –:

Indonesien ist mittlerweile zum drittgrößten CO2-Emittenten nach den USA und China geworden, einfach deswegen, weil es, um Devisen ins Land zu bekommen, unendlich große Flächen von Torf abbrennt, um dort dann Palmöl zu produzieren. Das hat den Effekt, dass ein Liter dieses Palmöls letztendlich etwa zehnmal so viel CO2 in sich bindet beziehungsweise emittiert als ein Liter normaler, fossiler Treibstoff.

Wir kennen das Problem beispielsweise in Brasilien, wo immer mehr Agro-Groß­konzerne Subsistenzbauern von ihrem Land verdrängen, dort dann riesige Flächen auch für Agrarpflanzen verwenden beziehungsweise verschwenden, auch mit dem entsprechenden Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln. Die Bauern können sich dann selbst nicht mehr ernähren und haben maximal noch die Möglichkeit, als Tag­löhner bei diesen großen Konzernen zu arbeiten. Die Nahrungsmittelpreise steigen, und die Leute können sich das Essen einfach nicht mehr leisten.

Wir kennen auch das Problem in den USA, wo immer mehr Flächen dafür benötigt werden, genmanipulierten Mais anzubauen, nicht nur mit dem Effekt, dass die Bio­diversität immer weiter abnimmt und unheimlich viele Arten verschwinden, sondern auch mit dem Effekt, dass das Grundwasser – und nicht nur das Grundwasser, son­dern mittlerweile auch das Wasser im Meer davor – dermaßen belastet ist, dass es wirklich schon spürbare negative Effekte, wie etwa massives Fischsterben, gibt.

Gut gemeint ist manchmal das Gegenteil von gut. – Ich glaube, dass wir nur dann Agrotreibstoffe importieren sollten, wenn es dafür ein Nachhaltigkeits-Gütesiegel gibt. Das sollten wir a) auf der Ebene der Europäischen Union und b) international schaffen. Erst dann können wir mit gutem Gewissen Agrotreibstoffe verwenden. Wenn wir das nicht zuwege bringen, dann bin ich für eine Sistierung dieses Ziels für 2020.

Und noch ein Nachsatz: Die wirkliche Unabhängigkeit besteht nur in den erneuerbaren Energien, die wir hier vor Ort und selbst produzieren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Kogler – in Richtung der das Rednerpult verlassenden Abg. Bayr –: Was hat das mit „Nabucco“ zu tun? – Abg. Bayr: ... Erdöl!)

18.07


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Maier. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.08.00

Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Natürlich ist schon sehr viel über die Versorgungssicherheit beziehungsweise die Bevorratung gesagt worden, ich möchte etwas zur Preisent­wicklung sagen, die gerade im Energiebereich – bei Benzin, Diesel, Gas, Heizöl und so weiter – eingetreten ist. Ich würde das gerne am Beispiel einer durchschnittlichen Familie festmachen, an einer Familie mit zwei Kindern, die durchschnittlich 3 500 Kilo­wattstunden Strom und 1 000 Kubikmeter Gas im Jahr verbraucht und zirka 50 Kubik­meter Abwasser und eine durchschnittliche Menge an Müll verursacht, wie uns die durchschnittliche Festlegung in der APA von 2004 informiert. (Abg. Mag. Kogler – auf Bundesminister Dr. Bartenstein deutend, der mit Abg. Dr. Bauer spricht –: Da sollte der Herr Minister aber schon aufpassen!)

Wenn man jetzt davon ausgeht, dass ein Pkw mit einem Parkpickerl versehen ist, und wenn man weiters davon ausgeht, dass die Mutter eine Jahreskarte für die öffentlichen Verkehrsmitteln hat, dass eines der Kinder zehn Monate alt ist und in den städtischen Kindergarten geht, dann müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass das 2001 Gebühren in Höhe von 3 622 € waren, und sechs Jahre später – das ist die Katastrophe! – um


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724,4 € mehr gezahlt werden mussten. Das ist eine Erhöhung um 20,3 Prozent, die diese Familie an die Wiener Stadtregierung abführen musste.

Und da, glaube ich, sollten wir, wenn wir über Diversifizierung reden, ansetzen und darauf hinweisen, dass nicht die Steuerreform das Thema ist und das, was Herr Gusenbauer mit „Gusi-Hunderter“ meint, sondern in Wirklichkeit ist es ein Gebüh­renstopp, den man festsetzen sollte.

In diesem Sinne erwarte ich die Vorschläge des Herrn Kollegen Riepl, der sich ja auch noch zu Wort gemeldet hat, dazu, wie man in Wien jenen, die betroffen sind, wie man also einer durchschnittlichen Familie helfen kann, damit diese künftighin von der Wiener Stadtregierung weniger belastet wird, als das in den letzten sechs Jahren der Fall war. (Beifall bei der ÖVP.)

18.09



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 170

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Marizzi. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.10.18

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geschätzte Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Wir wissen, dass Europa zumindest für die nächsten zwei Jahrzehnte vom Gas abhängig ist, wir wissen, dass ein Zuwachs von 500 auf 880 Milliarden Kubikmeter zu verzeichnen ist, und wir wissen auch ganz genau, dass wir alternative Energieformen entwickeln müssen. Dass das sozusagen Hand in Hand geht – das eine schließt das andere ja nicht aus –, das haben schon mehrere Vorredner dokumentiert.

Interessant wird es auch, wenn wir uns mit den großen Herausforderungen der Euro­päischen Union, bei denen große Bestrebungen gemacht werden sollten, auseinander­setzen. Es wäre zum Beispiel ein großes Projekt für Europa, die Geothermie und andere alternative Energieformen zu forcieren, um die Unabhängigkeit von russischen oder anderen Gaslieferanten zumindest innerhalb der nächsten Jahrzehnte zu garan­tieren, denn die Umstellung wird nicht so leicht gehen, die braucht Zeit. Bis die alter­nativen Produkte fertig sind, werden locker 20 Jahre vergehen!

Es wurde heute schon gesagt, dass wir Österreicherinnen und Österreicher Mut zur erneuerbaren Energie und zur Wasserkraft haben sollten. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der heutigen Ausgabe der „Kleinen Zeitung“ (Abg. Ing. Westen­thaler: Da ist ein guter Artikel drinnen!) – ich habe jetzt nicht die Zeit, das zu kommentieren – wird der Stopp der Wasserkraft, vor allem von Kleinkraftwerken, und von alternativen Kraftwerken gefordert. Da denke ich mir schon, dass die Diskussion falsch geführt wird.

Das zieht sich heute den ganzen Tag wie ein roter Faden durch die Sitzung: zuerst schon, als es darum ging, dass ein Wasserkraftwerk gebaut werden soll, und jetzt wird gegen „Nabucco“ opponiert und dann wird gegen jede Alternative opponiert. Und wenn – ich sage es jetzt einmal deutlich, Herr Kogler – ein paar „patscherte“ Wasser­kraftwerke in der Steiermark gebaut werden sollen, sind wieder alle dagegen! Da sollten Sie aber auch einmal den Mut und die Ehrlichkeit haben zu sagen: Ja, wir sind dafür! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.) – Auf der einen Seite gegen die Abhängigkeit von Gaslieferanten demonstrieren und auf der anderen Seite, wenn ein paar Kleinkraft­werke gebaut werden sollen, auch dagegen sein?! Die Ehrlichkeit und den Mut sollten wir haben!

Wir sind für „Nabucco“, gleichzeitig sind wir aber auch für den Ausbau der heimischen Energieressourcen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und BZÖ.)

18.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steindl. Die gewünschte Redezeit beträgt 2 Minuten. – Bitte.

 


18.12.47

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminis­ter! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Mit der vorlie­genden Regierungsvorlage soll eine geeignete Rechtsgrundlage geschaffen werden, mit welcher die Realisierung des Erdgaspipeline-Projekts „Nabucco“ realisiert werden kann.

Ich bin auch der Meinung, dass eine Diversifizierung das Gebot der Stunde ist, um die Abhängigkeit nicht weiter zu steigern.

Heute wurde auch schon gesagt, dass die zweite Säule, erneuerbare Energie, ein wichtiger Bestandteil der Energieversorgung ist. Diesbezüglich sind wir in Österreich, so glaube ich, auf einem sehr guten Weg.

Abschließend bringe ich noch folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 171

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner, Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 geändert wird (436 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichtes (453 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der im Titel bezeichnete Gesetzesantrag wird geändert wie folgt:

1. Z 15 (Verfassungsbestimmung) lautet:

„15. (Verfassungsbestimmung) In Art. IV wird nach Abs. 1d folgender Abs. 1e angefügt:

,(1e) (Verfassungsbestimmung) Art. II § 3 Abs. 6 und 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2008 tritt mit 1. April 2008 in Kraft. Art. II § 3 Abs. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2008 tritt mit dem der Kund­machung folgenden Monatsersten in Kraft.‘“

2. Z 16 lautet:

„16. In Art. IV wird nach Abs. 1e folgender Abs. 1f angefügt:

,(1f) Art. II § 3 Abs. 1 und 5, § 4 Abs. 5, § 6, § 8 Abs. 1, § 10 Abs. 2 und 3, § 11 Abs. 1, § 12 Abs. 1 und 2, die §§ 16 und 17 sowie § 25 Abs. 1 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2008 treten mit 1. April 2008 in Kraft. Art. II § 22 Z 12 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2008 tritt mit dem der Kund­machung folgenden Monatsersten in Kraft.‘“

*****

Ich hoffe, alles vollständig vorgetragen zu haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.16


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Steindl einge­brachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner, Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 geändert wird (436 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichtes (453 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der im Titel bezeichnete Gesetzesantrag wird geändert wie folgt:

1. Z 15 (Verfassungsbestimmung) lautet:

„15. (Verfassungsbestimmung) In Art. IV wird nach Abs. 1d folgender Abs. 1e angefügt:

„(1e) (Verfassungsbestimmung) Art. II § 3 Abs. 6 und 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2008 tritt mit 1. April 2008 in Kraft. Art. II § 3 Abs. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2008 tritt mit dem der Kund­machung folgenden Monatsersten in Kraft.““

2. Z 16 lautet:

„16. In Art. IV wird nach Abs. 1e folgender Abs. 1f angefügt:

