Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen. (E 97.) (ruf bei der ÖVP: Wo ist der Herr Broukal?)
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Broukal, Dr. Graf, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzierung von Vorziehprofessuren an österreichischen Universitäten in der Höhe von 120 Millionen €.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen. (E 98.)
Wir kommen ferner zur Abstimmung über den Entschließungsantrag 891/A der Abgeordneten Broukal, Dr. Graf, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend bessere finanzielle Ausstattung der Universitäten. (Ruf bei der ÖVP: Wo ist der Broukal?)
Hiezu haben die Abgeordneten Broukal, Dr. Graf, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Erhöhung der Budgets des tertiären Bildungssektors und der Globalbudgetierung der Universitäten eingebracht.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Entschließungsantrag 891/A der Abgeordneten Broukal, Dr. Graf, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen in der Fassung des eben erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Broukal, Dr. Graf, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen. (E 99.)
Antrag der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (888/A)
17. Punkt
Antrag der Abgeordneten Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (900/A)
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung.
Hinsichtlich dieser Anträge wurde dem Familienausschuss eine Frist bis 23. September 2008 zur Berichterstattung gesetzt.
Ein Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung im Sinne des § 44 Abs. 4 der Geschäftsordnung liegt nicht vor.
Wir gehen daher in die Debatte ein.
Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Lapp. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.
23.31
Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren der Bundesregierung! Hohes Haus! Wir kommen zu einem wei-
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