Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 178

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in Ordnung ist oder nicht, darüber zu urteilen, steht Ihnen nicht zu! – Das war der Ord­nungsruf. (Zwischenrufe bei den Grünen. – Abg. Haidlmayr: Trotzdem ist mir die Wahrheit noch immer lieber! – Ruf: Das brauchst du dir nicht gefallen zu lassen! – Abg. Haidlmayr: Nein, das passt schon! Wenn es die Wahrheit ist, ...!)

Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Schopf mit einer freiwilligen Redezeit­beschränkung von 2 Minuten zu Wort. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.16.57

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Lie­be Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu dem Antrag, den Herr Abgeordneter Hofer eingebracht hat, zur Thematik der persönlichen Arbeitsassistenz einiges sagen. Ich denke nämlich, dass dieses Thema tatsächlich sehr wichtig ist. Kollege Hofer, ich schätze auch Ihre Arbeit – nicht nur hier, sondern vor allem auch im Ausschuss –, sie ist sehr sachlich, aber ich glaube, dass Sie bei diesem Thema nicht ganz richtig liegen.

Sie fordern letztendlich eine gesetzliche Regelung, obwohl wir aufgrund der Praxis wis­sen, dass wir diesbezüglich keinerlei Schwierigkeiten haben. Im Gegenteil: Wenn man mit den Betroffenen spricht, wenn man mit Institutionen spricht, die hier in der Vermitt­lung tätig sind, wenn man mit Beamtinnen und Beamten, Kolleginnen und Kollegen vom Bundessozialamt spricht, die letztendlich zuständig sind und aufgrund von Richtli­nien diese persönliche Arbeitsassistenz zur Verfügung stellen und bereitstellen – in Ab­sprache natürlich mit den Betroffenen, in Absprache mit den Arbeitgebern –, dann weiß man, dass es sehr, sehr gut funktioniert.

Ich habe keine Zahlen aus dem Jahr 2008, sondern nur aus dem Jahr 2007, und da wissen wir, dass es in Österreich fast 300 Fälle gegeben hat – und es gab 300 Fälle, in denen es keine Ablehnung gegeben hat. Es gibt nämlich überhaupt keine Ablehnung! Es sind alle Anliegen der betroffenen Personen, von behinderten und schwerstbehin­derten Menschen, zu 100 Prozent erfüllt worden.

Mir ist auch noch wichtig, anzumerken, dass die Personen im Bundessozialamt sagen, dass es aufgrund dieser Richtlinien letztendlich möglich ist, dass man rasch agieren kann, dass man flexibel arbeiten kann, dass man tatsächlich auf sämtliche Bedürfnis­se, die die betroffenen Personen haben, auf sämtliche Anliegen und Bedürfnisse, die letztendlich auch die Arbeitgeber haben, eingehen kann.

Worum geht es in dieser Angelegenheit? – Es geht letztendlich darum, dass diese Per­sonengruppe, dass behinderte Menschen, schwerstbehinderte Menschen durch diese persönliche Arbeitsassistenz die Möglichkeit erhalten, einen Job auszuführen, wo Ar­beitnehmer und Arbeitgeber à la longue zufrieden sind. Ich denke nämlich, dass das das Wichtigste ist, dass diese Menschen auch eine Möglichkeit haben, einer Beschäfti­gung nachzugehen. Und ich meine, das muss letztendlich das Ziel von uns allen sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.19


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.20.02

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Heute Vormittag hat Fritz Neugebauer in einer sehr exzellenten Rede von der Würde des Hohen Hauses gesprochen. Wenn ich an die Rede der Kollegin Haidlmayr denke, dann sage ich, diese Rede war würdelos.

Ich muss Ihnen noch eines mit auf den Weg geben: Wenn Sie schon reden, dann müs­sen Sie auch wissen, wovon Sie reden, denn zum Beispiel das Land Vorarlberg mit


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