„(1f) Art. II § 3 Abs. 1 und 5, § 4 Abs. 5, § 6, § 8 Abs. 1, § 10 Abs. 2 und 3, § 11 Abs, 1, § 12 Abs. 1 und 2, die §§ 16 und 17 sowie § 25 Abs. 1 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2008 treten mit 1. April 2008 in Kraft. Art. II § 22 Z 12 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2008 tritt mit dem der Kund­machung folgenden Monatsersten in Kraft.““

Begründung:

Art. II § 22 Z 12 beinhaltet eine Strafbestimmung für den Fall der Nichterfüllung der in Art. II § 3 Abs. 7 enthaltenen Verpflichtung zum jederzeitigen Nachweis der in Triest gelagerten Rohölbestände, für die wie für alle übrigen Bestimmungen ein Inkrafttreten zum 1. April 2008 vorgesehen ist. Sollte eine Kundmachung dieses Bundesgesetzes im Bundesgesetzblatt spätestens zum 31. März 2008 nicht möglich sein, würden diese Bestimmungen bei späterer Kundmachung rückwirkend in Kraft treten. Um eine Rück­wirkung jedenfalls zu vermeiden, sollen diese Bestimmungen mit dem der Kund­machung folgenden Monatsersten in Kraft treten.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Mag. Kuzdas. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.16.16

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Über die Notwendigkeit von „Nabucco“ ist schon sehr viel gesagt worden, zum Beispiel wegen der Erschließung neuer Versor­gungsgebiete oder der Aufhebung der einseitigen Abhängigkeit. – Diese Abhängigkeit hat uns ja auch der Stopp der Erdgasversorgung im Winter 2005/2006 gezeigt, und daher ist es notwendig, „Nabucco“ zu bauen.

Das ist kein Schlag gegen die erneuerbare Energie in Österreich, das muss man sagen, und aus diesem Beschluss ist auch nicht abzuleiten, dass alle, die dafür stim­men, Energiepolitik von gestern machen – das wäre unzulässig und polemisch, würde


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 172

ich meinen –, denn die totale Energiewende ist in den nächsten Jahren leider nicht in Sicht. Es geht, wie der Herr Bundesminister vorhin schon angesprochen hat, nicht um ein Entweder-oder, sondern es geht um ein Sowohl-als-auch. – Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Erdgas ja nicht immer nur verheizt werden muss, es kann ja auch einer höheren Veredelungsstufe zugeführt werden, zum Beispiel in der chemischen Indus­trie.

Ich bin bei Ihnen, meine Damen und Herren von den Grünen, wenn Sie meinen, die Erhöhung der Fördersätze für Biogasanlagen ist zu wenig, um Ökopolitik zu machen und die Auswirkungen des Klimawandels einzudämmen oder gar abzuwenden; davon möchte ich nicht sprechen. (Abg. Dr. Lichtenecker: Ja!) – Dazu müssen wir auch den aktuell vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsministeriums gründlich durchgehen und diskutieren, aber das ist unsere Aufgabe im parlamentarischen Meinungsbildungs­prozess. (Abg. Dr. Lichtenecker: Gut!)

Wir müssen uns aber auch ganz genau anschauen, welche Maßnahmen den Klima­wandel und unser Klima nachhaltig verbessern. Biotreibstoffe tun das nicht in der Form, wie wir uns das vorstellen, denn es ist nicht überall Bio drinnen, wo Bio draufsteht – die korrekte Bezeichnung wäre nämlich „Agrartreibstoffe“. Und es gibt in der Tat einige Probleme beim Thema Agrartreibstoffe (Abg. Mag. Kogler: Agro­industrielle Treibstoffe!) – bitte sehr! –: fruchtbarer Boden und Konkurrenzflächen zum Beispiel, dass die Effekte auf den Klimaschutz beispielsweise gering sind und dass bei der Umwandlung große Mengen an Treibhausgasen entstehen; das hat Kollegin Bayr schon erläutert. Das sind Dinge, die wir beachten müssen.

Es ist daher notwendig und sinnvoll, die Energieversorgung für die Zukunft sicher­zustellen als ein sinnvolles Nebeneinander, und es ist notwendig, intensiv an der ökologischen Energieversorgung zu arbeiten, und hier vor allem Zukunftstechnologien zu fördern. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.18


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hörl. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.19.02

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Zu „Nabucco“ wurde eigentlich schon alles gesagt. Der Herr Bundesminister hat es auf den Punkt gebracht: Energieversorgung für Europa ist ein ganzheitliches Problem, das fängt bei der Wärmedämmung an, geht über den Ökostrom und hört bei der Öl- und Gasversorgung auf. (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker.)

Frau Lichtenecker! Ich weiß, Sie lachen, wenn wir hier zwei Minuten reden. – Ich finde es auch unerträglich, dass Sie heute den ganzen Tag geredet haben! Eigentlich ist es unerträglich, wenn ich mir Ihre Redebeiträge anhöre – auch die von Frau Lunacek und Herrn Kogler (Abg. Mag. Kogler: He!) –: Sie sind gegen Atomenergie, Sie sind gegen „Nabucco“, Sie sind auch gegen den Ausbau der Wasserkraft am Inn; dann sind Sie aber doch wieder für den Ausbau der Wasserkraft. Wofür sind Sie eigentlich? (Abg. Mag. Kogler: Wir sind für das Gute!)

Sie sind dafür, dass wir die Windenergie fördern und dass wir die Förderung für Ökostrom hinaufsetzen. Wir sollen all das machen, und gestern hat mir Frau Dr. Moser erzählt, dass wir natürlich die Inflationsrate dämpfen müssen und dass wir die Kosten niedrig halten müssen. – Also, das müssen Sie mir erklären, wie das funktioniert! (Abg. Dr. Lichtenecker: Na, dann hören Sie zu!)


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Zu „Nabucco“ ist, so glaube ich, alles gesagt: Es ist wichtig und gescheit, wenn man die Versorgung Mitteleuropas auf ein zweites Bein stellt. Ich bin der Meinung, wir sollten das beschließen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.20


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Trunk. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.20.22

Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Staats­sekretärin! Herr Minister! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Zunächst eine kurze Replik. Herr Kollege Klement hat in zwei Passagen versucht, dem Herrn Kollegen Bauer inhaltlich zu widersprechen.

Herr Kollege Klement, Sie haben den Widerspruch verfehlt, weil Sie sich auf etwas bezo­gen haben, was Herr Kollege Bauer explizit nicht angesprochen hat. Aber aufgrund von schweren Fehlern und Schaden, auch von vorgestern, wird man etwas vorsichtiger – mit Recht –, daher haben Sie das diesmal sicherheitshalber schriftlich fixiert, bevor Sie die Chance gehabt haben, dem Kollegen Bauer zuzuhören.

Denn Tatsache ist, dass sowohl Kollege Bauer als auch VorrednerInnen der anderen Fraktionen, explizit auch Penny Bayr, in sehr differenzierter Weise auf die Frage der Energieversorgung – „Nabucco“-Projekt, alternative Energie – eingegangen sind. Alle haben formuliert, dass sie die Notwendigkeit erkennen, internationale Netze zur Energieversorgung herzustellen, dass aber gleichzeitig neben den Risken auch die Chancen abzuwägen sind.

Wir alle bekennen uns dazu – und ich denke, das ist Konsens –, dass Energie­versorgung das „Nabucco“-Projekt mit einschließt, dass mit gleicher Blickschärfe und mit gleichem Engagement aber alternative Energien zu fördern und zu fordern und die natürlichen Ressourcen zu nützen sind. (Beifall bei der SPÖ.)

18.21



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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Auer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.21.56

Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Frau Staatssekretärin! Beide Projekte, sowohl die Erdölbevorratung als auch die Pipeline „Nabucco“, dienen der Energiesicherheit, der sicheren Vorsorgung Europas. Wir sind nun einmal das Herzstück Europas, wir sind hier Drehscheibe für Europa, für die EU.

Dieser zweite Strang ist auf lange Sicht gesehen, wie mein Kollege Franz Glaser schon gesagt hat, im Grunde eine Zwischenlösung, weil wir natürlich gleichzeitig jetzt schon ganz stark auch in erneuerbare Energie investieren. Hier bauen wir aus, hier inves­tieren wir verstärkt, aber das muss man sich auch leisten können, auch im Hinblick – das ist jetzt ebenfalls schon angeklungen – auf Preisstabilität, in weiterer Folge auch im Hinblick auf Inflation.

Das heißt, wir sichern auf der einen Seite jetzt noch die Bevorratung und auch die Versorgung mit Erdgas und Erdöl, auf der anderen Seite sind wir aber Vorreiter für die erneuerbare Energie in Europa. Hier wird unser volles Engagement weitergehen, um eben auf breiten Beinen in eine sichere Zukunft zu gehen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.23


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riepl. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.23.12

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Sehr verehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wir sind in der Diskussion zu dem Thema und in der Politik oft mit dem Vorwurf konfrontiert, dass wir anlassbezogen reagieren. Ich denke, beim jetzigen Tagesord­nungs­punkt geschieht genau das Gegenteil. Es ist nämlich eine Art von voraus­schauendem Agieren, wenn es heute darum geht, dieses Gaspipelineprojekt „Na­bucco“ zu beraten und entsprechende Beschlüsse zu fassen.

Es ist schon vieles gesagt worden. Ich darf die Haltung meiner Fraktion noch einmal zusammenfassen: 3 300 Kilometer quer durch einen Teil Europas, fast 5 Milliarden € Investitionssumme insgesamt, sechs Partner, die OMV dabei. Die Abhängigkeit Europas und damit auch Österreichs vom russischen Gas wird verringert. Eine Stär­kung erfolgt dadurch, dass die Energiedrehscheibe Baumgarten sein soll, also in unserem Land liegen soll, und die Versorgungssicherheit wird verstärkt. Ich denke, all das sind Argumente, die dazu führen können, dass man dem heute zustimmt.

Die Frage ist auch diskutiert worden: Geht es nicht ohne „Nabucco“ auch? Es bleibt mir nichts anderes übrig, als mich zum Bundesminister umzudrehen und ihn anzusprechen in der Frage: Gibt es ein Entweder-oder oder ein Sowohl-als-auch?, wie er gesagt hat. Ich bin da einmal völlig seiner Meinung. Nicht das eine oder das andere ist das Wesentliche, sondern beides. Also auf beiden Ebenen sollten wir, glaube ich, aktiv sein und aktiv bleiben.

