Amt der Tiroler Landesregierung

 

 

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Verfassungsdienst

 

 

An das
Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
Stubenring 1
1012 Wien

E-Mail

Dr. Anton Gstöttner

Telefon: 0512/508-2200

Telefax: 0512/508-2205

E-Mail: verfassungsdienst@tirol.gv.at

DVR: 0059463

 

 

 

 

 

 

 

Entwurf einer Novelle zum Forstgesetz 1975; Stellungnahme

Geschäftszahl

Innsbruck,

Präs.II-552/421
05.03.2007

 

 

Zu Zahl BMLFUW-LE.4.1.5/0004-I/3/2007 vom 6.2.2007

Gegen den übersandten Entwurf einer Novelle zum Forstgesetz 1975 besteht vom Standpunkt der von der Tiroler Landesregierung zu wahrenden Interessen grundsätzlich kein Einwand.

Hingewiesen wird lediglich auf ein Redaktionsversehen im § 109 Abs. 10, wo für den Anpassungslehrgang für Forstassistenten in der Z. 2 eine praktische Tätigkeit in der Dauer von 1 ½ Jahren und in der Z. 3 eine solche von 1 Jahr festgelegt wird. Aus ha. Sicht schiene eine Dauer von 1 ½ Jahren angemessen.

25 Ausfertigungen sowie eine elektronische Fassung dieser Stellungnahme werden unter einem der Parlamentsdirektion zugeleitet.

 

Für die Landesregierung:

 

 

Dr. Liener
Landesamtsdirektor