VERBAND ÖSTERREICHISCHER FÖRSTER
ZVR Nr.: 60 30 57 356
Obmann: OFö. Ing. Friedrich GANSTER, IGELSCHWANG 70, 3313 Wallsee
Tel. Nr. 0676 / 576 01 44, E – Mail: f.ganster@aon.at
An
das BMLFUW
Sektion I – Recht Wallsee, am 5. März 2007
Stubenring 1
SB: Mag. Hinterleitner
Betrifft:
Stellungnahme zur Änderung der § 104, § 106 und § 109 des FG 1975;
Zu § 109 Abs. 5, Ziffer 2:
Diejenigen Personen, welchen die Berufsqualifikation anerkannt wird, müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift auf mindesten dem Maturaniveau beherrschen, und dabei dem für die Ausübung des anerkannten Berufes erforderlichen forstlichen Fachvokabular mächtig sein.
Zu § 109 Abs. 8 und 13:
Das Niveau des Anpassungslehrganges darf auf keinem Fall unter dem Niveau des österreichischen Standards liegen!
Die Beurteilungskriterien sowohl für den Anpassungslehrgang als auch für die Eignungsprüfung sind im Gesetzestext genau zu definieren.
Sowohl die Teilnehmer am Anpassungslehrgang als auch die Prüflinge bei der Eignungsprüfung haben die österreichischen Gesetze im Vollinhalt zu kennen.
Im § 109 Abs 13 lit 2:
ist der zweite Satz „Die Bestimmungen des § 106 und der dazu ergangenen (Staatsprüfungs)verordnung sind im Hinblick auf die Bekanntgabe des Prüfungstermines, der Zusammensetzung der Prüfungskommission sowie gegebenenfalls auf die in der Anlage 1 definierten Prüfungsinhalte sinngemäß anzuwenden“ und zu präzisieren!
Durch die beabsichtige Änderung der vorhin angeführten Paragraphen sieht die österreichische Försterschaft eine Unterwanderung des guten und sehr strengen Ausbildungsniveaus gegeben, welches derzeit in Österreich Gültigkeit hat.
Wir fordern daher im übermittelten Entwurf die Streichung bzw. Änderung aller Passagen, die einen Zugang zu den Berufen (Forstwirt, Förster, etc.) ohne die entsprechenden Ausbildungsvoraussetzungen, wie sie derzeit der Qualität und Länge nach in Österreich vorgesehen sind, ermöglichen.
Gerade jetzt benötigt unser Wald bestausgebildetes Personal.
Die Herausforderungen der nächsten Jahre wie z.B. weiterhin steigende Interesse der Öffentlichkeit an der Walderhaltung, der Klimawandel, Wetterextreme, Forstschäden, neue Geschäftsfelder wie die Biomasse, steigende Holzmobilisierung und vor allem die Erhaltung und Sicherung der Wirkungen unseres Waldes (Nachhaltigkeit) zwingen uns und auch die verantwortlichen Politiker, dafür zu sorgen, dass ausreichend und bestens ausgebildetes Forstpersonal zur Verfügung stehen.
Alles andere wäre im höchsten Maß unverantwortlich!
Mit freundlichem Grüssen
Ing. Friedrich Ganster
Bundesobmann
PS: Diese Stellungnahme des Verbandes Österreichischer Förster wurde auch dem Präsidium des Nationalrates per e – mail übermittelt.