An das

Bundesministerium

für Unterricht, Kunst und Kultur

Minoritenplatz 5

1014 Wien

 

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begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

Wien, am 10. April 2008

Zl. B,K-200/100408/DR,EH

 

GZ: BMUKK-12.690/1-III/2/2008

 

Betreff: BG, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird:

 

Der Entwurf sieht im Wesentlichen folgende drei Ziele vor, denen grundsätzlich zugestimmt werden kann:

  1. Senkung der Klassenschülerzahl in Volks- und Hauptschulen sowie in Polytechnischen Schulen
  2. Ermöglichung der Einrichtung von Sprachförderkursen auch an Hauptschulen und Polytechnischen Schulen sowie Verlängerung der Maßnahmen an Volksschulen um zwei Jahre
  3. Einführung von Politischer Bildung im Pflichtgegenstandskatalog

 

 

Ad 1: Senkung der Klassenschülerhöchstzahl

Der Österreichische Gemeindebund weist darauf hin, dass eine Absenkung der Klassenschülerzahl im Pflichtschulbereich – je nach der gegenwärtigen Ausgangssituation in der einzelnen Gemeinde – in zahlreichen Gemeinden hohe Investitionskosten mit sich bringen wird. Eine für einen Schultyp derart flächendeckende Maßnahme ist ohne Realisierung eines zusätzlichen Raumangebots nicht umsetzbar. Es würden daher für den Bau (bzw. Ausbau) von Schulen oder zusätzliche Mieten, die Ausstattung neuer Klassen, zusätzliches Personal etc. Kosten in beträchtlicher Höhe entstehen.

 

Der Österreichische Gemeindebund hat darüberhinaus Bedenken hinsichtlich der Klassenschülerhöchstzahl von 25 an Pflichtschulen in der vorgesehenen Form einer Richtzahl. Eine solche kann dazu führen, dass seitens des Bundes die für die Zuteilung der Lehrerplanstellen festgelegten Berechnungsgrößen, die bisher neben anderen Parametern auch die Klassenschülerhöchstzahl 30 als bundesgesetzlich vorgegebene Absolutgröße berücksichtigen, durch die neue Klassenschülerhöchstzahl nicht im notwendigem Ausmaß verbessert werden. Dies würde dazu führen, dass der aus dieser Maßnahme entstehende personelle Mehrbedarf nicht oder nicht ganz durch den Bund abgegolten würde. Dadurch hätten die Länder den zusätzlichen Aufwand ganz oder teilweise zu tragen oder, wenn sie dies nicht wollen, in ihren Ausführungsgesetzen Regelungen zu treffen, die im Endeffekt eine höhere Klassenschülerzahl als 25 zur Folge haben.

Bei definitiver Festlegung der Zahl 25 durch den Bundesgesetzgeber wäre die Bundesverwaltung verpflichtet, die Berechnungsgrößen entsprechend voll zu adaptieren. Es wird daher vorgeschlagen, die im Bundesschulorganisationsgesetz bisher enthaltenen Formulierungen zu belassen und lediglich die Zahl 30 durch die Zahl 25 zu ersetzen (§ 14 Abs. 1, § 21, § 33).

 

ad 2. Sprachförderkurse:

Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Ausweitung bzw. Fortführung der Sprachförderkurse keine Mehrkosten für Gemeinden entstehen dürfen.

 

ad 3. Politische Bildung:

Hinsichtlich der Einführung eines weiteren Pflichtgegenstandes „Geschichte und Politische Bildung“ wird in den Erläuterungen ausgeführt, dass dies keinen finanziellen Mehrbedarf verursache, da die Gesamtstundenzahl in den Lehrplänen unverändert bleiben soll. Dies hat zur Folge, dass die bereits bestehenden Unterrichtsgegenstände um die entsprechende Stundenzahl gekürzt werden müsste. Der Österreichische Gemeindebund tritt im Interesse eines hohen Bildungsniveaus in Österreich dafür ein, dass für diesen neuen Pflichtgegenstand die notwendigen Stunden ohne Kürzung der anderen Pflichtgegenstände vorgesehen wird und die dafür notwenigen Personalstunden sowohl im Bundesschulbereich direkt, als auch im Pflichtschulbereich über die entsprechende weitere Adaptierung der Berechnungszahlen für die Stellenpläne zur Verfügung gestellt werden.

 

Kostendarstellung:

Aus den Erläuterungen ergibt sich, dass allein für den Bundeshaushalt in den kommenden Jahren hohe Mehrbelastungen entstehen werden. Im Entwurf wird bedauerlicherweise nicht dargestellt, welche konkreten Kosten (insbes. einmalige Baukosten und laufende Sachkosten) auf die Gemeinden vor allem im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen zukommen.

Da die Gemeinden von einer solchen Gesetzesänderung stark betroffen sind, hält der Österreichische Gemeindebund eine Gesetzesvorlage, aus welcher die Kosten für die Kommunen nicht ausreichend hervorgehen, unvertretbar und im klaren Widerspruch zu den Bestimmungen über den Konsultationsmechanismus.

Der Österreichische Gemeindebund fordert daher eine aussagekräftige Darstellung der Mehrkosten, als auch eine Abgeltung der den Gemeinden entstehenden Mehraufwände. Bis dahin behalten wir uns auch eine Stellungnahme im Sinne des Konsultationsmechanismus vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Österreichischen Gemeindebund:

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Hink e.h.

Mödlhammer e.h.

 

vortr. HR Dr. Robert Hink

Bgm. Helmut Mödlhammer