Zum Abgeordneten Maier, der mich persönlich angesprochen hat, was die Entlastung der Menschen betrifft: Ich denke, das ist das Thema des nächsten Tages­ordnungs­punktes, da passt das, glaube ich, gut hin, aber es freut mich, dass die ÖVP das Problem erkannt hat, endlich Entlastungen für Menschen entsprechend mitzugestalten. „Steuersenkung jetzt“ ist das Thema. Genau darum geht es. Wenn man sich die Steuereinnahmen des vergangenen Jahres anschaut – 1,4 Milliarden mehr als pro­gnostiziert! –, dann sind Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeit gegeben.

In diesem Sinne würde es mich freuen, wenn es in den nächsten Wochen zwischen den Koalitionsparteien noch konstruktive Gespräche gäbe. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.25


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.25.50

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Wenn der Vorredner schon die Steuersenkung durch die „Nabucco“-Pipeline ins Land strömen sieht, darf ich bei diesem Tagesordnungspunkt die Gelegenheit dazu nützen, mich dafür zu entschuldigen, dass wir beim vorigen Tagesordnungspunkt als Fraktion einen Entschließungsantrag erst mit der letzten Rednerin eingebracht haben. Das ist uns passiert. Wir wollten das von der zeitlichen Abstimmung her natürlich umgekehrt machen. (Zwischenruf der Abg. Steibl.) Das ist etwas, was wir bei den anderen immer kritisieren. Das tut uns leid. Das wollte ich bei dieser Gelegenheit noch nachtragen. (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP.)

Bei diesem Projekt – ich gehe nur mehr auf den Tagesordnungspunkt zur Ermäch­tigung und zum Staatsvertrag bezüglich dieser Pipeline ein – kann man zumindest zwei Perspektiven bezüglich dieser Ermächtigung und des dahinter stehenden Projektes sehen. Wenn wir davon ausgehen, dass sich die Welt schön langsam ändert, und


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wenn wir weiters davon ausgehen, dass die betriebswirtschaftlichen Kategorien die­jenigen sind, die die ersten Handlungsanleitungen im ökonomischen Tun und Treiben bewirken, dann wird man eigentlich in dieser Ratio durchaus für dieses Projekt und auch sozusagen für das Packing der Bundesregierung und der Staatsverträge sein können, ja vielleicht sogar sein müssen. Aber die Sache führt trotzdem auf den falschen Weg.

Was spricht für die Leitung? – Die erhöhte Diversifizierung und das Argument, dass Gas vorübergehend, vielleicht sogar gemessen an und im Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern, etwas Gescheiteres ist als eben Kohle oder gar Öl. Außerdem ist es ja besser verwendbar.

Wie ist es jetzt wirklich mit der Diversifizierung? – Bei „Nabucco“ soll, was die Explorations-Diversifizierung betrifft – Sie haben es, glaube ich, ohnehin erwähnt, Herr Minister, dass es weniger nur um die Leitungen geht, also darum, dass zukünftig drei Leitungen nebeneinander liegen oder auch mehr, sondern darum, woher das kommt; das ist ja auch noch einsichtig –, nicht der aserbaidschanische Raum besonders exploriert werden, sondern die Grundidee war doch, dass iranische Felder erschlossen werden sollten, was ja vielleicht nicht so blöd wäre, wenn denn dort das Gas vermutet wird oder tatsächlich liegt. Nur, das erklären Sie uns jetzt einmal, wie zumindest bei den gegenwärtigen politischen Verhältnissen im Nahen Osten oder im Iran die Versorgungssicherheit enorm steigen soll.

Richtig ist, dass es eine andere wirtschaftliche Region ist als Russland oder Ukraine oder Aserbaidschan, aber dass dadurch auch neue Probleme entstehen können, liegt auf der Hand. Denn wenn man von diesen Lieferungen abhängig ist, wenn die euro­päische und, wenn man so will, auch die österreichische Industrie, vor allem die energieproduzierende Industrie sich darauf einstellt, dass das kommt und man dann von allen Schwankungen und vor allem von allen politischen Volten dort abhängig ist, dann haben wir zwar vorher das System weiter ausgebaut, was die Gasabhängigkeit betrifft, ist man dann aber mehr abhängig als vorher. Das müssen Sie doch einsehen.

Es ist ja nicht so, dass wir einen bestimmten Bedarf haben und jetzt sagen, dieser Bedarf wird durch mehrere Quellen bedient. Dann wäre vielleicht auch in diesem Sinn, ökonomisch betrachtet, mehr Wettbewerb. Aber es wird sich ja die Verbraucherstruktur anpassen, und dann hängen wir auch von dieser Region ab. Das Einzige, was zählt, ist, dass die Wahrscheinlichkeit von gleichzeitigen Konflikten und Problemen im nördlichen Asien, in Russland und vielleicht im Nahen Osten geringer ist. Das ja. Das ist aber schon die einzige Diversifizierung, die damit gelingt. Es kann geradeso gut sein, dass wir die Probleme verschärfen. – Das zum Ersten.

Zum Zweiten: Dass das ein fossiler Rohstoff ist, bestreitet ja niemand, und das wäre auch nicht das größte Problem, das größte Problem liegt, wenn wir jetzt die öster­reichische Situation anschauen, darin, dass mit steigenden Gasinfrastruktureinrich­tungen auch die Chance für die erneuerbare Energie zurückgedrängt wird. Gas ist nun einmal ein leitungsgebundener Energieträger, das ist ja klar, und wenn ich die Leitun­gen einmal gelegt habe, dann haben die Alternativenergieträger größere Probleme.

Wir haben jetzt erstens einmal im Kraftwerksbereich eine Fragestellung zu klären. Wenn ich an den Süden von Graz denke – 800-MW-Gas –, und wenn nicht einmal dafür Sorge getragen wird, dass die Abwärme dieses 800-MW-Blocks entsprechend gut genützt wird, dann kann man mir nicht einreden, dass das eine gescheite Geschichte ist. Und je mehr Gas wir sozusagen in die Volkswirtschaft einschleusen und gleichzeitig die Rahmenbedingungen nicht ändern, desto größer werden die Probleme, die wir hier erzeugen. Nicht einmal die Abwärme wird genützt. Wie gesagt, das Ganze ist ein Durchlauferhitzer der Mur im günstigsten Fall, bei gleichzeitig


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schlechter Luftsituation, die wir dort zu beklagen haben. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Beruhigen Sie sich!

Abschließend: Es bleibt das gleiche Problem auch bestehen, wenn wir die Versorgung der Haushalte heranziehen. Wenn bestimmte Regionen mit Gaspipelines, die auch angezapft werden können, durchzogen sind, dann verzerrt das natürlich die Kosten. Die variablen Kosten sind gering, wenn die Leitung einmal vorhanden ist. Dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass Dumping betrieben wird, entsprechend hoch, und das schadet dem Ausbau der heimischen Energieträger.

Ein Allerletztes, worauf Sie achten sollten, Herr Bundesminister, wenn das Ding schon unterstützt wird: Es ist nicht nur die Abhängigkeit von den Ländern, in denen die Leitungen dann liegen, die dazukommt, denn jeder sitzt am Hahn, jeder kann eine kleine Schutzgeldforderung stellen. Sagen wir es doch, wie es ist! (Zwischen­bemer­kung von Bundesminister Dr. Bartenstein.) Solch einer Leitung kann ja schnell etwas passieren. Da muss darauf geschaut werden, dass die Richtigen am Hahn sitzen. Genauso läuft das ja doch. Wir sind doch mit unserer Energieversorgung im Winter davon abhängig, wie Russland und die Ukraine gerade zueinander stehen, und dann halt auch noch davon, wie der Iran dazu steht.

Aber es gibt noch ein Problem, es gibt die Zwischenhändler bei diesen Rohstoffen. Wir wissen von RosUkrEnergo und anderen – dank Bankenausschuss unter anderem –, dass hier ein Schritt gemacht wird, der die politische Instabilität fördert. Die Zwischen­händler verteilen Schmiergeld zurück. Das ist so! Schauen Sie vielleicht mit euro­päischen Standards und politischem Ethos darauf, dass das zurückgedrängt wird. Es geht hier um Schmiergelder in Milliardenhöhe, die bestimmte Regimes in diesen Regionen stützen. Im Übrigen manchmal mit Deckung von Banken auf dem soge­nannten Wirtschaftsstandort Wien. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.33


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich bitte alle Damen und Herren, Platz zu nehmen, denn wir kommen zu den Abstimmungen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vorneh­me.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz geändert wird, in 436 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Mitterlehner, Dr. Bauer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag gestellt wurde, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages abstimmen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des Abände­rungs­antrages der Abgeordneten Dr. Mitterlehner, Dr. Bauer, Kolleginnen und Kollegen


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zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. (Abg. Dr. Lich­tenecker: Die Koalition funktioniert ja!)

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehr­heitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes betreffend die Sicherstellung der Realisierung des Erdgaspipelineprojektes „Nabucco“ samt Titel und Eingang in 437 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

18.35.2516. Punkt

Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 622/A der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Dr. Peter Sonnberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Linderung der Inflationsfolgen bei den Wohn­kosten das Richtwertgesetz geändert wird (Mietrechtliches Inflationslinderungs­gesetz – MILG) (480 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger. 3 Minuten freiwillige Redezeit­beschränkung. – Bitte.

 


18.35.53

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Wir beschließen heute ein Gesetz, mit dem zirka 650 000 Mieterinnen und Mieter in Österreich um zirka 35 Millionen € entlastet werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Mieten nach dem Richtwertgesetz werden ab 1. April 2008 nicht um 3,6 Prozent, sondern um 2,14 Prozent angehoben, indem nämlich in Zukunft der Jahresdurch­schnittsindex genommen und nicht von Dezember auf Dezember geschaut wird, wo wir ja im Dezember 2007 einen sehr hohen Index mit 3,6 Prozent hatten.

