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Amt der Wiener Landesregierung
Dienststelle: Magistratsdirektion
Geschäftsbereich Recht
Verfassungsdienst und
EU-Angelegenheiten
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MD-VD - 941-1/07 Wien, 28. Juni 2007
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit
dem das Ziviltechnikergesetz 1993
geändert wird;
Begutachtung;
Stellungnahme
zu BMWA-91.511/0005-I/3/2007
An das
Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit
Zu dem mit Schreiben vom 4. Mai 2007 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes wird nach Anhörung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wie folgt Stellung genommen:
Zu § 30:
Da für die vorübergehende oder gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen gemäß § 30 ZTG die Verleihung einer Befugnis im Gegensatz zu den §§ 33 Abs. 1 und 34 Abs. 1 ZTG für ständig niedergelassene Ziviltechniker, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den EWR sowie Staatsangehörige der Schweizer Eidgenossenschaft sind, nicht vorgesehen ist und die erforderliche Befähigung daher nicht geprüft werden kann, wird angeregt, die Wirkungen des § 4 Abs. 3 ZTG auf inländische und niedergelassene EWR- bzw. Schweizer Staatsangehörige zu beschränken.
Zu den §§ 35 und 36:
Es wird festgestellt, dass sich die §§ 35 und 36 ZTG - obwohl § 33 Abs. 1 die Verleihung einer Befugnis auch für Architekten vorsieht - lediglich auf Ingenieurkonsulenten beziehen, während vergleichbare Regelungen für Architekten fehlen.
Für den Landesamtsdirektor:
Dr. Peter Krasa
Mag. Andreas Trenner Obersenatsrat
Ergeht an:
1. Präsidium des Nationalrates
2. alle Ämter der Landes-
regierungen
3. Verbindungsstelle der
Bundesländer
4. Büro der Geschäftsgruppe Wohnen,
Wohnbau und Stadterneuerung
5. MA 64
(zu MA 64 - 2847/2007)
mit dem Ersuchen um Weiter-
leitung an die einbezogenen
Dienststellen