Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 141

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Zu den Fragen 3 und 7:

Auch das sei angesprochen. Das ist ja immer eine Erfindung auch der ÖVP, dass man sagt, diese Flieger sind jetzt teurer geworden. Das stimmt ja nicht. Ich scheue hier keinen Vergleich. Bei meinem Vergleich gibt es Einsparungen von 83 Millionen € pro Eurofighter – bei der Reduzierung von 24 auf 18 Stück unter der Regierung Schüssel waren es nur 70 Millionen. Also mit meinem Vergleich liege ich um 13 Millionen € pro Eurofighter besser. Ich glaube, dieser Vergleich hält jeder Begutachtung stand. (Abg. Murauer: Das werden wir nachrechnen!) – Sie können das gerne nachrechnen.

Die Tranche 1 reicht für unsere Luftraumüberwachung völlig aus. Es ist das modernste Flugzeug der vierten Generation. Es wird die Aufgaben 365 Tage im Jahr rund um die Uhr voll erfüllen können. Wir brauchen keinen Kampfbomber der Tranche 2! Sie haben de luxe bestellt, wir haben ein Luftraumüberwachungsfahrzeug bestellt. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn Sie – und das ist ja eine ganz witzige Debatte – das FLIR- und das DASS-Sys­tem ansprechen – wissen Sie eigentlich, was das ist? (Abg. Murauer: So gut wie Sie auf jeden Fall!) Ich bin mir da nicht so sicher. (Abg. Murauer: Aber ich bin mir sicher!) Das ist ein Infrarotsystem, das man nur braucht, wenn man im Kampfeinsatz ist. Wir können die Luftraumüberwachung mit unseren Flugzeugen, mit unserem normalen System genauso aufrechterhalten.

Kollege Platter hat von 18 Flugzeugen sechs mit diesem System ausgestattet. Die Frage ist: Warum die restlichen 12 nicht, wenn das so wichtig ist?

Das DASS-System ist ein System zum Schutz vor Verfolgung durch feindliche Kampf­flugzeuge. Entschuldigung, das ist aber nicht die Aufgabe der Luftraumüberwachung in Österreich, sage ich Ihnen ganz offen – und deswegen auch die Abbestellung.

Im Übrigen hat das nicht einmal die deutsche Luftwaffe, und die deutsche Luftwaffe ist ein bisschen in anderen Einsätzen unterwegs, beispielsweise in Afghanistan und so weiter, als die österreichische. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Zur Frage 4:

Ich habe dem Nationalen Sicherheitsrat (Abg. Murauer: Nicht informiert!) meine Sicht der Dinge vorgelegt, sogar mit PowerPoint-Präsentation. Ich weiß nicht, ob Sie dabei waren. Wir haben auf Basis der militärischen Varianten die Entscheidungen getroffen. Es ist auch aus meiner Sicht – und dazu stehe ich – sichergestellt, dass kein Euro­fighter für den Auslandseinsatz verwendet wird.

Zur Frage 5, einer ganz wichtigen Frage, der Einbindung des Finanzministers:

Zur Klärung meiner Vertretungsbefugnis wurde von meiner Seite ein Gutachten bei Professor Heinz Mayer in Auftrag gegeben. (Abg. Murauer: Im Nachhinein oder vor­her?) Vorher! Hier das Ergebnis – ich zitiere –:

„1. Zur Herbeiführung der geplanten Vertragsänderung ist im Außenverhältnis der Bun­desminister für Landesverteidigung alleine zuständig.

2. § 1 des ErmächtigungsGesetz (...) begründet die alleinige Kompetenz des Bundes­ministers für Landesverteidigung, die unklare Einvernehmenskompetenz der Vollzugs­klausel (...) schränkt diese Kompetenz nicht ein, sondern verpflichtet allenfalls zu Kon­sultationen.

3. Nach § 47 (2) Bundeshaushaltsgesetz (BHG) hat der für die Durchführung eines Einzelvorhabens zuständige Bundesminister über eine beabsichtigte Einstellung oder wesentliche Änderung dieses Vorhabens das Einvernehmen mit dem BMF herzustel-


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