Was bedeutet das konkret? – Das bedeutet für den Mieter einer Mietwohnung mit einer Miete von zirka 600 € im Monat eine Ersparnis von 100 € im Jahr. 350 000 Mieterinnen und Mieter sind davon positiv betroffen.


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Weiters verbilligen sich die Mietkosten bei 300 000 Wohnungen nach dem Wohnungs­gemeinnützigkeitsgesetz, nämlich bei jenen Wohnungen, wo auf den burgenländischen Richtwert mit der 30-prozentigen Abschlagsregelung gegriffen wird. Das bedeutet zum Beispiel bei einer 70-Quadratmeter-Wohnung eine Ersparnis von zirka 42 € pro Jahr.

Im Herbst werden weitere Gespräche in Richtung Schwellenwertregelung 5 Prozent geführt, wie wir sie ja bei den Kategoriemieten derzeit schon haben. Ein Schwellenwert von 5 Prozent bedeutet, dass die Mieten erst wieder dann erhöht werden, wenn 5 Prozent Teuerung seit der letzten Mietenerhöhung überschritten werden. Es ist mit der SPÖ vereinbart, dass auch bei so einer Regelung die grundsätzliche Wert­beständigkeit der Mieten aus verfassungsrechtlichen Gründen unantastbar bleibt. (Beifall bei der ÖVP.)

Weiters wollen wir noch die Kostentragung bezüglich des Energieausweises und auch die §-3- und die §-8-Regelung, die durch das OGH-Urteil notwendig geworden sind, betreffend Erhaltung und Wartung neu regeln.

Weiters werden laut Minister Martin Bartenstein die Maklerprovisionen von maximal drei Bruttomieten auf maximal zwei Bruttomieten mit voraussichtlicher Wirksamkeit ab 1. Juli 2008 gesenkt.

Abschließend erlauben Sie mir folgende Bemerkung: Es wurde ein Teil des Pakets der De-Inflation von Wilhelm Molterer jetzt umgesetzt, aber es warten noch viele Aufgaben auf uns. Ich verstehe heute noch nicht die Gebührenerhöhung beim ORF. Ein Gebüh­renstopp wäre nötig, die Aussetzung der Erhöhung der Vignettengebühr, die Verstär­kung des Wettbewerbs bei Strom und Gas. Bitte, in Linz werden die Leitungsrechte um 50 € reduziert, und auf der anderen Seite erfolgt eine Erhöhung des Energiepreises um das Doppelte im selben Zeitraum. Oder: Wasser- und Abwassergebühren; da gibt es noch viel Handlungsfelder, wo wir den Bürgern wirklich wirksam helfen können.

Abschließend ein herzliches Dankeschön an die Justizministerin, an die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeitern des Justizministeriums unter der sehr perfekten Federführung von Herrn Dr. Stabentheiner und auch an die Oppositionsparteien, die sich diesem Antrag anschließen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.39.30

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich auch, dass heute hier als erster wichtiger Schritt zur Linderung der Inflation im Mietenbereich die Einschränkung dieser Infla­tions­anpassung der Mieten einstimmig beschlossen werden kann. Es hat im Ausschuss eine sehr breite und konstruktive Diskussion dazu gegeben, wofür ich mich auch sehr herzlich bedanke.

Zum Steigen der Wohnkosten sind auch sehr zahlreiche öffentliche Wortmeldungen getätigt worden.

Es ist hier keine Unterscheidung zwischen den Preissteigerungen bei privaten und gemein­nützigen Wohnungen, zwischen den Betriebskosten und der Miete vorge­nommen worden. Daher möchte ich ganz kurz dazu sagen, dass im Jahresdurch­schnitt – und das beruht auf einer Studie von Frau Dr. Bauer – die Wohnkosten weniger als die Inflationskosten gestiegen sind.


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Im Jahresdurchschnitt 2007 lag die Steigerung unter 2 Prozent, wobei die Mieten sich um 1,1 Prozent erhöht haben und die Betriebskosten um 2,3 Prozent. Die haben dann bei der Berechnung des VPIs einen Wert von 7 Prozent eingebracht.

Weit überdurchschnittlich gestiegen sind hingegen die Kosten für Haushaltsenergie, für Strom und Brennstoffe mit über 6,6 Prozent. Im Ausschuss, auch in den Medien und gestern in der Zeitung ist eine Studie von Kreutzer Fischer & Partner diskutiert worden, in der den Gemeinden vorgeworfen wird, dass sie sich durch die Gebühren eine goldene Nase verdienen.

Dazu spricht sich der Gemeindebund, der Bürgermeister Mödlhammer, aus: Er spricht von undurchsichtigen Zahlen, die hier verwendet werden, und stellt wörtlich klar – das ist auf der Homepage des Gemeindebundes nachzulesen –, dass keine Rede davon sein kann, dass sich die Gemeinden mit ihren Dienstleistungen goldene Nasen verdienen. Das kann er mit Zahlen belegen. (Ruf bei der ÖVP: Wien verdient Länge mal Breite! Die haben Gebühren erhöht, die ORF-Gebühr zum Beispiel!) – Mödl­hammer schreibt auch ausdrücklich, dass Wien hier inkludiert ist. Lesen Sie Ihren Bürgermeister auf der Homepage des Gemeindebundes nach, lesen Sie, was er dazu schreibt!

Insgesamt freut es mich für den heutigen Beschluss, dass wir hier für 650 000 Mieter – mein Kollege hat das ja schon ausgeführt – eine Verbesserung beschließen können, wo doch eine enorme Ersparnis für die einzelnen Haushalte zu erzielen ist. Diese Valorisierungsabschwächung ist, wie gesagt, ein erster wichtiger Schritt. Weitere Reformen werden folgen und werden, davon bin ich überzeugt, in ähnlicher kons­truktiver Weise diskutiert werden. Es ist beabsichtigt, sie heuer noch hier im Plenum zu beschließen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

18.42


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten; Restredezeit der Fraktion: 6 Minuten. – Bitte.

 


18.42.43

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Fünf vor zwölf oder 18 Tage vor Stichtag beschließen wir ein Gesetz, das den Wohnkosten-Tsunami abschwächen soll.

Frau Bundesminister, Sie haben im Ausschuss gesagt, das Gesetz ist deswegen so spät eingebracht worden, weil nicht absehbar war, dass die Inflation so hoch sein wird, das ist erst im Februar bekannt geworden. – Das ist einerseits richtig, auf der anderen Seite wissen wir schon seit Langem, dass wir, was Wohn- und Mietkosten betrifft, ein Problem haben. Vielleicht haben Sie dieses Thema auch gescheut, weil es mit Ihrem Koalitionspartner ein schwieriges Thema ist – bei der ÖVP sind sehr oft die Vermieterinteressen gut aufgehoben. Aber die ÖVP sollte sich auch vergegenwärtigen, dass auch ihre WählerInnen überwiegend Mieter sind. (Abg. Großruck: Danke für den Hinweis!)

Erfreulich ist, dass wir jetzt zu diesem Gesetz kommen. Die Ausgangssituation ist auch klar: Zahlreiche Liberalisierungen im Mietrecht in den letzten zehn bis 15 Jahren haben diese Mietkostenexplosion mitverursacht. Sie wissen, seit 2001 sind die Mieten um über 27 Prozent gestiegen (Abg. Dr. Sonnberger: Mit den Betriebskosten!) und genau diese Liberalisierungen, die Sie durchgeführt haben, waren der Hintergrund und diese Liberalisierungen haben auch dazu geführt, dass die Inflation angehoben wurde, was wiederum auf den Verbraucherpreisindex gewirkt hat und damit auf die Richtwerte und Kategoriemietzinse. Auf der anderen Seite konnten die Löhne nicht Schritt halten. Die


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Löhne sind halb so stark gestiegen. Das ist auch volkswirtschaftlich von Nachteil, denn, wenn immer mehr vom Haushaltseinkommen in die Miete fließt, dann senkt das in diesem Land die Kaufkraft und hat volkswirtschaftliche Auswirkungen.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Kompromiss. Er bringt Linderung, aber keine Genesung des Patienten Wohnen. (Abg. Dr. Sonnberger: Na geh, Herr Kollege!) Wir stimmen trotzdem zu, weil in dieser Situation jede Abschwächung der Erhöhung der Wohnkosten ein Erfolg ist.

Aber eines muss auch klar gesagt sein: Diese Regelung ist eine Regelung, die nur für das Kalenderjahr 2008 wirklich wirksam ist. Im Dezember 2007 war es so, dass die Dezemberinflation unter dem Durchschnitt gelegen ist. Im Jahr 2005 war es anders, da war die Dezemberinflation unter dem Schnitt und damit hätten die Mieter damals bei einer Regelung draufgezahlt.

Ebenfalls unzufrieden sind wir damit, dass es keinen Schwellenwert von 10 Prozent gibt. Jetzt weiß ich schon, dass Dr. Sonnberger in Aussicht gestellt hat, dass man darüber diskutieren will. Vielleicht nicht über 10 Prozent, ich glaube, Sie haben von 5 Prozent gesprochen. (Abg. Dr. Sonnberger: Höchstens! Höchstens!) – Das ist schon einmal ein Schritt in die richtige Richtung. Warum? – Weil das zumindest ein zeitliches Aussetzen der Wohnkostensteigerungen bringt, das dem Einzelnen schon hilft. Leider ist auf die Kategoriemieten vergessen worden. Hier wurde auf 400 000 Mieterinnen und Mieter verzichtet und vergessen.

Es ist eine Reform angekündigt worden und ich glaube, wir sollten hier heute auch durchaus der Frau Bundesminister den einen oder anderen Wunsch mitgeben: Ich glaube, dass im Bereich der Richtwerte dringender Handlungsbedarf besteht. Wir brauchen eine absolute Deckelung der Zuschläge im Mietrechtsgesetz, damit wir zu nachvollziehbaren Mietzinsobergrenzen kommen. Wir brauchen aber auch, Frau Bundesminister, eine gesetzliche Definition und eine Begrenzung der einzelnen Zu- und Abschläge.

