BUNDESMINISTERIUM FÜR EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE ANGELEGENHEITEN
VÖLKERRECHTSBÜRO
A-1014 Wien, Minoritenplatz 8
Tel.: 0501150-0, FAX: 0501159-3992
GZ: |
BMeiA-AT.8.15.02/0114-I.2c/2007 |
Datum: |
11. Mai 2007 |
Seiten: |
1 |
An: |
BMWA: post@i13.bmwa.gv.at Cc: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at |
Von: |
Ges. Dr. Baier |
SB: |
Mag. Krauss-Nussbaumer, Dr. Loidl |
DW: |
3991 |
BETREFF: Entwurf einer Novelle zum Kesselgesetz; Stellungnahme des BMeiA
Zu do. GZ BMWA-93.500/0001-I/13/2007
vom 10. April 2007
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Der ggst. Entwurf wird insbesondere in Hinblick auf die damit erfolgte Umsetzung des Urteils in der Rechtssache C-257/05 begrüßt. Zwar wurde im ggst. Urteil konkret nur die Bestimmung des § 21 Kesselgesetz thematisiert und als mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar erklärt, doch wäre das in Z 2 des Entwurfs normierte Sitzerfordernis für Erstprüfstellen ebenfalls zu überdenken, da auch diese Bestimmung als mit der Dienstleistungsfreiheit unvereinbar angesehen werden könnte. Eine Neuformulierung des § 20 Abs. 4 analog zur neuen Bestimmung des § 21 Abs. 4 wird daher empfohlen.
Für die Bundesministerin:
Baier i.V.