Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 176

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berg wurde der jungen Familie, also dem Enkelkind, vorgeschrieben, pro Monat 320 € an den Pflegekosten der Oma mitzuzahlen. Aufgrund der Einkommenssituation der Fa­milie war es dann möglich, diesen Betrag auf 100 € zu reduzieren. Aber nur, damit Sie wissen, welche Blüten das treibt!

Herr Bundesminister, Sie verfügen heute und morgen in diesem Hohen Haus noch über eine Zweidrittelmehrheit. Es wäre ein Leichtes für Sie, mit Ihrem Koalitionspartner, der ÖVP, einmal bundesweit diese Regressforderungen abzuschaffen. – Danke. (Bei­fall bei der FPÖ. – Abg. Strache: Das ist ja kein Partner, das ist ja ein Koalitionsgeg­ner!)

18.09


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist jetzt Frau Abgeordnete Haidlmayr. Ich stelle die Uhr auf die gewünschten 7 Minuten. – Bitte.

 


18.10.09

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vorredner und auch Herr Hofer haben zuerst über diese Regresskosten gesprochen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich erzäh­le Ihnen jetzt einmal etwas, wenn Sie es noch nicht wissen (Abg. Steibl: Jetzt sagen Sie es uns einmal im Klartext, oder?): Die Regressansprüche in Vorarlberg, wie Sie sie gerade beschrieben haben, und in anderen Bundesländern sind Ländersache! Da gibt es kein Bundesgesetz, das irgendwo vorschreiben würde, dass es an Angehörige Regressansprüche gibt, sondern das macht sich jedes Bundesland für sich selbst! (Abg. Ing. Hofer: Ein Verfassungsgesetz verabschieden!)

Ich sage das jetzt deshalb, weil nämlich die ÖVP – und das muss ich Ihnen jetzt einmal erzählen –, wenn es darum geht, das Pflegegeld mit 1. Jänner um 5 Prozent zu erhö­hen, alle 400 000 PflegegeldbezieherInnen in Österreich in Geiselhaft nimmt, nämlich indem sie sagt: Wir stimmen einer Erhöhung des Pflegegeldes um 5 Prozent nur zu, wenn dieser Regressanspruch abgeschafft wird!

Ich meine, das muss man sich vorstellen: Der Bund kann es nicht abschaffen, weil das Ländersache ist. (Abg. Steibl: Eben! Und das sind alles rote Länder: Steiermark und so weiter! Ihr könnt euch schon auf ein Packl hauen!)

Und das ist wirklich, mit Verlaub, Herr Präsident – verlogen! (Die Rednerin hält, wie schon vor, so auch nach diesem Ausdruck, einen Augenblick inne. – Heiterkeit.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Frau Abgeordnete, Sie warten jetzt auf meine Reaktion. Ich bitte Sie, diesen Ausdruck nicht zu verwenden, sondern einen anderen. Ich fordere Sie ausdrücklich auf, diesen Ausdruck zurückzunehmen.

Bitte, Sie sind wieder am Wort.

 


Abgeordnete Theresia Haidlmayr (fortsetzend): Mein Kollege, der ebenfalls behindert ist, hat gesagt, es wird doch keiner glauben, dass wir deppert genug sind – wortwört­lich! –, dass wir nicht checken, was Landes- und Bundesgesetze sind – und die Re­gressforderungen sind Landessache! (Abg. Ing. Hofer: Verfassungsgesetz machen!)

Und für diese Landessachen, diese Landesgesetze, wo Ihre eigenen Landeshauptleute das Geld einstecken, nämlich über den Regress, brauchen Sie nicht 400 000 Pflege­geldbezieherInnen in Geiselhaft zu nehmen. Das ist unseriös, und das tut man einfach nicht! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Steibl: Also: Die Steiermark hat einen roten Lan­deshauptmann und einen roten Soziallandesrat!)

So. Das war es einmal zum Aktuellen. – Jetzt aber zu dem  (Abg. Steibl: Und Bur­genland, Wien, Salzburg ...!) – Ja, die Landeshauptleute. Das ist Ländersache! Regen Sie sich nicht auf, ich habe es Ihnen gesagt. Sie wissen es jetzt sicher, auch wenn Sie


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