Ein weiterer Punkt sind die Betriebskosten. Der Betriebskostenkatalog ist hinsichtlich dessen, was alles darunter fällt, immer recht üppig gestaltet gewesen. Das hat historische Ursachen. Damals war die Mietzinsbildung sehr restriktiv. Daher war man bei den Betriebskosten relativ großzügig. Heute wissen wir, dass durch die Libera­lisierungen Restriktionen gefallen sind und daher müssen wir jetzt auch bei den Betriebskosten reagieren. Es ist nicht einsichtig, warum die Grundsteuer – eine Ver­mögenssteuer – über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter übergewälzt wird. Es ist auch nicht einsichtig, warum bestimmte Versicherungen, die eigentlich ein Risiko abdecken, das der Erhaltungspflicht des Vermieters unterliegt, ebenfalls auf die Mieterinnen und Mieter übergewälzt werden.

Auch ein wichtiges Thema, das die große Koalition angehen sollte, ist die Streichung der Vergebührung von Mietverträgen. Das steht im Koalitionsübereinkommen drinnen, wurde bisher aber nicht umgesetzt. Sie würde ebenfalls eine Entlastung der Mieterin­nen und Mieter bringen. (Zwischenruf des Abg. Schalle.)

Ein letzter Wunsch aus grüner Sicht: Ich würde mir wünschen, dass wir im Miet­rechtsgesetz auch ökologische Elemente einbauen, die die thermische Sanierung begünstigen. Ich darf Ihnen, Frau Minister, dieses Paket mitgeben. Ich freue mich auf den Herbst – die Hoffnung stirbt zuletzt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.47


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten; die Restredezeit Ihrer Fraktion beträgt 4 Minuten. – Bitte.

 



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18.47.45

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minis­ter! Hohes Haus! Die Gesetzesvorlage ist zu begrüßen, die Freiheitliche Partei wird mitstimmen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, das akzeptieren wir. Es gibt aber sicher auch einige Anmerkungen dazu zu treffen.

Die ersten zwei Anmerkungen möchte ich dem Kollegen Steinhauser mitgeben: Sie haben offenbar wirklich keine Ahnung, wovon Sie sprechen. Erstens dürften Sie in Mathematik keine Ahnung haben – ich weiß nicht, was Sie für Noten bekommen haben. Wenn ich Indexberechnungen durchführe, Herr Kollege Steinhauser, dann ist es automatisch so, wenn ich eine Jahresdurchrechnung mache, dass ich immer niedriger bin als der Höchstindex des jeweiligen Monats. (Abg. Dolinschek: Da hast du recht!) Also das ist eine einfache mathematische Grundregel. Probieren Sie das aus, Sie können rechnen, wie Sie wollen, Sie kommen immer drauf, dass dann der Index immer günstiger für die Mieter ausschauen wird. (Abg. Mag. Rossmann: Das stimmt aber nicht!) – Punkt eins.

Punkt zwei: Wenn Sie von der Deckelung der Mietkosten reden, Herr Mag. Stein­hauser, das ist eine kalte Enteignung der Vermieter, die Sie hier vornehmen wollen. Das werden wir sicher nicht akzeptieren können. Die Vermieter haben auch Rechte, nicht nur die Mieter. Bitte bedenken Sie, wenn Sie schon Pakete vorlegen, dass nicht nur ein Teil betroffen ist, sondern immer beide Teile.

Aber noch eine kurze Anregung an die Koalitionspartner zu dem, was wir hier noch an Berechnungen vornehmen wollen: Es ist hier natürlich, statt 3,6 Prozent jetzt eine Berechnungsgrundlage von 2,2 Prozent heranzuziehen. Das führt dazu, dass wir bei einer 100-Quadratmeter-Wohnung eine Ersparnis von ungefähr 84 € pro Jahr haben. Das gibt – umgerechnet auf die Gesamtkosten von ungefähr 6 700 € pro Jahr – eine Ersparnis von 1,25 Prozent. Das ist relativ wenig, das ist bescheiden. Ich gehe davon aus, dass es nur ein erster Schritt sein kann. Ich hoffe, es ist nur ein erster Schritt. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, den kann man akzeptieren. Aber es kann nur ein Punkt sein.

Zwei weitere Punkte sind sicher noch anzumerken, die auch zu bedenken sind, die die Mieter – und überhaupt jene Menschen, die mit diesen Preissteigerungen zu kämpfen haben – betreffen. Es geht um Preissteigerungen bei Müllabfuhr und Kanalgebühren. Wir wissen auch, dass gerade die roten Gemeinden, allen voran die Gemeinde Wien, Preistreiber Nummer eins waren. Das ist Faktum, Frau Kollegin. Das müssen wir einfach hinnehmen. Bitte schön, akzeptieren Sie das und versuchen Sie, da einiges zu machen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und BZÖ.)

Das Zweite sind die Maklergebühren, sie sind vom Kollegen Sonnberger angesprochen worden. Ich habe mit Freude vernommen, dass Sie diese Maklergebühren senken wollen. Wir wissen nämlich, dass die Maklergebühren europaweit die höchsten sind und wir wissen, dass sie allein in Österreich 22,7 Prozent der Jahresmiete ausmachen. Auch wenn wir reduzieren wollten – von drei auf zwei Monatsmieten –, wären wir immer noch in der Größenordnung von Deutschland und wären damit immer noch die Nummer eins, was die Kosten für Mieter betrifft. Ich glaube, das ist ein bisschen wenig. Wenn Sie wirklich ein ambitioniertes Programm machen wollen, dann versuchen Sie ein bisschen mehr, um die Mieter zu entlasten. (Zwischenruf des Abg. Dr. Sonn­berger.)

Das nächste sind natürlich die Energiekosten. Wir wissen, dass die Energiekosten im Bereich des Wohnens gravierende Zunahmen verzeichnen mussten. Wir wissen, dass der Energiepreisindex allein um 12 Prozent höher war als 2007 und wir wissen auch, dass der Treibstoff eine zwanzigprozentige Verteuerung bewirkt hat, sodass hier sicher


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große Belastungen für alle Familien zustande gekommen sind. Auch das wäre eine Überlegung, um insgesamt etwas zu ändern. (Abg. Dr. Graf: Karlheinz, hör auf zu „sudern“!)

Der nächste Punkt ist: Natürlich wäre auch das Mietrechtsgesetz zu überdenken. Und zwar geht es darum, versteckte Fallen für die Vermieter herauszunehmen und damit in Summe auch etwas für die Mieter zu schaffen, indem mehr Angebot am Markt da wäre.

In Summe: ein richtiger Schritt in die richtige Richtung; wir hoffen, dass es nicht dabei bleibt und die Koalition auch diese Anregungen aufnehmen wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.51


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schalle. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


18.51.51

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Herr Präsident! Grüß Gott, Frau Minister! Hohes Haus! Da es in der Bundesregierung bis jetzt keine Einigung gegeben hat, was das Inflationsbekämpfungspaket betrifft, keine Steuerreform – besser gesagt Lohnsteuer­reform –, die ganz wichtig für die Ärmsten wäre, in Sicht ist – anscheinend kann sich die ÖVP nicht dazu entschließen –, Nummer zwei, der Bundeskanzler-, gesprochen „Gusi-Hunderter“, sich auch in Luft auflöst, haben wir, um der allgemeinen Teuerung entgegenzuwirken, diesem Antrag im Ausschuss grundsätzlich zugestimmt. Es betrifft immerhin 650 000 Wohnungen und in der Regel sind es meistens die Ärmsten, die sich dadurch vielleicht doch 60 bis 80 € im Jahr sparen können.

Aber durch diese Änderung werden Bürger zu Lasten anderer Bürger entlastet. Bedenken Sie, dass viele Mietwohnungen als Vorsorge für das Alter von verant­wortlichen Bürgern in Eigenwirtschaft betrieben werden. Hier wird ganz sicher in bestehende Rechte eingegriffen und das ist aus unserer Sicht nicht in Ordnung. (Beifall beim BZÖ.)

Preistreiber im Vorjahr waren nicht die Mieten, die nur um 2 Prozent gestiegen sind, sondern die Betriebskosten. (Ruf bei der ÖVP: Richtig!) Hier hat es eine regelrechte Explosion gegeben. Hier herinnen sitzen genug Bürgermeister, die wissen, wovon ich spreche. Ich verweise nur auf die Kreutzer-Studie, die eindeutig bestätigt, dass vor allem die von den Gemeinden beeinflussten Posten – wie Müllabfuhr, Kanal- und Abwas­serentsorgung – ganz enorm gestiegen sind. (Beifall beim BZÖ.)

Um nur ein paar Beispiele zu nennen: Die Müllentsorgung ist seit 1990 um 160 Prozent teurer geworden, das liegt viermal über der Inflation. Abwasserentsorgung: 120 Pro­zent. Die viel strapazierten Energiekosten – ich muss dazusagen, die Studie geht bis 1996 – nur um 45 Prozent.

Aber die Ursache liegt eigentlich ganz woanders. Bis zum Jahre 1993 galt das Kosten­deckungsprinzip in der Gemeinde. Ab 1993 war es der Gemeinde möglich, Gewinne aus Gebühren zu machen. Es kann aus meiner Sicht überhaupt nicht sein, dass Kommunen an dieser Stelle Geld übrig bleibt, ohne dass erkenntlich ist, wohin es fließt. Das sind nämlich Gelder der Mieter.

Ich verweise an dieser Stelle auf Wien. Wien hat ungefähr 150 000 Wohnungen, die darunter fallen, und nimmt 102 Millionen € mehr an Gebühren ein. (Abg. Bayr: Was?) Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Aber auch die gemein­nützigen Wohnbaugesellschaften sind gefordert, hier mehr in die Fertigung des Ausbaus zu investieren. Nur ein Vergleich: Die privaten Häuslbauer haben bereits


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35 Prozent Fertigteilhäuser, im Wohnungsbau sind es maximal erst 13, 14 Prozent mit Fertigteilen. Ich glaube, da ist viel Geld zu holen.

Aber auch die Wohnbauförderung bedarf einer gerechten, sozialen Aufteilung. Wie ich ein bisschen mitkriege, bleibt hier relativ viel Geld in den Gemeinden und in den Ländern übrig. Ich glaube, das muss man sich hier auch noch einmal ganz genau anschauen.

Aus diesem Grund stellen wir folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schalle, Ing. Westenthaler und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der Teuerung für Mieter und Vermieter

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die eigentlichen Preistreiber des Wohnens zu stoppen, aber insbeson­dere wieder das Kostendeckungsprinzip bei Gebühren einzuführen.

