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AMT
DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109 |
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An das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Minoritenplatz 5 1014 Wien
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Beilagen |
Bürgerservice-Telefon 02742-9005-9005
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LAD1-VD-15101/017-2008 |
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Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) |
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(0 27 42) 9005
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Bezug |
BearbeiterIn |
Durchwahl |
Datum |
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BMUKK-12.690/1-III/2/2008 |
Dr. Josef Gundacker |
14171 |
08. April 2008 |
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Betrifft |
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Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 8. April 2008 beschlossen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird, wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Im Rahmen des „Paktum Finanzausgleich 2008“ wurde zwischen den Finanzausgleichspartnern u.a. vereinbart:
„Der Bund finanziert ab dem Schuljahr 2008/09 die Umsetzung der Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen auf einen Richtwert von 25 im Ausmaß des tatsächlichen Bedarfes, nach den Kriterien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.“
Der nunmehr vorliegende Entwurf soll diese Vorgabe umsetzen und damit das Ausbildungsniveau anheben sowie standortbezogenen Bedürfnissen gerecht werden.
Für das Schuljahr 2007/08 wurden insgesamt 1.500 Planstellen als Abrufkontingent für die Senkung der KlassenschülerInnenhöchstzahl an Volksschulen, Hauptschulen und Polytechnischen Schulen den Ländern zur Verfügung gestellt.
Ab dem Schuljahr 2008/09 fallen weitere Planstellen für die Umsetzung dieser Maßnahme an. In den Erläuterungen wird von einem Planstellenbedarf von 1.100 im Schuljahr 2008/09, einem Planstellenbedarf von 1.000 im Schuljahr 2009/10 und einem Planstellenbedarf von 900 im Schuljahr 2010/11 ausgegangen.
Seitens der NÖ Landesregierung wird – ungeachtet der vorgenommenen Einschätzung der Planstellenentwicklung – davon ausgegangen, dass die aus der Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen resultierenden Kosten vom Bund getragen werden.
2. Weiters wird angeregt, Regelungen betreffend die Integration in der 9. Schulstufe in den vorliegenden Entwurf aufzunehmen.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates elektronisch übermittelt.
Ergeht an:
1. An das Präsidium des Nationalrates,
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2. An das Präsidium des Bundesrates
3. An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates
4. An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)
5. An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
6. Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien
7. Landtagsdirektion
NÖ Landesregierung
Dr. PRÖLL
Landeshauptmann