Bundesministerium

für Land- und Forstwirtschaft

Umwelt und Wasserwirtschaft

Stubenring 1

1012   W i e n

Wien, 5. März 2007

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrifft: Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Forstgesetz 1975 geändert wird

  Zl. BMLFUW-LE.4.1.5/0004-I/3/07                                                                       

 

 

 

 

Zum Entwurf einer Novelle des Forstgesetzes 1975 erlaubt sich der Österreichische Landarbeiterkammertag folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Gerade jetzt benötigt unser Wald bestausgebildetes Personal. Die Herausforderungen der nächsten Jahre wie z.B. der Klimawandel, Wetterextreme, Forstschäden, neue Geschäftsfelder wie die Biomasse und vor allem die Erhaltung und Sicherung der Wirkungen unseres Waldes (Nachhaltigkeit) zwingen uns und auch die verantwortlichen Politiker, dafür zu sorgen, dass ausreichend und bestens ausgebildetes Forstpersonal zur Verfügung stehen.

 

Bei der Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen ist genau zu achten, dass hinsichtlich der Ausbildungserfordernisse im Herkunftsland sinngemäß die gleichen Ausbildungsinhalte und Richtlinien gelten wie in Österreich. Die Ausbildung für den Förster muss weiterhin zumindest mit Maturaniveau abgeschlossen werden und eine entsprechende  umfassende Praxiszeit enthalten. Ist dies nicht der Fall, so muss dieser Ausbildungsweg in Österreich nachgeholt werden.

 

Wir fordern daher im übermittelten Entwurf die Streichung aller Passagen, die einen Zugang zu den Berufen (Forstwirt, Förster, etc.) ohne die entsprechenden Ausbildungsvoraussetzungen, wie sie derzeit in Österreich vorgesehen sind, ermöglichen.


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Sofern andere Bestimmungen Qualifikationserfordernisse und damit Zugangsbeschränkungen vorsehen, so erscheint der vorgesehene § 109 Abs. (5) Ziff. 2 trotzdem in diesem Blickwinkel äußerst bedenklich, da er zumindest in dieser Gesetzesstelle einen Zugang zur Staatsprüfung für den Försterdienst mit lediglich 2 Jahren Berufserfahrung erwähnt.

 

Damit würden auch die Absolventen der Höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft in Österreich benachteiligt und die 5-jährige Ausbildung mit Maturaabschluss obsolet, wenn jemand aus dem Ausland die gleiche Zugangsqualifikation für die Staatsprüfung, ohne diese Ausbildung, ebenfalls erlangen kann.

 

Es darf kein „Nachunten-Nivellieren“ des Ausbildungsniveaus sowohl beim Forstakademiker als auch beim Förster geben. Dies gilt auch für ausländische Kolleginnen und Kollegen, die in Österreich diese Berufe ausüben wollen.

 

Sollten jedoch andere österreichische Regelungen strengere Ausbildungsstandards und Zugangsbeschränkungen enthalten, so ist durch die vorgeschlagene Formunierung eine völlige Unübersichtlichkeit und Verworrenheit eingetreten und ist der Gesetzgeber somit nachdrücklich gefordert, für den Rechtsanwender zur Berufsausübung klar und einfach erkennbare Normen zu schaffen und damit die in Begutachtung stehenden zu überarbeiten.

 

 

                        Der Vorsitzende:                                                       Der Generalsekretär:

 

            Präsident Ing. Josef Winkler e.h.                                          Mag. Walter Medosch e.h.