*****

Danke. (Beifall beim BZÖ.)

18.56


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Schalle einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schalle, Kollegin und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte zu dem Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 622/A der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Dr. Peter Sonnberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Linderung der Inflationsfolgen bei den Wohnkosten das Richtwertgesetz geändert wird (Mietrechtliches Inflations­linderungsgesetz - MILG) (480 d.B.)

betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der Teuerung für Mieter und Vermieter

Nach dem mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz werden Mieter um ein gutes Prozent im Rahmen ihrer Mietzinszahlungen im laufenden Jahr entlastet. Bei einer monatlichen Miete von 500 Euro führt dies zu einer Einsparung von sieben Euro pro Monat und damit zu einer geringeren Belastung von 84 Euro im ersten Jahr. Das Bestreben, Mieter besonders von der extrem hohen Teuerung zu entlasten ist auf das Energischste zu begrüßen. Allerdings darf dabei nicht vergessen werden, dass nach dem Vorschlag der Regierung die Entlastung der Mieter zu Lasten der Vermieter geht. Entgegen der landläufigen Meinung ist der durchschnittliche Vermieter indes kein „Miethai“. Viele Mietwohnungen werden als Vorsorge für das Alter von verantwortlichen Bürgern in Eigenwirtschaft betrieben. Genau diese werden durch diesen Eingriff in bestehende Vertragsverhältnisse nun doppelt getroffen und in ihren Kalkulationen beeinträchtigt - zum einen von der hohen Teuerungsrate und zum anderen von den durch dieses Gesetz bedingten Mietausfällen im kommenden Jahr.


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Die Bundesregierung entlastet Bürger zu Lasten anderer Bürger. Dies stellt einen nur schwerlich hinzunehmenden Zustand dar. Insbesondere da die von den Kommunen veranlassten Betriebskosten über die Maßen steigen und beispielsweise Mehrein­nahmen aus Müllgebühren zur Finanzierung der allgemeinen kommunalen Haushalte benutzt werden. So zeigt die Studie von Kreutzer Fischer & Partner vom 15.11.2007, dass allein Wien im Jahr 2006 102 Millionen Euro Überschuss aus den Kommunal­gebühren erwirtschaftet hat. Hier muss wieder das Kostendeckungsprinzip eingeführt werden um die eigentlichen Preistreiber zu stoppen! Während Wohnungsmieten von einem Stand von 134 Punkten im Jahr 1995 auf einen Stand von 189 im Jahr 2006 gestiegen sind, kletterten im gleichen Zeitraum die Müllabfuhr von 166 auf 258, die Abwasserentsorgung von 155 auf 218 und die Energie von 104 auf 145 Punkte. Diese Entwicklung verteuert das Wohnen um ein Vielfaches der Inflationsrate. Nachdem der so genannte „Gusi-Hunderter“ wie auch die Lohnsteuerreform zur Entlastung der Leidtragenden der Teuerung gescheitert sind, stellen die unterfertigenden Abgeord­neten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die eigentlichen Preistreiber des Wohnens zu stoppen, aber insbeson­dere wieder das Kostendeckungsprinzip bei Gebühren einzuführen.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Bundesministerin Dr. Berger zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


18.56.25

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Herr Präsident! Ich möchte mich eingangs sehr herzlich bei allen bedanken, die daran mitgewirkt haben, dass dieses –zugegeben, sehr schnelle – Gesetzgebungsverfahren möglich war, allen, die zuge­stimmt haben, dass gestern ein Bautenausschuss stattfinden konnte und dass wir heute schon die Beratungen und die Abstimmung im Nationalrat haben. Mein beson­derer Dank gilt der Vorsitzenden des Bautenausschusses, Frau Kollegin Becher, und Herrn Dr. Sonnberger, mit dem ich sehr gute und – wie man sieht – sehr zielführende Verhandlungen zu diesem Thema führen konnte.

Ich gebe zu, es ist fünf Minuten vor zwölf, aber wir sind hier tatsächlich in einem sehr engen zeitlichen Korsett. Die amtlichen Werte für die Inflationsrate werden vom Öster­reichischen Statistischen Zentralamt im Februar vereinbart und es sind diese amtlichen Werte und nicht Prognosen, von denen wir ausgehen müssen, und die haben uns eben gezeigt, dass wir hier mit der bestehenden Indexklausel für die Richtwertmieten auf diesen extremen Wert vom Dezember 2007 verwiesen werden, der zum Jahres­durchschnitt in keinem Verhältnis steht.

Insofern, darf ich Herrn Schalle auch sagen, greifen wir, glaube ich, nicht in die Rechte und Möglichkeiten der Vermieter ein, weil auch die Vermieter nicht wirklich damit rechnen konnten, dass dieser Ausreißer vom Dezember 2007 hier zum Tragen kommt und die Jahresdurchschnittsrate sicher eine für alle Seiten faire Bemessungsgrundlage ist und – die Beispiele wurden ja schon genannt – doch auch zu erheblichen Ein­sparungen im Vergleich zur geltenden Gesetzeslage, würde ich durchaus sagen, führt.


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Es wurde auch schon darauf hingewiesen, dass das jetzt der erste Schritt ist. Wir haben uns darauf verständigt, im Herbst ein Paket zum Mietrecht zu schnüren. Teil dieses Pakets wird es auch sein, generell die Valorisierungsklauseln zu verein­heit­lichen, mit dem Ziel, auf eine einheitliche 5-Prozent-Schwellwertklausel zu kommen. Das hat für die Mieter Vorteile, hat aber auch für die Vermieter und die Hausver­waltungen und alle, die mit unterschiedlichsten Valorisierungsklauseln arbeiten müssen und zu unterschiedlichsten Terminen unterschiedlichste Berechnungen anstellen müssen, einen Vorteil, wenn es hier zu einer Vereinheitlichung kommt. Der Verwal­tungs­aufwand, der hiefür derzeit notwendig ist, sollte sicher auch eingerechnet werden. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Erfreulicherweise gibt es eine Einigung der Sozialpartner im Mietrechts- und im Wohnbereich, und auf dieser Grundlage arbeitet das Ministerium bereits an einem Gesetzentwurf. Diese Einigung umfasst unter anderem eine sehr praxisgerechte Begrenzung und Abgrenzung der Erhaltungspflichten, jeweils des Mieters und des Vermieters. Auf dieser Grundlage werden wir auch gesetzgeberisch tätig werden.

Bei den Richtwertzuschlägen ist sicher mehr Transparenz notwendig, sodass der Mieter erkennen kann, wofür diese Zuschläge da sind. Von meiner Seite wäre es sicher auch wünschenswert, darüber zu reden, dass es hier zu einer gewissen Begren­zung dem Ausmaß nach kommt. Im Regierungsübereinkommen selbst ist auch der Auftrag enthalten, den Betriebskostenkatalog zu durchforsten. Das wird Aufgabe für den Herbst sein.

Es wurde hier – zu Recht oder zu Unrecht, ich will das jetzt nicht bewerten – mehrfach darauf hingewiesen, dass die Verteuerung im Wohnbereich verschiedenste Ursachen hat. Meine Aufgabe ist es, im eigenen Ressortbereich und dort, wo es besonders dringend ist, mit einen Beitrag zu liefern, dessen begrenzter Reichweite ich mir durch­aus bewusst bin. Es wurde schon erwähnt, dass Kollege Dr. Bartenstein an einer Begrenzung der Maklergebühren arbeitet. Im Finanzministerium wird meines Wissens daran gearbeitet, die Kosten für die Vergebührung der Mietverträge zu begrenzen und insgesamt arbeitet die Regierung daran, ein gemeinsames Teuerungsbekämpfungs­paket zu erstellen.

In diesem Sinne darf ich Sie um die Zustimmung bitten. Wenn es so ist wie gestern im Ausschuss, ist das ja sehr erfreulich; wenn wir aus dem Justizbereich immer wieder so breite Zustimmung und sogar einstimmige Beschlüsse bekommen, dann, denke ich, setzt das eine sehr gute Tradition in diesem Bereich fort. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.01

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.01.56

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! „Die Inflation ist ein Hammer“, hat vor Kurzem Klubobmann Schüssel gesagt. – Er hat recht. Ja, die Inflation ist ein Hammer. Wir spüren das alle. Deshalb können wir uns heute freuen, dass eine erste gemeinsame Maßnahme gegen die Teuerung beschlossen wird. Die Regierung bremst die Erhöhung der Wohnkosten in bestimmten Bereichen. Danke, Frau Minister Berger, für die rasche Einigung! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

650 000 Mieter können damit etwas aufatmen, darunter sehr viele Pensionisten. Warum? – Die durchschnittliche Pension beträgt 900 €. Davon geht im Schnitt ein Viertel – ein Viertel, meine Damen und Herren! – für das Wohnen auf. Deshalb ist


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diese Bremse bei den Wohnkosten so wichtig. Als Seniorensprecherin wünsche ich mir: weiter so!

Die großen Preistreiber – Kollege Schalle hat es auch schon angesprochen –, die auch uns Senioren so weh tun, sind Energiekosten, Strom- und Kommunalgebühren. So zum Beispiel hat die Gemeinde Wien in den Jahren 2001 bis 2007 die Kosten für Abwasser und für die Müllabfuhr um 43 Prozent erhöht. (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Dr. Graf: Hört endlich auf zu „sudern“! – Abg. Scheibner: Eine Steuersenkung wäre auch nicht schlecht!)

