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Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

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GZ.: I Schu 3 / 24 - 2008

Graz, am 7. April 2008

 

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das

Schulorganisationsgesetz geändert wird;

 

S t e l l u n g n a h m e

 

 

 

 

Zu dem mit do. Erlass vom 12. März 2008, GZ.: BMUKK-12690/1-III/2/2008, anher übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird, wird gemäß § 7 Abs. 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 240/1962, in der geltenden Fassung, wie folgt Stellung genommen:

 

 

Zu § 10 Abs. 3 Z 1 und § 16 Abs. 1 Z 1:

Es erscheint nicht erforderlich, ein neues Fach zu konstruieren. Politische Bildung könnte in den Gegenstand Geschichte und Sozialkunde integriert werden, zumal ohnehin keine Überschreitung des Stundenausmaßes vorgesehen ist. In weiterer Folge müsste lediglich der entsprechende Lehrplan geändert werden.

 

Zu §§ 14, 21 und 33, jeweils erster Satz:

Damit die Klassenschülerzahl von 25 tatsächlich nur aus besonderen Gründen überschritten wird, sollte der Satzteil „…hat 25 als Richtwert zu betragen…..“ abgeändert werden auf „…darf  25 nicht übersteigen…“.

 

 

 

 

Der Amtsführende Präsident:

Mag. Erlitz