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AMT
DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109 |
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An das Bundesministerium für Finanzen Himmelpfortgasse 4 - 8 1015 Wien
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Beilagen |
Bürgerservice-Telefon 02742-9005-9005
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LAD1-VD-13222/035-2007 |
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Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) |
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(0 27 42) 9005
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Bezug |
BearbeiterIn |
Durchwahl |
Datum |
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BMF-010000/0059-VI/1/2007 |
Dr. Michael Hofer |
15337 |
09. Oktober 2007 |
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Betrifft |
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Abgabensicherungsgesetz 2007
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 09. Oktober 2007 beschlossen, zum Entwurf eines Abgabensicherungsgesetzes 2007 wie folgt Stellung zu nehmen:
Zu Artikel 5 Z. 4 (§ 158 Abs. 4 BAO):
Artikel 5 Z. 4 des Entwurfs sieht eine Berechtigung der Abgabenbehörden vor, u.a. in die KFZ Genehmigungs- und Informationsregister der Landesregierung oder von den Landesregierungen beauftragten Stellen auf automationsunterstützem Weg Einsicht zu nehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass seit 1. Juli 2007 sämtliche Fahrzeugdaten einzelgenehmigter Fahrzeuge in Österreich in die Genehmigungsdatenbank des Versicherungsverbandes eingetragen werden, und damit zentral die Daten für ganz Österreich zur Verfügung stehen.
Es erscheint daher wesentlich einfacher, den Abgabenbehörden einen Zugriff auf diese Datenbank zu eröffnen, anstatt Daten aus neun zum Teil unterschiedlichen Datensystemen mit zusätzlichem Aufwand für die Länder abzufragen.
Zu dieser Thematik fand am 19. September 2007 eine Besprechung zwischen Vertretern der Länder und dem Bundesministerium für Finanzen statt, bei der Folgendes festgelegt wurde:
- Für jedes Fahrzeug, welches einzelgenehmigt wird bzw. dessen Daten gemäß §28b KFG in die Genehmigungsdatenbank eingegeben werden und welches die Klasse M1 oder N1 oder eine der Klasse L aufweist, wird eine Zulassungssperre gesetzt, die nur im Zusammenwirken mit der Abgabenbehörde aufgehoben werden kann. Somit ist eine Erstzulassung nur nach erfolgtem Kontakt mit der Abgabenbehörde möglich, die so von jedem Fahrzeug Kenntnis erlangt. Diese Lösungsvariante verursacht keine Mehrkosten.
- Für Fahrzeuge, die nachträglich auf eine dieser Klassen umgebaut werden (meist N1 auf M1), führt das Bundesministerium für Finanzen eine automatische, regelmäßige Abfrage aus der Genehmigungsdatenbank durch.
Es wird daher angeregt, die diesem Besprechungsergebnis entsprechenden, notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen – insbesondere in § 158 Abs. 4 BAO ein Einsichtnahmerecht der Abgabenbehörden in die automationsunterstützt geführten KFZ Genehmigungsdatenbank des Versicherungsverbandes vorzusehen.
Sollte an der Regelung des Entwurfs festgehalten werden, wäre zunächst zu klären, welche Daten in welchen Zeitabständen benötigt werden. Weiters setzt eine Datenübertragung an die Abgabenbehörden voraussichtlich die Generierung einer Datenschnittstelle voraus. Daher wird gefordert, dass der Bund den mit der Softwareänderung und den laufenden Datenübertragungen verbundenen Personal- und Sachaufwand ersetzt.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates elektronisch übermittelt.
Ergeht an:
1. An das Präsidium des Nationalrates,
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2. An das Präsidium des Bundesrates
3. An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates
4. An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)
5. An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
6. Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien
7. Landtagsdirektion
NÖ Landesregierung
Dr. PRÖLL
Landeshauptmann