BUNDESMINISTERIUM FÜR EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE ANGELEGENHEITEN

VÖLKERRECHTSBÜRO

 

A-1014 Wien, Minoritenplatz 8

Tel.: 0501150-0, FAX: 0501159-3992

E-MAIL

 

GZ:

BMeiA-AT.8.15.02/0114-I.2c/2007

Datum:

11. Mai  2007

Seiten:

1

An:

BMWA: post@i13.bmwa.gv.at

Cc: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

Von:

Ges. Dr. Baier

SB:

Mag. Krauss-Nussbaumer, Dr. Loidl

DW:

3991

 

BETREFF:   Entwurf einer Novelle zum Kesselgesetz; Stellungnahme des BMeiA

 

 

Zu do. GZ BMWA-93.500/0001-I/13/2007

vom 10. April 2007

 

.

Der ggst. Entwurf wird insbesondere in Hinblick auf die damit erfolgte Umsetzung des Urteils in der Rechtssache C-257/05 begrüßt. Zwar wurde im ggst. Urteil konkret nur die Bestimmung des § 21 Kesselgesetz thematisiert und als mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar erklärt, doch wäre das in Z 2 des Entwurfs normierte Sitzerfordernis für Erstprüfstellen ebenfalls zu überdenken, da auch diese Bestimmung als mit der Dienstleistungsfreiheit unvereinbar angesehen werden könnte. Eine Neuformulierung des § 20 Abs. 4 analog zur neuen Bestimmung des § 21 Abs. 4 wird daher empfohlen.

 

 

Für die Bundesministerin:

Baier i.V.