Das ist eine ungebührliche Gebührenerhöhung. Wo bleibt da ein Bremsmanöver? (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Vizekanzler Molterer hat ein ganzes Maßnahmenbündel vorgeschlagen, um die Infla­tion wirksam zu bekämpfen. Ich wünsche mir, dass wir gemeinsam diese Chancen ergreifen, die Teuerung zu mildern und wirksam zu bekämpfen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.05


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Elmar Mayer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.04.01

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein bisschen ein Sport einzelner Redner, immer wieder auf die Bundeshauptstadt Wien „hinzuhauen“. Warum, weiß ich nicht, aber es macht Ihnen offensichtlich großen Spaß. Sie sollen die Freude haben. Die Wirklichkeit ist ein bisschen eine andere. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch ich möchte mich dem Kreis jener anschließen, die der Ministerin wirklich von Herzen gratulieren (Beifall bei der SPÖ – Abg. Dr. Graf: Endlich einer, der nicht „sudert“!), weil es ihr gelungen ist – und es freut mich das es gerade unsere Justiz­ministerin ist –, einen ersten Schritt zu einer sinnvollen Bekämpfung der hohen Wohn­kosten insgesamt, besonders für den Mieter, zu schaffen. Das ist eine gute Leistung. Ich danke Ihnen dafür. Wer schnell hilft, hilft doppelt. Es ist auch wichtig, dass Sie das sehr schnell durch das Parlament – in diesem Fall positiv – gepeitscht haben. Danke dafür. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Zweite, zur Explosion der Wohnkosten – unterschiedliche Bereiche, über die wir heute schon diskutiert haben: Auf der einen Seite gibt es die Miete, auf der anderen Seite ist der noch viel größere Teil, nämlich die zweite Miete, das sind die Betriebs­kosten, die wirklich zu einer Zweitmiete angewachsen sind. Diesbezüglich passt der Vorwurf, den Sie einseitig an die Bundeshauptstadt richten, auch auf viele Gemeinden.

Sie, die Sie selbst in den Gemeinden leben, wissen ganz genau, wie viele Gemeinden sich über die Möglichkeit, dass sie nicht mehr kostendeckende Gebühren vorschreiben müssen, ein Körberlgeld schaffen. Das ist so! (Abg. Dr. Graf: Jetzt verfällt er auch ins Sudern!) Ich kann Ihnen viele kleine Gemeinden aus unserem Bundesland nennen, die – Kollege Schalle, du hast es vorhin gesagt – im Verhältnis wesentlich höhere Überschreitungen haben und sich ein wesentlich höheres Körberlgeld geschaffen haben als zum Beispiel die Stadt Wien. Man soll hier wirklich fair vergleichen und fair miteinander diskutieren. Das tun Sie nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Zweite – auch hier kann man die Länder nicht außer Acht lassen –: Wir haben vom Parlament aus beschlossen, dass man die Wohnbauförderungsmittel dezen­tralisie­ren will. Man hat sie dezentralisiert. Das betrifft jetzt alle Bundesländer – ob rot oder schwarz, bis hin zum BZÖ. Die haben alles veräußert und leider keine Mög­lichkeiten mehr, mit der Wohnbeihilfe aktiv Sozialleistungen zu steuern. Aber in den anderen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, dass die Länder mit ihren Rücklagen,


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mit den laufenden Wohnbaufördermitteln, die sie bekommen, tatsächlich sozial steuernd eingreifen können. Sie tun das zu wenig! Es gibt Länder die tun es. Viele Länder tun es zu wenig und verwenden Wohnbauförderungsmittel für andere Zwecke. Wenn wir sozial gerecht ansetzen wollen, dann haben wir hier die Möglichkeit, das zu tun.

Ein Letztes noch: Es gibt gemeinnützige Mieter. Ich nenne jetzt ein Beispiel aus meinem Bundesland (Abg. Neugebauer: Die VOGEWOSI!), wo ich das selber weiß: Die VOGEWOSI betreut fast alle gemeinnützigen Mieter in Vorarlberg. Sie setzt ihre Gewinne ein, um die Mieten zu dämpfen. Ich fordere auch andere Wohn­bau­gesellschaften – vor allem die gemeinnützigen – auf, das endlich zu tun (Abg. Dr. Bri­nek: Was heißt „gemeinnützig“?!), nämlich ihre Gewinne dafür zu verwenden, um mitzuhelfen, dass die Wohnungskosten nicht weiter explodieren. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.07


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Sieber. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.07.16

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Auch ich möchte den Vorschlag, den Baukostenindex praktisch vom Dezemberwert auf den Durchschnittswert abzusenken, begrüßen. Ich möchte aber vor allem danke sagen, und zwar den Eigentümervereinigungen und den Haus- und Grundbesitzer­vereinen, die hier sehr konstruktiv mitgeredet, sich eingebracht und diese Regelung akzeptiert haben. Denn schlussendlich sind sie es, die hier die Zeche zu bezahlen haben und die Mittel aufbringen. Ich glaube, da können wir Ihnen, Frau Ministerin, auch durchaus danke sagen.

Beim Schwellenwert werden wir auch mitgehen. Ich glaube, dass hier eine vernünftige Regelung vorliegt und wir durchaus gesprächsbereit sind. Ich freue mich auch, wenn die Maklergebühren, wie es gesagt wurde, tatsächlich von drei auf zwei Monatsmieten gesenkt werden. Das wäre durchaus eine Entlastung im Sinne der Mieter. Hier werden Sie in mir einen guten Unterstützer finden.

Wenn Sie aber von einer Sozialpartnereinigung sprechen, die hier vorliegen soll, können Sie sicherlich nicht mit meiner Unterstützung rechnen. Dieses Papier, das von den Sozialpartnern vorgelegt wurde, ist eine reine Diskussionsgrundlage, über die wir weiter diskutieren können (Abg. Dr. Sonnberger: Da muss man noch ein bisschen verhandeln!), aber von einer Einigung können wir hier noch lange nicht sprechen. Hier wird es noch einiger Gespräche bedürfen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.08


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Muchitsch. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.08.58

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Eilzugstempo ist es unserer Ministerin Maria Berger in Abstimmung mit der ÖVP gelungen, ein Ansteigen der Mieten von 3,6 auf 2,2 Prozent zu bremsen. Ich glaube, das ist eine tolle Sache, wenn wir daran denken, welche Teuerungen und Preisexplosionen es in den letzten Monaten gegeben hat. Hier gibt es Studien und Zahlen. Es ist auch nicht verwun­derlich, wenn die Schuldenfalle immer größer wird und immer mehr Familien davon betroffen sind. Nur eine Zahl: Im Jahr 2007 gab es bereits über 8 600 Privatkonkurse, um 15 Prozent mehr als im Vorjahr.


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Ich glaube, es ist dies ein wichtiger Schritt, vor allem für jene Mieter, die in Wohnungen von Althäusern wohnen, welche vor 1945 errichtet wurden. Jetzt gilt es, die Gespräche fortzuführen. Vorweg ein Dankeschön an den Koalitionspartner, weil er sich bereit erklärt hat, dementsprechend auch bei einem Systemwechsel bei der Mietenanpas­sung weitere Gespräche zu führen und mitzumachen. Recht herzlichen Dank dafür! Somit ist auch gewährleistet, dass es ein mittelfristiges Einfrieren der Mieten gibt und erst später eine Erhöhung erfolgt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ein sehr gutes Ergebnis zum Wohle der rund 350 000 Mieter von Wohnungen in Althäusern aus der Zeit vor 1945. Ein Danke an die zuständige Ministerin und ein Danke an die Mitglieder des Bauten­ausschusses für das rasche, sachliche und effiziente Handeln!

Nun aber noch ein persönliches Wort. Ein Steirer muss etwas richtigstellen für die Wiener. Wenn hier Behauptungen in den Raum gestellt werden und immer wieder die Bundeshauptstadt Wien negativ dargestellt wird, so gestatten Sie mir einen Vergleich: Die Kosten für 120 Liter Restmüll pro Jahr betragen in Wien 196,56 €, in Mödling – wo ein ÖVP-Bürgermeister regiert – betragen sie 246,45 €, in Klagenfurt 221 € und in Graz – das müssen Sie wissen, Frau Steibl – betragen sie 339,84 €. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) So etwas macht man nicht! Wenn man gemeinsam etwas erreicht hat, dann hackt man nicht gegenseitig hin! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich nenne Ihnen jetzt ein Beispiel aus dem roten Leibnitz: Leibnitz hat seit 2005 einen SPÖ-Bürgermeister. In Leibnitz gibt es eine soziale Staffelung von Gemeindegebühren und Abgaben. Alle Gebühren und Abgaben, was die Gemeinde betrifft, unterliegen der sozialen Staffelung nach den ASVG-Richtsätzen. Das heißt, Menschen beziehungs­weise Familien mit niedrigem Einkommen haben bis zu 80 Prozent Entlastung bei diesen Gemeindegebühren. Das ist sozialdemokratische Handschrift! (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Und wer zahlt?!)

19.12


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Freund. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.12.32

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Das Wohnen ist einer der elementarsten und wichtigsten Grundwerte jedes Menschen. Hohe Miet- und sonstige Kosten belasten die Bürger. Hier Änderungen im positiven Sinn herbeizuführen ist Aufgabe der Politik. Ich begrüße deshalb die Einigung zwischen Bundesminister Bartenstein und Justizminis­terin Berger zu dieser heute zu beschließenden Gesetzesnovelle.

Diese Änderung ist ein wichtiger Mosaikstein bei der Inflationsbekämpfung. Durch diese nun vorliegende Einigung, den Jahresdurchschnittswert von 2,2 Prozent statt 3,6 Prozent für die Mieterhöhung anzuwenden, ist mit einer Einsparung von bis zu 100 € im Jahr für zirka 650 000 Haushalte zu rechnen. Minister Bartenstein hat weiters angekündigt, im Laufe des heurigen Jahres die Maklerprovision von drei auf zwei Monatsmieten gesetzlich zu senken. Das wäre ein weiterer wichtiger Schritt und eine Erleichterung, die hier herbeigeführt würde.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, ein entscheidender Faktor in Bezug auf Wohnungs- und Mietkosten sind natürlich die Energie- und Betriebskosten. Diese sind derzeit die großen Preistreiber. Auch hier muss durch geeignete Maßnahmen alles getan werden, um nicht noch weiter an der Preisschraube zu drehen. Besonders sinnvoll würde ich es auch erachten, die thermische Sanierung voranzutreiben, denn dies hätte einen positiven Effekt auf die Energieeffizienz.


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Diesem Gesetz gebe ich gerne meine Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.14


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Schelling. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.14.18

Abgeordneter Dr. Johann Georg Schelling (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minister! Die Inflation ist ein Thema, das uns alle berührt. Ich mache gleich zu Beginn darauf aufmerksam, dass auch die Vermieter von der Inflation berührt sind, zum Beispiel durch den Baukostenindex.

Betrachtet man nun die Inflationsentwicklung, dann stellt man sich die Frage, wo denn diese Differenz von 2,2 Prozent Durchschnittsinflation und 3,6 Prozent Dezember­inflation herkommt. Sie ist zu zwei Dritteln getrieben von den Wohnkosten, von Gas-, Strom- und von den Lebensmittelkosten. Daher ist dieser heutige Beschluss richtig. Er ist sinnvoll, aber er ist auch maßvoll. Er ist ein tragbarer Kompromiss, der auch begründbar ist.

Zum einen ist diese Erhöhung fast einzigartig, dass man nämlich einen Monatswert her­nimmt. Bei allen anderen Erhöhungen haben wir Jahresdurchschnittswerte, an denen wir uns orientieren, zum Beispiel auch bei den Löhnen und Gehältern.

Zum Zweiten ist es ein einmaliger Systemwechsel, der im Folgejahr wieder zu einem Regelsystem wird.

Zum Dritten glaube ich, dass mit dieser gemeinsamen Entscheidung der Koalition tatsächlich einige gefährliche und die Werterhaltung gefährdende Vorschläge verhin­dert und abgewendet wurden. Auch die Vermieter spüren ja nicht eine Monats-, sondern eine Jahresinflation.

In diesem Zusammenhang kann man durchaus sagen, dass dieser erste Schritt zur Inflationsbekämpfung ein Vorzeigemodell ist. Es wird aber jetzt darauf ankommen, dass die anderen 14 Maßnahmen, die Finanzminister Molterer im Inflationsbekämp­fungspaket vorgeschlagen hat, rasch umgesetzt werden – auf die Problematik von Gebühren und Betriebskosten wurde schon eingegangen.

Ich glaube, diese Inflationsbekämpfung sind wir den Menschen schuldig. Meine Damen und Herren von der SPÖ! Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie dem Inflations­bekämpfungspaket zu! (Beifall bei der ÖVP.)

19.15


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hörl. 1 Minute Redezeit. – Bitte.

 


19.16.06

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Ich bedanke mich für die ausreichende Redezeit.

Auch ich möchte mich bei den Wohnungseigentümern, Hauseigentümern und Ver­mietern für das Verständnis bedanken, dass wir hier eine Umstellung durchführen, die 650 000 Menschen etwas bringt.

Ich möchte auch sagen, dass immer diejenigen, die nicht Bürgermeister sind, nicht werden wollen, auch nicht werden können, sich über die Gemeinden aufregen. Bei den Gemeinden ist es so, dass wir natürlich kostendeckend arbeiten müssen. „Kosten­deckend“ arbeiten, Herr Veit Schalle, heißt nicht „kostenmaximierend“. Wir müssen alle sparen – bei den Gemeinden, bei den Ländern, auch beim Bund und gerade auch


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bei Ihnen mit Ihren Ideen zur Umwelt und zur Energieversorgung; die sind nämlich auch preistreibend. Ich bitte auch die Grünen, hier etwas einzusparen. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.16


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Eßl. 1 Minute Redezeit. – Bitte.

 


19.17.00

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Hohes Haus! Wir diskutieren heute einen System­wechsel, was die Berechnung des Richtwertes für die Mieten betrifft, wobei zwar die Werthaltigkeit gesichert wird, die Menschen in unserem Land aber trotzdem in dieser momentan schwierigen Phase entlastet werden. Die ÖVP hat mit einem 15-Punkte-Programm konkrete Vorschläge erarbeitet. Dies ist ein Punkt, der umgesetzt und für einige Hunderttausend Mieter knapp 100 € im Jahr bringen wird.

Die Bundesregierung tut also etwas. Aber auch die Länder und die Gemeinden sollen dort etwas tun, wo sie selbst Nutznießer sind. Zu den Bereichen Energieversorgung, Kanal und Wasser sage ich: Kostendeckend arbeiten ja, aber es soll keine Über­deckung gegeben sein.

Es tut mir leid, wenn auch ich die Gemeinde Wien als Beispiel bringen muss. In der Gemeinde Wien zahlt der Bürger für das Wasser 1,30 € pro Kubikmeter, in meiner Heimatgemeinde, einer 6 000-Einwohner-Gemeinde zahlt man 1,08 € für den Kubik­meter Wasser. (Unruhe im Saal. – Abg. Riepl: Wie ist es mit der Qualität des Wassers?) Das sind schließlich und endlich 20 Prozent Unterschied. Das macht pro Person im Jahr immerhin 10 € aus!

Wir, die ÖVP, wollen für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes etwas tun. Deshalb ein klares Ja zu diesem Gesetz! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.18


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Praßl. 1 Minute Redezeit. – Bitte.

 


19.18.34

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Wir beschließen heute gemeinsam ein Gesetz, das letztendlich 650 000 Mieterinnen und Mietern hilft. Wer schnell hilft, hilft doppelt. Die intensive Diskussion hat es im Aus­schuss gezeigt. Es gibt einige Themen, mit denen wir uns noch auseinandersetzen müssen, wie zum Beispiel mit dem Thema „Thermische Sanierung“.

Meine Damen und Herren! Ich wünsche schöne Ostern! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.19


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als vorläufig letzter Redner gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.19.09

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Bis zur „Zeit im Bild“ geht es sich auf jeden Fall aus, aber ihr seid jetzt ohnehin lange nicht da gewesen. Ich hoffe, ihr wart nicht bei einer „Suderer“-Diskussion. Aber wenn ihr jetzt schon da seid, könnt ihr noch ein bisschen zuhören, liebe Kollegen von der SPÖ. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.) Vielleicht sind die Grünen jetzt bei der anderen Diskussion.


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Nur ganz kurz – aber ihr habt mich herausgefordert, nämlich jene Kollegen aus den Bundesländern, die gemeint haben, sie müssen jetzt Wien vor irgendwem in Schutz nehmen. Ich sage, Wien verteidigen wir Wiener schon selber, und manchmal auch gegen eine rote Stadtverwaltung in Wien!

Es geht nicht darum, Wien schlechtzumachen, sondern darum, darauf hinzuweisen, dass eine Stadtverwaltung in einer Großstadt in erster Linie die Aufgabe haben sollte, die Verwaltung effizient und kostengünstig – effizient und kostengünstig! – zu gestalten (Abg. Riepl: Wie viel Zustimmung hat das BZÖ in Wien?) und nicht die Gebühren für Abwasser, Strom, Gas, für die Verkehrsbetriebe derartig anzuheben (Abg. Dr. Graf: Hör auf zu „sudern“!) und damit die Bevölkerung so enorm zu belasten. Darum geht es, meine Damen und Herren, und dagegen muss man die Bevölkerung in Schutz nehmen! (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

Und ich sage Ihnen ganz offen: Wir stimmen dieser Vorlage selbstverständlich zu. Ein bisschen nachdenklich waren wir aber schon, denn das ist natürlich ein einfacher Weg, dass man sagt: Die Hausbesitzer und die Vermieter wehren sich ohnehin nicht – und dürfen sich auch nicht wehren –, also setzen wir dort einmal als Erstes an. Auf der anderen Seite ist der Ansatz natürlich sinnvoll, dass man nicht einen Monatsvergleich, sondern einen Jahresvergleich macht. Deshalb stimmen wir dem auch zu.

Aber so große Lobeshymnen auf diese Maßnahme zur Bekämpfung der Inflation sind unberechtigt, denn wenn man, so wie diese Regierung, die ganze Zeit über Inflations­treiber gewesen ist und nach wie vor ist – alle Experten sagen, diese Inflation ist zu einem guten Teil auch hausgemacht –, dann braucht man nicht zu jubeln, sondern dann sollte man sich überlegen, welche weiteren Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind.

Es werden die hohen Treibstoffpreise diskutiert, und ich muss hier schon fragen: Wieso hat man dann gerade in einer Zeit der steigenden Treibstoffpreise die Mineralölsteuer so exorbitant erhöht, um diese Spirale noch weiter hinaufzudrehen? (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.) Darauf müssen Sie eine Antwort finden, meine Damen und Herren von der Bundesregierung – und wir könnten noch alle möglichen Abgaben und Gesundheitsgebühren et cetera hier anführen!

Wenn man sagt: Das ist jetzt ein erster Schritt!, meine ich: Na wunderbar!, aber gerade dann wäre es ja notwendig, auch die weiteren Schritte aufzuzeigen, etwa eine wirkliche Steuersenkung. Sie haben das entsprechend eingebracht, die Fristsetzung aber haben Sie abgelehnt. Da gibt es jetzt ein Inflationsbekämpfungsprogramm, aber: Wann wird darüber diskutiert und abgestimmt? (Zwischenruf des Abg. Dr. Stummvoll.) – Was sollen wir machen? (Abg. Dr. Stummvoll: Einen Punkt haben wir heute schon!)

Einen Punkt haben wir heute schon. Na gut, das ist ein Prozent, aber wir wollen doch eine massive Entlastung, von der die Bevölkerung wirklich etwas spürt (Zwischenruf des Abg. Dr. Schüssel), mit der die Kaufkraft gesteigert wird und mit der wir mög­licherweise dem Abflauen des Wirtschaftswachstums begegnen können. Denn: Das ist notwendig, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Ich fürchte halt, dass ihr euch weiter paralysiert und sozusagen gegenseitig aufhebt: Der eine stimmt dem anderen justament nicht zu, damit man ja nichts weiterbringt!

Wenn Sie (in Richtung SPÖ) Ihre Steuersenkung durchbringen – wir würden zustim­men – und Sie (zur ÖVP gewandt) Ihr Inflationsbekämpfungsprogramm – auch dem würden wir zustimmen –, wären das sinnvolle Maßnahmen für die Bevölkerung. Aber darauf warten wir leider noch. (Beifall beim BZÖ.)

19.22



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 192

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 480 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ein­stimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Schalle, Kollegin und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der Teuerung für Mieter und Vermieter.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

19.23.49Einlauf

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 639/A bis 674/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 3851/J bis 3864/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betrifft, berufe ich für 19.24 Uhr, das ist sogleich im Anschluss an diese Sitzung, ein.

Die Sitzung ist geschlossen.

19.24.30 Schluss der Sitzung: 19.24 Uhr

 

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1017 Wien