Textfeld: Bundesministerium für 
auswärtige Angelegenheiten
Minoritenplatz 8
1014 Wien

Eisenstadt, am 23.02.2007

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2221

Mag.a Sandra Steiner

 

 

 

 

 

Zahl:  LAD-VD-B205-10003-4-2007

Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 geändert wird; Begutachtungsverfahren; Stellungnahme

 

Bezug:   BMWA-33.500/0004-I/7/2007

 

 

Zum obbez. Schreiben erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung Folgendes mitzuteilen:

 

1) Allgemeines

Die bisherige Regelung beruht auf dem föderalistischen Prinzip und erlaubt den Ländern, ausgehend von einem Rahmen, entsprechende Änderungen vorzu-nehmen. Dies wurde auch im Burgenland entsprechend den regionalen und saisonalen Gegebenheiten ausgenutzt und es sind uns diesbezüglich keine weiteren Wünsche bekannt.

 

Die derzeit möglichen 66 Stunden werden nur von den Handelsketten im Bereich des Lebensmittelhandels ausgenutzt, nicht aber von anderen Betrieben des Handels.

 

Gegen eine allgemeine Ausweitung auf 72 Stunden gibt es verschiedene Bedenken:

 

Vertreterinnen oder Vertreter von Kleinbetrieben befürchten, dass Großbetriebe des Lebensmittelhandels, Diskonter oder an Durchzugsstraßen gelegene Supermärkte ihre Öffnungszeiten ausdehnen und insbesondere auch das Morgengeschäft übernehmen wollen. Dadurch würde die bisher geübte Nischenpolitik der Kleinbetriebe zerstört und diese in ihrer wirtschaftlichen Existenz weiter geschwächt.

 

Der zunehmende Kostendruck würde daher vor allem den kleinen dörflichen Handelsbetrieben schaden und könnte viele von ihnen in ihrer Existenz bedrohen. Das würde auch die regionale Nahversorgungsstruktur gefährden. Vor allem ältere und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen in den ländlichen Kleingemeinden des Burgenlandes hätten die negativen Konsequenzen einer derartigen Entwicklung zu tragen.

 

Weiters muss festgehalten werden, dass eine Verlängerung der Öffnungszeiten keine Mehrumsätze bringt, sondern nur zu einer Verlagerung des Umsatzes, und zwar hauptsächlich zu den großen Zentren, zu den Diskontern und zu verkehrsgünstig gelegenen Supermärkten führt.

 

Die Erweiterung der Öffnungszeiten schafft keine neuen Arbeitsplätze, sondern führt eher zu einem Rückgang der Beschäftigung. Da gerade bei Öffnungszeiten am Abend relativ hohe Zuschläge aufgrund des Kollektivvertrages bezahlt werden müssen, sind durch längere Öffnungszeiten jene Betriebe bevorzugt, die mit möglichst wenig Personal hohe Umsätze erzielen. Benachteiligt sind Betriebe, die sehr personalintensiv sind, weil sie großen Wert auf Beratung und auf Bedienung legen. Jede Ausweitung bei gleich bleibendem Umsatz führt zu einer Benachteiligung dieser Geschäfte.

 

Bemerkenswert erscheint, dass die Ausführungen in den Erläuterungen zum vorliegenden Gesetzesentwurf, „die derzeit geltenden Ladenöffnungszeiten entsprechen zum Teil nicht den wirtschaftlichen Erfordernissen“, wortgleich sind mit den Erläuterungen zum Öffnungszeitengesetz 2003. Nach mehreren in den letzten Jahren veröffentlichten Meinungsumfragen ist der weit überwiegende Anteil der Konsumentinnen oder Konsumenten mit den aktuellen Öffnungszeiten zufrieden und findet damit das Auslangen.

 

Nach Aussagen der Vertretung der Wirtschaftskammer sind auch 80 % der Betriebe mit der derzeitigen Regelung zufrieden (Erich Lemler, Sektionsobmann Handel der WKÖ, in einer Presseaussendung am 28.1.2003).

 

In Deutschland, wo die Öffnungszeiten erst vor kurzem ausgeweitet wurden, sind diese bei weitem nicht überall ein Erfolg. Acht Wochen nach der Freigabe des Ladenschlusses in Norddeutschland seien die meisten Händler wieder zu ihren alten Öffnungszeiten zurückgekehrt, zitieren deutsche Medien den Hauptverband des Deutschen Einzelhandels. Der Strom der Kundinnen oder Kunden ebbe nach 19 Uhr stark ab. Gut laufe das Geschäft hingegen nur in Bahnhofsnähen und in belebten Shopping-Centren.

 

Mit der Umsetzung des vorliegenden Gesetzesentwurfes würden sich aber auch die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im Handel weiter verschlechtern. Die in Deutschland gemachten Erfahrungen zeigen, dass sich bei liberalisierten Öffnungszeiten die Umsätze weg von den Vormittagen hin zu den Abenden und Wochenenden verlagern. Gerade in einem Land mit einem hohen Anteil an Pendlerinnen oder Pendlern, wie dem Burgenland, würden gemeinsame Freizeitblöcke in Partnerschaften und Familien auf ein unerträgliches Minimum reduziert und ein geordnetes Familienleben nur noch schwer möglich werden. In einem ländlich strukturierten Bundesland wäre es darüber hinaus aber auch vielen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern nicht möglich mit einem öffentlichen Verkehrsmittel den Arbeitsplatz zu erreichen. Auch die schon derzeit bestehenden Probleme im Bereich der Kinderbetreuung für berufstätige Mütter würden sich noch erheblich verschlechtern.

 

Lediglich in der Anhebung des frühest möglichen Beginns von 5 Uhr auf 6 Uhr kann ein positiver Inhalt des vorliegenden Gesetzesentwurfes gesehen werden. Diese Regelung bringt aber gerade im Burgenland keinerlei Verbesserung, weil hier bereits bisher durch die Burgenländische Ladenöffnungszeitenverordnung 2004 der Beginn mit frühestens 6 Uhr festgelegt worden ist.

 

Bei einer Neuregelung sollten unbedingt folgende Punkt aufgenommen werden:

 

 

 

 

 

 

2) Zu den einzelnen Bestimmungen.

 

Zu Z 1 (§ 2 Z 3):

In der Wortgruppe „nach Maßgabe der § 157 Abs. 2 GewO 1994“ sollte das Wort „der“ durch das Wort „des“ ersetzt werden.

 

 

3) Zusammenfassung

 

Abschließend erlauben wir festzuhalten, dass das bisherige Gesetz ausreichend die Öffnungszeiten regelt und genügend Möglichkeiten bietet, auf regionale Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen und entsprechende Ausnahmen zu verordnen.

 

Der Inhalt des vorliegenden Gesetzesentwurfes entspricht daher lediglich den Forderungen einzelner Handelskonzerne. Ausschließlich deren Interessen werden mit dem gegenständlichen Gesetzesentwurf verfolgt.

 

Das Land Burgenland spricht sich daher gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf aus.

 

Mit freundlichen Grüßen!

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller


Zl.u.Betr.w.v.                                                                        Eisenstadt, am 23.02.2007

 

 

 

1.    Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

2.    Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

3.    Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

4.    Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis.

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller