Amt der Steiermärkischen Landesregierung |
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An das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Stubenring 1 1011 Wien
E-Mail: post@bmwa.gv.at
E-Mail:
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è Wirtschaft und Innovation
Bearbeiter: Bei Antwortschreiben bitte |
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GZ: |
FA1F-15.01-9/2001-2 |
Bezug: |
Graz, am 27. Februar 2007 |
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Ggst.: |
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das
Öffnungszeitengesetz 2003 geändert wird; Begutachtungsverfahren; |
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Zu dem mit do.
Schreiben vom 29. Jänner 2007, obige Zahl, übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003
geändert wird, wird
folgende Stellungnahme abgegeben:
Zu § 4:
In der Verordnungsermächtigung des Landeshauptmannes ist eine Anhörung der gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr vorgesehen.
Aufgrund der positiven Erfahrungen in der Steiermark mit der Einbeziehung der Interessenvertretungen bei der Erlassung einer derartigen Verordnung wird angeregt, das Anhörungsrecht der Interessenvertretungen beizubehalten.
Dem Präsidium des Nationalrates werden unter einem 25 Abdrucke dieser Stellungnahme zugeleitet. Eine weitere Ausfertigung ergeht an die E-Mail Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at.
Für die Steiermärkische Landesregierung
(Landeshauptmann Mag. Franz Voves)