Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 322

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Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen. (E 97.) (ruf bei der ÖVP: Wo ist der Herr Broukal?)

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Broukal, Dr. Graf, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finan­zierung von Vorziehprofessuren an österreichischen Universitäten in der Höhe von 120 Millionen €.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen. (E 98.)

Wir kommen ferner zur Abstimmung über den Entschließungsantrag 891/A der Abge­ordneten Broukal, Dr. Graf, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend bes­sere finanzielle Ausstattung der Universitäten. (Ruf bei der ÖVP: Wo ist der Broukal?)

Hiezu haben die Abgeordneten Broukal, Dr. Graf, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kol­legen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Erhöhung der Budgets des tertiären Bildungssektors und der Globalbudgetierung der Universitäten eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Entschließungsan­trag 891/A der Abgeordneten Broukal, Dr. Graf, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kolle­gen in der Fassung des eben erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsan­trages der Abgeordneten Broukal, Dr. Graf, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. An­genommen. (E 99.)

23.30.1216. Punkt

Antrag der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenaus­gleichsgesetz 1967 geändert wird (888/A)

17. Punkt

Antrag der Abgeordneten Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (900/A)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung.

Hinsichtlich dieser Anträge wurde dem Familienausschuss eine Frist bis 23. Septem­ber 2008 zur Berichterstattung gesetzt.

Ein Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung im Sinne des § 44 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung liegt nicht vor.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Lapp. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


23.31.03

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­te Damen und Herren der Bundesregierung! Hohes Haus! Wir kommen zu einem wei-


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