Bregenz, am 11.07.2007 |
(Bei Antwortschreiben bitte anführen)
Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit
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Auskunft: Dr. Wolfgang Herzog Tel: +43(0)5574/48442-60123 |
Betreff: |
Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird; Entwurf, Stellungnahme |
Bezug: |
Schreiben vom 22.5.2007, BMWA-30.680/0002-I/7/2007 |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zum übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird, wird Stellung genommen wie folgt:
Es wird bedauert, dass im gegenständlichen Entwurf das betriebsanlagenrechtliche Problem des Gastgartenbetriebes weiterhin übergangen wird. Es ist bekannt, dass auf Grund der zu § 112 Abs 3 GewO 1994 bzw zur Vorgängerbestimmung des § 148 Abs 1 GewO 1994 ergangenen Judikatur des VfGH (va VfSlg 14551) und des VwGH sowie der nachfolgenden Änderungen der Gesetzesbestimmung erhebliche Unklarheiten und Unsicherheiten über den derzeitigen Inhalt der so genannten Betriebs(zeiten)garantie für Gastgärten entstanden sind. Dies hat österreichweit zu einer uneinheitlichen Vollzugspraxis bei der Genehmigung von Gastgärten geführt. Eine legistisch klare und vollzugstaugliche Lösung, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird, fehlt. Die derzeitige Unklarheit der Rechtslage ist weder den Gewerbetreibenden noch den Nachbarn noch den Gewerbebehörden zumutbar. Eine Überarbeitung des § 112 Abs 3 GewO 1994 wird daher für dringlich erachtet.
Mit freundlichen Grüßen
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Für den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Vorarlberg Der Präsident
Dr Röser |
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begutachtungsverfahren@parlament.gv.at |