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Amt der Wiener Landesregierung
Dienststelle: Magistratsdirektion
Geschäftsbereich Recht
Verfassungsdienst und
EU-Angelegenheiten
Adresse: 1082 Wien, Rathaus
Telefon: 4000-82318
Telefax: 4000-99-82310
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DVR: 0000191
MD-VD - 957-1/07 Wien, 28. Juni 2007
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit
dem das Wirtschaftstreuhandberufs-
gesetz geändert wird;
Begutachtung;
Stellungnahme
zu BMWA-33.430/0020-I/3/2007
An das
Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit
Zu dem mit Schreiben vom 4. Mai 2007 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes wird nach Anhörung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wie folgt Stellung genommen:
zu § 232 Abs. 3 Ziffer 4 des Entwurfes:
Diese Wendung ist
inhaltlich unklar. Sie erfüllt keine Mindeststandards zum Schutz des Rufes
des betroffenen Wirtschafstreuhänders und gewährleistet nicht, dass
die ös-
terreichische Vollzugsbehörde eine Bescheinigung erhält, mit der sie
die standesrechtliche Zuverlässigkeit, ohne den Schutz des Rufes des
Betroffenen zu verletzen, überprüfen bzw. bewerten kann.
Sie lässt einerseits offen, ob „schwerwiegendes standeswidriges Verhalten“ rechtskräftig festgestellt sein muss und anderseits auch, wie alt „es“ schon sein darf, um noch in die Bescheinigung aufgenommen werden zu können (=> Tilgung?).
Im Übrigen steht das Wort „Verhalten“ im Entwurf in der Mehrzahl „standeswidrige Verhalten“. Die Verwendung dieses Wortes ist nur in der Einzahl vorgesehen.
Für den Landesamtsdirektor:
Dr. Peter Krasa
Mag. Jürgen Fischer Obersenatsrat
Ergeht an:
1. Präsidium des Nationalrates
2. alle Ämter der Landes-
regierungen
3. Verbindungsstelle der
Bundesländer
4. MA 63
(zu MA 63 - 4204/07/1)
mit dem Ersuchen um Weiter-
leitung an die einbezogenen
Dienststellen